„Freiwirtschaft“ – Versionsunterschied
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Version vom 25. Juli 2007, 08:40 Uhr
Freiwirtschaft ist ein Wirtschaftsmodell, das auf der Kritik der Geldverfassung und der Kritik der Grundrente durch Silvio Gesell beruht. Freiwirtschaft setzt sich aus den drei Konzepten Freiland, Freigeld und Freihandel zusammen. Die freiwirtschaftliche Bewegung hat das Ziel, eine stabile und freiheitliche Marktwirtschaft ohne Monopolrenten durch den Besitz von Geld bzw. Eigentum an Boden oder Handelsrechten zu erreichen, in der soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit herrscht.
Bodenrente und Geldzins bewirken nach freiwirtschaftlicher Auffassung einen ungerechten und sich ständig verstärkenden Umverteilungsprozess von Vermögen von den Ärmeren zu den Reicheren. Verwirklicht werden soll das Ziel nicht durch Verbote, sondern durch die Überführung des Bodens in Gemeinschaftseigentum mit zugleich privater Nutzung gegen Entrichtung ständiger Nutzungsabgaben an die Gemeinschaft, bezeichnet als Freiland, sowie durch Veränderung des Geldes durch die sogenannte Umlaufsicherung, das entstehende Geld wird Umlaufgesichertes Geld oder auch Freigeld genannt. Mit diesen Maßnahmen würde die Bodenrente, die systemisch nicht zu beseitigen ist, laufend an die Gemeinschaft abgeführt werden, und der Geldzins sinken und im Durchschnitt schließlich um Null herum pendeln.
Der Ausdruck Natürliche Wirtschaftsordnung geht zurück auf Gesells Hauptwerk Die Natürliche Wirtschaftsordnung durch Freiland und Freigeld von 1916.
Ideengeschichte
Silvio Gesell entwickelte seine Theorie zu Beginn des 20. Jahrhunderts und veröffentlichte seine wichtigsten Thesen erstmals im Jahre 1916 in dem Buch „Die natürliche Wirtschaftsordnung“. Die Freiwirtschaftslehre distanziert sich dabei sowohl vom Kapitalismus als auch vom Sozialismus. Sie setzt eine Grundstruktur (Privateigentum, Produktionsverhältnisse etc.) mit sowohl privatem (Produktionsmittel) als auch gemeinschaftlichem Eigentum (Boden) voraus.
Die Nationalsozialisten griffen anfangs einige Schlagworte der Zinskritik auf und propagierten etwa die „Brechung der Zinsknechtschaft“, allerdings nicht als grundsätzliche Kritik des Geldsystems, sondern rassistisch motiviert gegen das Judentum gerichtet. Die nationalsozialistische Wirtschafts- und Geldpolitik in Deutschland zeigte keinerlei freiwirtschaftliche Elemente, und Gesell betonte, dass die Zinsproblematik ihre Ursachen im System hat und nicht den Juden vorgeworfen werden kann.
In der unmittelbaren Nachkriegszeit wurde die Freiwirtschaft als mögliche Grundlage einer neuen Wirtschaftsordnung intensiv diskutiert. Im Jahre 1949 startete die Schweizer Freigeldbewegung eine Volksinitiative „zur Sicherstellung der Kaufkraft und Vollbeschäftigung (Freigeldinitiative)“. Diese Initiative wurde durch die Volksabstimmung vom 15. April 1951 abgelehnt, stattdessen befürworteten die Wähler den Gegenentwurf der Bundesregierung.
John Maynard Keynes übernahm weite Teile der Analysen Gesells und erweiterte sie zum Keynesianischen Totalmodell, das bis in die 70er-Jahre die universitären Wirtschaftswissenschaften dominierte. Aber selbst Keynes nannte Freigeld "undurchführbar". Freiland-ähnliche Landreformen wurden nie durchgeführt.
Grundlagen der Freiwirtschaft
Hauptziel
Hauptziel der Freiwirtschaft ist eine von Monopolen, Bodenrente und Zinsen (Geldzins) befreite Marktwirtschaft. Bodenrente und Geldzins werden von der Freiwirtschaft als „arbeitslose Einkommen“ angesehen, für welche die empfangsberechtigten Boden- und Kapitaleigentümer keine Arbeitsleistung aufwenden müssen. Diese Tatsache wird als ungerechte Bereicherung auf Kosten von Arbeitenden verstanden. Nach freiwirtschaftlichen Beispielrechnungen müssen heute rund 30 % der Preise, Mieten und Steuern von den Verbrauchern zur Deckung von Renten- und Zinsforderungen aufgewendet werden. Dementsprechend strebt die Freiwirtschaft in erster Linie eine Bodenreform und eine Geldreform an. Durch die Bodenreform soll die Bodenrente der Allgemeinheit zugeführt werden. Durch die Geldreform soll vor allem eine Absenkung des allgemeinen Zinsniveaus sowie eine größere Stabilität der Wirtschaft erreicht werden. Neuere freiwirtschaftliche Strömungen lehnen auch Konzepte des geistigen Eigentums zu weiten Teilen ab, besonders das Patentrecht. Wie Landeigentum ermöglicht solcherart geistiges Eigentum arbeitslose Einkommen und schmälert so die Einkommen der Arbeitenden. Das arbeitslose Einkommen resultiert aus dem Eigentum an einem knappen, nicht beliebig vermehrbaren Gut.
In einem freiwirtschaftlich organisierten Wirtschaftssystem sollen Produktion und Konsum über den Markt vermittelt werden. Private oder Öffentliche Unternehmen tragen das geschäftliche Risiko und erwirtschaften mit dem Kapitaleinsatz eine gewinnabhängige Rendite. Durch die Umlaufsicherung soll auch bei einem Zinsniveau, das die Liquiditätsprämie unterschreitet, gesichert sein, dass genügend Mittel für Investitionen zur Verfügung stehen. Die Landreform sei notwendig, da sonst wegen des verschwindenden Zinsniveaus die Bodenpreise unbegrenzt steigen.
Reformbestrebungen
Geldreform
Die bestehende Geldordnung und ihre Nachteile
Das heutige Geld erfüllt gleichzeitig drei Geldfunktionen: eine Zahlungsfunktion, eine Wertmessfunktion und eine Wertaufbewahrungsfunktion. Die Wertaufbewahrungsfunktion ermöglicht dem Geldbesitzer, selbst über den Zeitpunkt des Geldausgebens zu entscheiden und verleiht Geldbesitzern nach freiwirtschaftlicher Auffassung eine wirtschaftliche Vormachtstellung in der Gesellschaft. Diese wirkt sich nach freiwirtschaftlicher Sicht in einer marktmäßigen Überlegenheit der Geldbesitzer über die Anbieter von Arbeitskraft und Waren aus. Geld könne von den Geldbesitzern prinzipiell ohne Nachteile vom Wirtschaftskreislauf zurückgehalten, gehortet werden.
Unter Geld werden hier die flüssigen Zahlungsmittel verstanden, die unmittelbar zum Zahlen geeignet sind, also Bargeld und Bankguthaben mit Überweisungsmöglichkeit. Kurz- und langfristige Anlagen, also auch reine Spargelder fallen nicht darunter, zum Teil jedoch Konten mit Mischcharakter, die sowohl als Spar- wie auch als Zahlungskonten geführt werden. Horten von Buchgeld bedeutet das Umlagern von Geld in kurzfristig verfügbare Anlagen wie Festgeld, gelegentlich Parken genannt. Es findet dann statt, wenn das Zinsniveau unter ein Maß absinkt, das Geldanlegern zu niedrig erscheint. Horten ist es dagegen nicht, wenn Geld längerfristig angelegt wird und somit für Kredite zur Verfügung steht.
Ein Zurückhalten von Geld wirkt sich auf Wirtschaft und Gesellschaft in zweierlei Weise negativ aus:
- Sinkende Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen (Käuferstreik). Dies findet vorwiegend bei sinkenden Preisen statt (Deflation), wenn die Käufer mit noch weiterem Sinken der Preise rechnen. Dies bedeutet automatisch eine Selbstverstärkung der Deflation.
- Sinkendes Angebot von Krediten für Investitionen, wenn den Anlegern die Zinssätze zu niedrig erscheinen (Anlegerstreik). Dadurch sind sie in der Lage, die Kreditnachfrager zu höheren Zinssätzen zu bewegen.
Weil wegen Geldzurückhaltung auch nachfolgende Kauf- und Kreditvorgänge nicht stattfinden können, hat die Nachfrage- und Angebotslücke ein Vielfaches der ursprünglichen Summe an Nachfrageausfällen zur Folge. Auf diese Weise könne der Geldkreislauf einer Volkswirtschaft empfindlich gestört werden. Der Mangel an Nachfrage nach Waren und Dienstleistungen benachteiligt diejenigen Wirtschaftsteilnehmer, die auf die Nachfrage nach ihren Produkten angewiesen sind. Er lässt sie ohne das erforderliche Einkommen und ist eine wesentliche Ursache von Arbeitslosigkeit. Starke Zurückhaltung von Geld ist gemäß der Theorie der Freiwirtschaft eine der Hauptursachen für den Krisenzyklus der Wirtschaft.
Geldhortung bzw. Käufer- oder Anlegerstreik wirkt wie eine Verringerung der Geldmenge oder ein Absinken der Umlaufgeschwindigkeit des Geldes deflationär und hat gemäß Quantitätsgleichung einen senkenden Einfluss auf das Preisniveau bzw. die Inflationsrate. Das Wiedereinschleusen gehorteten Geldes wirkt umgekehrt wie eine Geldvermehrung oder ein Ansteigen der Umlaufgeschwindigkeit inflationär. Die Umlaufgeschwindigkeit des Geldes ist nicht konstant, sondern hängt vom jeweiligen Zinsniveau ab.
Voraussetzung und Ursache für Geldhortung sieht die Freiwirtschaft in der besonderen Begehrtheit des Geldes. Im Gegensatz zu Geld verlieren Waren mehr oder weniger schnell an Wert und verursachen Lager- und Sicherungskosten. Dadurch stehen die Anbieter von Waren und Dienstleistungen unter Angebotsdruck. Arbeitskraft kann nicht gespeichert werden und verfällt unmittelbar, wenn sie nicht genutzt wird. Geldbesitzer hingegen können ihr Geld zurückhalten und auf günstigere Bedingungen warten.
Verfassungsrechtliche Kritik der Geldordnung übt auch der Jurist und ehemalige bayrische Verfassungsrichter Dieter Suhr in Geld ohne Mehrwert. In der Überlegenheit der Geldbesitzer erkennt er eine unzulässige Einschränkung des verfassungsmäßig garantierten Rechts auf Vertragsfreiheit, ebenso die Möglichkeit zu gesetzeswidriger privater Enteignung von Kreditnehmern durch die Forderung der Kreditgeber auf Herausgabe der Liquiditätsprämie im Zins.
Zins ist ein Anreiz für längerfristige Investitionen. Der Kreditgeber versetzt den Kreditnehmer in die Lage das geliehene Geld zu investieren. Der erzielte Gewinn aus der Investition wird in Form von fest vereinbarten Zinsen an den Kreditgeber ausgezahlt. Der Kreditgeber profitiert somit von der Investition des Kreditnehmers. Macht der Kreditnehmer jedoch einen Verlust, kommt es zu einer Vermögensverschiebung von den Kreditnehmern zu den Kreditgebern, da der festvereinbarte Zins in jedem Fall gezahlt werden muss. Das Risiko einer Investition liegt bei dem Kreditnehmer. Der Kreditgeber trägt nur das Risiko, dass der Kreditpartner seine Schuld wegen Insolvenz nicht zurückzahlen kann.
Das Vermögen eines Kreditgebers, der sein Geld nicht für Konsum ausgibt, wächst exponentiell durch den Zinseszinseffekt. Das Vermögen eines Kreditnehmers wächst jedoch stärker, wenn er das Geld gewinnbringend investiert. Wird der Kredit jedoch ausschließlich zum Konsum geliehen, so unterstützen Zinsen langfristig die Kapitalkonzentration und Monopolbildung bei den Kreditgebern (Anlegern). Jedoch sorgen die Kredite dafür, dass das Geld in Umlauf bleibt. Zinsen sind nach Ansicht der Freiwirtschaftler die Hauptursache sowohl für die derzeit wachsende Verschuldung von Privaten, Unternehmen und öffentlicher Hand wie auch für die wachsende Kluft zwischen Arm und Reich. Dieser Prozess verläuft zunächst unauffällig, wird aber mit wachsenden Kreditmengen immer zerstörerischer. Dies ist der Fall, wenn der Kreditnehmer sich überschuldet und absehbar ist, dass die Kredite nicht zurückgezahlt werden können.
Grundgedanke der Geldreform
Der Grundgedanke der Freiwirtschaft liegt darin, das Geld künstlich dem gleichen Verlust zu unterstellen, dem Waren und Dienstleistungen von Natur aus unterliegen. Durch ein neutrales Geld soll zwischen Geldbesitzern einerseits und Besitzern von Arbeitskraft und Waren andererseits Chancengleichheit auf dem Markt hergestellt werden.
Dies soll durch die Einführung von Freigeld als allgemeines gesetzliches Zahlungsmittel geschehen. Der Besitz von Freigeld ist für seinen Besitzer mit einer fortlaufenden Mengenminderung verknüpft. (Das Wort Mengenminderung ersetzt hier das in diesem Zusammenhang häufig gebrauchte Wort Wertminderung, weil dieses fälschlicherweise die Vorstellung von Kaufkraftminderung wie bei der Inflation auslöst. Vermindert wird beim Freigeld die Menge des Geldes im Besitz des Geldbesitzers – der verfügbare Geldbetrag nimmt ab –, nicht jedoch der Wert der Geldeinheit, ihre Kaufkraft.)
Zur Mengenminderung wird eine Nutzungsgebühr auf Geld vorgeschlagen, freiwirtschaftlich allgemein als Umlaufsicherungsgebühr (auch: Liegegeld) bezeichnet. Geldtheoretisch gesehen sind dies Durchhaltekosten auf Geld. Die Mengenminderung soll einen stetigen Geldumlauf sicherstellen (Umlaufsicherung).
Die Mengenminderung kann durch eine befristete Gültigkeit der Geldscheine mit anschließend abgabepflichtigem Umtausch in neue, vollwertig gültige Scheine oder durch Erheben einer prozentualen Abgabe auf die entsprechende Geldsumme abgewickelt werden. Die Höhe der Mengenminderung bzw. Abgabe, die der Liquiditätsprämie des Geldes entsprechen sollte, wird von Gesell bei etwa 4 bis 5 % pro Jahr erwartet. [1] Diese Maßnahme soll die Geldbesitzer dazu anregen, ihr Geld zum Erwerb von Gütern und Dienstleistungen auszugeben oder in langfristige Anlagen zu entsprechend geringeren Zinsforderungen zu investieren. Dadurch sollen Kreditnehmer von der Liquiditätsprämie im Zins entlastet werden.
Da ein regelmäßiger Geldumtausch hohe Verwaltungskosten verursachen wird, werden die möglichen Methoden der Umlaufsicherung von Freiwirtschaftlern intensiv diskutiert. Nach ihrer Auffassung übertrifft jedoch der volkswirtschaftliche Wohlfahrtseffekt infolge von Zinssenkung und gleichmäßiger Konjunktur die Verwaltungskosten des regelmäßigen Geldumtauschs bei Weitem.
Alles Weitere siehe unter Freigeld.
Erwartete Wirkungen der Geldreform
- Infolge des Weitergabedrucks, den die Umlaufsicherungsgebühr des Freigeldes auf die Geldbesitzer ausübt, Senkung der Zinseinkommen (mindestens in Höhe der Umlaufsicherungsgebühr) von Guthaben und Kapitalanlagen, dadurch:
- Wegfall des Kreditsystems bei einer höheren Umlaufsicherung, zugunsten von zinslosen Ratenangeboten in der Folge. Oder nur eine große Absenkung der Kreditzinsen bei einer weniger hohen Umlaufsicherung.
- Nachhaltiger Abbau der Kluft zwischen Arm und Reich aufgrund zurückgehender Vermögenskonzentration
- Vermeidung von Inflation und Deflation infolge bekannter und relativ gleichmäßig umlaufender Geldmenge.
- Gleichmäßige und dauerhafte (Hoch-)Konjunktur infolge des durch die Umlaufsicherungsgebühr hervorgerufenen gleichmäßigen Konsum- und Investitionsanreizes
Freiland
Ein weiterer Kritikpunkt der Freiwirtschaft an der bestehenden Verteilung der Produktionsgüter und Mittel ist das private Eigentum am Boden. Es verschafft seinen Eigentümern generell eine Bodenrente, die ihnen als leistungsloses Einkommen zufließt, sowohl bei Selbstnutzung der Grundstücke wie auch beim Verpachten und Vermieten. Nach freiwirtschaftlicher Auffassung soll die Bodenrente nicht in private Verfügung gelangen, sondern allen Bürgern gleichmäßig zukommen, weil Boden ein Produkt der Natur und kein vom Menschen geschaffenes Gut ist. Privates Eigentum am Boden wird abgelehnt.
Durch eine Bodenreform will die Freiwirtschaft öffentliches Eigentum am Boden mit dessen privater Nutzung verbinden. Dazu fordert sie, allen Boden gegen volle Entschädigung seiner bisherigen Eigentümer in öffentliches Eigentum zu überführen, zum Beispiel in Eigentum der Gemeinden. Die bisherigen Eigentümer behalten dabei das Nutzungsrecht an ihren Grundstücken gegen Entrichtung einer regelmäßig wiederkehrenden Nutzungsabgabe an die öffentliche Hand. Boden in bis dahin öffentlichem Eigentum, der nicht ausdrücklich für öffentliche Zwecke gebraucht wird, soll an die Meistbietenden zur Nutzung vergeben werden.
Im Unterschied zum Boden dürfen und sollen darauf befindliche oder künftig zu errichtende Einrichtungen wie Gebäude oder gewerbliche Anlagen weiterhin Privateigentum sein und können privat genutzt werden, weil sie aus menschlicher Arbeit hervorgegangen sind. Die Rechte zum Vermieten oder Verpachten solcher Einrichtungen bleiben nach freiwirtschaftlicher Vorstellung gewährleistet, nicht jedoch das private Verpachten der Bodennutzung.
Wer Boden benötigt und nutzen möchte – sowohl Privatpersonen wie juristische Personen, sowohl bisherige Eigentümer wie neue Nutzer –, soll der zuständigen Bodenverwaltungsbehörde für die Nutzung des Bodens regelmäßig wiederkehrend eine Nutzungsabgabe entrichten, welche in ihrer Höhe ungefähr der Bodenrente entspricht. Die Höhe der Abgabe sollte je nach Begehrtheit des betreffenden Grundstücks bemessen sein und kann zum Beispiel in einer Versteigerung von Nutzungsrechten als Höchstgebot ermittelt werden. Damit wäre die Höhe der Nutzungsabgabe entsprechend marktwirtschaftlichen Prinzipien durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Ihre Höhe muss bei Bedarf veränderten Verhältnissen angepasst werden, darf jedoch nicht als Steuerquelle verstanden werden.
Diese Bodenreform bedingt die Schaffung einer rechtlichen Trennung zwischen Boden und darauf befindlichen Einrichtungen, wogegen das bestehende Recht nicht zwischen Boden und Bauten unterscheidet, sondern beides zusammen als Grundstück bezeichnet und rechtlich als Ganzes behandelt. Diese Regelung ähnelt dem bestehenden deutschen Erbbaurecht oder dem schweizerischen Baurecht. Mit der neuen Ordnung wären Handel und Spekulation mit Boden nicht mehr möglich, nach wie vor jedoch Kauf und Verkauf der privaten Einrichtungen. Beim Verkauf eines Bauwerks müsste der Käufer vom Verkäufer auch den Bodennutzungsvertrag mit der betreffenden Behörde übernehmen.
Mit der Bodennutzungsabgabe wird die Bodenrente der Allgemeinheit zufließen. Sie soll auf dem Umweg über die öffentliche Hand allen Bürgern zukommen. Dies könnte durch eine entsprechende, pro Kopf gleich hohe Steuersenkung geschehen. Auf diese Weise werden alle Bürger zu gleichberechtigten Nutznießern des Bodens.
Boden nach diesem Konzept wird als „Freiland“ bezeichnet. Es ist Land frei von Bodenrente in privater Hand.
Eine andere Möglichkeit als die Überführung des Bodens in öffentliches Eigentum ist es, privates Bodeneigentum mit einer Bodenwertsteuer zu belegen, die in der Höhe der Bodenrente entspricht. Dieses Vorgehen könnte rechtlich leichter zu verwirklichen sein, besonders aber psychologisch, weil kein Eigentümer dem Empfinden ausgesetzt sein würde, der Boden gehöre nicht mehr ihm.
Eine Bodenreform nach freiwirtschaftlichem Modell wäre notwendig, um zu verhindern, dass Großgeldbesitzer, denen nach der Einführung von Freigeld leistungslose Einkommen aus Zinsen beschnitten sein würden, auf den Aufkauf von Grundstücken ausweichen. Dadurch würden die Grundstückspreise in unermessliche Höhen klettern und damit auch die Bodenrente in privater Hand, sehr zum Nachteil aller Übrigen, weil jeder Mensch zum Leben und Arbeiten auf Boden angewiesen ist.
Eine freiwirtschaftliche Bodenreform würde das Gebot der Sozialpflichtigkeit des Eigentums verwirklichen, wie es in Art. 14 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland gefordert wird, bis heute jedoch nicht ausreichend realisiert ist.
Zusammen mit dem Wegfall des Geldzinses in privater Hand soll der Wegfall der Bodenrente den Arbeitenden – in freiwirtschaftlicher Ausdrucksweise – das „Recht auf den vollen Arbeitsertrag“ sichern.
Der libertäre Ökonom Milton Friedman, der Steuern im allgemeinen sehr negativ gegenüber stand, sagte über eine Landsteuer im Sinne Henry Georges, dass sie die einzige Steuer sei, die das eigentliche Produkt (das Land) nicht verteuere sondern verbillige. Die Ursache dafür ist alleine die durch die Landsteuer eliminierte Wertaufbewahrungsfunktion von Grund und Boden.
Freigeld-Experimente in der Praxis
Die Brakteaten
Bereits im Hochmittelalter wurde nach freiwirtschaftlicher Sicht eine Art Freigeld eingeführt. Landesfürsten ließen die damaligen Münzen (Brakteaten) in regelmäßigen Abständen einziehen und gaben neue Münzen gegen einen Abschlag aus. Dieses System einer halbjährlichen 25%-Abwertung des Geldes zu einem Stichtag entspräche einer Umlaufgebühr, die auch für Freigeld charakteristisch sei. In diesem Zusammenhang wird auch häufig von einem "Wirtschaftsaufschwung" in den damaligen regionalen Brakteaten-Währungsräumen gesprochen, der von den Freiwirtschaftlern mit dem Geldsystem in Verbindung gebracht wird. [2].
Der Modellversuch von Wörgl
Im Jahr 1932 wurde in der Tiroler Gemeinde Wörgl aufgrund der Auswirkungen der Weltwirtschaftskrise ein Modellversuch mit freiwirtschaftlichem Ansatz durchgeführt. Kernpunkt war die Einführung einer mit einer Umlaufsicherungsgebühr behafteten Währung mit einer 1%-Abwertung im Monat. In der Folgezeit wurde der Geldkreislauf und auch die Wirtschaftstätigkeit – entgegen dem allgemeinen Trend – wiederbelebt. Die positiven Auswirkungen führten dazu, dass man den Modellversuch in der Presse damals als das „Wunder von Wörgl“ bezeichnete und das Interesse daran derart stieg, dass über hundert weitere Gemeinden in Österreich dem Beispiel folgen wollten. Allerdings legte die Österreichische Nationalbank vor Gericht erfolgreich Widerspruch ein, woraufhin das Modell von Wörgl und alle weiteren Planungen verboten wurden. Da in der Folge die Weltwirtschaft wieder anzog und bald darauf der 2. Weltkrieg ausbrach, gerieten das Modell und sein Erfolg voerst in Vergessenheit. 1951 und 1983 erinnerten Freiwirtschaftskongresse in Wörgl an das Währungsexperiment, ebenso eine Tagung 1996. Das 2003 gegründete Unterguggenberger Institut widmet sich einerseits der Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit über die historischen Vorgänge 1932/33 im Rahmen der Wörgler Nothilfeaktion, andererseits werden Informationen zum Thema Komplementärwährungen heute gesammelt und weitergegeben. Das Jahr 2007 stellt die Stadt Wörgl unter das Motto „Freigeldjahr“, wozu eine Reihe von Veranstaltungen zum Thema Wörgler Freigeld und Komplementärwährungen stattfinden werden.
Moderne Regiogeld-Modelle
Verschiedene moderne Regiogeld-Projekte und Tauschringe beziehen sich ebenfalls auf freiwirtschaftliche Ansätze (beispielsweise in Form einer Umlaufsicherung) und verknüpfen diese mit den Zielen regionaler Wirtschaftsförderung. Wegen ihres meist geringen Mitgliederbestandes und der geringen erzielbaren Umsätze an der Auswahl nicht regionaler Produkte und dem größeren Aufwand für das Auffinden von Geschäftspartnern, ist ihnen dies aber nur in einem bescheideneren Rahmen gelungen.
Organisationen der Freiwirtschaft
Die Freiwirte haben sich zusammengeschlossen unter anderem in
- Initiative für Natürliche Wirtschaftsordnung (INWO) Deutschland e.V.,
- Deutscher Freiwirtschaftsbund
- Verein Equilibrismus
- Christen für Gerechte Wirtschaftsordnung e.V.
- Humanwirtschaftspartei hervorgegangen aus Freisoziale Union (FSU); diese entstand 1953 als Nachfolgeorganisation der Radikal-sozialen Freiheitspartei (RSF), ihrerseits politische Organisation seit 1947.
- Förderverein Natürliche Wirtschaftsordnung e.V.
- Bündnis Zukunft; diese Partei entstand 2001 als freiwirtschaftliche Abspaltung von Bündnis 90 /Die Grünen
- Aktion Dritter Weg/Liberalsoziale innerhalb der Partei Bündnis 90/Die Grünen, vertritt freiwirtschafliche Ideen und veröffentlicht sie in der Zeitschrift Alternativen.
- Initiative für Natürliche Wirtschaftsordnung (INWO) Schweiz
- Initiative für Natürliche Wirtschaftsordnung (INWO) Österreich
Folgende private Bildungseinrichtungen versuchen, durch Kurse, Tagungen und die Herausgabe von Zeitschriften die freiwirtschaftlichen Theorien zu verbreiten:
- Sozialwissenschaftliche Gesellschaft e.V., Northeim mit Zeitschrift für Sozialökonomie
- Stiftung für Reform der Geld- und Bodenordnung in Kirn/Nahe
- Seminar für Freiheitliche Ordnung der Kultur, der Wirtschaft und des Staates e.V. in Bad Boll
- Archiv für Geld- und Bodenreform in Oldenburg
Rolle der Freiwirtschaft in den Wirtschaftswissenschaften
Unmittelbar nach Gesell
John Maynard Keynes kam in seinem Hauptwerk General Theory of Interests, Employment and Money zu folgender Einschätzung der Gesellschen Lehre: „Die Welt wird vom Geiste Gesells mehr lernen als vom Geiste Karl Marx’.“ Angeregt durch o.g. Modellversuch in Wörgl plädierte auch der US-amerikanische Ökonom Irving Fisher dafür, Freigeld in einigen Städten und Gemeinden der USA einzuführen.
In der Gegenwart
In den heute gängigen wirtschaftswissenschaftlichen Lehrbüchern und Zeitschriften wird die Freiwirtschaft selten diskutiert. Jedoch hat Dieter Suhr, ehemaliger Professor für Staats- und Verfassungrecht an der Universität Augsburg, in seinen Büchern grundsätzliche verfassungsrechtliche Kritik an der heutigen Geldordnung geübt und wesentliche, sowohl theoretische wie auch praktische Anstöße für eine Weiterentwicklung der Freiwirtschaft gegeben. Insbesondere hat er anstelle des Begriffs Liquiditätsprämie von J. M. Keynes die Bezeichnung Mehrwert des Geldes eingeführt. Siehe unten unter Literatur.
Bernd Senf, Professor für Volkswirtschaftslehre an der Fachhochschule für Wirtschaft in Berlin, präsentiert in seinem Buch Die blinden Flecken der Ökonomie die Freiwirtschaftslehre als eine von sieben historisch bedeutsamen Schulen der Volkswirtschaftslehre (neben Physiokratie, klassischer Ökonomie, Marxismus, Neoklassik, Keynesianismus und Monetarismus).
Die wissenschaftlichen Diskussionen der Freiwirtschaftler konzentrieren sich hauptsächlich auf den Kreis eigener Publikationen, z.B. die Zeitschrift für Sozialökonomie aus dem Verlag für Sozialökonomie. Daneben gibt es die Internet-Datensammlung www.geldreform.de und ein Diskussionsforum unter www.systemfehler.de.
Kritik an der Freiwirtschaft
Kritik an der Brakteatenthese
Für den Wirtschaftsaufschwung im Zusammenhang mit der Ummünzungen von Brakteaten fehlen allerdings empirische oder zeitgenössische Beweise [3]. Ummünzungen waren schon zur Zeit der Antike z.B. beim Solidus üblich und auch notwendig, da insbesondere Gold- und Silbergeld durch den Gebrauch und im Mittelalter durch Kipper und Wipper an Münzgewicht mit der Zeit verloren. Oft wurden diese Ummünzungen dann auch zur Inflationierung des Münzgewichts oder der Münzmenge verwendet. Auch war der tatsächliche Verbreitungsraum der Brakteaten nur ein kleiner von maximal 10% des mittelalterlichen Deutschlands. Eine abweichende Wirtschaftsentwicklung dieser Räume von den anderen konnte von keinem Autor bisher nachgewiesen werden. Es ist auch ebenfalls unklar, ob die Ummünzung unter Erzbischof Wichmann tatsächlich jemals in nennenswerter Menge durchgeführt wurde. Paul C. Martin spricht deshalb auch von einem Brakteatenmärchen.
Liberale Kritik an der Freiwirtschaft
Die liberale Gesellschaftsordnung beruht größtenteils auf dem Eigentumsrecht. Durch die Geldumlaufgebühr werde das Verfügungsrecht des Geldbesitzers, das nach liberaler Auffassung auch das Recht auf Geldhortung umfasst, eingeschränkt. Der Zins entspricht nach neoklassischer Auffassung (Eugen von Böhm-Bawerk) der Zeitpräferenzrate des Geldbesitzers und somit auch den menschlichen Bedürfnissen. Auch die Zinskosten entsprechen nach neoklassischer Auffassung den gesellschaftlichen Präferenzen. Jeder Konsument habe die freie Wahl zwischen Zahlung der Zinskosten oder Konsumverzicht. Im heutigen Kreditgeldsystem hat eine Hortung von Noten zudem wahrscheinlich keinen nennenswerten Einfluss mehr auf das kurz- wie langfristige Zinsniveau. Nach liberaler Auffassung ist zudem fraglich, ob eine Geldumlaufgebühr und eine "Bodenwertsteuer" mit dem in unserer Verfassung garantierten Gleichbehandlungsgrundsatz im steuerrechtlichen Sinne vereinbar ist.
Ökonomische Kritik an der Freiwirtschaft
Die Umlaufgebühr für Bargeld bildet die Kernidee der freiwirtschaftliche Geldreform. Befürworter und Gegner sind sich einig, dass der regelmäßige gebührenpflichtige Geldumtausch hohe Verwaltungskosten verursacht. [4] Befürworter hoffen, dass der volkswirtschaftliche Wohlfahrtsgewinn durch höhere Beschäftigung die Verwaltungskosten bei weitem überwiegt. Kritiker bezweifeln die Umsetzbarkeit der Freiwirtschaftstheorie und demonstrieren vor allem Zweifel an der Durchführung von Umlaufgesichertem Geld.
- Substitution durch andere Währungen
Kritisiert wird unter anderem die freiwirtschaftliche Prämisse, dass Geld durch die Umlaufsicherung auf den Konsum- oder Kreditmarkt gedrängt würde. Das umlaufgesicherte Geld würde von den Bürgern stattdessen durch Devisen, Edelmetalle oder Wertpapiere substituiert, welche keinem Wertverfall unterliegen[5].
Im Ausweichen auf alternative Devisen erkennen die Freiwirtschafter kein Problem, da der Anreiz, die mit Hortungsgebür belasteten Mittel auszugeben, größer als der Anreiz, stabile, klassische Währungen auszugeben ist: Schlechtes Geld verdrängt Gutes. So wird der Markt auch bei stabilen Alternativen nur noch mit Freigeld bedient. Weiter würde ein großflächiges Ausweichen auf alternative, ausländische Währungen den Wechselkurs zwischen Freigeld und klassischem Geld belasten, bis kein ökonomischer Anreiz mehr besteht. Siehe auch: Greshamsches Gesetz
- Fehlende experimentelle Überprüfung
Kritiker bemängeln eine fehlende, weitere experimentelle Überprüfung der Aussagen der Freiwirtschaft, insbesondere des Effekts der Umlaufsicherung. Die positiven Effekte wie im Wörgler Experiment lassen sich auch mit anderen Mechanismen erklären, etwa mit der Erwartungshaltung der Beteiligten. So wurden diese Effekte zum Teil auch bei Regiogeld-Versuchen beobachtet, die ohne Umlaufgebühr auskamen, also keinen freiwirtschaftlichen Ansatz hatten.
- Monokausalität der Liquiditätsprämie
Kritiker werfen den Freiwirtschaftlichen Lösungsansätzen ebenfalls Monokausalität vor: Die Freiwirtschaftlichen Theorieansätze versuchen, aus der Existenz der Liquiditätsprämie alleine fast alle Übel der modernen, realen Marktwirtschaft abzuleiten: Die Umlaufsicherung würde Ungerechtigkeit reduzieren, Löhne real erhöhen, Preise real absenken, zu Vollbeschäftigung führen, dadurch das Arbeitsklima verbessern und so weiter. Eine solche monokausale Argumentationskette würde der Differenziertheit der modernen Volkswirtschaftslehre nicht gerecht werden.
Marxistische Kritik an der Freiwirtschaft
Für Marxisten ist die Freiwirtschaftslehre zwar ebenso wie der Marxismus eine Kritik des Kapitalismus, doch lehnen sie diese Theorie mehrheitlich ab, weil sie sich vornehmlich gegen den Finanzkapitalismus richte, den Produktionskapitalismus als Leistungsträger der Makroökonomie aber weitgehend anerkenne. Die Freiwirtschaftslehre gilt bei Marxisten als reaktionäre Bewegung, weil sie durch ein höheres Arbeitsvolumen - Reduzierung der Arbeitslosigkeit bzw. Schaffung neuer Arbeitsplätze - die Ausbeutung der Arbeiterklasse vorantreibe und den Mehrwert der herrschenden Klasse, den Kapitaleignern, vergrößere.
Wie auch bei globalisierungskritischen Organisationen (etwa attac) wird kritisiert, dass die Freiwirtschaftslehre nicht etwa die grundlegende kapitalistische Produktionsweise abschaffen will, sondern lediglich einzelne Bereiche (Zinsen). Marxisten verweisen auf die Klassengegensätze (Arbeiter - Kapitaleigner) und die kapitalistischen Produktionsweise als solche, die grundsätzlich Elend produziere.
Des Weiteren lehnen Marxisten die Marktwirtschaft, wie die Freiwirtschaft sie befürwortet, als sozialdarwinistisches Konzept ab. [6]
Prosa
Die Kritik an der Freiwirtschaft kommt aus unterschiedlichen politischen Richtungen. Den Liberalen geht die gesellschaftliche Eigentumsbeschränkung (auch wenn sie ausschließlich auf Land erhoben wird) zu weit, den Marxisten geht die Eigentumsbeschränkung nicht weit genug, weil Produktionsmittel weiterhin Privateigentum bleiben sollen. Die Freiwirtschaft unterscheidet ebenso wie die neoklassische Theorie zwischen Fremdkapitalkosten (Zins) und Eigenkapitalkosten und Übergewinn (Gewinn nach Zinsen), während der Marxismus diese Unterscheidung nicht kennt und beides unter dem Begriff Mehrwert zusammenfasst.
Im politischen Bereich werden die Freiwirtschaftler von den Linken misstrauisch als rechtsstehend betrachtet, von den Rechten dagegen als linksstehend abgelehnt. Dagegen sehen sich die Vertreter der Freiwirtschaft aufgrund ihrer angeblich tieferen Analyse der wirtschaftlichen Zusammenhänge, die zur wünschenswerten Überbrückung der Gegensätze führen könne, als politisch in der Mitte stehend und versuchen dies teilweise auch durch ihre Namensgebung zu verdeutlichen. Dies kommt in Wörtern wie liberalsozial, liberalsozialistisch, sozial-liberal oder freisozial zum Ausdruck.
Bekannte Anhänger der Freiwirtschaftslehre
- Johannes Ude, katholischer Priester und Theologieprofessor, Anhänger der Freiwirtschaftslehre und Verfolgter des Naziregimes
- Hans Bernoulli, Architekt und Mitbegründer des schweizerischen Freiwirtschaftsbundes
- Michael Unterguggenberger, ehemaliger Bürgermeister von Wörgl, Initiator des dortigen Freigeldexperimentes
- Theodor Hertzka, österreichisch-ungarischer Nationalökonom, Schriftsteller und Journalist.
- Gustav Lilienthal, Baumeister und Sozialreformer
- Willi Eberlein, Abgeordneter der Hamburgischen Bürgerschaft 1949-1953 (RSF)
- Hans Konrad Sonderegger, schweizer Theologe, Rechtsanwalt und Nationalrat
- Elimar Rosenbohm, Volkswirtschaftler
- Georg Otto, Mitbegründer der Partei DIE GRÜNEN
Siehe Auch
Quellen
- ↑ Silvio Gesell. Die Natürliche Wirtschaftsordnung, Kapitel 5.4.
- ↑ Karl Walker: Das Geld in der Geschichte. Lauf bei Nürnberg 1959, S. 29 ff.; Hans Weitkamp: Das Hochmittelalter - ein Geschenk des Geldwesens. Hilterfingen 1984/85, S. 27-53; zur Kritik von Paul C. Martin siehe auch Replik auf das "Brakteaten-Märchen" von Dr. Paul C. Martin
- ↑ ausführliche Kritik zur Brakteatentheorie
- ↑ Willem H. Buiter, Nikolaos Panigirtzoglou: Liquidity Traps: How to Avoid Them and How to Escape Them. NBER Working Paper No. 7245.
- ↑ L. Ljungqvist, T.J. Sargent, Recursive macroeconomic theory, p.545
- ↑ Elmar Altvater, "Eine andere Welt mit welchem Geld?", [1]
Literatur
- Gesell, Silvio: Die natürliche Wirtschaftsordnung durch Freiland und Freigeld. 10. Auflage. Zitzmann, Lauf bei Nürnberg 1984, ISBN 3-87937-090-7
- Creutz, Helmut: Das Geld-Syndrom - Wege zu einer krisenfreien Wirtschaftsordnung. Mainz, Aachen 2004, ISBN 3-928493-46-9
- Goeke, Knulp: Die verteilungspolitische Problematik der Freiwirtschaftslehre. Köln 1961
- Hertzka, Theodor Freiland. Ein soziales Zukunftsbild. Pierson, Dresden 1890
- Huber, Joseph: Vollgeld. Beschäftigung, Grundeinkommen und weniger Staatsquote durch eine modernisierte Geldordnung, Duncker & Humblot, Berlin 1998, ISBN 3-428-09526-X
- Kennedy, Margrit: Geld ohne Zinsen und Inflation. Goldmann, München 2006, ISBN 3-44212-341-0
- Lietaer, Bernhard A.: Das Geld der Zukunft. Riemann, München 2002, ISBN 3-87998-435-2
- Onken, Werner: Silvio Gesell und die Natürliche Wirtschaftsordnung. Eine Einführung in Leben und Werk. Gauke, Verl. für Sozialökonomie, Lütjenburg 1999, ISBN 3-87998-439-5
- Rost, Norbert: Experimentelle Überprüfung der Aussagen der Freiwirtschaftstheorie. Diplomarbeit, 2003 (PDF zum Download)
- Schwarz, Fritz: Das Experiment von Wörgl. Synergia, Darmstadt 2006, ISBN 978-3-9810894-5-5 (überarb. Neuauflage, Original: Bern 1951).
- Senf, Bernd: Der Nebel um das Geld. Zinsproblematik – Währungssysteme – Wirtschaftskrisen. Ein Aufklärungsbuch. Gauke, Lütjenburg 2005, ISBN 3-87998-435-2
- Senf, Bernd: Die blinden Flecken der Ökonomie – Wirtschaftstheorie in der Krise. jetzt bei Gauke, Kiel (2003), ISBN 978-3-87998-452-7 > [2]
- Suhr, Dieter: Geld ohne Mehrwert – Entlastung der Marktwirtschaft von monetären Transaktionskosten. Fritz Knapp Verlag, Frankfurt/Main 1983, ISBN 3-7819-0302-8
- Suhr, Dieter: Optimale Liquidität – Eine liquiditätstheoretische Analyse und ein kreditwirtschaftliches Wettbewerbskonzept. (Zusammen mit Hugo Godschalk). Fritz Knapp Verlag, Frankfurt/Main 1986, ISBN 3-7819-0349-4
- Werner, Hans-Joachim: Geschichte der Freiwirtschaftsbewegung. 100 Jahre Kampf für eine Marktwirtschaft ohne Kapitalismus. Waxmann, Münster 1990, ISBN 3-89325-022-0
- Weitkamp, Hans: Das Hochmittelalter - ein Geschenk des Geldwesens. HMZ-Verlag, Hilterfingen 1985
- Roland Wirth. Marktwirtschaft ohne Kapitalismus. Eine Neubewertung der Freiwirtschaftslehre aus wirtschaftsethischer Sicht. St. Galler Beiträge zur Wirtschaftsethik 34, St. Gallen 2003, ISBN 3-258-06683-3
Weblinks
- Initiative für natürliche Wirtschaftsordnung, ein Deutsch/Schweizer Verein, der die Einfuehrung von Freiwirtschaft zum Ziel hat
- ein Netzwerk von Regiogeld-Systemen
- [[3] Non-Profit-Website “rund um die Sozialökonomie”]
- geldreform.de = Umfangreiche Materialiensammlung
- Joseph Huber: Reform der Geldschöpfung - Wiederherstellung des staatlichen Geldregals durch Vollgeld
- Freiwirtschaft ORGanized-Wiki
- systemfehler.de Archiv
- Dieter Suhr: Geld ohne Mehrwert
- Silvio Gesell, Tauschtheoretiker, Kaufmann, Kredittheoretiker, Freigeldtheoretiker von Ernst Dorfner
- Kritik der freiwirtschaftlichen Geld- und Zinstheorie
- Experimentelle Überprüfung der Freiwirtschaft (Diplomarbeit)
- Ausführliche Kritik der Freiwirtschaft
- Politische Ökonomie des Antisemitismus (1995) - von Robert Kurz
- Warum eine Freiwirtschafts-Sammlung in einer anarchistischen Bibliothek? Zum Verhältnis von Anarchismus und Freiwirtschaft - von Markus Henning
- Kann denn Tilgung Sünde sein
- Wie funktioniert Geld? prägnanter Zeichentrickfilm