Zum Inhalt springen

„Jesuitengesetz“ – Versionsunterschied

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
[ungesichtete Version][ungesichtete Version]
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
Zeile 16: Zeile 16:


[[Kategorie:Deutsches Kaiserreich]]
[[Kategorie:Deutsches Kaiserreich]]
[Kategorie:Christentum in Deutschland (19. Jahrhundert)]
[[Kategorie:Christentum in Deutschland (19. Jahrhundert)]]

Version vom 28. Juni 2007, 22:44 Uhr

Vorlage:QS-Antrag2 Noch sehr ausbaufähig und Kategorien fehlen noch. --Sr. F 20:00, 28. Jun. 2007 (CEST)

Das Jesuitengesetz vom 4. Juli 1872 war Teil des Kulturkampfes und verbot die Niederlassungen des Jesuitenordens auf dem Boden des Deutschen Kaiserreichs

Inhalt und Folgen

Am 4. Juli 1872 beschlossen Bundesrat und Reichstag auf Initiative bayerischer Politiker und Antrag des Reichstages das Jesuitengesetz. Es verbot alle Ordensniederlassungen auf deutschem Boden und beschränkte den Aufenthalt einzelner Jesuiten. Damit hob es deren Grundrechte teilweise auf. Nur wenige Liberale protestierten dagegen.

Das Gesetz war Teil des Kulturkampf gegen die katholische Kirche und die Deutsche Zentrumspartei. Erst 1904 wurde das Gesetz gemildert und 1917 abgeschafft. Die Motive lagen in Zugeständnissen an die Zentrumspartei.

Literatur

  • Reinhold Zippelius: Staat und Kirche, Beck, München 1997