„Grafschaft Henneberg“ – Versionsunterschied
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Der „Kahlaer Vertrag“ mit den [[Wettiner]]n sah die Übernahme Hennebergs durch [[Sachsen]] bei kinderlosem Ableben der Henneberger Herren vor. Dieser im Kahlaer Vertrag vorgesehene Fall trat [[1583]] ein. Die „neue Herrschaft [[Schmalkalden]]“ geriet an die Landgrafschaft [[Hessen-Kassel]]. Sachsen konnte seine Macht nach Franken ausdehnen - nach dem Aussterben der gefürsteten Grafen von Henneberg kamen 7/12 der hennebergischen Besitzungen an die [[Ernestiner]], die aber zunächst mit den übrigen 5/12 der [[Albertiner]] in gemeinsamer Verwaltung blieben. Da sich [[Ernestiner]] und [[Albertiner]] nicht über die Erbschaft einigen konnten, wurde die Grafschaft Henneberg erst 1660 aufgelöst, der weimarische Anteil der ehemaligen Grafschaft daraufhin mit dem Herzogtum [[Sachsen-Weimar (Herzogtum)|Sachsen-Weimar]] vereinigt; der Anteil Gothas verschmilzt mit dem Herzogtum [[Sachsen-Gotha]]. Spaltungen dieser Linien in immer kleiner werdende [[Ernestinische Herzogtümer]] führten zur weiteren Zersplitterung des henneberger Territoriums. Der albertinische Anteil ging bis 1718 an das Herzogtum [[Sachsen-Zeitz]] um anschließend wieder an die albertinische Hauptlinie zurückzufallen und 1815 zur [[Preußen|preußischen]] [[Provinz Sachsen]] zu kommen. |
Der „Kahlaer Vertrag“ mit den [[Wettiner]]n sah die Übernahme Hennebergs durch [[Sachsen]] bei kinderlosem Ableben der Henneberger Herren vor. Dieser im Kahlaer Vertrag vorgesehene Fall trat [[1583]] ein. Die „neue Herrschaft [[Schmalkalden]]“ geriet an die Landgrafschaft [[Hessen-Kassel]]. Sachsen konnte seine Macht nach Franken ausdehnen - nach dem Aussterben der gefürsteten Grafen von Henneberg kamen 7/12 der hennebergischen Besitzungen an die [[Ernestiner]], die aber zunächst mit den übrigen 5/12 der [[Albertiner]] in gemeinsamer Verwaltung blieben. Da sich [[Ernestiner]] und [[Albertiner]] nicht über die Erbschaft einigen konnten, wurde die Grafschaft Henneberg erst 1660 aufgelöst, der weimarische Anteil der ehemaligen Grafschaft daraufhin mit dem Herzogtum [[Sachsen-Weimar (Herzogtum)|Sachsen-Weimar]] vereinigt; der Anteil Gothas verschmilzt mit dem Herzogtum [[Sachsen-Gotha]]. Spaltungen dieser Linien in immer kleiner werdende [[Ernestinische Herzogtümer]] führten zur weiteren Zersplitterung des henneberger Territoriums. Der albertinische Anteil ging bis 1718 an das Herzogtum [[Sachsen-Zeitz]] um anschließend wieder an die albertinische Hauptlinie zurückzufallen und 1815 zur [[Preußen|preußischen]] [[Provinz Sachsen]] zu kommen. |
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Mit dem ab 1826 vergrößerten Herzogtum [[Sachsen-Meiningen]] sorgte im 19. Jahrhundert einer der Nachfolgestaaten [[Sachsen-Gotha]]s für eine erste teilweise Wiedervereinigung der Region. Die Henne als Wappentier der Grafschaft findet sich in den Wappen der zahlreichen Nachfolgestaaten, zu nennen wären: |
Mit dem ab 1826 vergrößerten Herzogtum [[Sachsen-Meiningen]] sorgte im 19. Jahrhundert einer der Nachfolgestaaten [[Sachsen-Gotha]]s für eine erste teilweise Wiedervereinigung der Region. Die Henne als Wappentier der Grafschaft findet sich in den Wappen der zahlreichen Nachfolgestaaten, zu nennen wären: |
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Version vom 27. Mai 2007, 15:54 Uhr

Grafschaft Henneberg war eine fränkische Grafschaft zwischen Thüringer Wald und Main und berührte Gebiete der Rhön, des Grabfeldes und der Haßberge. Ihre größte Ausdehnung erstreckte sich in Ost-West-Richtung von den heutigen Landkreisen Coburg und Sonneberg bis nach Bad Salzungen; in Nord-Süd-Richtung reichte sie von Ilmenau bis Aschach am Main. Das aus der ehemaligen Grafschaft Henneberg hervorgegangene Henneberger Land gehört wie ganz Südthüringen zur länderübergreifenden Region Franken, die heute Bayern, Thüringen, Baden-Württemberg und Hessen kulturhistorisch verbindet.
Die gefürstete Grafschaft Henneberg
Während einer vorübergehenden Schwächung der Fränkischen Zentralgewalt und dem einhergehenden Verlust des Fränkischen Reichsguts, des Zerfalls der Fränkischen Grafschaftsverfassung sowie den darauffolgenden Fehden und Machtkämpfen, gingen die Grafen von Henneberg, die sich nach ihrer Stammburg, in der Nähe des Ortes Henneberg im heutigen Landkreis Schmalkalden-Meiningen liegenden, Henneburg nannten, als Sieger hervor.

Erstmalig wurde das Geschlecht chronikalisch 1078 und urkundlich im Jahr 1096 erwähnt. Das gräfliche Geschlecht „von Henneberg“ ist erstmals mit Graf Godebold II. fassbar, es handelte sich hierbei wohl um eine kaiserliche Belehnung. Die Henneberger stammen von den Bamberger Geschlecht Popponen ab. 1190 teilte sich das Haus erstmalig in die Linien Henneberg, Botenlauben und Strauf. 1274 erfolgte die folgenschwere Hennebergische Hauptteilung in mehrere Nebenlinien (Henneberg-Schleusingen, Henneberg-Aschach-Römhild, Henneberg-Hartenberg), wobei die politische Einheit des nördlichen Franken verloren ging. Als mächtigste Linie gingen die Schleusinger, mit Sitz auf Schloss Bertholdsburg, aus dieser Teilung hervor. Henneberg-Schleusingen hatte zugleich den längsten Bestand bis 1583. Im Jahre 1310 wurde Berthold VII. von Henneberg-Schleusingen, der 1274 die Henneburg erhalten hatte, in den Fürstenstand erhoben. Fortan trug die Grafschaft den Titel gefürstete Grafschaft Henneberg.
Nach dem Aussterben der Herzöge von Andechs-Meranien im Jahr 1317 fielen Gebiete rings um Sonneberg und Coburg an die Grafen von Henneberg. Zwischen beiden Adelshäusern bestanden verwandtschaftliche Beziehenungen (Ehe von Otto von Botenlauben mit Sopie von Meranien).
Zeitweilig war die Grafschaft Henneberg die größte weltliche Macht im Fränkischen Reichskreis. Die Henneberger hatten vom Ende des 11. Jahrhunderts bis Anfang des 13. Jahrhunderts auch die Burggrafenwürde in Würzburg inne. Diese ging aber im Machtkampf mit den Würzburger Bischöfen ebenso wie teritoriale Besitzungen (z.B. um Münnerstadt) verloren. Die bedeutendsten Städte Hennebergs waren Schmalkalden, Meiningen, Coburg und Suhl. Suhl bildete mit umfänglichem Bergbau und der Waffenfabrikation das wirtschaftliche Zentrum, während die anderen Städte als Residenzen und Quellen von Kultur und Kunst dienten. Geistliches Zentrum Hennebergs war das von den Hennebergern im Jahre 1131 gegründete Prämonstratenserkloster Veßra (jetzt Hennebergisches Museum Kloster Veßra), das fast allen Generationen als Grablege diente.
Bereits um 1350 ging ein bedeutender Teil der Grafschaft (Pflege Coburg) an das Haus Wettin als Mitgift Katherinas bei der Hochzeit mit Friedrich dem Strengen verloren. Der aus dieser Ehe hervorgegangene Friedrich IV. war der erste Kurfürst aus dem Haus Wettin. Die Grafschaft Henneberg befand sich von jeher im Reibungsbereich mittel- und süddeutscher Mächte. Dies zwang Wilhelm IV. von Henneberg-Schleusingen zur Durchsetzung der Reformation im 16. Jahrhundert. Geldmangel führte zu einer Schuldverschreibung mit dem wettinischen Sachsenhaus, da im sonst katholischen Franken kein Partner gefunden werden konnte. Am 1. September 1554 wird im Rathaus zu Kahla zwischen den Herzögen Johann Friedrich II., Johann Wilhelm I. und Johann Friedrich III. der Jüngere, sowie den Grafen Wilhelm, Georg Ernst und Popo von Henneberg die ernestinisch-hennebergische Erbverbrüderung beschlossen.
Der „Kahlaer Vertrag“ mit den Wettinern sah die Übernahme Hennebergs durch Sachsen bei kinderlosem Ableben der Henneberger Herren vor. Dieser im Kahlaer Vertrag vorgesehene Fall trat 1583 ein. Die „neue Herrschaft Schmalkalden“ geriet an die Landgrafschaft Hessen-Kassel. Sachsen konnte seine Macht nach Franken ausdehnen - nach dem Aussterben der gefürsteten Grafen von Henneberg kamen 7/12 der hennebergischen Besitzungen an die Ernestiner, die aber zunächst mit den übrigen 5/12 der Albertiner in gemeinsamer Verwaltung blieben. Da sich Ernestiner und Albertiner nicht über die Erbschaft einigen konnten, wurde die Grafschaft Henneberg erst 1660 aufgelöst, der weimarische Anteil der ehemaligen Grafschaft daraufhin mit dem Herzogtum Sachsen-Weimar vereinigt; der Anteil Gothas verschmilzt mit dem Herzogtum Sachsen-Gotha. Spaltungen dieser Linien in immer kleiner werdende Ernestinische Herzogtümer führten zur weiteren Zersplitterung des henneberger Territoriums. Der albertinische Anteil ging bis 1718 an das Herzogtum Sachsen-Zeitz um anschließend wieder an die albertinische Hauptlinie zurückzufallen und 1815 zur preußischen Provinz Sachsen zu kommen. Mit dem ab 1826 vergrößerten Herzogtum Sachsen-Meiningen sorgte im 19. Jahrhundert einer der Nachfolgestaaten Sachsen-Gothas für eine erste teilweise Wiedervereinigung der Region. Die Henne als Wappentier der Grafschaft findet sich in den Wappen der zahlreichen Nachfolgestaaten, zu nennen wären: -Sachsen-Meiningen -Sachsen Altenburg -Sachsen-Coburg und Gotha -Sachsen-Weimar-Eisenach -Sachsen -Preußen
Die Bildung der Weimarer Republik bewirkte mit der Gründung des Landes Thüringen eine weitere Zusammenlegung ehemals hennebergischen Landes, wobei die Verschmelzung thüringischer mit den hennebergisch-fränkischen Kleinstaaten kulturgeschichtlich nicht gedeckt war. Der Freistaat Coburg schloss sich dem Freistaat Bayern an und die preußischen Gebiete von Schmalkalden und Schleusingen blieben weiterhin bis 1945 außen vor.
Henneberg heute
Die hennebergische Vergangenheit südlich des Rennsteigs zeigt sich insbesondere im gemeinsamen fränkischen Dialekt. Die alte Region Henneberg entspricht heute der Kulturhistorischen Landschaft Henneberger Land in Südthüringen mit den Landkreisen Bad Salzungen (jetzt im Wartburgkreis), Schmalkalden-Meiningen, Hildburghausen, Sonneberg und der kreisfreien Stadt Suhl sowie Teilen des Rhön-Grabfeld-Kreises (Regbez. Unterfranken).
Bedeutende Bauwerke
- Johanniterburg Kühndorf
- Burgruine Hutsberg
- Schloss Aschach
- Bertholdsburg, Schleusingen
- Burgruine Straufhain
- Burg Henneberg
- Schloss Glücksburg, Römhild
- Burgruine Maienluft, Wasungen
- Veste Heldburg
- Veste Coburg
- Kloster Veßra
- Schloss Hohenstein
Siehe auch
Literatur
- Historische Landkarte: Grafschaft Henneberg 1755 mit den Ämtern Schleusingen, Suhl, Kühndorf mit Bennshausen, Reprintauflage 2003, Verlag Rockstuhl, ISBN 3-936030-15-4
- Regesten des Archivs der Grafen von Henneberg-Römhild, Teilbände 1 und 2, herausgegeben von Johannes Mötsch, Köln u.a.: Böhlau, 2006 - ISBN 978-3-412-35905-8