„Grundbau“ – Versionsunterschied
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*Hochwasserschutz, Küstenschutz, Hafenanlagen |
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Die zur Herstellung der Grundbauwerke eingesetzten Konstruktionen und Bauverfahren hängen eng mit den jeweiligen Baugrundverhältnissen zusammen, so dass jede Technologie an bestimmte Einsatzgrenzen gebunden ist. |
Die zur Herstellung der Grundbauwerke eingesetzten Konstruktionen und Bauverfahren hängen eng mit den jeweiligen Baugrundverhältnissen zusammen, so dass jede Technologie an bestimmte Einsatzgrenzen gebunden ist. |
Version vom 15. Oktober 2004, 18:35 Uhr
Grundbau ist das Teilgebiet des Bauingenieurwesens, das sich mit dem Bauen im Boden beschäftigt, also mit der Planung, Berechnung, Ausführung und Sicherung von Gründungen, Stützbauwerken, Baugruben und ähnlichen Baumaßnahmen. Die Bauaktivitäten des Grundbaus finden somit überwiegend unterhalb der Geländeoberfläche statt. Im Unterschied zum Felsbau handelt es sich beim Grundbau um das Bauen im Lockergestein. Die Bodenmechanik ist die theoretische Grundlage für den Grundbau.
Die Bauaufgaben des Grundbaus lassen sich vereinfacht in fünf Gruppen unterteilen:
- Gründungen (Flach- und Tiefgründungen),
- Sicherung von Geländesprüngen (Baugrubenwände, Stützmauern, Verankerungen, Unterfangung),
- Böschungen (Einschnitte, Schüttdämme, Staudämme),
- Hohlraumbauten (Tunnels, Stollen, Schächte, Kavernen, Rohrleitungen),
- Deponien und Altlastensicherung (Abdichtung, Einkapselung).
Außerdem beschäftigt sich der Grundbau mit:
- Verkehrswegebau (Straßen, Bahndämme, Flugplätze)
- Bauen im Grundwasser (Grundwasserabsenkung, Dränung, Abdichtungen)
- Hochwasserschutz, Küstenschutz, Hafenanlagen
Die zur Herstellung der Grundbauwerke eingesetzten Konstruktionen und Bauverfahren hängen eng mit den jeweiligen Baugrundverhältnissen zusammen, so dass jede Technologie an bestimmte Einsatzgrenzen gebunden ist.
Siehe auch:
Teilgebiete und verwandte Gebiete: