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„Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt“ – Versionsunterschied

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:Ok, wer diskutiert das (hinter den Kulissen) mit Anthere/der Foundation? Mir sind heute morgen ein paar sehr unfreundliche Worte zu dieser Entscheidung eingefallen. Steschke? Kannst und willst du das machen? --[[Benutzer:H-stt|h-stt]] [[Benutzer_Diskussion:H-stt|<small>!?</small>]] 07:01, 25. Apr. 2007 (CEST)
:Ok, wer diskutiert das (hinter den Kulissen) mit Anthere/der Foundation? Mir sind heute morgen ein paar sehr unfreundliche Worte zu dieser Entscheidung eingefallen. Steschke? Kannst und willst du das machen? --[[Benutzer:H-stt|h-stt]] [[Benutzer_Diskussion:H-stt|<small>!?</small>]] 07:01, 25. Apr. 2007 (CEST)

::Da fällt mir wirklich nichts ein, was hier veröffentlicht werden dürfte. Aber: ''Wolfgang Herrmann, Präsident der Technischen Universität München, hatte im Mai 2001 einen Strafbefehl wegen Steuerhinterziehung akzeptiert und ist seitdem vorbestraft.'' ([http://www.gruene-fraktion-bayern.de/cms/pressemitteilungen/dok/7/7718.nachspiel_im_landtag.htm]). --[[Benutzer:Steschke|ST]] [[Benutzer_Diskussion:Steschke|○]] 09:17, 25. Apr. 2007 (CEST)

Version vom 25. April 2007, 09:17 Uhr

Vorlage:Urheberrechtsfragen-Intro

Panoramafreiheit in Kuba?

Gibt es in Kuba Panoramafreiheit? Ich habe auf der deutschen und englischen Wikipedia bisher nichts dazu gefunden und frage mich, ob ein Bild wie das hier eigentlich in Ordnung geht. Danke, Ibn Battuta 08:48, 20. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Eigentlich ist das eine Bearbeitung von Alberto Kordas († 2001) berühmten Che-Portrait. Es müßte daher streng genommen, gelöscht werden, unabhängig von der Frage nach Panoramafreiheit. Die erste URV hat demnach der anonyme Grafitti-Künstler begangen (was man vor Ort wahrscheinlich nicht so eng sehen wird), die zweite der Uploader hier. --Herby 10:22, 21. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Hi, da das Logo für Half Life 2 wegen befürchteter Urheberrechtsverletzung gelöscht worden ist, wollte ich einmal fragen, ob dieses Logo überhaupt die berüchtigte Schöpfungshöhe besitzt? Ein griechischer Buchstabe mit einem ausgedellten Kreis drumherum schein mir kein großes Kunstwerk zu sein; da gibt es wesentlich aufwändigere Logos, die auch nicht die nötige Schöpfungshöhe haben. -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 19:14, 20. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Nachtrag: So sieht das Ding aus. -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 19:23, 20. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Meiner Meinung nach trivial, keine Schöpfungshöhe als Werk der angewandten Kunst. Der damalige Uploader befürchtete jedoch Konsequenzen, falls er bei den hochgeladenen Bildern mal danebengelegen haben sollte, siehe Benutzer_Diskussion:Maimartpc#eingestellte_Logos_und_Bilder. Das Risiko trägt der Uploader, falls du dieses vertreten willst kannst du das Logo nochmal hochladen. Gruß,--Wiggum 19:27, 20. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Welche Konsequenzen hat man denn da zu erwarten? Ist schon mal jemand verklagt worden, weil er Bilder hier hochgeladen hat? -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 19:41, 20. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Keine Ahnung, die Möglichkeit besteht halt. Selbst wenn eine Klage hanebüchen und aussichtslos ist, den Stress hat man auf jeden Fall. --Wiggum 19:52, 20. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ok, danke. Dann werde ich das wohl lassen und warten ,ob/bis es jemand anders macht. -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 20:10, 20. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Anonymes Hochladen (nicht als IP, sondern mit Wegwerfbenutzernamen) lässt so manche Klage schon am fehlenden Beklagten scheitern....sугсго.PEDIA-/+ 16:59, 21. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Wenn man´s mal hier hochgeladen hat, kann man´s eigentlich nicht mehr löschen lassen, zumindest nicht aus so einem Grund wie Maimartpc. So ganz einverstanden bin ich mit dieser Massen-Löschaktion nicht. -- ChaDDy ?! +/- 02:23, 21. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Bilder der PDB

Es geht darum, ob Bilder aus der PDB (http://www.pdb.org/) für die WP geeignet sind. Sowas wie einen Lizenztext habe ich hier gefunden: http://www.pdb.org/pdb/static.do?p=general_information/about_pdb/pdb_advisory.html Das Bild:InsulinStructure.PNG kommt von dort, daher die Frage. Ich habe schon im Chat gefragt, dort war die Meinung eher, dass wir das nicht verwenden können. Bitte um Meinungen, danke! --Lychee 13:48, 21. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

The contents of PDB are in the public domain. hätte ich noch anzubieten.--Wiggum 16:51, 21. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Rein computergeneriertes Bild einer in der Natur vorkommenden Molekularverbindung. Daher mangels Urheber kein Werkcharakter. (PS: Die Seite, die Wiggum nennt, sagt "as long as the images and data are not for sale as commercial items themselves, and their corresponding citations are included". Also public domain wäre es jedenfalls mal wieder trotz verwendung dieses wortes nicht, wenn es denn Schöpfungshöhe hätte.) --Rtc 21:34, 21. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
An die Schöpfungshöhe hab' ich gar nicht gedacht. Danke! --Lychee 19:42, 23. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Erreicht das schon Schöpfungshöhe? Weil Panoramafreiheit gilt in den USA ja nur für bestimmte Gebäude. Bin nur gerade drauf gestoßen, weil ich mal etwas die BLU-Kategorie aussortiere. --STBR!? 18:17, 21. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Nö, alles recht simpel --Isderion 18:28, 21. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ok. Hab den erstmal den unbegründeten BLU-Hinweis entfernt. --STBR!? 18:37, 21. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Wallpaper / Trailer

Hallo, darf man eigentlich Wallpaper als Bilder für Artikel verwenden? Eigentlich werden ja Wallpaper kostenlos für jeden Benutzer freigegeben. Sollte ja kein Problem sein (denkt man zumindest). In diesem Zusammenhang gleich mitgefragt: Was ist mit Szenenbildern aus (Film-)Trailern? Hier schätze ich direkt, das diese urheberrechtlich geschützt sind. --Grim.fandango 21:51, 21. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Beides ganz klar nein, und tatsächlich sind weiterverbreitete Wallpaper ein recht beliebtes Abmahnziel. --Rtc 21:54, 21. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Das ging ja fix. Danke. --Grim.fandango 21:55, 21. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Kein Problem. Hier ein Link: http://www.heise.de/newsticker/meldung/65638 --Rtc 21:58, 21. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Was sagt ihr dazu? Hat jemand was gegen die Einführung dieser imho wichtigen Hinweisvorlage? Verbesserungsvorschläge? // Forrester 01:44, 22. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Frage: Wozu brauchen wir das eigentlich? Wenn ich das richtig sehe, müsste die Vorlage ja in jedem zweiten Bild stehen.... (So langsam ist der Punkt erreicht, wo wir mehr Lizenzerklärungsbausteine als eigentliche Lizenzvorlagen haben) --Kantor Hæ? +/- 02:09, 22. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Nein. Der Punkt ist noch nicht erreicht. Außerdem sind das keine Lizenzerklärungsbausteine. In diesem Beispiel geht es ja noch nicht mal um Urheberrecht, sondern um Persönlichkeitsrecht, das zu beachten ist. Ich hatte gerade eine nette Diskussion mit Henriette, die meinte, dass man die Wünsche anderer menschen diesbezüglich respektieren muss. Ich will nicht so weit gehen und fände es erstmal gut, wenn man hier überhaupt mal geltendes Recht respektieren würde. // Forrester 02:22, 22. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Und was soll da ein Hinweisbaustein helfen? Entweder ein Uploader hat WP:BR &ff gelesen, dann holt er sich die Einwilligung und kann den Hinweisbaustein setzen (der ja dann überflüssig ist, da ja die Einwilligung vorhanden ist) oder der Uploader hat keine Ahnung, aber dann hilft auch kein Hinweisbaustein. --Isderion 02:29, 22. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Es geht offensichtlich nicht um uploader, sondern um downloader, die das Bild nutzen möchten. Diese könnten sonst leicht auf die idee kommen, dass nur die lizenz zu beachten ist--Rtc 02:32, 22. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
siehe rtc. Wir wollen ja (was ich hoffe) Weiternutzer nicht ins offene Messer laufen lassen;) // Forrester 02:35, 22. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Wäre dann nicht ein _allgemeiner_ Hinweis per {{eingeschränkte Weiternutzung}} o.ä. sinnvoller? Für jeden Einzelfall eine eigene Vorlage zu haben (und die Tendenz geht ja dahin), halte ich für ziemlich umständlich. --Kantor Hæ? +/- 02:43, 22. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Zuerst sah ich deinen Vorschlag als Müll an, nach kritischer Auseinandersetzung sehe ich aber die Vorteile. Ich habe das mal auf Benutzer:Forrester/Eingeschränkte Weiternutzung versucht. // Forrester 08:43, 22. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Hhmm - noch rot?! Es wäre immerhin die 7(!) Hinweisbox, die sich auf die Weiternutzung bezieht. Mein Vorschlag wäre halt, einfach alles auf einer Seite Wikipedia:Bildrechte/Weiternutzung zu sammeln und von _einem_ Baustein darauf hinzuweisen. Inwiweit das praktisch ist, sollten aber besser die Leute beurteilen, die auch täglich im Bildbereich arbeiten. (So eine Seite täte aber auch ohne Vorlage mal dringend Not ;-) ) --Kantor Hæ? +/- 09:28, 22. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Jetzt blau. // Forrester 09:31, 22. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich bin eher für Kantors Vorschlag. Sonst wuchern uns die Hinweisbausteine über den Kopf. -- ChaDDy ?! +/- 11:49, 22. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Dann hat man vielleicht irgendwo einen Haftungsausschluss, aber mehr ist das nicht. Dem Weiternutzer bringt das nichts. // Forrester 14:41, 22. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Wieso denn nicht? Diese Vorlage sollte doch imho genügen, oder? Da ist alles recht kompakt zusammengefasst. Also zumindest ich werde draus schlau, kann aber natürlich auch daran liegen, dass ich mich mittlerweile einigermaßen damit auskenne. -- ChaDDy ?! +/- 14:49, 22. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Baut doch Parameter ein, mit denen man die aktivierung einzelner unterpunkte an- und abstellen kann, z.B. {{Benutzer:Forrester/Eingeschränkte Weiternutzung|Persönlichkeitsrecht=1}}. --rtc 18:46, 22. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Nö. Das ist Quatsch. Dann kann man es doch gleich bei verschiedenen Vorlagen belassen. // Forrester 19:22, 22. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ein solches Feature ist besser als kein solches Feature. Deshalb kann es kein Quatsch sein. Ob eine sammelvorlage sinnvoller ist als einzelne vorlagen ist eine andere frage, in meinen augen nein. es sollten bei jedem bild genau die Boxen stehen, die dafür relevant sind. --rtc 19:27, 22. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Die Sache hat sich vorerst erledigt. // Forrester 20:39, 22. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Man könnte bei jedem Bild einen kleinen Hinweis schreiben, dass die Lizenzen nur in urheberrechtlicher Hinsicht gelten und wettbewerbsrechtliche, markenrechtliche, wappenrechtliche und persönlichkeitsrechtliche Fragen vom Weiterverwender selbst zu klären sind. Man könnte das aber auch einfach lassen, denn wir sind keine Rechtsberatung. --AndreasPraefcke ¿! 09:48, 23. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

@Forrester: Deinen "Rückzug" finde ich jetzt grade auch nicht soooo prickelnd... Denn weitergedacht könnte man auch gut alle PD-Bausteine vereinigen - und schwups wären die bunten Kästchen auf die Hälfte reduziert (Und da wundern die Bildleute sich, dass nur so wenig Leute auf diesem Gebiet mitarbeiten?). Es kann einfach nicht sein, dass wir uns für die Nachnutzer (ein "Haftungsausschluss" reicht völlig, auch wenn er eigentlich überflüssig ist!) die Arbeit unnötig schwer machen. --Kantor Hæ? +/- 21:47, 23. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Nö. Wir brauchen die Bausteine nicht mehr zu reduzieren, wer WP:LFB nicht versteht, sollte besser auch nix hochladen. // Forrester 14:24, 24. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Wir könnten sie aber deutlich reduzieren und den potentiellen Weiternutzer die weitere Lektüre überlassen... Stichwort: Usability. Ich finde es sehr bedenklich, dass der Service für die Weiternutzung zu Lasten unserer Artikelautoren geht. --Kantor Hæ? +/- 16:07, 24. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich sehe da keinen Mehrwert mehr. Wäre die Ansichjt nicht frei, dürfte sie gar nicht verwendet werden...löschen? // Forrester 09:31, 22. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich glaube, das können wir entsorgen. Was mir übrigens grad aufgefallen ist: viele Screenshots stehen unter einer falschen Lizenz. Da haben Bilder von GPL-Software plötzlich die GFDL als Lizenz. Die beiden sind zwar verwandt, können aber auch nicht beliebig ausgetauscht werden. Und das Copyright liegt eigentlich auch nicht beim Ersteller des Screens, so wie´s häufig angegeben ist, sondern beim Hersteller der Software. Aber das gehört jetzt nicht unbedingt hierher. -- ChaDDy ?! +/- 11:33, 22. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Dann werde ich mal entsprechend handeln, wenn es keine Widerworte gibt. // Forrester 14:43, 22. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Bucheinbände

Ich nehme an, dass so etwas wie Bild:Bibel in gerechter Sprache.jpg, das mir gerade aufgefallen ist, akzeptiert wird, da einem derartigen Bucheinband die für einen urheberrechtlichen Schutz notwendige Schöpfungshöhe abgesprochen wird? (Der Einsteller hat cc-by-sa gewählt, geht das da wirklich?)

Wenn ich nun aber gerne einen Bucheinband, der vom berühmten Typografen Jan Tschichold (1902-1974) gestaltet wurde, fotografieren würde, um ihn im Tschichold-Artikel zu zeigen - was dann? Der Einband, der mir vorliegt, ist mindestens so schlicht gestaltet wie diese "Bibel in gerechter Sprache" (gelbe Pappe mit drei chinesischen Schriftzeichen, heller Leinenrücken mit aufgedrucktem Schildchen), ich glaube nicht, dass man da von mehr Schöpfungshöhe sprechen könnte. Aber er würde hier ja gerade als Beispiel einer Schöpfung Tschicholds präsentiert. Moderne Buchgestaltung ist eben häufig sehr schlicht. Wir können hier kaum etwas mit dem Argument mangelnder Schöpfungshöhe zulassen, das wir gerade der Schöpfung wegen zeigen würden? Andererseits ist es aber auch seltsam, wenn die Schöpfungshöhe eines Werkes davon beeinflusst wird, zu welchem Zweck man es zeigen will. Was, wenn ich Bild:Bibel in gerechter Sprache.jpg als Beispiel aktueller Buchgestaltung zeigen würde? Sollte dieses Bild vielleicht doch eher gelöscht werden? Oder wäre mein Tschichold akzeptabel? 05:06, 23. Apr. 2007 (CEST)

Typografie ist ja eigentlich ein Paradebeispiel der angewandten Kunst, aber ohne das Beispiel zu sehen, ist es schwer, eine Meinung abzugeben. Ich würde sagen, dass ein rein typografischer Einband ohne allzuviel Sperenzchen (oder Tschicholds Poster hier: [1]) rein urheberrechtlich hier wohl in Ordnung gehen würde. (Siehe auch Rechtsschutz von Schriftzeichen für Schutzrechte an Typografie). --AndreasPraefcke ¿! 09:42, 23. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Um die Beurteilung zu erleichtern, habe ich ein Foto des Einbands jetzt mal hochgeladen (aber noch nicht in den Tschichold-Artikel eingebaut): Bild:Eckstein-tschichold-sonne.jpg. Was meinst du dazu? Sollte das Verdikt "muss doch gelöscht werden" lauten, habe ich auch kein Problem damit. Gestumblindi 21:40, 24. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Hm, mit asiatischen Zeichen kenn ich mich nicht aus. Aber bei diesem Foto würde ich kein Problem vermuten. --AndreasPraefcke ¿! 21:47, 24. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Nun gut, ich habe das Bild mal eingebaut. Gestumblindi 23:13, 24. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Urheberrechte an einem Bild einer nicht mehr existenten Gesellschaft

Ich möchte ein Bild einer verstorbenen Person (liegt noch keine 70 Jahre zurück) bei Wikipedia einstellen. Das Bild wurde von einer Gesellschaft angefertigt, welche seit 1990 jedoch nicht mehr existiert! Wie stelle ich nun also das Bild möglichst Rechtskonform bei Wikipedia ein??? --Oxford 08:50, 23. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Da das Urheberrecht nicht bei der Firma, sondern beim Fotograf ist, diesen Fragen. Lesetip Hilfe:FAQ zu Bildern. Hier (weil noch Urheberrechtsbelastet) ist natürlich eine Bestätigung an OTRS nötig. Bobo11 09:18, 23. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
{bk}Geht nicht; selbst wenn das Urheberrecht wirklich nicht bei einer natürlichen Person liegt, da das Urheberrecht noch bei irgendwem liegt, etweder bei der Gesellschaft in Auflösung oder ihrem Rechtsnachfolger (event. dem Fiskus, 1990 klingt doch nach DDR-Vereinigung). Linzenzkonform geht das zumindest nicht.sугсго.PEDIA-/+ 09:26, 23. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Vielen Dank, aber leider liegt genau da das Problem. Sie haben recht, es hängt zwar mit der Wiedervereinigung zusammen, - jedoch existiert auch keine Folgegesellschaft?! Ich versuchs jetzt ersteinmal mit OTRS! Mal sehen, was sich ergibt!

Um welches Bild geht es? Bitte mit näheren Informationen an ralf(ät)roletschek.de schicken. --RalfR 16:54, 23. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Im allgemeinen gibt es einen Rechtsnachfolger, selbst wenn es keine Nachfolgegesellschaft gibt, und selbst wenn keinen mehr geben sollte (kommt in der Praxis nicht vor), dann fallen alle Rechte im Zweifel wieder zurück zum Urheber. Im Fall von Bild:Hans - Rudolf Gestewitz.jpg dürfte die nächste übergeordnete staatliche Körperschaft Rechtsnachfolger geworden sein. --rtc 19:18, 23. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Das wird erstmal übers OTRS geklärt. Wenn wir wissen, um welches Bild es sich handelt, können wir etwas sagen. Ein Foto hat so ziemlich immer eine natürliche Person als Urheber, auch in der DDR. --RalfR 20:00, 23. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Es geht darum, dass ein Unternehmen Nutzungsrechte erwerben kann.
Die Frage ist dann, was aus den Vertragsrechten wird. -- Simplicius 20:03, 23. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ja, auch darum geht es - ohne Kenntnis des/der Bild(er) kann man darüber aber keine Auskunft erteilen. --RalfR 21:37, 23. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Zählen solche Gruppenfotos zu den in KUG § 23 Abs. 3 ("Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen...") erwähnten Ausnahmen, bei denen eine Erlaubnis zur Veröffentlichung nicht von jeder Person vorliegen muß? --Noddy93 13:29, 23. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Da sehe ich überhaupt kein Problem. Die Abgebideten wussten nicht nur von der Absicht des Fotografen, sie haben sich ja gerade für dieses Bild postiert. --h-stt !? 14:22, 23. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
ACK --RalfR 16:57, 23. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Also ich gehe nicht davon aus, dass Bilder von mir überall veröffentlicht werden, wenn ich mich fotografieren lasse. Ist zwar nur Kreisliga, aber bei nem Gruppenfoto von einem Sportverein kann man sich den beiden Vorrednern wohl anschliessen.--Wiggum 17:05, 23. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Es ist eine zweischneidige Sache. Dass die Bilder auch ins Internet hochgeladen werden, ist den Personen möglicherweise so nicht gesagt worden.
Das ist dann was anderes als ein Foto für eine Festschrift 100 Jahre Turnverein oder so, die weitgehend vereinsintern bleibt. Das sollte man auch nicht vergessen.
Ich bin da auch für behalten, aber es gibt auf keinen Fall was zu jammern, wenn eine der abgelichteten Personen die Löschung wünscht. -- Simplicius 18:41, 23. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Das eine ist, dass die Abgebildeten der Fotografie selbst - offensichtlich - zugestimmt haben. Die Frage ist aber, ob sie auch einer kommerziellen Nutzung und Veränderung unter freier Lizenz zugestimmt haben? Immerhin wäre es z.B. möglich, dass ich mir jetzt eins der Mädels ausschneide und völlig legal als "Pin-Up" an den Spind hefte (oder so etwas in der Art ;-) ) - und das muss noch nicht einmal gegen das Persönlichkeitsrecht verstossen!
Wir hatten diese Problemstellung letztens schon einmal im musikalischen Bereich - da ging es um die Aufnahme eines Laienchores, die der Chorleiter unter GFDL gestellt hat. Das Problem ist einfach: Wenn auch nur einer der Beteiligten "nö" sagt, ist die Lizenz dahin. Es ist natürlich abwegig bzw, unpraktisch, jetzt von _Allen_ Personen eine Freigabe zu verlangen - aber mein Vorschlag ist, in solchen Sachen zumindest eine komplette Liste der Realnamen im OTRS zu verlangen. Was passiert eitgentlich, wenn jetzt eines der Mädels einen Exklusivvertrag mit einer Modelagentur hat? Bei den Musikern reicht die Mitgliedschaft in der GVl aus, um die schöne Lizenz völlig zu ruinieren. Ich halte es für sehr gewagt, solche Bilder _nicht_ zu löschen. --Kantor Hæ? +/- 22:05, 23. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Wenn Trainer Hermann Ballfänger sagt: "Mädels, ich knips euch mal" müssen die Mädels nicht davon ausgehen, dass sie im www veröffentlicht werden. Von ihnen ist auch nicht zu erwarten, dass sie sich mit dem Recht am eigenen Bild so genau auskennen, dass ihnen schwant, plötzlich weltweit zu sehen zu sein. Es ist Aufgabe des Fotografen, der ein Bild veröffentlicht, zu überprüfen, ob die Abgebildeten mit einer Veröffentlichung einverstanden sind. Ist dieses nicht ausdrücklich erfolgt, gilt das Recht am eigenen Bild. Unbedingt löschen. --MrsMyer 22:34, 23. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Wer sich für ein Foto hinstellt, weiß auch, daß es veröffentlicht wird - egal in welcher Art, ob Printmedium oder was auch immer. Das Foto wird nicht gemacht, um irgendwo in einem Archiv zu vergammeln, sondern um veröffentlicht zu werden. Was würde ein Richter in diesem Fall fragen? Sie wußten, daß sie fotografiert werden? Hatten sie etwas dagegen? Die Aufnahme zeigt deutlich, daß die abgebildeten Personen der Fotografie zugestimmt haben, dazu bedarf es keiner Einzelabsprachen. Wer sich zu einer Gruppenaufnahme hinstellt, ist einverstanden damit, fotografiert zu werden. Da muß man nicht jede einzelne Person fragen. --RalfR 23:24, 23. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Pardon, das stimmt nicht. Es ist Aufgabe des Fotografen zu fragen, ob man mit einer Veröffentlichung einverstanden ist. Die Bringschuld liegt nicht beim Fotografierten, sondern beim Fotografen. Er muss im Zweifel nachweisen, dass die Fotografierten zugestimmt haben. Die Fotografie zeigt die Zustimmung nicht. Wie auch? --MrsMyer 23:39, 23. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Wäre die Meinung der Vorredner rechtlich in Ordnung, müsste ich damit rechnen, dass jedes Klassenfoto, auf dem ich auftauche, oder jedes Foto, das mich albern mit anderen Menschen aus der Vergangenheit zeigt, jedes Kinderbild mit grässlichen Kusinen, jedes Foto mit dem schrecklichsten Kleid meiner lange zurückliegenden Teenagerzeit irgendwo im Netz auftaucht. Ich hätte es ja wissen können, dass es mal das Internet, Wikipedia oder obskure Foren gibt, in denen ich auftauchen könnte. Herrje, gibt's hier denn keine Juristen, die etwas dazu sagen können und meine Jugendsünden vor weltweiter Verbreitung schützen? --MrsMyer 23:47, 23. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Bei diesem Bild sieht man offensichtlich, daß die Fotografierten wußten, daß sie abgelichtet werden. Das muß weder protokolliert noch nachgewiesen werden. Es ist offensichtlich, sie haben der Aufnahme zugestimmt. --RalfR 23:50, 23. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Bei Kinderbildern müssen die Erziehungsberechtigten zustimmen, im Zweifelsfall die inzwischen erwachsene Person (§ 22 Satz 1 Kunsturheberrechtsgesetz (KUG/KunstUrhG)) --RalfR 23:56, 23. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Es kommt nicht darauf an, ob die Fotografierten wussten, dass sie abgelichtet werden oder nicht. Es kommt darauf an, ob sie zugestimmt haben, dass das Bild veröffentlicht wird. Darum geht es beim Recht am eigenen Bild. --MrsMyer 00:09, 24. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Würdest du deine fundamentalistische Position bitte mit juristischer Fachliteratur belegen? Zustimmung zur Veröffentlichung als solcher genügt und die geht hier bereits aus der Aufnahme hervor. Genaue Umstände müssen nicht bestimmt sein. Unsere Verwendung als Illustration eines Artikels über den Verein/die Mannschaft ist völlig legal und unsere Lizenz hat nur urheberrechtliche Auswirkungen, so dass ein evtl Nachnutzer selbst wissen muss, ob er das Bild zu seinen Zwecken nutzen darf. Eine Verwendung in der Werbung etc wäre jedenfalls unzulässig, aber das ist nicht unser Problem bei unserer Verwendung. behalten --h-stt !? 08:17, 24. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Bild:Kaiser-Wilhelm-Denkmal-Porta 2.jpg, zweifelhafter Löschgrund

Bei diesem Bild ist der Uploader zwar nicht der Fotograf, aber der verdacht einer Raubkopie besteht m.E. nicht.

.

  • Die "2" im Dateinamen deutet auf eine farbliche Überarbeitung, die in diesem Fall auch nicht im Verdacht steht, das Bild zu entstellen. Das erklärt die Diskrepanz zwischen Fotograf und Autor.
  • Einen Benutzer:Arminia gibt es.
  • Da diese Fotografie eines allgemein zugänglichen öffentlichen Ortes auch kein konkretes Ereignis abbildet, besteht nicht die Gefahr, dass der Fotograf um Einnamen oder Ruhm gebracht wird.
  • Es bestehtkein Anhalt, dass das Bild einer geschützen Publikation entnommen wurde.

Daher mein dringender Appell, in diesem und in ähnlich gelagerten Fällen keine Löschung vorzunehmen.
--Ulamm 09:43, 24. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Wer ist Arminia? Der Fotograf muß genannt werden und der freien Lizenz zustimmen, sonst wird das Bild gelöscht. dabei ist es egal, ob jemand um Einnahmen oder Rihm gebracht wird. --RalfR 10:07, 24. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Bild:Kaiser-Wilhelm-Denkmal-Porta.JPG steht unter der GFDL, der Urheber ist commons:User:Arminia. Das Bild wurde von Benutzer:Presse03 mit einem blauen Hintergrund versehen und als Bild:Kaiser-Wilhelm-Denkmal-Porta 2.jpg hochgeladen, danach von Benutzer:Daniel FR noch einmal nachbearbeitet. Das Bild braucht also nicht gelöscht werden, es müssen nur eindeutige Lizenzinformationen nachgetragen werden. Im Allgemeinen gat aber Ralf recht: Nur das irgendjemand glaubt, dass der Fotograf nicht „um Einnamen oder Ruhm gebracht wird“ und das das Bild nicht „iner geschützen Publikation entnommen wurde“, ist noch lange kein Grund, das Bild zu behalten. Das Urheberrecht gilt immer, egal, ob es um „Einnamen oder Ruhm“ geht oder nicht. Und solange nicht zu erkennen ist, dass ein Bild freigegeben wurde, muss man davon ausgehen, dass es geschützt ist. -- Timo Müller Diskussion 10:35, 24. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Und wenn Presse03 statt einer auf 600 Pixel vertikal verkleinerten Version des Bildes zur Bearbeitung auf das große Originalbild zurückgegriffen hätte, könnte man es der Einfachheithalber nach Commons über das Originalbild speichern, aber hat er ja nicht.. --BLueFiSH  (Langeweile?) 11:25, 24. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Das kleine Bild sieht dann im Artikel aber schöner aus, da es nicht beim Herunterskalierung künstlich unscharf gerechnet wird vom Mediawiki/Imagemagick. Zumindest gehe ich inzwischen auch dazu über, Fotos für die Wikipedia in niedriger Auflösung hochzuladen, weil's einfach im Artikel selbst dann besser aussieht. Zumal ich primär für die Wikipedia arbeite und weniger für die möglichen Weiternutzer. --jha 11:32, 24. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Tut mir leid, aber das halte ich für kompletten Unsinn. Dann muss man halt die Software verbessern. --AndreasPraefcke ¿! 14:56, 24. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Eine Lösung für dieses Problem wurde neulich schon auf WP:FZW vorgestellt, aber noch nicht umgesetzt. Es ist also absolut kein Workaround nötig. --Fb78 15:30, 24. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

NASA Bilder auf nicht NASA-Seiten

Ich habe auf der Seite eines Forschungsinstitutes, das für NASA Raumflugkörper Instrumente beisteuert(e), Grafiken gefunden, die von der NASA hergestellt wurden (steht selbst in den Grafiken drin) aber sonst nirgendwo auf NASA-Seiten zu finden sind.

Es geht um diese beiden Grafiken. Die erste wurde ursprünglich vom Ames Research Center der NASA hergestellt siehe: [2] und die zweite vom NASA HQ, wie ganz klein in einer Ecke zusammen mit der Bildnummer steht, siehe: [3]

Darf ich diese beiden Bilder in den Commons hochladen?

P. S. Die Grafiken sind auf diesen Seiten des Instituts: Pioneer Venus Orbiter und International Sun Earth Explorer.--Uwe W. 12:17, 24. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Da hätte ich keine Gewissensbisse. Mach einfach. --h-stt !? 16:08, 24. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Computerspielscreenshots

Wie verhält es sich mit (natürlich selber angefertigten) Screenshots von Computerspielen? --David Ring 18:23, 24. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

gehen im allgemeinen nicht, siehe Wikipedia:Bildrechte. --JD {æ} 18:25, 24. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Lizenz ohne gewerbliche Nutzung

Sicher steht es schon irgendwo, aber ich habe es nicht gefunden. Bei vielen Zoos steht in den AGBs: Eine gewerbliche Nutzung eigener Fotos bedarf ausdrücklich unserer schriftlichen Zustimmung. Unter welcher Lizenz darf ich eigene Fotos in der Wikipedia hochladen. - Irgendwie scheiden die alle aus - oder? --Smaragdenstadt-Fanpage 18:43, 24. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Wer derartige Fotos hochlädt, riskiert es, Ärger mit dem Zoo zu bekommen. Allerdings läßt nicht jeder Nick in der Wikipedia einen Schluß zu, welche natürliche Person dahintersteckt. Der Fotograf besitzt die Urheberrechte, wie er lizensiert und veröffentlicht, ist sein Risiko. --RalfR 18:51, 24. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ein Urheberrecht auf ein Tier haben die jedenfalls nicht... Mögliche Vorgehensweise: Wegwerfbenutzeraccount anlegen, trotzdem hochladen. Siehe Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum. --AndreasPraefcke ¿! 21:49, 24. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Es geht wohl weniger um die Tiere, sondern um die Zooanlagen. Allerdings sind Zoos ja nicht gerade selten und im Normalfall auch nicht von übermäßiger architektonischer Kunst. -- ChaDDy ?! +/- 21:58, 24. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ach so, ja, da muss man aufpassen. Ein paar Betonwände oder Käfige machen noch kein Werk mit Schöpfungshöhe, erkennbare Architektur schon eher. Fotos von architektonisch aufwendigen (oder eben als "Werk" erkennbaren) Anlagen können dann nur ab 1. Januar (Architektentodesjahr + 71 Jahre) hochgeladen werden. Meistens dürfte das aber wie gesagt eher nicht gelten, und keinesfalls, wenn die Architektur nur Beiwerk von Tierfotos ist. --AndreasPraefcke ¿! 22:04, 24. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Histo hätte deutlichere Worte gefunden: Sockenpuppe anlegen und alles ist gut. --RalfR 22:03, 24. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Das ist Histo. ;-) Aber im Grunde hat er recht. -- ChaDDy ?! +/- 22:34, 24. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Hallo, folgende Zeittafel stand im Artikel zu dieser Buchreihe:

Zeittafel

  • 1940 - (etwa) Die Ildiraner entdecken Klikiss Roboter auf den Eismonden von Hyrillka.
  • 2100 - Peary, Bolboa, Marco Polo - Die ersten Generationenschiffe verlassen die Erde.
  • 2103 - Burton und Caillié brechen auf.
  • 2104 - Amundsen bricht auf.
  • ...
  • 2415 - Estarra Theron wird geboren.
  • 2417 - Celli Theron wird geboren.
  • 2427 - Die Klikiss-Fackel verwandelt Oncier in eine Sonne.

Die Zeittafel wurde 1:1 aus dem Glossar des ersten Bandes herauskopiert und stellt somit meiner Meinung nach eine URV dar. Ist das so richtig und war meine Löschung berechtigt oder war ich zu voreilig?--Gruß, Benny der 1. Rede mit mir... 22:16, 24. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Das ist eine reine Aufzählung von Fakten, das stellt keine Schöpfungshöhe dar und ist somit keine URV. --RalfR 22:29, 24. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Danke, dann werde ich es wieder einfügen. Aber lieber einmal zuviel als zuwenig gefragt...--Gruß, Benny der 1. Rede mit mir... 22:38, 24. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ich habe das gesamte "Glossar" entfernt, so eine Darstellung aus der Innenperspektive hat nichts in einer Enzyklopädie verloren. Mit Urheberrechten hat das nichts zu tun. --h-stt !? 07:06, 25. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Zur freundlichen Beachtung. Es ging um dieses Bild, welches diesem entsprach. --Noddy93 01:13, 25. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ok, wer diskutiert das (hinter den Kulissen) mit Anthere/der Foundation? Mir sind heute morgen ein paar sehr unfreundliche Worte zu dieser Entscheidung eingefallen. Steschke? Kannst und willst du das machen? --h-stt !? 07:01, 25. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Da fällt mir wirklich nichts ein, was hier veröffentlicht werden dürfte. Aber: Wolfgang Herrmann, Präsident der Technischen Universität München, hatte im Mai 2001 einen Strafbefehl wegen Steuerhinterziehung akzeptiert und ist seitdem vorbestraft. ([4]). --ST 09:17, 25. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]