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„Solidaritätsprinzip“ – Versionsunterschied

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Im Gegensatz zur Privatversicherung beruht die Sozialversicherung auf dem Prinzip der Solidarität.
Die [[Sozialversicherung]] beruht auf dem Prinzip der [[Solidarität]].
Das '''Solidaritätsprinzip''' ist die strukturelle Basis der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Es besagt, dass sich die Beiträge in diesen Bereichen nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der Versicherten richten. Dagegen richtet sich der Leistungsanspruch in der Regel nach der Bedürftigkeit und nicht nach dem Beitrag. Das Solidaritätsprinzip lässt sich kurz durch den Grundsatz „Einer für alle, alle für einen“ charakterisieren.
Das '''Solidaritätsprinzip''' ist die strukturelle Basis der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Es besagt, dass sich der Leistungsanspruch in der Regel nach der Bedürftigkeit und nicht nach dem individuellem Risiko der Versicherten richten. Das Solidaritätsprinzip lässt sich kurz durch den Grundsatz „Einer für alle, alle für einen“ charakterisieren. Im Unterschied zur Privatversicherung besteht [[Kontrahierungszwang]].


In der Sozialversicherung ist der Beitrag von der Höhe des Einkommens abhängig. Bis zur [[Beitragsbemessungsgrenze]], die jährlich neu festgelegt wird, zahlt jeder Versicherte den gleichen prozentualen Anteil seines Einkommens. Leistungen, die der Versicherte aus der Renten- und Arbeitslosenversicherung erhält, richten sich auch nach der Dauer der Beitragszahlung und der Beitragshöhe.
Leistungen, die der Versicherte aus der Renten- und Arbeitslosenversicherung erhält, richten sich auch nach der Dauer der Beitragszahlung und der Beitragshöhe.


Im Gegensatz dazu das [[Äquivalenzprinzip]] der Privatversicherung ([[PKV]]). Das Äquivalenzprinzip ist das Pendant zum Solidarprinzip der GKV. Äquivalent (lateinisch für gleichwertig, entsprechend) heißt es, weil die Höhe des Beitrags abhängt vom gewünschten Leistungsspektrum. Unterschiedliche Wahlleistungen gibt es zum Beispiel beim Krankenhausaufenthalt, beim [[Zahnersatz]], bei der Erstattung von Heilpraktikerkosten, beim [[Krankentagegeld]] und beim [[Krankenhaustagegeld]]. Doch auch andere Faktoren entscheiden über die Höhe des Beitrags. Dazu gehören das Eintrittsalter, der Gesundheitszustand bei Eintritt, das Geschlecht des Versicherten und die Höhe des vereinbarten Selbstbehaltes.
Im Gegensatz dazu das Äquivalenzprinzip der Privatversicherung ([[PKV]]). Das Äquivalenzprinzip ist das Pendant zum Solidarprinzip der GKV. [[Äquivalenz|Äquivalent]] (lateinisch für gleichwertig, entsprechend) heißt es, weil die Höhe des Beitrags abhängt vom individuellen Risiko und dem gewünschten Leistungsspektrum. Unterschiedliche Wahlleistungen gibt es zum Beispiel beim Krankenhausaufenthalt, beim [[Zahnersatz]], bei der Erstattung von Heilpraktikerkosten, beim [[Krankentagegeld]] und beim Krankenhaustagegeld. Doch auch andere Faktoren entscheiden über die Höhe des Beitrags. Dazu gehören das Eintrittsalter, der Gesundheitszustand bei Eintritt, das Geschlecht des Versicherten und die Höhe des vereinbarten Selbstbehaltes.


Während beim Solidarsystem jeder einen zumutbaren Prozentsatz des Gehalts zahlt, damit alle gleichermaßen gut versorgt werden können, versichert sich innerhalb der PKV jeder gegen sein eigenes Risiko. Deshalb sind für Familienmitglieder auch Beiträge zu entrichten.
Während beim Solidarsystem jeder einen Beitrag zahlt, damit alle gleichermaßen gut versorgt werden können, versichert sich innerhalb der PKV jeder gegen sein eigenes Risiko.


Die Versicherten in der [[Sozialversicherung]] bilden eine [[Solidargemeinschaft]]. Mit ihren Beiträgen zur Krankenversicherung helfen die Gesunden den Kranken, in der Pflegeversicherung den Pflegebedürftigen, in der Rentenversicherung unterstützen die Jungen die Alten und in der Arbeitslosenversicherung zahlen die [[Arbeitnehmer]] für die Arbeitslosen. Dadurch, dass die [[Arbeitgeber]] in der Regel die Hälfte der Beiträge ihrer Arbeitnehmer übernehmen, sind sie auch in die Solidargemeinschaft mit einbezogen.
Die Versicherten in der [[Sozialversicherung]] bilden eine [[Solidargemeinschaft]]. Mit ihren Beiträgen zur Krankenversicherung helfen die Gesunden den Kranken, in der Pflegeversicherung den Pflegebedürftigen, in der Rentenversicherung unterstützen die Jungen die Alten und in der Arbeitslosenversicherung zahlen die [[Arbeitnehmer]] für die Arbeitslosen. Dadurch, dass die [[Arbeitgeber]] in der Regel die Hälfte der Beiträge ihrer Arbeitnehmer übernehmen, sind sie auch in die Solidargemeinschaft mit einbezogen.


In der deutschen Sozialversicherung werden die Beiträge nach einem Prozentsatz des Einkommens bemessen. Die Leistungen stehen den Versicherten aber unabhängig von der Beitragshöhe zu. Ausnahme von dieser Regel sind die Leistungen, die [[Lohnersatzfunktion]] haben, wie [[Krankengeld]], [[Unterhaltsgeld]], [[Übergangsgeld]], [[Arbeitslosengeld]] u.a. Die Höhe dieser Entgeltersatzleistungen bemisst sich anhand der Höhe des Einkommens. Die Leistungen richten sich grundsätzlich nach der individuellen Bedürftigkeit, während sich die Beitragslast nach der individuellen finanziellen Leistungsfähigkeit richtet.
In der deutschen Sozialversicherung stehen den Versicherten die Leistungen unabhängig vom Risiko zu. Ausnahme von dieser Regel sind die Leistungen, die Lohnersatzfunktion haben, wie [[Krankengeld]], [[Unterhaltsgeld]], [[Übergangsgeld]], [[Arbeitslosengeld]] u.a. Die Höhe dieser Entgeltersatzleistungen bemisst sich anhand der Höhe des Einkommens. Die Leistungen richten sich grundsätzlich nach der individuellen Bedürftigkeit.


Zusätzlich wird manchmal das Solidaritätsprinzip verwendet, um einen sozialen Ausgleich von unterschiedlichen Einkommen zu erklären. Da historisch bei der gesetzlichen Krankenversicherung zwei Drittel der Leistungen lohnabhängig waren, und für einen kleineren Teil der Leistungen keine Lohnabhängigkeit bestand, wird heutzutage das Solidaritätsprinzip von manchen Gruppen auch auf eine Solidarität unterschiedlicher Einkommen ausgedehnt, da die lohnunabhägigen Leistungen nun die Mehrheit darstellen.
Über die Solidargemeinschaft und das '''Solidaritätsprinzip''' findet ein teilweiser sozialer Ausgleich zwischen besser und schlechter verdienenden Versicherten statt.


== Weblinks ==
Das Solidarprinzip und weitere Prinzipien der gesetzlichen Krankenversicherung [http://www.katrin-student.homepage.t-online.de/41844/home.html]


[[Kategorie:Sozialstaat]]
[[Kategorie:Sozialstaat]]

Version vom 11. März 2007, 08:38 Uhr

Die Sozialversicherung beruht auf dem Prinzip der Solidarität. Das Solidaritätsprinzip ist die strukturelle Basis der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Es besagt, dass sich der Leistungsanspruch in der Regel nach der Bedürftigkeit und nicht nach dem individuellem Risiko der Versicherten richten. Das Solidaritätsprinzip lässt sich kurz durch den Grundsatz „Einer für alle, alle für einen“ charakterisieren. Im Unterschied zur Privatversicherung besteht Kontrahierungszwang.

Leistungen, die der Versicherte aus der Renten- und Arbeitslosenversicherung erhält, richten sich auch nach der Dauer der Beitragszahlung und der Beitragshöhe.

Im Gegensatz dazu das Äquivalenzprinzip der Privatversicherung (PKV). Das Äquivalenzprinzip ist das Pendant zum Solidarprinzip der GKV. Äquivalent (lateinisch für gleichwertig, entsprechend) heißt es, weil die Höhe des Beitrags abhängt vom individuellen Risiko und dem gewünschten Leistungsspektrum. Unterschiedliche Wahlleistungen gibt es zum Beispiel beim Krankenhausaufenthalt, beim Zahnersatz, bei der Erstattung von Heilpraktikerkosten, beim Krankentagegeld und beim Krankenhaustagegeld. Doch auch andere Faktoren entscheiden über die Höhe des Beitrags. Dazu gehören das Eintrittsalter, der Gesundheitszustand bei Eintritt, das Geschlecht des Versicherten und die Höhe des vereinbarten Selbstbehaltes.

Während beim Solidarsystem jeder einen Beitrag zahlt, damit alle gleichermaßen gut versorgt werden können, versichert sich innerhalb der PKV jeder gegen sein eigenes Risiko.

Die Versicherten in der Sozialversicherung bilden eine Solidargemeinschaft. Mit ihren Beiträgen zur Krankenversicherung helfen die Gesunden den Kranken, in der Pflegeversicherung den Pflegebedürftigen, in der Rentenversicherung unterstützen die Jungen die Alten und in der Arbeitslosenversicherung zahlen die Arbeitnehmer für die Arbeitslosen. Dadurch, dass die Arbeitgeber in der Regel die Hälfte der Beiträge ihrer Arbeitnehmer übernehmen, sind sie auch in die Solidargemeinschaft mit einbezogen.

In der deutschen Sozialversicherung stehen den Versicherten die Leistungen unabhängig vom Risiko zu. Ausnahme von dieser Regel sind die Leistungen, die Lohnersatzfunktion haben, wie Krankengeld, Unterhaltsgeld, Übergangsgeld, Arbeitslosengeld u.a. Die Höhe dieser Entgeltersatzleistungen bemisst sich anhand der Höhe des Einkommens. Die Leistungen richten sich grundsätzlich nach der individuellen Bedürftigkeit.

Zusätzlich wird manchmal das Solidaritätsprinzip verwendet, um einen sozialen Ausgleich von unterschiedlichen Einkommen zu erklären. Da historisch bei der gesetzlichen Krankenversicherung zwei Drittel der Leistungen lohnabhängig waren, und für einen kleineren Teil der Leistungen keine Lohnabhängigkeit bestand, wird heutzutage das Solidaritätsprinzip von manchen Gruppen auch auf eine Solidarität unterschiedlicher Einkommen ausgedehnt, da die lohnunabhägigen Leistungen nun die Mehrheit darstellen.