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„Diskussion:GmbH & Co. KG“ – Versionsunterschied

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Letzter Kommentar: vor 18 Jahren von Dullnraamer in Abschnitt Einheits-GmbH & Co KG
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:Gefällt mir. Immer frisch ans Werk ;-) --<small>Grüße,</small> [[Benutzer:DINO2411|DINO2411]][[Benutzer Diskussion:DINO2411|<sup>FYI</sup>]] 11:07, 8. Dez. 2006 (CET)
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:Gesagt, getan. Wird noch ergänzt. So langsam nähern wir uns der Gliederung in der Fachliteratur (Zufälle gibt's ...;-)) --<small>Gruß zurück</small> [[Benutzer:Dullnraamer|Dullnraamer]] 15:38, 8. Dez. 2006 (CET)

Version vom 8. Dezember 2006, 16:38 Uhr

Ist eine GmbH & Co. KG eine Personen- oder Kapitalgesellschaft? Ist mir nicht ganz klar und wird hier auch nicht deutlich festgehalten.


Es ist in der Grundkonzeption eine Personengesellschaft, wobei Elemente einer Kapitalgesellschaft sichbar sind. 100% läßt sich das nicht festlegen, weil es ja im Gesellschaftsrecht keinen sogenannten Typenzwang gibt (anders als zB im Sachenrecht). --DDB 11:17, 19. Nov 2005 (CET)

Kann jemand erklären, was das & Co. bedeutet? Einleuchtend wäre es, wenn es heißen müßte: KG & Co. GmbH, also KG mit C/Komplementär (eine) GmbH

GmbH als Komplementär genannt und Co. für die Kommanditisten wobei ich nicht weiß es ob es von einer schreibweise Comandist oder Compagnon kommt, das wiktionary sagt Compagnon ...Sicherlich Post 09:56, 30. Mär 2006 (CEST)

Die KG ist (ob der Komplementär nun eine GmbH, Ltd., AG usw.) grundsätzlich eine Personengesellschaft. Der Verfasser dieser Artikels hat offenbar auch den Artikel über die Ltd. & Co. KG verfasst. Es finden sich hier die gleichen Fehler, die zum Teil sehr gravierend sind. Die Bemühungen sind sicherlich sehr löblich. Ich wage aber mal die Prognose, dass der Verfasser keine Ahnung vom Gesellschaftsrecht und vom Steuerrecht hat (hoffentlich habe ich ihm damit nicht weh getan).--Ramatan 22:01, 27. Sep 2006 (CEST)

Änderungen vom 2. bis 3. Oktober: Es wäre schön, wenn der Autor sich zu erkennen gäbe. Im Übrigen bitte ich, die Ergänzungen mit Sorfalt einzuarbeite. Mit Fehlern in der Darstellung ist niemandem geholfen:

Gründe für den Wandel: Der Beitritt der GmbH ist kein Wandel der KG. Struktur, zurückliegend hat schon jemand einen derartigen Abschnitt eingefügt, wenn auch unvollständig. Ein Teil der Darstellung findet sich bereits in anderen Abschnitten. Die Aussagen: Haftungsbeschränkung, Kapitalbeschaffung, Mittbestimmung sind zum Teil nicht zutreffend.--Ramatan 11:18, 3. Okt 2006 (CEST)


was bedeutet co

Das Co steht für Compagnie[1] .In dem Artikel steht dazu eigentlich alles drin. Man könnte den Hinweis darauf aber noch besser in den Artikel GmbH & Co. KG einfügen.

Co mit oder ohne Punkt

Schreibt man eigentlich "GmbH & Co KG" oder "GmbH & Co. KG"? Beides sieht man ja recht häufig.

Dachgesellschaft (Konzern)

Ist es eigentlich grundsätzlich möglich, einer bereits bestehenden GmbH mit einem eigenständigen Besitzunternehmen (Einzelgesellschaft)eine GmbH & Co.KG als Verwaltungsgesellschaft dieser beiden Unternehmen zu überstellen? Damit wäre die Personengesellschaft über diese Konzernbildung (gemeinsame Geschäftsführung und Rechnungsabschluss)den beiden anderen Unternehmen überstellt.

Über eine satzungsmäßige Gewinnüberschreibung könnte man damit ja die Gewerbesteuer-Freigrenze i.H.v. derzeit € 24.500,- für Personengesellschaften über die GmbH & CO.KG für die Konzerngewinne in Anspruch nehmen, die die bisherige GmbH ja nicht hat. Weiterhin wäre hier die Doppelbesteuerung ausgehebelt(Körperschaftssteuer und hälftige Einkommenssteuer bei Ausschüttung).

Versuch einer Antwort: Die Fragestellung ist leicht wirr. Der Begriff Besitzunternehmen gehört zum Begriff Betriebsunternehmen. Die Besitzgesellschaft besitzt das Utnernehmen, die Betriebsgesellschaft ist mit dem Unternehmen werbend am Markt tätig. Bei einer Einheitgesellschaft liegt eine GmbH %& Co. KG vor, bei der die KG sämtlich Geschäftsanteile an der Komplementär-GmbH hält. Die GmbH ist in diesem Fall als Komplementär an der KG beteiligt. Die KG ist als GmbH-Gesellschafter an der GmbH beteiligt.

Es gibt mehere Möglichkeiten das Unternehmen/ den Betrieb einer GmbH in Folge einer KG, GmbH & Co. KG oder sonstigen Personengesellschaft mit steuerlicher Wirkung "zuzuweisen": Gewinnabführung (im Konzern), Gewinngemeinschaft oder atypisch-stille Beteiligung am gesamten Betrieb der GmbH. Und in der Tat, für den ursprünglichen Betrieb der GmbH besteht nunmher die Möglichkeit, den gewerbesteuerlichen Freibetrag in Anspruch zu nehen (Freibetrag und keine Freigenze!!). Die Doppelbesteuerung entfällt auch. Ob dies günstiger ist, ist nicht einfach zu beantworten, da das dt. Steuerrecht sehr komplex ist. --Ramatan 19:06, 29. Sep 2006 (CEST)

Historisches - GmbH & Cie

"Das Cie. soll darauf hinweisen, dass es sich um ein „alteingesessenes“ Unternehmen handelt, also Seriosität und Vertrauen vermitteln."

Klingt prima, könnte vielleicht stimmen, ist aber leider weder belegt, noch anhand der mir vorliegenden Quellen (Tillmann / Binz / Sommer, siehe „Literatur“) verifizierbar. Daher handelt es sich wohl um „Theoriefindung“; falls also niemand was einzuwenden hat, werde ich das demnächst löschen und gegen eine etwas tiefschürfendere Abhandlung des Themas „Firma“ der GmbH & Co. KG (unter der dortigen Kapitelüberschrift) ersetzen. Eventuelle Gegenpositionen bitte belegen ... - Man liest sich  ;) --Dullnraamer 13:53, 1. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Nein, bitte gerne ;-) --Grüße, DINO2411FYI 15:21, 1. Dez. 2006 (CET)Beantworten
Ergänzung: Der Baumbach/Hopt schweigt sich dazu ebenfalls aus, nennt das "Cie." allerdings ausdrücklich als zulässig neben dem "Co.". --Grüße, DINO2411FYI 15:39, 1. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Einheits-GmbH & Co KG

Schlage vor, dass wir das Kapitel umbenennen in „Ausprägungen der GmbH & Co. KG“ und darin die

  • Einheits-GmbH & Co. KG neben der
  • „Typischen“ (bzw. „identischen“) GmbH & Co. KG, der
  • Publikums-KG und der
  • „Doppelstöckigen“ GmbH & Co. KG

erörtern. Damit kommen wir auch der Empfehlung nach, dass Überschriften mit nur einem Satz Fließtext zu vermeiden seien. Meinungen? Man liest sich ... --Dullnraamer 10:50, 8. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Gefällt mir. Immer frisch ans Werk ;-) --Grüße, DINO2411FYI 11:07, 8. Dez. 2006 (CET)Beantworten
Gesagt, getan. Wird noch ergänzt. So langsam nähern wir uns der Gliederung in der Fachliteratur (Zufälle gibt's ...;-)) --Gruß zurück Dullnraamer 15:38, 8. Dez. 2006 (CET)Beantworten