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„Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik“ – Versionsunterschied

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* Das [[Institut der Europäischen Union für Sicherheitsstudien]] (ISS) in Paris erstellt Studien, die Grundlage für Verhandlungen und Entscheidungen in der GASP sind.
* Das [[Institut der Europäischen Union für Sicherheitsstudien]] (ISS) in Paris erstellt Studien, die Grundlage für Verhandlungen und Entscheidungen in der GASP sind.


* Das [[Satellitenzentrum der Europäischen Union]] (EUSC) in Torrejón (bei Madrid, Spanien) beobachtet besonders im Dienste der ESVP (Sicherheit, Verteidigung) die Erde und erstellt Satellitenbilder und -Karten. Speziell bei der Konfliktprävention und -Beobachtung spielt das EUSC deshalb eine wichtige Rolle.
* Das [[Satellitenzentrum der Europäischen Union]] (EUSC) in Torrejón (bei Madrid, Spanien) beobachtet besonders im Dienste der ESVP (Sicherheit, Verteidigung) die Erde und erstellt Satellitenbilder und -karten. Speziell bei der Konfliktprävention und -Beobachtung spielt das EUSC deshalb eine wichtige Rolle (''zum Thema:'' [[Weltraumwaffe]]).


* [[Europäische Verteidigungsagentur]]: Eine europäischen Agentur für gemeinsame militärische Forschung und den Einkauf von militärischen Gütern wurde im Rahmen der Diskussion um eine europäische Verfassung bereits diskutiert. Eine solche „europäische [[DARPA]]“ könnte große Bedeutung erlangen, da so Gelder erheblich effizienter genutzt werden könnten.
* [[Europäische Verteidigungsagentur]]: Eine europäischen Agentur für gemeinsame militärische Forschung und den Einkauf von militärischen Gütern wurde im Rahmen der Diskussion um eine europäische Verfassung bereits diskutiert. Eine solche „europäische [[DARPA]]“ könnte große Bedeutung erlangen, da so Gelder erheblich effizienter genutzt werden könnten.

Version vom 22. November 2006, 14:29 Uhr

Datei:Saeulenmodell EU.png
Die drei Säulen der Europäischen Union

Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), englisch: Common Foreign and Security Policy (CFSP), französisch: Politique étrangère et de sécurité commune (PESC), wurde mit dem Vertrag von Maastricht 1992 als zweite Säule der drei Säulen der Europäischen Union errichtet. Als eine intergouvernementale (zwischenstaatliche) Kooperation auf Regierungsebene definiert die GASP einen Rahmen für die Zusammenarbeit der EU-Staaten in der Außen- und Sicherheitspolitik.

Geschichte der GASP

Schon seit den 50er Jahren ist eine gemeinsame Außen- und Verteidigungspolitik in der Diskussion: 1952 strebte man die Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG) und 1953 die Europäische Politische Gemeinschaft (EPG) an. Beide scheiterten jedoch am Widerstand der französischen Nationalversammlung. 1970 wurde mit dem Luxemburger Bericht die Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) institutionalisiert. Die Einheitliche Europäische Akte (EEA) vom 17. Februar 1986 machte die EPZ zu einer festen Einrichtung der Europäischen Gemeinschaften und weitete sie auf alle außenpolitischen Fragen von allgemeinem Interesse aus. Am 1. November 1993 trat der Vertrag über die Europäische Union (Vertrag von Maastricht) in Kraft. Damit wurde die EPZ zur GASP und wurde durch Titel V als 'Zweiter Pfeiler' in das rechtliche Rahmenwerk der EG eingebunden.


Arbeit an der GASP

Die Grundsätze und den Rahmen der GASP bestimmt der Europäische Rat. Er kann (nur einstimmig) Gemeinsame Strategien beschließen. Die weitere Steuerung der GASP obliegt dem Rat der Europäischen Union in seiner Zusammensetzung als „Rat der allgemeinen Angelegenheiten“, in dem die Außenminister der EU-Mitgliedstaaten vertreten sind. Der Ministerrat kann tätig werden durch:

  • Gemeinsame Standpunkte - Sie definieren ein „Konzept der Union für eine bestimmte Frage geographischer oder thematischer Art“. Sie gelten verbindlich für alle Mitgliedstaaten.
  • Gemeinsame Aktionen – Mit Ihnen wird die EU auf einem bestimmten Gebiet der Außenpolitik tätig. Beispiele sind Sanktionen gegen andere Staaten oder die Entsendung von Wahlbeobachtern
  • Erklärungen – Mit Ihnen bezieht die Union zu aktuellen politischen Ereignissen Stellung und bindet die Mitgliedstaaten politisch.
  • Gemeinsame Strategien – Zwar werden wie oben erwähnt die gemeinsamen Strategien vom Europäischen Rat beschlossen, dem Ministerrat obliegt aber die konkrete Umsetzung der Strategien durch gemeinsame Standpunkte oder Aktionen.

Der Hohe Vertreter

Mit der Ernennung eines Hohen Vertreters für die GASP (Seit 18. Oktober 1999 Javier Solana), verlieh der Vertrag von Amsterdam der Außenpolitik der EU mehr Wirksamkeit und Profil. Der Hohe Vertreter wird für 5 Jahre ernannt, ist zugleich Generalsekretär des Rates der EU und vertritt gemeinsam mit dem Präsidenten des Rates die Union außenpolitisch. Oft tritt zusätzlich die Kommission in Erscheinung, man spricht dann von der hohen Troika.

Durch den Vertrag über eine Verfassung für Europa soll der Posten des Hohen Vertreters mit demjenigen des EU-Außenkommissars zusammengelegt und der Posten des Außenminister der Union geschaffen werden.

Internationale Beziehungen der EU

Die internationalen Beziehungen der EU werden oftmals in bi- und multilateralen Abkommen geregelt, die auf die wirtschaftlichen Interessen beider Seiten ausgelegt sind. Gegenüber anderen Staaten und Organisationen wird die Europäische Union von dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission, die allerdings im Auftrag des Rates handelt, vertreten. Teilweise hat aber auch das Europäische Parlament in den wichtigsten außenpolitischen Fragen das Mitspracherecht. Auch ohne den Status der juristischen Person unterhält die EU Botschaften und diplomatische Vertretungen nicht nur in den Mitgliedstaaten, sondern auch in vielen weiteren Staaten (insbesondere bei den EFTA-Mitgliedern).

Durch die Europäische Nachbarschaftspolitik hat die EU ein dichtes Netz von Verträgen mit ihren Nachbarn geschlossen. Beispiel dafür sind vor allem die bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU aber auch die Euro-mediterrane Partnerschaft. Ein weiterer Punkt der internationalen Beziehungen ist die gezielte Vorbereitung von angrenzenden Staaten auf die Mitgliedschaft in der EU. Diese wird nun oftmals durch sog. Stabilisierungs- und Assoziationsabkommen geregelt. Die beitrittswilligen Staaten werden dadurch sowohl wirtschaftlich also auch politisch stärker an die EU gebunden, was den Beitrittsprozess erleichtern soll.

Entwicklungspolitik

Die AKP-Staaten

Auch in der Entwicklungspolitik betätigt sich die Europäische Union. Die europäischen Staaten übernehmen damit Verantwortung für die unter europäischer Herrschaft im Zeitalter des Kolonialismus entstandenen Schäden. Dies bezieht sich vor allem auf Afrika und Teile von Südamerika. International wird die EU insbesondere von Entwicklungsländern und nichtstaatlichen Organisationen für ihre Subventionspolitik angegriffen, die die Entwicklungsländer darin behindert sich wirtschaftlich zu verbessern. Daher hat die EU mit dem Lomé-Abkommen und dem im Jahr 2000 nachfolgendem Cotonou-Abkommen einen bevorzugten Marktzugang für einige Produkte der AKP-Staaten gewährt, um diesen die Möglichkeit des Produktabsatzes in auf dem EU-Markt zu geben. Ansätze von Entwicklungszusammenarbeit enthält auch das MEDA-Programm.

Den ASEAN-Staaten gegenüber versteht sich die EU als Dialogpartner. Auch zum Mercosur unterhält sie gute Beziehungen. Zwar existieren auch Kontakte zur NAFTA, die jedoch durch das unklare und gespaltene Verhältnis einiger EU-Mitgliedstaaten zu den USA beeinträchtigt sind.


Die ESVP

Im Rahmen der GASP wurde vom Europäischen Rat 2000 in Nizza eine Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik - (ESVP) beschlossen.

Man hatte erkannt, dass die Europäische Union in der damaligen Situation blutige Auseinandersetzungen und Konflikte (wie in den 1990er Jahren auf dem Balkan) nicht oder kaum verhindern konnte.

Primär soll die ESVP die Handlungsfähigkeit der EU bei der Krisenintervention sicherstellen und nicht zuletzt der Union weiteres außenpolitisches Gewicht geben (ESVP als „europäische NATO“).

Ziel der ESVP ist die Bewältigung der sog. „Petersberg-Aufgaben“: „humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze, friedenserhaltende Aufgaben sowie Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung, einschließlich friedensschaffender Maßnahmen“ sowie „sämtliche Fragen, welche die Sicherheit der Union betreffen, wozu auch die schrittweise Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik gehört, die zu einer gemeinsamen Verteidigung führen könnte, falls der Europäische Rat dies beschließt“.

Der erfolgreichen Durchführung der GASP und ESVP dienen zwei weitere Organe, die dem Rat der EU untergeordnet sind: das EU-Institut für Sicherheitsstudien sowie das EU-Satellitenzentrum.

  • Das Satellitenzentrum der Europäischen Union (EUSC) in Torrejón (bei Madrid, Spanien) beobachtet besonders im Dienste der ESVP (Sicherheit, Verteidigung) die Erde und erstellt Satellitenbilder und -karten. Speziell bei der Konfliktprävention und -Beobachtung spielt das EUSC deshalb eine wichtige Rolle (zum Thema: Weltraumwaffe).
  • Europäische Verteidigungsagentur: Eine europäischen Agentur für gemeinsame militärische Forschung und den Einkauf von militärischen Gütern wurde im Rahmen der Diskussion um eine europäische Verfassung bereits diskutiert. Eine solche „europäische DARPA“ könnte große Bedeutung erlangen, da so Gelder erheblich effizienter genutzt werden könnten.

Militärische Fähigkeiten in der ESVP

Die EU verfügt, ebenso wie die NATO, nicht über eigene Soldaten oder gar eine europäische Armee. Stattdessen greift die EU auf die Streitkräfte der Mitgliedstaaten zurück, welche im Einzelfall autonom über die Bereitstellung entscheiden. In Deutschland erfordert dies die konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages.

Um im Rahmen der EU aktiv zu werden, wurde auf den Europäischen Räten von Köln und Helsinki im Jahr 1999 eine Verbesserung der militärischen Fähigkeiten der EU vereinbart. Auf Grundlage der "Helsinki Headline Goal" versetzte sich die EU daraufhin in die Lage, binnen 60 Tagen für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr 50.000-60.000 Soldaten für die gesamte Bandbreite der Petersberg-Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Hierbei geht es in erster Linie um friedenssichernde Einsätze wie die Mission in Bosnien-Herzegovina durch EUFOR Althea (siehe unten). Das ursprüngliche Ziel einer umfassenden Einsatzfähigkeit bis zum Jahr 2003 wurde nach eigener Einschätzung des Rats nicht erreicht. Daraufhin wurde im ersten Halbjahr 2004 eine erneute Verbesserung der militärischen Fähigkeiten im Rahmen des "Headline Goal 2010" vereinbart, dessen Umsetzung derzeit läuft. Bei all den Verpflichtungen im Rahmen der Verbesserung der militärischen Fähigkeiten handelt es sich nicht um rechtsverbindliche Vorgaben, sondern um autonome - politisch verbindliche - Verpflichtungen der Mitgliedstaaten.

Um schnell und schlagkräftig einsatzfähig zu sein, beschloss der Rat am 22. November 2004 ergänzend 13 mobile Kampftruppen zu bilden („EU Battlegroups“). Diese hochflexiblen Verbände sollen aus jeweils 1500 Soldaten bestehen und innerhalb einer kurzen Zeitspanne von 10-15 Tagen zur Krisenintervention zur Verfügung stehen. Geplant ist, dass die Klein-Kampftruppen in einer Entfernung von maximal 6000km bis zu vier Monate lang den Einsatz größerer Truppen vorbereiten. Bereits 2005 sollen die ersten dieser Truppen einsatzbereit sein, die volle Einsatzfähigkeit ist für 2007 geplant. An den Battle-Groups werden sich fast alle EU-Staaten und Norwegen als nicht-EU-Land beteiligen. Spanien, Frankreich, Großbritannien und Italien wollen jeweils eine eigene Gruppe aufstellen, ansonsten werden die Gruppen aber multinational sein. Deutschland beteiligt sich mit diversen Ländern an insgesamt vier der mobilen Kampftruppen.

Im Fall von EU-Militäreinsätzen liegt die politische Kontrolle und strategische Leitung der Mission beim Rat und dem PSK. In der Zwischenstufe verfügt die EU im beschränkten Maße über eigene Planungs- und Durchführungskapazitäten, gegebenenfalls unter Rückgriff auf Mittel der Mitgliedstaaten. Insbesondere bei umfassenderen Operationen wie EUFOR Althea (siehe unten), kann die EU aber auch auf Mittel der NATO auf Grundlage der Vereinbarung Berlin plus zurückgreifen.

Operationen der EU im Rahmen der ESVP

Abgeschlossene Operationen

Laufende Operationen

  • AMM - Beobachtungsmission zur Demilitarisierung in Aceh, Indonesien
  • EUFOR RD Congo - Europäische Militäroperation in der Demokratischen Republik Kongo
  • EUPOL Kinshasa - Polizeimission der EU in Kinshasa, DR Kongo
  • EUSEC Congo - Mission zur Unterstützung der Sicherheitssektor Reform in der DR Kongo
  • EUPOL PROXIMA - Polizeimission der Europäischen Union in Mazedonien
  • EUJUST THEMIS - Mission der EU zur Stützung der Rechtsstaatlichkeit in Georgien
  • EUPM - EU-Polizeimission in Bosnien und Herzegowina
  • EUFOR ALTHEA - Militärische Operation der EU in Bosnien und Herzegowina (Übernahme der Mission der NATO-geleiteten SFOR durch die EUFOR (EU-Force))
  • European Union Border Assistance Mission Rafah (EU BAM Rafah) - Unterstützende Kontrollmission am palästinensisch-ägyptischen Grenzübergang in Rafah

Zukünftige Operationen

  • BAM Moldawien/Ukraine - Grenzkontrollmission der EU an der moldauisch-ukrainischen Grenze zur Unterbindung des Waffen-, Menschen- und Drogenschmuggels von und nach Transnistrien
  • EUJUST LEX - Integrierte Rechtsstaatsmission der EU im Irak
  • EU COPPS - Integrierte Polizeiunterstützungsmission in Palästina

Literatur

  • J. Michael Heynen, EU-Außenpolitik - Wille und Vorstellung globaler Interaktion , in: Euromission - Neue Perspektiven für das erweiterte Europa, Münster: Lit-Verlag 2004, S. 169 ff. (engl. Summary: http://www.eufpc.org/news.htm)
  • Werner Hoyer / Gerd F. Kaldrack (Hg.): Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP). Der Weg zu integrierten europäischen Streitkräften? (Forum Innere Führung), Baden-Baden: Nomos 2002.
  • Gisela Müller-Brandeck-Bocquet (Hg.): Europäische Außenpolitik. GASP- und ESVP-Konzeptionen ausgewählter EU-Mitgliedstaaten (Würzburger Universitätsschriften zu Geschichte und Politik, 3), Baden-Baden: Nomos 2002.
  • Gisela Müller-Brandeck-Bocquet (Hg.): The Future of the European Foreign, Security and Defence Policy after Enlargement (Würzburger Universitätsschriften zu Geschichte und Politik, 9), Baden-Baden: Nomos 2006.
  • Daniel Thym: Parlamentsfreier Raum? Das Europäische Parlament in der Außen- und Sicherheitspolitik, WHI-Paper 2/2005.
  • Johannes Varwick (Hg.): Die Beziehungen zwischen NATO und EU. Leverkusen: Budrich 2005.
  • Karl von Wogau (Hg.): Auf dem Weg zur Europäischen Verteidigung. Gemeinsam sind wir sicher, Freiburg im Breisgau: Herder 2003.