„Heidenverfolgung“ – Versionsunterschied
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Von regelrechten „Heidenverfolgungen“ kann im [[spätantike]]n römischen Reich zunächst nicht die Rede sein, wohl aber von dem Entzug der Privilegien. Dies begann bereits unter Kaiser [[Konstantin der Große|Konstantin]]. Ebenso kam es zu vereinzelten Plünderungen von heidnischen Tempeln und dem Verbot privater Haruspizien bzw. Magieverbote. Während Kaiser [[Constans]] 342 Schutzvorschriften für heidnische Tempel erließ (Cod. Theod. 16,10,3), betrieb sein Bruder [[Constantius II.]], wie Constans ein Christ, eine anti-heidnische Religionspolitik und ging auf dem gesetzlichem Weg gegen die Heiden vor, wie das Verbot heidnischer Kulte zeigt (354). Nach dem Tod des (letzten) heidnischen Kaisers [[Julian Apostata]], der einen strikt anti-christlichen Kurs verfolgte, wurde ab [[Jovian]] und [[Valentinian I.]] versucht, einen Ausgleich zwischen Heiden und Christen zu schaffen. Im Osten hingegen ging Kaiser [[Valens]], der [[Arianismus|arianisch-christlichen Glaubens]] war, gegen Heiden und orthodoxe Christen vor. Dies zeigt aber auch, dass es keineswegs eine stringente Politik der christlichen Kaiser gegenüber den Heiden gab. |
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Unter [[Theodosius I.]] wurde 380 und 391/92 das Christentum zur alleinigen Staatsreligion erklärt; dennoch wurde kaum systematisch gegen Heiden vorgegangen, der Kaiser selbst pflegte sogar durchaus privaten Umgang mit ihnen. Tatsächlich hat die neuere Forschung hervorgehoben, dass trotz mancher harter anti-heidnischer Gesetze aus der Zeit des Theodosius, die heidnischen Kulte kaum Verfolgungen von staatlicher Seite ausgesetzt waren. Für Theodosius war es wichtiger, gegen „häretische“ Christen vorzugehen; für die Christen stellte die Bekämpfung des Heidentums, das ja keineswegs eine Einheit darstellte, kein erstrangiges Anliegen dar; viele Berichte über christliche Übergriffe mögen überpointiert sein und müssen jeweils quellenkritisch geprüft werden (vgl. dazu Noethlichs, ''Kaisertum und Heidentum''). Dennoch kam es teils zu harten anti-heidnischen Übergriffen, ebenso wie es, etwa in [[Alexandria]], zu Gewalttaten von Heiden gegenüber Christen kam; dies führte zur Zerstörung des berühmten [[Serapeum (Alexandria)|Serapisheiligtums]]. |
Unter [[Theodosius I.]] wurde 380 und 391/92 das Christentum zur alleinigen Staatsreligion erklärt; dennoch wurde kaum systematisch gegen Heiden vorgegangen, der Kaiser selbst pflegte sogar durchaus privaten Umgang mit ihnen. Tatsächlich hat die neuere Forschung hervorgehoben, dass trotz mancher harter anti-heidnischer Gesetze aus der Zeit des Theodosius, die heidnischen Kulte kaum Verfolgungen von staatlicher Seite ausgesetzt waren. Für Theodosius war es wichtiger, gegen „häretische“ Christen vorzugehen; für die Christen stellte die Bekämpfung des Heidentums, das ja keineswegs eine Einheit darstellte, kein erstrangiges Anliegen dar; viele Berichte über christliche Übergriffe mögen überpointiert sein und müssen jeweils quellenkritisch geprüft werden (vgl. dazu Noethlichs, ''Kaisertum und Heidentum''). Dennoch kam es teils zu harten anti-heidnischen Übergriffen, ebenso wie es, etwa in [[Alexandria]], zu Gewalttaten von Heiden gegenüber Christen kam; dies führte zur Zerstörung des berühmten [[Serapeum (Alexandria)|Serapisheiligtums]]. |
Version vom 25. Oktober 2006, 21:43 Uhr
Der Begriff Heidenverfolgung bezeichnet die gewaltsame Durchsetzung von Offenbarungsreligionen wie Christentum oder Islam als alleinige Staatsreligion. Die verwendeten Mittel reichen von Druck wie Ausschluss von öffentlichen Ämtern bis zur physischen Vernichtung von Personen oder kultureller Überlieferung.
Heidenverfolgung im römischen Reich
Von regelrechten „Heidenverfolgungen“ kann im spätantiken römischen Reich zunächst nicht die Rede sein, wohl aber von dem Entzug der Privilegien. Dies begann bereits unter Kaiser Konstantin. Ebenso kam es zu vereinzelten Plünderungen von heidnischen Tempeln und dem Verbot privater Haruspizien bzw. Magieverbote. Während Kaiser Constans 342 Schutzvorschriften für heidnische Tempel erließ (Cod. Theod. 16,10,3), betrieb sein Bruder Constantius II., wie Constans ein Christ, eine anti-heidnische Religionspolitik und ging auf dem gesetzlichem Weg gegen die Heiden vor, wie das Verbot heidnischer Kulte zeigt (354). Nach dem Tod des (letzten) heidnischen Kaisers Julian Apostata, der einen strikt anti-christlichen Kurs verfolgte, wurde ab Jovian und Valentinian I. versucht, einen Ausgleich zwischen Heiden und Christen zu schaffen. Im Osten hingegen ging Kaiser Valens, der arianisch-christlichen Glaubens war, gegen Heiden und orthodoxe Christen vor. Dies zeigt aber auch, dass es keineswegs eine stringente Politik der christlichen Kaiser gegenüber den Heiden gab.
Unter Theodosius I. wurde 380 und 391/92 das Christentum zur alleinigen Staatsreligion erklärt; dennoch wurde kaum systematisch gegen Heiden vorgegangen, der Kaiser selbst pflegte sogar durchaus privaten Umgang mit ihnen. Tatsächlich hat die neuere Forschung hervorgehoben, dass trotz mancher harter anti-heidnischer Gesetze aus der Zeit des Theodosius, die heidnischen Kulte kaum Verfolgungen von staatlicher Seite ausgesetzt waren. Für Theodosius war es wichtiger, gegen „häretische“ Christen vorzugehen; für die Christen stellte die Bekämpfung des Heidentums, das ja keineswegs eine Einheit darstellte, kein erstrangiges Anliegen dar; viele Berichte über christliche Übergriffe mögen überpointiert sein und müssen jeweils quellenkritisch geprüft werden (vgl. dazu Noethlichs, Kaisertum und Heidentum). Dennoch kam es teils zu harten anti-heidnischen Übergriffen, ebenso wie es, etwa in Alexandria, zu Gewalttaten von Heiden gegenüber Christen kam; dies führte zur Zerstörung des berühmten Serapisheiligtums.
Unter den nachfolgenden Kaisern wurden die heidnischen Kulte, die sich Ende des 4. Jahrhunderts weitgehend selbst überlebt hatten, zunehmend Anhänger verloren und politisch spätestens nach der Niederschlagung des Aufstands des Eugenius keine Rolle mehr spielten, energischer bekämpft. Die Zahl der heidnischen Beamten nahm bereits unter Theodosius I. merklich ab. Der Höhepunkt dieser Entwicklung wurde unter Justinian I. erreicht: Hatten die christlichen Kaiser davor vor allem versucht, die heidnischen Kultpraktiken zu unterbinden, war Justinian bestrebt, auch eine „Gesinnungsänderung“ der Heiden zu erzwingen; dabei spielte sicherlich Justinians Selbstverständnis eines christlichen Kaisers eine große Rolle, das sich in wichtigen Punkten von denen seiner Vorgänger unterschied. So wurde 529 die Platonische Akademie in Athen geschlossen und Heiden zwangsgetauft.
Heidenverfolgung im fränkischen Reich
Unter Karl dem Großen wurde den unterworfenen Sachsen die Ausübung ihrer heidnischen Religion unter Androhung der Todesstrafe verboten.
Literatur
- Karl Leo Noethlichs: Heidenverfolgung. In: Reallexikon für Antike und Christentum 13 (1986), Sp. 1149ff.
- Karl Leo Noethlichs: Kaisertum und Heidentum im 5. Jahrhundert. In: J. von Oort und D. Wyrwa (Hrsg.): Heiden und Christen im 5. Jahrhundert. Leuven 1998, S. 1ff.