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„Verbraucherinformationsgesetz“ – Versionsunterschied

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Im [[Koalitionsvertrag]] der Großen Koalition ist die Absicht, ein solches Gesetz zu verabschieden, enthalten. Dementsprechend hat das nun zuständige [[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ]], geleitet von [[Horst Seehofer]], nunmehr das Verfahren erneut angestoßen.
Im [[Koalitionsvertrag]] der Großen Koalition ist die Absicht, ein solches Gesetz zu verabschieden, enthalten. Dementsprechend hat das nun zuständige [[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ]], geleitet von [[Horst Seehofer]], nunmehr das Verfahren erneut angestoßen.


Der Bundestag hat am 29. Juni 2006 ein Verbraucherinformationsgesetz (VIG) beschlossen, das vom Bundesrat in seiner Sitzung am 22. September 2006 behandelt wurde.
Der Bundestag hat am 29. Juni 2006 ein Verbraucherinformationsgesetz (VIG) beschlossen, das vom Bundesrat in seiner Sitzung am 22. September 2006 bestätigt wurde und in sechs Monaten in Kraft treten soll.


''Siehe auch:'' [[Umweltinformationsgesetz]], [[Informationsfreiheitsgesetz]]
''Siehe auch:'' [[Umweltinformationsgesetz]], [[Informationsfreiheitsgesetz]]

Version vom 23. September 2006, 09:15 Uhr

Das seit 2002 geplante deutsche Verbraucherinformationsgesetz, ursprünglich von der Bundesministerin Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vorgelegt, soll die Verbraucherrechte stärken und entscheidend verbessern.

Alle Verbraucher sollen Anspruch auf Information über Produkte (Lebens- und Futtermittel sowie Wein) erhalten, die den Behörden vorliegen. Die Behörden ihrerseits sollen das Recht haben, über bestimmte Sachverhalte aktiv zu informieren. Es soll künftig möglich sein, von den Behörden zu erfragen, welche Informationen über bestimmte Produkte vorliegen, beispielsweise zu deren Beschaffenheit oder Herstellungsbedingungen, ob sie Allergene enthalten oder welche sonstigen Untersuchungsergebnisse darüber vorliegen. Behörden wiederum sollen in die Lage versetzt werden, Hinweise über Produkte weitergeben zu können, bei denen beispielsweise eine erhebliche Überschreitung von Grenzwerten festgestellt wurde oder bei denen es wissenschaftlich umstritten ist, ab welcher Konzentration ein bestimmtes Risiko besteht. Auch bei einem Verstoß gegen verbraucherschützende Vorschriften soll den Behörden gestattet sein, die Namen der Firmen bekannt zu geben, was in Deutschland bisher nicht möglich ist.

Trotz mehrer Anläufe ist das Gesetz jedoch mehrfach am Widerstand des CDU-geführten Bundesrat gescheitert.

Im Koalitionsvertrag der Großen Koalition ist die Absicht, ein solches Gesetz zu verabschieden, enthalten. Dementsprechend hat das nun zuständige Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz , geleitet von Horst Seehofer, nunmehr das Verfahren erneut angestoßen.

Der Bundestag hat am 29. Juni 2006 ein Verbraucherinformationsgesetz (VIG) beschlossen, das vom Bundesrat in seiner Sitzung am 22. September 2006 bestätigt wurde und in sechs Monaten in Kraft treten soll.

Siehe auch: Umweltinformationsgesetz, Informationsfreiheitsgesetz