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„Michael Mager“ – Versionsunterschied

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Die Rentnerin war am 13. Oktober 1983 in ihrer Wohnung in [[Berlin-Neukölln]] erwürgt und ausgeraubt worden.
Die Rentnerin war am 13. Oktober 1983 in ihrer Wohnung in [[Berlin-Neukölln]] erwürgt und ausgeraubt worden.
Nachdem ein [[Fingerabdruck]] sowie Schuldscheine von Michael Mager am Tatort gefunden wurden, nahm die Polizei ihn als Tatverdächtigen fest.
Nachdem die Polizei einen [[Fingerabdruck]] sowie Schuldscheine von Michael Mager am Tatort gefunden hatte, nahm sie ihn als Tatverdächtigen fest. Nach stundenlangen Verhören räumte Mager den Mord schließlich ein, widerrief sein [[Geständnis]] aber kurze Zeit später. Dieses trug trotzdem wesentlich zu seiner Verurteilung bei.

Nach stundenlangen Verhören gestand Mager schließlich den Mord. Kurze Zeit später widerrief er allerdings sein [[Geständnis]]. Dennoch trug sein Geständnis wesentlich zu seiner Verurteilung bei.


1995 gestand Thomas Rung dann den Mord an seiner früheren Vermieterin Melanie S.<ref>[http://www.berliner-zeitung.de/archiv/anklageschrift-gegen-mutmasslichen-serienmoerder-rung-fertig---peinlicher-justizirrtum-vor-der-aufklaerung-ein-staatsanwalt-bekommt-jetzt-kalte-fuesse,10810590,9053040.html ''Ein Staatsanwalt bekommt jetzt kalte Füße'']; in: Berliner Zeitung vom 14. Dezember 1995</ref><ref>[http://www.berliner-zeitung.de/archiv/das-wiederaufnahmeverfahren-um-den-mord-an-einer-rentnerin-beginnt-heute---unschuldig-verbuesste-der-heute-33jaehrige-sechs-jahre-haft-nun-muessen-die-richter-michael-mager-wohl-glauben,10810590,9163410.html ''Nun müssen die Richter Michael Mager wohl glauben'']; in: Berliner Zeitung vom 8. August 1996</ref><ref>[http://www.berliner-zeitung.de/archiv/michael-mager-sass-fuer-einen-mord-im-gefaengnis--den-er-nicht-begangen-hat--und-versucht-jetzt--mit-seinen-gefuehlen-ins-reine-zu-kommen--ich-kann-thomas-rung-einfach-nicht-hassen-,10810590,9092620.html ''Ich kann Thomas Rung einfach nicht hassen'']; in: Berliner Zeitung vom 7. März 1996</ref><ref>[http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-9158809.html ''Holzbrett mit Griff'']; in: Der Spiegel, Heft 12/1995 vom 20. März 1995</ref>
1995 gestand Thomas Rung dann den Mord an seiner früheren Vermieterin Melanie S.<ref>[http://www.berliner-zeitung.de/archiv/anklageschrift-gegen-mutmasslichen-serienmoerder-rung-fertig---peinlicher-justizirrtum-vor-der-aufklaerung-ein-staatsanwalt-bekommt-jetzt-kalte-fuesse,10810590,9053040.html ''Ein Staatsanwalt bekommt jetzt kalte Füße'']; in: Berliner Zeitung vom 14. Dezember 1995</ref><ref>[http://www.berliner-zeitung.de/archiv/das-wiederaufnahmeverfahren-um-den-mord-an-einer-rentnerin-beginnt-heute---unschuldig-verbuesste-der-heute-33jaehrige-sechs-jahre-haft-nun-muessen-die-richter-michael-mager-wohl-glauben,10810590,9163410.html ''Nun müssen die Richter Michael Mager wohl glauben'']; in: Berliner Zeitung vom 8. August 1996</ref><ref>[http://www.berliner-zeitung.de/archiv/michael-mager-sass-fuer-einen-mord-im-gefaengnis--den-er-nicht-begangen-hat--und-versucht-jetzt--mit-seinen-gefuehlen-ins-reine-zu-kommen--ich-kann-thomas-rung-einfach-nicht-hassen-,10810590,9092620.html ''Ich kann Thomas Rung einfach nicht hassen'']; in: Berliner Zeitung vom 7. März 1996</ref><ref>[http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-9158809.html ''Holzbrett mit Griff'']; in: Der Spiegel, Heft 12/1995 vom 20. März 1995</ref>

Version vom 6. April 2021, 06:28 Uhr

Michael Mager (* 1961) war infolge eines Justizirrtums sechs Jahre lang unschuldig im Gefängnis. Das Landgericht Berlin hatte ihn am 14. März 1984 wegen Mordes an der 77-jährigen Rentnerin Melanie S. zu einer Jugendstrafe von acht Jahren Haft verurteilt. Nach Verbüßung von rund sechs Jahren Haft wurde der Rest der Strafe am 12. Dezember 1989 zur Bewährung ausgesetzt. 1996 kam es zu einem Wiederaufnahmeverfahren vor dem Landgericht Berlin, das mit einem Freispruch endete. Nicht Michael Mager, sondern der Serienmörder Thomas Rung hatte die Tat begangen.

Mord und Prozess

Die Rentnerin war am 13. Oktober 1983 in ihrer Wohnung in Berlin-Neukölln erwürgt und ausgeraubt worden. Nachdem die Polizei einen Fingerabdruck sowie Schuldscheine von Michael Mager am Tatort gefunden hatte, nahm sie ihn als Tatverdächtigen fest. Nach stundenlangen Verhören räumte Mager den Mord schließlich ein, widerrief sein Geständnis aber kurze Zeit später. Dieses trug trotzdem wesentlich zu seiner Verurteilung bei.

1995 gestand Thomas Rung dann den Mord an seiner früheren Vermieterin Melanie S.[1][2][3][4]

Da die damaligen Richter laut dem Freispruch-Urteil "unvertretbare Fehler" bei ihrer Entscheidung im März 1984 begangen hatten, wurde Mager trotz seines falschen Geständnisses eine Entschädigung für seine Haftzeit zugesprochen. So hatte Mager in seinem Geständnis angegeben, der Rentnerin sechs Mal ein Brett auf den Kopf geschlagen zu haben. Diese Aussage stand aber im Widerspruch zu dem Obduktionsbericht, in dem keine Kopfverletzungen vermerkt waren. Ebenso hätte es auffallen müssen, dass die bei der Toten festgestellten Knochenbrüche nicht mit den Angaben Magers übereinstimmten, der nur von Schütteln gesprochen hatte. Ebenso wurde in dem damaligen Urteil das Alibi übergangen, das Mager für die Tatzeit besaß. Er war zur Tatzeit nachweislich beim Sozialamt gewesen. Aber Richter, Staatsanwalt und Verteidiger bemerkten dies in dem Prozess 1984 nicht.[5]

Michael Mager war Studiogast bei Steffen Hallaschka in der TV-Sendung stern TV am 2. März 2011, zum Thema "Unschuldig im Gefängnis".

Einzelnachweise

  1. Ein Staatsanwalt bekommt jetzt kalte Füße; in: Berliner Zeitung vom 14. Dezember 1995
  2. Nun müssen die Richter Michael Mager wohl glauben; in: Berliner Zeitung vom 8. August 1996
  3. Ich kann Thomas Rung einfach nicht hassen; in: Berliner Zeitung vom 7. März 1996
  4. Holzbrett mit Griff; in: Der Spiegel, Heft 12/1995 vom 20. März 1995
  5. Freispruch nach zwölf Jahren; in: Berliner Zeitung vom 14. August 1996