„Funktionstraining“ – Versionsunterschied
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'''Funktionstraining''' ist eine funktionelle Bewegungstherapie mit Mitteln der Krankengymnastik und/oder Ergotherapie, um gezielt auf bestimmte körperliche Strukturen wie Muskeln oder Gelenke einzuwirken. Ziel des Funktionstrainings ist, durch regelmäßiges Training wichtige Funktionen zu erhalten, Funktionsstörungen zu verbessern oder zu beseitigen sowie Funktionsverluste einzelner Körperteile oder Organsysteme hinauszuzögern. |
'''Funktionstraining''' ist eine funktionelle Bewegungstherapie mit Mitteln der Krankengymnastik und/oder Ergotherapie, um gezielt auf bestimmte körperliche Strukturen wie Muskeln oder Gelenke einzuwirken. Ziel des Funktionstrainings ist, durch regelmäßiges Training wichtige Funktionen zu erhalten, Funktionsstörungen zu verbessern oder zu beseitigen sowie Funktionsverluste einzelner Körperteile oder Organsysteme hinauszuzögern. |
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Version vom 26. April 2017, 12:25 Uhr
Funktionstraining ist eine funktionelle Bewegungstherapie mit Mitteln der Krankengymnastik und/oder Ergotherapie, um gezielt auf bestimmte körperliche Strukturen wie Muskeln oder Gelenke einzuwirken. Ziel des Funktionstrainings ist, durch regelmäßiges Training wichtige Funktionen zu erhalten, Funktionsstörungen zu verbessern oder zu beseitigen sowie Funktionsverluste einzelner Körperteile oder Organsysteme hinauszuzögern.
Zu den Funktionstrainingsarten zählen insbesondere Trockengymnastik und Wassergymnastik.
In Deutschland sind die Kostenträger des Funktionstrainings Krankenkassen, gesetzliche Unfallversicherungen und die Deutsche Rentenversicherung. Die Kostenträger bewilligen das Funktiontraining auf ärztliche Verschreibung für einen begrenzten Zeitraum, im Regelfall für 12 Monate, und übernehmen im Regelfall die gesamten Kosten. Die Anbieter des Funktionstrainings sind häufig Physiotherapiepraxen. Sie bieten das Funktionstraining oft auch in Verbindung mit speziellem Gerätetraining an, für das eine Zuzahlung geleistet werden muss.
Vom Grundsatz her wird das Funktionstraining vom Kostenträger nur einmalig verordnet. Folgeverordnungen sind im Regelfall nicht vorgesehen, weil das Funktionstraining vor allem dazu dienen soll, die Teilnehmer an den Sport heranzuführen und diesen im Anschluss selbstständig weiterzubetreiben. Manche Kostenträger prüfen jedoch im Einzelfall auch, ob eine Folgeverordnung erforderlich ist und in Frage kommt. Dies kann insbesondere nach einer absolvierten Reha oder aufgrund einer neuen Diagnose der Fall sein.
Funktionstraining kann von jedem Arzt verordnet werden. Es unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit für den Arzt budgetfrei.
Funktionstraining wird meist im Rahmen von 30minütigen Gruppenveranstaltungen unter Leitung entsprechend qualifizierter Übungsleiter angeboten, die im Regelfall 1-2 mal pro Woche oder nach individueller Verschreibung stattfinden. Die Gruppengröße beträgt im Regelfall höchstens 15 Personen.
Seit Inkrafttreten des SGB IX zum 1. Januar 2001 besteht ein Rechtsanspruch auf das Funktionstraining für Versicherte jeden Alters. Vor Inanspruchnahme des Funktionstrainings ist ein Antrag an den Leistungsträger zu stellen.
Funktionstrainng hat seinen Ursprung in der Behandlung rheumatischer Erkrankungen, kann aber heute bei jeder Beeinträchtigung der körperlichen Funktionen wie z.B. bei Beschwerden am Stütz- und Bewegungsapparat, Gelenkbeschwerden, Osteoporose etc, eingesetzt werden.
Das Funktionstraining wird jedoch nicht zur Behandlung akuter Beschwerden, also nicht als Alternative einer Heilmittelverordnung wie z.B. Krankengymnastik, sondern als Ergänzung dazu. Hiervon ausgenommen sind jedoch Patienten mit chronischen Beschwerden, die langfristig ihre Stützmusukulatur aufbauen müssen.