„Google Analytics“ – Versionsunterschied
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| Name = '''Google Analytics''' |
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| Logo = [[Datei:Google Analytics Logo 2015.png|center]] |
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| url = [http://analytics.google.com/ analytics.google.com] |
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| Kommerziell = ja |
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| Beschreibung = [[Web Analytics]] |
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| Eigentümer = [[Google Inc.]] |
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'''Google Analytics''' ist ein [[Online-Dienst]] des [[Vereinigte Staaten|US-amerikanischen]] Unternehmens [[Google Inc.]], der der [[Web Analytics|Datenverkehrsanalyse]] von [[Webseite]]n dient. |
'''Google Analytics''' ist ein [[Online-Dienst]] des [[Vereinigte Staaten|US-amerikanischen]] Unternehmens [[Google Inc.]], der der [[Web Analytics|Datenverkehrsanalyse]] von [[Webseite]]n dient. |
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Google Analytics ist eine Weiterentwicklung einer ursprünglich von der [[Urchin (Software)|Urchin Software Corporation]] stammenden Technik. Das Unternehmen Urchin wurde von [[Google Inc.]] im März 2005 übernommen.<ref name=PRESSETEXT_URCHIN>[http://pressetext.de/news/050329009/google-uebernimmt-urchin-software Google übernimmt Urchin Software] bei pressetext.de</ref> Aus diesem Grund nennt sich das zur Analyse herangezogene Verfahren auch [[Urchin Tracking Monitor]] (UTM). |
Google Analytics ist eine Weiterentwicklung einer ursprünglich von der [[Urchin (Software)|Urchin Software Corporation]] stammenden Technik. Das Unternehmen Urchin wurde von [[Google Inc.]] im März 2005 übernommen.<ref name=PRESSETEXT_URCHIN>[http://pressetext.de/news/050329009/google-uebernimmt-urchin-software Google übernimmt Urchin Software] bei pressetext.de</ref> Aus diesem Grund nennt sich das zur Analyse herangezogene Verfahren auch [[Urchin Tracking Monitor]] (UTM). |
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== Funktion == |
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Der Zugang ist auf die Analyse von 50 Webseiten pro Nutzer beschränkt. |
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{{Siehe auch|Kritik an Google Inc.}} |
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=== Datenschutz |
=== Datenschutz === |
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Datenschutzrechtlich betrachtet ist Google Analytics problematisch und umstritten. Google kann mit diesem Analysewerkzeug ein umfassendes Benutzerprofil von Besuchern einer Webseite anlegen. Wird ein anmeldepflichtiger Google-Dienst von den Besuchern verwendet, so kann dieses Benutzerprofil auch bestimmten Personen zugeordnet werden. Zusätzlich problematisch ist die Speicherung der Daten in den USA, welche dem Datenschutz einen geringeren Stellenwert einräumen als europäische Staaten.<ref>[http://www.srf.ch/konsum/themen/multimedia/daten-gier-wie-google-schweizer-ausspioniert Kassensturz 11. November 2008: Wie Google Schweizer ausspioniert]</ref> |
Datenschutzrechtlich betrachtet ist Google Analytics problematisch und umstritten. Google kann mit diesem Analysewerkzeug ein umfassendes Benutzerprofil von Besuchern einer Webseite anlegen. Wird ein anmeldepflichtiger Google-Dienst von den Besuchern verwendet, so kann dieses Benutzerprofil auch bestimmten Personen zugeordnet werden. Zusätzlich problematisch ist die Speicherung der Daten in den USA, welche dem Datenschutz einen geringeren Stellenwert einräumen als europäische Staaten.<ref>[http://www.srf.ch/konsum/themen/multimedia/daten-gier-wie-google-schweizer-ausspioniert Kassensturz 11. November 2008: Wie Google Schweizer ausspioniert]</ref> |
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In den Datenschutzbestimmung von Google heißt es dazu: „Wenn Sie Google-Services nutzen, zeichnen unsere Server automatisch Daten auf, die Ihr Browser verschickt, wenn Sie eine Webseite besuchen. Diese Server-Logdateien können Ihre Webanfrage, die IP-Adresse, den Browsertyp, die Browsersprache, Datum und Uhrzeit Ihrer Anfrage und ein oder mehrere Cookies enthalten, die Ihren Browser eindeutig identifizieren können.“ |
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==== Rechtslage in Deutschland ==== |
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{{Staatslastig|DE|Betrifft=Abschnitt}} |
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{{Siehe auch|Web Analytics#Gesetzliche Zulässigkeit in Deutschland|titel1=Abschnitt „Gesetzliche Zulässigkeit in Deutschland“ im Artikel Web Analytics}} |
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Das [[Telemediengesetz]] in Deutschland lässt nach {{§|12|tmg|juris}} Abs. 1 TMG eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten nur zu, wenn der Benutzer vorher zugestimmt hat oder eine gesetzliche Ermächtigung vorliegt. Durch den Einsatz eines Werkzeugs wie Google Analytics wird aber mitunter die vollständige [[IP-Adresse]] (eine benutzerbezogene Angabe) des Seitenbesuchers an einen Dritten (Google) übermittelt, was dem Datenschutz des Benutzers entgegenwirken kann. Sofern der Benutzer nicht vorher eingewilligt hat, ergeben sich dadurch datenschutzrechtliche Probleme. Es ist bisher juristisch nicht geklärt, welche Rechtsgrundlage dies erlauben soll (siehe § 12 Abs. 1 TMG). Google Analytics ist ein Dienst, der sich beim Aufruf einer Website anonym verhält. Das heißt, dass der Aufrufende diese Interaktion mit Google Analytics gar nicht erst erfährt. |
Das [[Telemediengesetz]] in Deutschland lässt nach {{§|12|tmg|juris}} Abs. 1 TMG eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten nur zu, wenn der Benutzer vorher zugestimmt hat oder eine gesetzliche Ermächtigung vorliegt. Durch den Einsatz eines Werkzeugs wie Google Analytics wird aber mitunter die vollständige [[IP-Adresse]] (eine benutzerbezogene Angabe) des Seitenbesuchers an einen Dritten (Google) übermittelt, was dem Datenschutz des Benutzers entgegenwirken kann. Sofern der Benutzer nicht vorher eingewilligt hat, ergeben sich dadurch datenschutzrechtliche Probleme. Es ist bisher juristisch nicht geklärt, welche Rechtsgrundlage dies erlauben soll (siehe § 12 Abs. 1 TMG). Google Analytics ist ein Dienst, der sich beim Aufruf einer Website anonym verhält. Das heißt, dass der Aufrufende diese Interaktion mit Google Analytics gar nicht erst erfährt. |
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Es ist daher umstritten, ob eine solche Übermittlung verboten ist. Hinzu kommen rechtliche Schwierigkeiten. So muss beispielsweise eine Einwilligung „bewusst“ erfolgen ({{§|13|tmg|juris}} Abs. 2 TMG). |
Es ist daher umstritten, ob eine solche Übermittlung verboten ist. Hinzu kommen rechtliche Schwierigkeiten. So muss beispielsweise eine Einwilligung „bewusst“ erfolgen ({{§|13|tmg|juris}} Abs. 2 TMG). |
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Der [[Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein|Landesbeauftragte für Datenschutz in Schleswig-Holstein]] kam 2009 zu dem Schluss, dass die Nutzung von Google Analytics durch Webseitenanbieter unzulässig sei.<ref>[https://www.datenschutzzentrum.de/material/tb/tb31/kap07.htm#72 31. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz Schleswig-Holstein zu Google Analytics]</ref> Google änderte in der Folgezeit die Funktionalität, so dass der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit im September 2011 verkündete, dass Google Analytics jetzt unter Auflagen verwendet werden darf.<ref>[http://www.datenschutz-hamburg.de/news/detail/article/beanstandungsfreier-betrieb-von-google-analytics-ab-sofort-moeglich.html Beanstandungsfreier Betrieb von Google Analytics ab sofort möglich], 15. September 2011 |
Der [[Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein|Landesbeauftragte für Datenschutz in Schleswig-Holstein]] kam 2009 zu dem Schluss, dass die Nutzung von Google Analytics durch Webseitenanbieter unzulässig sei.<ref>[https://www.datenschutzzentrum.de/material/tb/tb31/kap07.htm#72 31. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz Schleswig-Holstein zu Google Analytics]</ref> Google änderte in der Folgezeit die Funktionalität, so dass der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit im September 2011 verkündete, dass Google Analytics jetzt unter Auflagen verwendet werden darf.<ref>[http://www.datenschutz-hamburg.de/news/detail/article/beanstandungsfreier-betrieb-von-google-analytics-ab-sofort-moeglich.html Beanstandungsfreier Betrieb von Google Analytics ab sofort möglich], 15. September 2011</ref> |
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Mit diesem Code-Zusatz wurde eine zentrale Forderung der Datenschutz-Aufsichtsbehörden erfüllt, wenngleich die Frage nach der datenschutzrechtlich zulässigen Widerspruchsmöglichkeit erhalten bleibt.<ref>[http://www.iitr.de/datenschutz-google-analytics-erfuellt-zentrale-forderung-der-datenschutz-aufsichtsbehoerden.html Google und Datenschutz: Google Analytics erfüllt zentrale Forderung der Datenschutz-Aufsichtsbehörden] Artikel des IITR vom 26. Mai 2010.</ref> |
Zu den Auflagen gehört u.a., dass nicht die gesamte IP-Adresse gespeichert werden darf (Code-Erweiterung „anonymizeIp“ entfernt die letzten 8 Bit der IP-Adressen)<ref name="datenschutzbeauftragter-info">{{cite web |url=https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/fachbeitraege/google-analytics-datenschutzkonform-einsetzen/ |title=Google Analytics datenschutzkonform einsetzen |work=datenschutzbeauftragter-info |date= 28. April 2014 |accessdate=13. Januar 2015}}</ref> und Google vom Betreiber der Website vertraglich zur Speicherung der Daten beauftragt werden muss. Mit diesem Code-Zusatz wurde eine zentrale Forderung der Datenschutz-Aufsichtsbehörden erfüllt, wenngleich die Frage nach der datenschutzrechtlich zulässigen Widerspruchsmöglichkeit erhalten bleibt.<ref>[http://www.iitr.de/datenschutz-google-analytics-erfuellt-zentrale-forderung-der-datenschutz-aufsichtsbehoerden.html Google und Datenschutz: Google Analytics erfüllt zentrale Forderung der Datenschutz-Aufsichtsbehörden] Artikel des IITR vom 26. Mai 2010.</ref> |
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In Hessen bleibt die Nutzung von Google Analytics durch öffentliche Stellen rechtlich unzulässig.<ref>[http://www.datenschutz.hessen.de/ar008.htm#entry3592 Nutzung von Google Analytics durch öffentliche Stellen in Hessen rechtlich unzulässig], Seite des Hessischen Datenschutzbeauftragten, 23. Februar 2013.</ref> |
In Hessen bleibt die Nutzung von Google Analytics durch öffentliche Stellen rechtlich unzulässig.<ref>[http://www.datenschutz.hessen.de/ar008.htm#entry3592 Nutzung von Google Analytics durch öffentliche Stellen in Hessen rechtlich unzulässig], Seite des Hessischen Datenschutzbeauftragten, 23. Februar 2013.</ref> |
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Für die Schweiz weigert sich Google, die oben genannten Auflagen ebenfalls einzuführen. |
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Die Landesbeauftragte für den Datenschutz des Landes Brandenburg setzte Anfang 2015 aus Gründen des Schutzes persönlicher Daten die Deaktivierung von Google Analytics auf den öffentlichen Internetseiten der Brandenburgischen Verwaltungen durch. 40 Gemeinden, Ämter, Städte und Landkreise hatten, wie eine Überprüfung durch die Datenschutzbeauftragte ergab, Google Analytics für ihre Internetangebote eingesetzt.<ref>[http://www.lda.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.388086.de Webseiten brandenburgischer Kommunen: Datenschutzverstöße nach Überprüfung abgestellt.] Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg, 26. Januar 2015</ref> |
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz des Landes Brandenburg setzte Anfang 2015 aus Gründen des Schutzes persönlicher Daten die Deaktivierung von Google Analytics auf den öffentlichen Internetseiten der Brandenburgischen Verwaltungen durch. 40 Gemeinden, Ämter, Städte und Landkreise hatten, wie eine Überprüfung durch die Datenschutzbeauftragte ergab, Google Analytics für ihre Internetangebote eingesetzt.<ref>[http://www.lda.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.388086.de Webseiten brandenburgischer Kommunen: Datenschutzverstöße nach Überprüfung abgestellt.] Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg, 26. Januar 2015</ref> |
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=== Schutz der eigenen Privatsphäre === |
==== Schutz der eigenen Privatsphäre ==== |
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Aufgrund der neuen Datenschutzerklärung von Google über die Zusammenführung der Daten der verschiedenen Dienste geht von Seiten, welche Google Analytics einsetzen, eine erhöhte Gefahr für das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Nutzers aus.<ref>[http://www.saechsdsb.de/images/stories/sdb_inhalt/oeb/taetigkeitsberichte/16-Ttigkeitsbericht-Endfassung.pdf 16. Tätigkeitsbericht] (PDF; 1 MB) (2013) des Sächsischen Datenschutzbeauftragten, S. 122 f., LT-Drs. 5/13033</ref> |
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Die Erfassung von ''Datenspuren'' durch Google Analytics lässt sich verhindern, indem das Laden und Ausführen des Google-Analytics-Scripts (was auch den Seitenaufbau verlangsamen kann) verhindert wird. |
Die Erfassung von ''Datenspuren'' durch Google Analytics lässt sich verhindern, indem das Laden und Ausführen des Google-Analytics-Scripts (was auch den Seitenaufbau verlangsamen kann) verhindert wird. Dies geschieht beispielsweise durch das Blockieren von [[JavaScript]] (zum Beispiel durch die [[Mozilla Firefox|Firefox]]-Erweiterung [[NoScript]], [[Ghostery]] oder durch [[Werbeblocker]]). Es ist auch möglich, den Zugriff auf die Google-Analytics-[[Domain (Internet)|Domain]] ''google-analytics.com'' insgesamt zu sperren (zum Beispiel durch Werbeblocker, durch Aufnahme in eine Sperrliste, die viele Router anbieten, oder durch die Verwendung der [[hosts (Datei)|hosts]]-Datei). |
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Dies geschieht beispielsweise durch das Blockieren von [[JavaScript]] (zum Beispiel durch die [[Mozilla Firefox|Firefox]]-Erweiterung [[NoScript]], [[Ghostery]] oder durch [[Werbeblocker]]). Es ist auch möglich, den Zugriff auf die Google-Analytics-[[Domain (Internet)|Domain]] ''google-analytics.com'' insgesamt zu sperren (zum Beispiel durch Werbeblocker, durch Aufnahme in eine Sperrliste, die viele Router anbieten, oder durch die Verwendung der [[hosts (Datei)|hosts]]-Datei). |
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Wer mit den Analyseverfahren des Dienstes nicht einverstanden ist, hat die Möglichkeit, sich mit dem seit 25. Mai 2010 veröffentlichten ''Google Analytics Opt-out'' zu schützen.<ref>[https://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de tools.google.com: Browser Add-ons]</ref> Es ist für [[ |
Wer mit den Analyseverfahren des Dienstes nicht einverstanden ist, hat die Möglichkeit, sich mit dem seit 25. Mai 2010 veröffentlichten ''Google Analytics Opt-out'' zu schützen.<ref>[https://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de tools.google.com: Browser Add-ons]</ref> Es ist für [[Internet Explorer]] 8 bis 11, [[Google Chrome]], [[Mozilla Firefox]], [[Apple Safari]] und [[Opera (Browser)|Opera]] verfügbar. Seit das [[Safe Harbor]]-Abkommen vor dem EuGH aufgeweicht wurde, sollten die US- Konzerne wieder die für Europa verlangten Datenschutzbestimmungen einhalten. |
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Durch den Einsatz von Google Analytics kann auch Google die Besucherzahlen der analysierten Seiten auswerten. |
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Die Betreiber von entsprechenden Webseiten sollten Datenschutzerklärung anbieten, in denen auch auf das „Browser-Add-on zur Deaktivierung von Google Analytics“ hingewiesen wird. Diese findet man jedoch nur selten. |
Die Betreiber von entsprechenden Webseiten sollten Datenschutzerklärung anbieten, in denen auch auf das „Browser-Add-on zur Deaktivierung von Google Analytics“ hingewiesen wird. Diese findet man jedoch nur selten. |
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==== Weitergabe der Daten an Websitebetreiber ==== |
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Ende des Jahres 2011 hat Google aufgrund der anhaltenden Kritik entschieden, unter bestimmten Umständen keine Informationen mehr über eine Suchanfrage eines Nutzers an die Betreiber von Websites weiterzugeben — auch dann nicht, wenn diese Google Analytics verwenden. Im November 2012 wurde bekannt, dass Google diese Funktion nicht nur im Ausnahmefall verwendet, sondern mittlerweile fast 40 Prozent der Anfragen über die Suchmaschine filtert. Der Experte Danny Sullivan machte das Verhalten öffentlich bekannt, offizielle Stellungnahmen von Google gibt es dazu nicht.<ref>{{Internetquelle |url=http://t3n.de/news/google-analytics-fast-40-426586/ |titel=Google Analytics: Fast 40 % des Search Traffics ist inzwischen „not provided“ |autor=Lars Budde |werk=t3n Magazin |datum=2012-11-14 |zugriff=2012-11-16}}</ref> |
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Durch den Einsatz von Google Analytics wird eine Webseite für Google transparenter, da Google Einblick in die spezifischen Zugriffe der Webseite bekommt. Es ist umstritten, ob diese Daten von Google (intern) weiterverarbeitet werden oder nicht. |
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| ⚫ | Seit Ende 2014 verzeichnen viele Google-Analytics-Konten eine Vielzahl an sogenanntem Referrer Spam, die die Weiterverarbeitung und Glaubwürdigkeit der erfassten Daten beeinträchtigen. [[Referrer-Spam]] sind fingierte Zugriffe von Bots, die das Analytics Script einer Webseite virtuell auslösen, ohne dass ein Besucher tatsächlich diese Webseite aufgerufen hat. Google selbst ist dieses Problem bereits bekannt.<ref>John Müller im [https://www.youtube.com/watch?v=NW3vxnlu3QQ ''Google Webmaster Central Sprechstunden-Hangout''] am 2. Juli 2015</ref> |
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Google könnte mit den durch Analytics erhaltenen Daten beispielsweise den [[Suchverfahren|Suchalgorithmus]] anpassen. Bei Websurfern, die ein Konto bei Google besitzen (und somit das „Google-[[Cookie]]“ in ihrem [[Browser]] gespeichert haben), wäre Google technisch in der Lage, die gesammelten Datenspuren mit einem Nutzerkonto zu verknüpfen, und genau nachzuvollziehen, wer sich wann auf welcher Webseite aufgehalten hat. Dies betrifft alle Webseiten, die Google Analytics einsetzen. |
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Darüber hinaus wäre es auch denkbar, dass exakte Informationen darüber gespeichert werden, welche Produkte wie oft, wann und zu welchem Preis in einem Onlineshop verkauft werden. Selbst die Erfassung des monatlichen Gesamtumsatzes wäre möglich.<ref>Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein: [https://www.datenschutzzentrum.de/tracking/ ''Tracking – Nutzerverfolgung im Internet''], abgerufen am 19. Februar 2009</ref> |
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| ⚫ | Seit Ende 2014 verzeichnen viele Google-Analytics-Konten eine Vielzahl an sogenanntem Referrer Spam, die die Weiterverarbeitung und Glaubwürdigkeit der erfassten Daten beeinträchtigen. [[Referrer-Spam]] sind fingierte Zugriffe von Bots, die das Analytics Script einer Webseite virtuell auslösen, ohne dass ein Besucher tatsächlich diese Webseite aufgerufen hat. Google selbst ist dieses Problem bereits bekannt. |
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== Anbindung an andere Dienste == |
== Anbindung an andere Dienste == |
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Neben der kostenlosen Nutzung von Google Analytics ist die einfache Verknüpfbarkeit mit anderen Google-Diensten wie z. B. [[Google AdWords]] oder [[Google AdSense]] vorgesehen. So lassen sich die standardmäßigen Analytics-Daten mit weiteren Informationen aus diesen Diensten anreichern. Damit kann man zusätzliche Schlüsse für die Optimierung von z.B. Google AdWords ziehen. Seit Oktober 2011 ist auch eine Verknüpfung mit den Google Webmaster Tools möglich. Außerdem ist seit einiger Zeit eine App für das Betriebssystem [[Android (Betriebssystem)|Android]] erhältlich, mit der Nutzer unterwegs Statistiken aus Google Analytics abrufen können. Und seit Juni 2012 unterstützt Google auch den Abruf von Echtzeitdaten über die Anwendung.<ref>{{Internetquelle | url = http://t3n.de/news/google-analytics-neue-398991/ | titel = Google Analytics – neue Android-App zeigt Echtzeit-Traffic | autor = Andreas Floemer | datum = 2012-07-02 | zugriff = 2012-07-02 | werk = t3n Magazin}}</ref> Seit dem 17. Oktober 2012 unterstützt die Echtzeit-Analyse ebenfalls gefilterte Profile.<ref>{{Internetquelle | url = http://analytics.blogspot.ch/2012/10/real-time-analytics-supports-profiles.html | titel = Real Time Analytics Supports Profiles | autor = Google Analytics | datum = 2012-10-17 | zugriff = 2012-10-17 | werk = Google Analytics Blog}}</ref> |
Neben der kostenlosen Nutzung von Google Analytics ist die einfache Verknüpfbarkeit mit anderen Google-Diensten wie z. B. [[Google AdWords]] oder [[Google AdSense]] vorgesehen. So lassen sich die standardmäßigen Analytics-Daten mit weiteren Informationen aus diesen Diensten anreichern. Damit kann man zusätzliche Schlüsse für die Optimierung von z.B. Google AdWords ziehen. Seit Oktober 2011 ist auch eine Verknüpfung mit den Google Webmaster Tools möglich. Außerdem ist seit einiger Zeit eine App für das Betriebssystem [[Android (Betriebssystem)|Android]] erhältlich, mit der Nutzer unterwegs Statistiken aus Google Analytics abrufen können. Und seit Juni 2012 unterstützt Google auch den Abruf von Echtzeitdaten über die Anwendung.<ref>{{Internetquelle | url = http://t3n.de/news/google-analytics-neue-398991/ | titel = Google Analytics – neue Android-App zeigt Echtzeit-Traffic | autor = Andreas Floemer | datum = 2012-07-02 | zugriff = 2012-07-02 | werk = t3n Magazin}}</ref> Seit dem 17. Oktober 2012 unterstützt die Echtzeit-Analyse ebenfalls gefilterte Profile.<ref>{{Internetquelle | url = http://analytics.blogspot.ch/2012/10/real-time-analytics-supports-profiles.html | titel = Real Time Analytics Supports Profiles | autor = Google Analytics | datum = 2012-10-17 | zugriff = 2012-10-17 | werk = Google Analytics Blog}}</ref> |
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== Siehe auch == |
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* [[Piwik]] |
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== Literatur == |
== Literatur == |
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* Timo Aden: ''Google Analytics – Implementieren. Interpretieren. Profitieren''. 2009, Hanser Fachbuch, ISBN 978-3-446-41905-6 |
* Timo Aden: ''Google Analytics – Implementieren. Interpretieren. Profitieren''. 2009, Hanser Fachbuch, ISBN 978-3-446-41905-6 |
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* Brian Clifton: ''Advanced Web Metrics with Google Analytics''. 2008, Wiley Pub., ISBN 978-0-470-25312-0 |
* Brian Clifton: ''Advanced Web Metrics with Google Analytics''. 2008, Wiley Pub., ISBN 978-0-470-25312-0 |
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* Thomas Kaiser: ''Google Analytics – Erfolgskontrolle für Webseiten''. 2010, Franzis, ISBN 978-3-7723-6477-8 |
* Thomas Kaiser: ''Google Analytics – Erfolgskontrolle für Webseiten''. 2010, Franzis, ISBN 978-3-7723-6477-8 |
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* Markus Vollmert, Heike Lück: ''Google Analytics: Das umfassende Handbuch''. 2014, Galileo Computing, ISBN 978- |
* Markus Vollmert, Heike Lück: ''Google Analytics: Das umfassende Handbuch''. 2014, Galileo Computing, ISBN 978-3-8362-2731-5 |
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== Weblinks == |
== Weblinks == |
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* [http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2009-11/google-analytics-datenschutz Zeit Online: Datenschützer wollen Einsatz von Analytics verhindern] |
* [http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2009-11/google-analytics-datenschutz Zeit Online: Datenschützer wollen Einsatz von Analytics verhindern] |
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* [https://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de Offizielles Google Browser-Add-on zur Deaktivierung von Google Analytics] |
* [https://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de Offizielles Google Browser-Add-on zur Deaktivierung von Google Analytics] |
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* [http://www.com-magazin.de/news/sicherheit/google-analytics-ist-jetzt-datenschutzkonform-16869.html Google Analytics ist jetzt Datenschutzkonform] |
* [http://www.com-magazin.de/news/sicherheit/google-analytics-ist-jetzt-datenschutzkonform-16869.html Google Analytics ist jetzt Datenschutzkonform] |
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* [http://www.maclife.de/news/datenschutz-skandal-facebook-verfolgt-nutzer-trotz-cookie-verbot-ignoriert-eu-recht-10064051.html Datenschutz Skandal |
* [http://www.maclife.de/news/datenschutz-skandal-facebook-verfolgt-nutzer-trotz-cookie-verbot-ignoriert-eu-recht-10064051.html Datenschutz Skandal – Facebook verfolgt Nutzer trotz Cookie Verbot] |
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== Einzelnachweise == |
== Einzelnachweise == |
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Version vom 21. August 2016, 16:20 Uhr
| Google Analytics | |
| Web Analytics | |
| Betreiber | Google Inc. |
|---|---|
| Registrierung | ja |
| http://analytics.google.com/ | |
Google Analytics ist ein Online-Dienst des US-amerikanischen Unternehmens Google Inc., der der Datenverkehrsanalyse von Webseiten dient.
Der Dienst untersucht u. a. die Herkunft der Besucher, ihre Verweildauer auf einzelnen Seiten sowie die Nutzung von Suchmaschinen und erlaubt damit eine bessere Erfolgskontrolle von Werbekampagnen. Google Analytics wird von fast 50 % aller Websites verwendet und ist aus datenschutzrechtlicher Sicht problematisch und umstritten.[1]
Geschichte
Google Analytics ist eine Weiterentwicklung einer ursprünglich von der Urchin Software Corporation stammenden Technik. Das Unternehmen Urchin wurde von Google Inc. im März 2005 übernommen.[2] Aus diesem Grund nennt sich das zur Analyse herangezogene Verfahren auch Urchin Tracking Monitor (UTM).
Kritik
Datenschutz
Datenschutzrechtlich betrachtet ist Google Analytics problematisch und umstritten. Google kann mit diesem Analysewerkzeug ein umfassendes Benutzerprofil von Besuchern einer Webseite anlegen. Wird ein anmeldepflichtiger Google-Dienst von den Besuchern verwendet, so kann dieses Benutzerprofil auch bestimmten Personen zugeordnet werden. Zusätzlich problematisch ist die Speicherung der Daten in den USA, welche dem Datenschutz einen geringeren Stellenwert einräumen als europäische Staaten.[3]
In den Datenschutzbestimmung von Google heißt es dazu: „Wenn Sie Google-Services nutzen, zeichnen unsere Server automatisch Daten auf, die Ihr Browser verschickt, wenn Sie eine Webseite besuchen. Diese Server-Logdateien können Ihre Webanfrage, die IP-Adresse, den Browsertyp, die Browsersprache, Datum und Uhrzeit Ihrer Anfrage und ein oder mehrere Cookies enthalten, die Ihren Browser eindeutig identifizieren können.“
Rechtslage in Deutschland
Das Telemediengesetz in Deutschland lässt nach § 12 Abs. 1 TMG eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten nur zu, wenn der Benutzer vorher zugestimmt hat oder eine gesetzliche Ermächtigung vorliegt. Durch den Einsatz eines Werkzeugs wie Google Analytics wird aber mitunter die vollständige IP-Adresse (eine benutzerbezogene Angabe) des Seitenbesuchers an einen Dritten (Google) übermittelt, was dem Datenschutz des Benutzers entgegenwirken kann. Sofern der Benutzer nicht vorher eingewilligt hat, ergeben sich dadurch datenschutzrechtliche Probleme. Es ist bisher juristisch nicht geklärt, welche Rechtsgrundlage dies erlauben soll (siehe § 12 Abs. 1 TMG). Google Analytics ist ein Dienst, der sich beim Aufruf einer Website anonym verhält. Das heißt, dass der Aufrufende diese Interaktion mit Google Analytics gar nicht erst erfährt. Es ist daher umstritten, ob eine solche Übermittlung verboten ist. Hinzu kommen rechtliche Schwierigkeiten. So muss beispielsweise eine Einwilligung „bewusst“ erfolgen (§ 13 Abs. 2 TMG).
Der Landesbeauftragte für Datenschutz in Schleswig-Holstein kam 2009 zu dem Schluss, dass die Nutzung von Google Analytics durch Webseitenanbieter unzulässig sei.[4] Google änderte in der Folgezeit die Funktionalität, so dass der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit im September 2011 verkündete, dass Google Analytics jetzt unter Auflagen verwendet werden darf.[5]
Zu den Auflagen gehört u.a., dass nicht die gesamte IP-Adresse gespeichert werden darf (Code-Erweiterung „anonymizeIp“ entfernt die letzten 8 Bit der IP-Adressen)[6] und Google vom Betreiber der Website vertraglich zur Speicherung der Daten beauftragt werden muss. Mit diesem Code-Zusatz wurde eine zentrale Forderung der Datenschutz-Aufsichtsbehörden erfüllt, wenngleich die Frage nach der datenschutzrechtlich zulässigen Widerspruchsmöglichkeit erhalten bleibt.[7]
In Hessen bleibt die Nutzung von Google Analytics durch öffentliche Stellen rechtlich unzulässig.[8]
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz des Landes Brandenburg setzte Anfang 2015 aus Gründen des Schutzes persönlicher Daten die Deaktivierung von Google Analytics auf den öffentlichen Internetseiten der Brandenburgischen Verwaltungen durch. 40 Gemeinden, Ämter, Städte und Landkreise hatten, wie eine Überprüfung durch die Datenschutzbeauftragte ergab, Google Analytics für ihre Internetangebote eingesetzt.[9]
Schutz der eigenen Privatsphäre
Aufgrund der neuen Datenschutzerklärung von Google über die Zusammenführung der Daten der verschiedenen Dienste geht von Seiten, welche Google Analytics einsetzen, eine erhöhte Gefahr für das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Nutzers aus.[10]
Die Erfassung von Datenspuren durch Google Analytics lässt sich verhindern, indem das Laden und Ausführen des Google-Analytics-Scripts (was auch den Seitenaufbau verlangsamen kann) verhindert wird. Dies geschieht beispielsweise durch das Blockieren von JavaScript (zum Beispiel durch die Firefox-Erweiterung NoScript, Ghostery oder durch Werbeblocker). Es ist auch möglich, den Zugriff auf die Google-Analytics-Domain google-analytics.com insgesamt zu sperren (zum Beispiel durch Werbeblocker, durch Aufnahme in eine Sperrliste, die viele Router anbieten, oder durch die Verwendung der hosts-Datei).
Wer mit den Analyseverfahren des Dienstes nicht einverstanden ist, hat die Möglichkeit, sich mit dem seit 25. Mai 2010 veröffentlichten Google Analytics Opt-out zu schützen.[11] Es ist für Internet Explorer 8 bis 11, Google Chrome, Mozilla Firefox, Apple Safari und Opera verfügbar. Seit das Safe Harbor-Abkommen vor dem EuGH aufgeweicht wurde, sollten die US- Konzerne wieder die für Europa verlangten Datenschutzbestimmungen einhalten.
Die Betreiber von entsprechenden Webseiten sollten Datenschutzerklärung anbieten, in denen auch auf das „Browser-Add-on zur Deaktivierung von Google Analytics“ hingewiesen wird. Diese findet man jedoch nur selten.
Weitergabe der Daten an Websitebetreiber
Ende des Jahres 2011 hat Google aufgrund der anhaltenden Kritik entschieden, unter bestimmten Umständen keine Informationen mehr über eine Suchanfrage eines Nutzers an die Betreiber von Websites weiterzugeben — auch dann nicht, wenn diese Google Analytics verwenden. Im November 2012 wurde bekannt, dass Google diese Funktion nicht nur im Ausnahmefall verwendet, sondern mittlerweile fast 40 Prozent der Anfragen über die Suchmaschine filtert. Der Experte Danny Sullivan machte das Verhalten öffentlich bekannt, offizielle Stellungnahmen von Google gibt es dazu nicht.[12]
Spam in Google Analytics
Seit Ende 2014 verzeichnen viele Google-Analytics-Konten eine Vielzahl an sogenanntem Referrer Spam, die die Weiterverarbeitung und Glaubwürdigkeit der erfassten Daten beeinträchtigen. Referrer-Spam sind fingierte Zugriffe von Bots, die das Analytics Script einer Webseite virtuell auslösen, ohne dass ein Besucher tatsächlich diese Webseite aufgerufen hat. Google selbst ist dieses Problem bereits bekannt.[13]
Anbindung an andere Dienste
Neben der kostenlosen Nutzung von Google Analytics ist die einfache Verknüpfbarkeit mit anderen Google-Diensten wie z. B. Google AdWords oder Google AdSense vorgesehen. So lassen sich die standardmäßigen Analytics-Daten mit weiteren Informationen aus diesen Diensten anreichern. Damit kann man zusätzliche Schlüsse für die Optimierung von z.B. Google AdWords ziehen. Seit Oktober 2011 ist auch eine Verknüpfung mit den Google Webmaster Tools möglich. Außerdem ist seit einiger Zeit eine App für das Betriebssystem Android erhältlich, mit der Nutzer unterwegs Statistiken aus Google Analytics abrufen können. Und seit Juni 2012 unterstützt Google auch den Abruf von Echtzeitdaten über die Anwendung.[14] Seit dem 17. Oktober 2012 unterstützt die Echtzeit-Analyse ebenfalls gefilterte Profile.[15]
Literatur
- Timo Aden: Google Analytics – Implementieren. Interpretieren. Profitieren. 2009, Hanser Fachbuch, ISBN 978-3-446-41905-6
- Brian Clifton: Advanced Web Metrics with Google Analytics. 2008, Wiley Pub., ISBN 978-0-470-25312-0
- Thomas Kaiser: Google Analytics – Erfolgskontrolle für Webseiten. 2010, Franzis, ISBN 978-3-7723-6477-8
- Markus Vollmert, Heike Lück: Google Analytics: Das umfassende Handbuch. 2014, Galileo Computing, ISBN 978-3-8362-2731-5
Weblinks
- Offizielle Website
- Zeit Online: Datenschützer wollen Einsatz von Analytics verhindern
- Offizielles Google Browser-Add-on zur Deaktivierung von Google Analytics
- Google Analytics ist jetzt Datenschutzkonform
- Datenschutz Skandal – Facebook verfolgt Nutzer trotz Cookie Verbot
Einzelnachweise
- ↑ Usage of traffic analysis tools for websites W3Techs.com
- ↑ Google übernimmt Urchin Software bei pressetext.de
- ↑ Kassensturz 11. November 2008: Wie Google Schweizer ausspioniert
- ↑ 31. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz Schleswig-Holstein zu Google Analytics
- ↑ Beanstandungsfreier Betrieb von Google Analytics ab sofort möglich, 15. September 2011
- ↑ Google Analytics datenschutzkonform einsetzen. In: datenschutzbeauftragter-info. 28. April 2014, abgerufen am 13. Januar 2015.
- ↑ Google und Datenschutz: Google Analytics erfüllt zentrale Forderung der Datenschutz-Aufsichtsbehörden Artikel des IITR vom 26. Mai 2010.
- ↑ Nutzung von Google Analytics durch öffentliche Stellen in Hessen rechtlich unzulässig, Seite des Hessischen Datenschutzbeauftragten, 23. Februar 2013.
- ↑ Webseiten brandenburgischer Kommunen: Datenschutzverstöße nach Überprüfung abgestellt. Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg, 26. Januar 2015
- ↑ 16. Tätigkeitsbericht (PDF; 1 MB) (2013) des Sächsischen Datenschutzbeauftragten, S. 122 f., LT-Drs. 5/13033
- ↑ tools.google.com: Browser Add-ons
- ↑ Lars Budde: Google Analytics: Fast 40 % des Search Traffics ist inzwischen „not provided“. In: t3n Magazin. 14. November 2012, abgerufen am 16. November 2012.
- ↑ John Müller im Google Webmaster Central Sprechstunden-Hangout am 2. Juli 2015
- ↑ Andreas Floemer: Google Analytics – neue Android-App zeigt Echtzeit-Traffic. In: t3n Magazin. 2. Juli 2012, abgerufen am 2. Juli 2012.
- ↑ Google Analytics: Real Time Analytics Supports Profiles. In: Google Analytics Blog. 17. Oktober 2012, abgerufen am 17. Oktober 2012.
