„Runderlass“ – Versionsunterschied
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Ein '''Runderlass''' ('''RdErl''') ist eine Anweisung einer obersten [[Bundesbehörde (Deutschland)|Bundes-]] oder [[Landesbehörde]] – also z. B. eines ([[Bundesministerium|Bundes-]])[[Ministerium]]s – an nachgeordnete [[Behörde]]n innerhalb ihres jeweiligen Geschäftsbereiches. |
Ein '''Runderlass''' ('''RdErl''') ist eine Anweisung einer obersten [[Bundesbehörde (Deutschland)|Bundes-]] oder [[Landesbehörde]] – also z. B. eines ([[Bundesministerium|Bundes-]])[[Ministerium]]s – an nachgeordnete [[Behörde]]n innerhalb ihres jeweiligen Geschäftsbereiches. |
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So kann beispielsweise das [[Bundesministerium des Innern|Innenministerium]] von Land X für alle [[Polizeidienststelle]]n des Landes per Runderlass festlegen, wie in bestimmten Situationen verfahren werden soll. Geben mehrere Ministerien einen Runderlass heraus, so spricht man von einem ''Gemeinsamen Runderlass'' (Abk. „Gem. RdErl“). |
So kann beispielsweise das [[Bundesministerium des Innern|Innenministerium]] von Land X für alle [[Polizeidienststelle]]n des Landes per Runderlass festlegen, wie in bestimmten Situationen verfahren werden soll. Geben mehrere Ministerien einen Runderlass heraus, so spricht man von einem ''Gemeinsamen Runderlass'' (Abk. „Gem. RdErl“). |
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Beispiele für Runderlasse sind der sogenannte [[Volmer-Erlass]] zur Visumvergabe (siehe: [[Visa-Affäre]]) von 2005, der vom [[Auswärtiges Amt|Auswärtigen Amt]] an die [[Botschaft (Diplomatie)|Botschaften]] und [[Konsul]]ate erging und eine vereinfachte Vergabepraxis von [[Visum|Visa]] zum Inhalt hatte oder der sogenannte [[Kaffee-Erlass]] in der Bundesfinanzverwaltung. |
Beispiele für Runderlasse sind der sogenannte [[Volmer-Erlass]] zur Visumvergabe (siehe: [[Visa-Affäre]]) von 2005, der vom [[Auswärtiges Amt|Auswärtigen Amt]] an die [[Botschaft (Diplomatie)|Botschaften]] und [[Konsul]]ate erging und eine vereinfachte Vergabepraxis von [[Visum|Visa]] zum Inhalt hatte oder der sogenannte [[Kaffee-Erlass]] in der Bundesfinanzverwaltung. |
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Version vom 10. Juni 2016, 11:06 Uhr
Ein Runderlass (RdErl) ist eine Anweisung einer obersten Bundes- oder Landesbehörde – also z. B. eines (Bundes-)Ministeriums – an nachgeordnete Behörden innerhalb ihres jeweiligen Geschäftsbereiches.
So kann beispielsweise das Innenministerium von Land X für alle Polizeidienststellen des Landes per Runderlass festlegen, wie in bestimmten Situationen verfahren werden soll. Geben mehrere Ministerien einen Runderlass heraus, so spricht man von einem Gemeinsamen Runderlass (Abk. „Gem. RdErl“).
Beispiele für Runderlasse sind der sogenannte Volmer-Erlass zur Visumvergabe (siehe: Visa-Affäre) von 2005, der vom Auswärtigen Amt an die Botschaften und Konsulate erging und eine vereinfachte Vergabepraxis von Visa zum Inhalt hatte oder der sogenannte Kaffee-Erlass in der Bundesfinanzverwaltung.
In einigen Ländern wird nicht von Runderlass, sondern von Erlass gesprochen.
Ein Erlass muss nicht vorab von einem Regierungskabinett genehmigt werden, im Gegensatz zu Verordnungen, wo dies häufig der Fall ist.
→ Siehe auch: Verwaltungsvorschrift, Erlass, Verfügung