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„ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ – Versionsunterschied

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=== Kontrollen und Fahndung ===
=== Kontrollen und Fahndung ===
Die GEZ unterhält keinen eigenen Außendienst, sie erfasst neue Teilnehmer ausschließlich durch Adressabgleich, Anschreiben und aus anderen Quellen erhaltene Daten. Dazu lässt sich die GEZ – zur Ergänzung der Adressdaten der örtlichen Meldeämter – unter anderem von den ''[[Rundfunkgebührenbeauftragter|Beauftragtendiensten]]'' der Landesrundfunkanstalten zuarbeiten, um weitere neue Daten zu erhalten {{Ref|GB2004}}. Die vermeintlichen ''[[GEZ-Kontrolleur]]e'' (Beauftragtendienst) sind freiberufliche Mitarbeiter der Landesrundfunkanstalten und erhalten in einigen Bundesländern auch Ausweise der GEZ.
Die GEZ unterhält keinen eigenen Außendienst, sie erfasst neue Teilnehmer ausschließlich durch Adressabgleich, Anschreiben und aus anderen Quellen erhaltene Daten. Dazu lässt sich die GEZ – zur Ergänzung der Adressdaten der örtlichen Meldeämter – unter anderem von den ''[[Rundfunkgebührenbeauftragter|Beauftragtendiensten]]'' der Landesrundfunkanstalten zuarbeiten, um weitere neue Daten zu erhalten <ref>[http://www.gez.de/docs/gb2004.pdf GEZ-Geschäftsbericht 2004]</ref>. Die vermeintlichen ''[[GEZ-Kontrolleur]]e'' (Beauftragtendienst) sind freiberufliche Mitarbeiter der Landesrundfunkanstalten und erhalten in einigen Bundesländern auch Ausweise der GEZ.


Die GEZ darf von Nicht-Teilnehmern keine Daten speichern. Trotzdem kommt es vor, dass Nicht-Teilnehmer immer wieder von der GEZ angeschrieben werden. Betroffene können sich jedoch an den Datenschutzbeauftragten der GEZ oder ihrer Landesrundfunkanstalt wenden und dort die (auch lebenslange) Aufnahme in eine von der GEZ geführten Sperrdatei veranlassen.
Die GEZ darf von Nicht-Teilnehmern keine Daten speichern. Trotzdem kommt es vor, dass Nicht-Teilnehmer immer wieder von der GEZ angeschrieben werden. Betroffene können sich jedoch an den Datenschutzbeauftragten der GEZ oder ihrer Landesrundfunkanstalt wenden und dort die (auch lebenslange) Aufnahme in eine von der GEZ geführten Sperrdatei veranlassen.


==Kritik==
==Kritik==
Die GEZ stößt in der Öffentlichkeit auf Widerstand, da sie oft als Synonym für die Zwangsfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Systems gesehen wird. Die darauf bezogene Kritik ist somit tatsächlich [[%C3%96ffentlich-rechtlicher_Rundfunk#Gesellschaftliche_Akzeptanz|Kritik am System der öffentlich-rechtlichen Rundfunkfinanzierung]] und ist von der Kritik an dem Umgang mit Kundendaten ([[Datenschutz]]) und an den Verfahren zum Einzug der [[Rundfunkgebühren]] zu trennen. Die GEZ wurde auf der Computermesse Cebit von dem Computermagazin "Chip" als "Bremse des Jahres 2006" ausgezeichnet.
Die GEZ stößt in der Öffentlichkeit auf Widerstand, da sie oft als Synonym für die Zwangsfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Systems gesehen wird. Die darauf bezogene Kritik ist somit tatsächlich [[%C3%96ffentlich-rechtlicher_Rundfunk#Gesellschaftliche_Akzeptanz|Kritik am System der öffentlich-rechtlichen Rundfunkfinanzierung]] und ist von der Kritik an dem Umgang mit Kundendaten ([[Datenschutz]]) und an den Verfahren zum Einzug der [[Rundfunkgebühren]] zu trennen.
=== Kritikerpreise===
Die tatsächlichen oder vermeintlichen Bemühungen der GEZ zur Datenerfassung veranlassten kritische Institutionen zu folgenden symbolischen Würdigungen:
* [[Big Brother Awards|Big Brother Award]] 2003: Lifetime-Award für das 'Lebenswerk' <ref>[http://bigbrotherawards.de/2003/.life/ Die 'Laudatio' bei BigBrotherAwards.de]</ref>
* "Bremse des Jahres 2006" des Computermagazin "[[Chip (Computerzeitschrift)|Chip]]" <ref>[http://www.chip.de/news/c1_news_18968725.html?tid1=9226&tid2=0 Die 'Laudatio' bei Chip]</ref>


== Weblinks ==
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==Quellen==
==Quellen==
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Version vom 11. März 2006, 17:25 Uhr

Die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland – besser bekannt unter der Abkürzung GEZ – ist die gemeinsame Kunden- und Gebührenverwaltung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit Sitz in Köln.

Organisation

Die GEZ ist von der Rechtsform her eine öffentlich-rechtliche, nicht selbständig rechtsfähige, durch Verwaltungsvereinbarung errichtete Gemeinschaftseinrichtung der neun in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des DeutschlandRadio. Sie ist demzufolge keine juristische Person, sondern Teil der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.

Die GEZ ist jedoch eine Behörde im materiellen Sinne der Verwaltungsverfahrensgesetze, da sie eine Stelle ist, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt.

Aufgaben

Seit dem 1. Januar 1976 zieht die GEZ die Rundfunkgebühren nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag ein, zuvor war für diese Aufgaben die Deutsche Bundespost zuständig. Ihre Aufgaben sind im Einzelnen:

  • Gebühreneinzug (Verpflichtung neuer Teilnehmer, Erlangung rückständiger Rundfunkgebühren, Abwicklung des Zahlungsverkehrs)
  • Gebührenbefreiungen
  • Gebührenplanung
  • Teilnehmerbetreuung

In anderen europäischen Staaten mit gebührenfinanziertem öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind für Gebühreneinzug und Verwaltung der Teilnehmer oft ähnliche Organisationen wie die GEZ zuständig. Beispielsweise ist in der Schweiz für den Einzug die Billag zuständig, in Österreich die GIS, in Großbritannien die TV Licensing.

Umsätze

Die GEZ nahm im Jahr 2004 für die Rundfunkanstalten 6,85 Milliarden € ein. Die Kosten für die GEZ selbst betrugen im Jahr 2004 142 Mio. € (2,08 % der Gesamterträge).

Gebührenplanung

Der GEZ obliegt die Federführung für die Planung der Gebührenerträge. Auf der Basis umfangreicher Vorarbeiten der GEZ werden sie von der Arbeitsgruppe Gebührenplanung – einer Unterkommission der Finanzkommission der Rundfunkanstalten - grundsätzlich für einen Zeitraum von fünf Jahren oder der aktuellen Gebührenperiode (31. Dezember 2009, Stand: Juni 2007) geplant. Der Geschäftsführer der GEZ ist Vorsitzender der Arbeitsgruppe Gebührenplanung.

Rechtsgrundlagen

Der Rundfunkgebührenstaatsvertrag, kurz RGebStV, regelt die gegenseitigen Pflichten und Rechte der Landesrundfunkanstalten und der Rundfunkteilnehmer und Bürger hinsichtlich der Rundfunkgebühren. Durch seine Ratifizierung durch die Länderparlamente erlangt der RGebStV Gesetzeskraft und ist in der Bundesrepublik Deutschland rechtlich bindend. Für den Gebühreneinzug, die Verwaltung der Teilnehmerkonten und die Erfassung neuer Teilnehmer haben die Landesrundfunkanstalten die GEZ gegründet und dieser die sich daraus ergebenden Aufgaben übertragen.

Datenerhebung und Datenspeicherung

Die Landesrundfunkanstalten bzw. die GEZ dürfen alle Daten von Rundfunkteilnehmern speichern und verwalten, die für die Erfüllung ihrer Aufgaben nötig sind. Mit 41,2 Millionen Teilnehmerkonten (Stand 2004, einschließlich 2,2 Mio Konten abgemeldeter Teilnehmer) stellt die GEZ eine der umfassendsten Datensammlungen über die Bürger Deutschlands dar.

Zur Ermittlung nichtangemeldeter Rundfunkteilnehmer gleicht die GEZ ihren Datenbestand mit von Adresshändlern zugekauften Adressdaten ab und greift dabei auch auf Daten der Einwohnermeldeämter zu. Im Jahr 2002 wurden von den bundesdeutschen Meldebehörden über 12 Mio. Datensätze von Bürgern an die GEZ übermittelt. Nur Sachsen-Anhalt und Thüringen verzichten aufgrund von Datenschutzbedenken auf die Weitergabe von Einwohnermeldeamt-Daten.

Kontrollen und Fahndung

Die GEZ unterhält keinen eigenen Außendienst, sie erfasst neue Teilnehmer ausschließlich durch Adressabgleich, Anschreiben und aus anderen Quellen erhaltene Daten. Dazu lässt sich die GEZ – zur Ergänzung der Adressdaten der örtlichen Meldeämter – unter anderem von den Beauftragtendiensten der Landesrundfunkanstalten zuarbeiten, um weitere neue Daten zu erhalten [1]. Die vermeintlichen GEZ-Kontrolleure (Beauftragtendienst) sind freiberufliche Mitarbeiter der Landesrundfunkanstalten und erhalten in einigen Bundesländern auch Ausweise der GEZ.

Die GEZ darf von Nicht-Teilnehmern keine Daten speichern. Trotzdem kommt es vor, dass Nicht-Teilnehmer immer wieder von der GEZ angeschrieben werden. Betroffene können sich jedoch an den Datenschutzbeauftragten der GEZ oder ihrer Landesrundfunkanstalt wenden und dort die (auch lebenslange) Aufnahme in eine von der GEZ geführten Sperrdatei veranlassen.

Kritik

Die GEZ stößt in der Öffentlichkeit auf Widerstand, da sie oft als Synonym für die Zwangsfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Systems gesehen wird. Die darauf bezogene Kritik ist somit tatsächlich Kritik am System der öffentlich-rechtlichen Rundfunkfinanzierung und ist von der Kritik an dem Umgang mit Kundendaten (Datenschutz) und an den Verfahren zum Einzug der Rundfunkgebühren zu trennen.

Kritikerpreise

Die tatsächlichen oder vermeintlichen Bemühungen der GEZ zur Datenerfassung veranlassten kritische Institutionen zu folgenden symbolischen Würdigungen:

Quellen

  1. GEZ-Geschäftsbericht 2004
  2. Die 'Laudatio' bei BigBrotherAwards.de
  3. Die 'Laudatio' bei Chip