„Arbeitspause“ – Versionsunterschied
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In einer klassischen Arbeitsorganisation waren die unbezahlten Arbeitspausen im Voraus festgelegt. Das hat sich mit der Flexibilisierung der Arbeitszeiten geändert. Vielfach wird lediglich eine Zeitspanne angegeben, in der beispielsweise die Kantine geöffnet ist. |
In einer klassischen Arbeitsorganisation waren die unbezahlten Arbeitspausen im Voraus festgelegt. Das hat sich mit der Flexibilisierung der Arbeitszeiten geändert. Vielfach wird lediglich eine Zeitspanne angegeben, in der beispielsweise die Kantine geöffnet ist. |
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Dagegen wird in vielen mobilen Dienstleistungsberufen vertragswidrig von den Arbeitgebern und ihren Leitungsinstanzen erwartet, dass die Arbeitnehmer auf einen Teil der Pausenzeit verzichten. Dem begegnen viele Arbeitnehmer dadurch, dass sie ihren Arbeitsbereich für die Dauer der vorgeschriebenen Pausenzeiten verlassen. |
Dagegen wird in vielen mobilen Dienstleistungsberufen vertragswidrig von den Arbeitgebern und ihren Leitungsinstanzen erwartet, dass die Arbeitnehmer auf einen Teil der Pausenzeit verzichten. Dem begegnen viele Arbeitnehmer dadurch, dass sie ihren Arbeitsbereich für die Dauer der vorgeschriebenen Pausenzeiten verlassen. |
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Version vom 30. Juni 2015, 14:43 Uhr
Arbeitspausen sind im Arbeitsvertrag festgelegte Zeiten der Arbeitsunterbrechung zur kurzfristigen Erholung und für Mahlzeiten. In dieser Zeit müssen Arbeitnehmer weder Arbeit leisten noch sich dafür bereithalten. Sie können auch – in den meisten Industrieländern – frei entscheiden, wo und wie sie diese Zeit verbringen (lt. Erkenntnis Bundesarbeitsgericht (BAG) 23.09.1992, AP Nr.6 zu § 3 AZO).
Arbeitspausen sind Arbeitsunterbrechungen und werden unterschieden nach unbezahlten Ruhepausen und bezahlten Erholungszeiten. Ruhezeiten sind dagegen die Zeiten zwischen zwei Arbeitstagen.
Pausenzeiten
Das Ausmaß der Arbeitspause ist in Deutschland und Österreich wie folgt mit einer Mindestanforderung vorgeschrieben im Verhältnis zur höchstbegrenzten Arbeitszeit (siehe in Deutschland Arbeitszeitgesetz):
- 0–6h: keine Pause
- 6–9h: mindestens 30 min Pause
- 9–10h: mindestens 45 min Pause
Abweichungen von dieser Regel gelten, z. B. für Auszubildende und andere Jugendliche, Schwangere oder Behinderte. Auch können spezielle Branchenregelungen vorliegen. Zusätzliche Kurzpausen von mindestens 5 Minuten sind bei Arbeit mit starker Beanspruchung einzurichten – z. B. bei Schicht-, Fließband- und Nachtarbeit, bei schwerer körperlicher Beanspruchung oder bei verspannungsfördernden Tätigkeiten wie längerer Bildschirmarbeit. Diese Kurzpausen sollen nicht zu einer größeren Pause zusammengezogen werden, um die Gefahr von Arbeitsunfällen niedrig zu halten.
Umsetzung
Die Arbeitspause dient der Erholung – insbesondere nach längerer Arbeitszeit – und zur Einnahme von Mahlzeiten. Bei der Organisation und der Einrichtung von Pausenräumen hat der Betriebsrat ein Recht der Mitgestaltung.
In einer klassischen Arbeitsorganisation waren die unbezahlten Arbeitspausen im Voraus festgelegt. Das hat sich mit der Flexibilisierung der Arbeitszeiten geändert. Vielfach wird lediglich eine Zeitspanne angegeben, in der beispielsweise die Kantine geöffnet ist.
Dagegen wird in vielen mobilen Dienstleistungsberufen vertragswidrig von den Arbeitgebern und ihren Leitungsinstanzen erwartet, dass die Arbeitnehmer auf einen Teil der Pausenzeit verzichten. Dem begegnen viele Arbeitnehmer dadurch, dass sie ihren Arbeitsbereich für die Dauer der vorgeschriebenen Pausenzeiten verlassen.
Erholungszeiten
Arbeitsbedingte bezahlte Erholungszeiten werden besonders vorgeschrieben, wo die Art der Arbeit die menschlichen Leistungsvoraussetzungen sehr schnell beeinträchtigt und damit die Qualität der Arbeit nicht mehr gewährleistet werden kann. Eine Leistungssteigerung und geringere psychische Beanspruchung kann durch häufigere Kurzpausen (im Vergleich zu wenigeren, aber längeren Pausen) erreicht werden. Typisches Beispiel ist die Kontrolle von Teilen auf geringste Fehler mittels Mikroskop.[1]
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Rau, R. (2011). Zur Wechselwirkung von Arbeit, Beanspruchung und Erholung In Bamberg, E., Ducki, A. & Metz, A. M. (Hrsg.) Gesundheitsförderung und Gesundheitsmanagement in der Arbeitswelt. Ein Handbuch (S. 83-106). Göttingen: Hogrefe.