„Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ – Versionsunterschied
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Version vom 19. November 2014, 15:25 Uhr
| Basisdaten | |
|---|---|
| Titel: | Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff |
| Abkürzung: | GoBD |
| Art: | Verwaltungsvorschrift |
| Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
| Erlassen aufgrund von: | Art. 108 Abs. 7 GG |
| Rechtsmaterie: | Steuerrecht, Steuerverfahrensrecht, Handelsrecht |
| Fundstellennachweis: | BMF V A 4 - S 0316/13/10003 |
| Erlassen am: | 14. November 2014 (BStBl. nur per E-Mail) |
| Inkrafttreten am: | 31. Dezember 2014 |
| Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. | |
Die GoBD regeln die Aufbewahrung von handelsrechtlich und steuerrechtlich relevanten Daten und Dokumenten in elektronischer Form. Die GoBD wurden durch Schreiben des Bundesfinanzministeriums am 14. November 2014 (Aktenzeichen V A 4 - S 0316/13/10003 | DOK 2014/0353090) in elektronischer Form publiziert. Die GoBD sind ab 1.1.2015 gültig. Sie lösen die GDPdU und die GoBS ab.