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„Dauerauftrag“ – Versionsunterschied

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Der '''Dauerauftrag''' ist eine Form der [[Kontoüberweisung]]. Mit diesem wird ein kontoführendes [[Geldinstitut|Bankinstitut]] beauftragt, zu bestimmten [[Termin]]en einen über einen bestimmten Zeitraum gleich bleibenden Betrag an einen bestimmten Empfänger zu überweisen.
Der '''Dauerauftrag''' ist eine Form der [[Kontoüberweisung]]. Mit diesem wird ein kontoführendes [[Geldinstitut|Bankinstitut]] beauftragt, zu bestimmten [[Termin]]en einen über einen bestimmten Zeitraum gleich bleibenden Betrag an einen bestimmten Empfänger zu überweisen.


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Der Dauerauftrag ist das Gegenteil einer [[Einzugsermächtigung]], da hier der Überweisende der aktive Teil ist. Der Unterschied ist auch, dass man das Geld nach der Überweisung nicht mehr zurückziehen kann. Ein Rückruf hingegen ist wie bei allen Überweisungen möglich, so lange der Betrag dem Empfänger noch nicht gutgeschrieben wurde.
Der Dauerauftrag ist das Gegenteil einer [[Einzugsermächtigung]], da hier der Überweisende der aktive Teil ist. Der Unterschied ist auch, dass man das Geld nach der Überweisung nicht mehr zurückziehen kann. Ein Rückruf hingegen ist wie bei allen Überweisungen möglich, so lange der Betrag dem Empfänger noch nicht gutgeschrieben wurde.

Üblicherweise werden Daueraufträge für Zahlungen beispielsweise an [[Bausparkasse]]n o.a. verwendet.


In rechtlicher Hinsicht ist der Dauerauftrag kein selbstständiger Vertrag, sondern ein Zahlungsauftrag im Sinne des § 675f Abs. 3 Satz 2 BGB. Damit handelt es sich um eine den [[Girokonto|Girovertrag]] konkretisierende [[Weisung]] an ein kontoführendes Kreditinstitut. Trotz der fortlaufenden Zahlungsvorgänge ist jeder Dauerauftrag nur ein einziger Zahlungsauftrag.
In rechtlicher Hinsicht ist der Dauerauftrag kein selbstständiger Vertrag, sondern ein Zahlungsauftrag im Sinne des § 675f Abs. 3 Satz 2 BGB. Damit handelt es sich um eine den [[Girokonto|Girovertrag]] konkretisierende [[Weisung]] an ein kontoführendes Kreditinstitut. Trotz der fortlaufenden Zahlungsvorgänge ist jeder Dauerauftrag nur ein einziger Zahlungsauftrag.

Version vom 19. Juli 2014, 21:00 Uhr

Beispiel für einen bestätigten Dauerauftrag

Der Dauerauftrag ist eine Form der Kontoüberweisung. Mit diesem wird ein kontoführendes Bankinstitut beauftragt, zu bestimmten Terminen einen über einen bestimmten Zeitraum gleich bleibenden Betrag an einen bestimmten Empfänger zu überweisen.

In dem Auftrag sind dieselben Daten wie bei einer Kontoüberweisung anzugeben. Zusätzlich sind noch die Termine notwendig.

Ein Dauerauftrag ist sinnvoll, wenn periodisch wiederkehrend gleiche Beträge an einen Gläubiger überwiesen werden sollen.

Der Dauerauftrag ist das Gegenteil einer Einzugsermächtigung, da hier der Überweisende der aktive Teil ist. Der Unterschied ist auch, dass man das Geld nach der Überweisung nicht mehr zurückziehen kann. Ein Rückruf hingegen ist wie bei allen Überweisungen möglich, so lange der Betrag dem Empfänger noch nicht gutgeschrieben wurde.

In rechtlicher Hinsicht ist der Dauerauftrag kein selbstständiger Vertrag, sondern ein Zahlungsauftrag im Sinne des § 675f Abs. 3 Satz 2 BGB. Damit handelt es sich um eine den Girovertrag konkretisierende Weisung an ein kontoführendes Kreditinstitut. Trotz der fortlaufenden Zahlungsvorgänge ist jeder Dauerauftrag nur ein einziger Zahlungsauftrag.

Eine Sonderform des Dauerauftrags ist der Abschöpfungsauftrag.

Wiktionary: Dauerauftrag – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen