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„Brautgabe“ – Versionsunterschied

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{{Belege fehlen | '''Kritische Anmerkung:''' Der gesamte Text scheint abgeschrieben aus einer SPAM-geschützten Internetseite "Lexikon des Islam..." (Stichwort: ''eslam''), die übertitelt ist mit „Brautgabe [mahr], Morgengabe“ – ich vermute, "Brautgabe" unterscheidet sich gar nicht von "[[Morgengabe]], wie hier behauptet... --[[Benutzer:Chiananda|Chiananda]] ([[Benutzer Diskussion:Chiananda|Diskussion]]) 23:36, 20. Aug. 2013 (CEST)}}


Die '''Brautgabe''' ({{arS|المهر|d=al-mahr}}) ist noch heute im [[Orient]] üblich und keinesfalls mit einem [[Brautpreis]] gleichzusetzen, mit dem die Frau „erkauft“ wird, oder mit der [[Morgengabe]] (Zuwendung von Geld oder Gütern des [[Brautpaar|Bräutigams]] an die Braut). Die Brautgabe wird der Braut entgolten, nicht ihrem Vater. In den meisten Fällen ist eine Brautgabe materieller Art, sie kann aber auch einen ideellen Wert besitzen. Die Brautgabe dient zur Vorbeugung gegen eine „voreilige“ [[Scheidung]] seitens des Mannes, sowie zur finanziellen Absicherung der Frau, etwa im Scheidungsfall.
Die '''Brautgabe''' ({{arS|المهر|d=al-mahr}}) ist noch heute im [[Orient]] üblich und keinesfalls mit einem [[Brautpreis]] gleichzusetzen, mit dem die Frau „erkauft“ wird, oder mit der [[Morgengabe]] (Zuwendung von Geld oder Gütern des [[Brautpaar|Bräutigams]] an die Braut). Die Brautgabe wird der Braut entgolten, nicht ihrem Vater. In den meisten Fällen ist eine Brautgabe materieller Art, sie kann aber auch einen ideellen Wert besitzen. Die Brautgabe dient zur Vorbeugung gegen eine „voreilige“ [[Scheidung]] seitens des Mannes, sowie zur finanziellen Absicherung der Frau, etwa im Scheidungsfall.



Version vom 20. August 2013, 22:36 Uhr


Die Brautgabe (arabisch المهر, DMG al-mahr) ist noch heute im Orient üblich und keinesfalls mit einem Brautpreis gleichzusetzen, mit dem die Frau „erkauft“ wird, oder mit der Morgengabe (Zuwendung von Geld oder Gütern des Bräutigams an die Braut). Die Brautgabe wird der Braut entgolten, nicht ihrem Vater. In den meisten Fällen ist eine Brautgabe materieller Art, sie kann aber auch einen ideellen Wert besitzen. Die Brautgabe dient zur Vorbeugung gegen eine „voreilige“ Scheidung seitens des Mannes, sowie zur finanziellen Absicherung der Frau, etwa im Scheidungsfall.

Es gibt nach islamischem Recht zwei Formen von al-mahr:

  • al-mahr moadschel (arabisch المهر مؤجل ‚Brautgabe später oder latent‘): Diese Gabe (Grundstück, Schmuck) muss der Ehefrau bei Scheidung oder Tod des Ehegatten übergeben werden.
  • al-mahr moadschal (arabisch المهر معجل ‚Brautgabe sofort oder jederzeit‘): Diese Gabe (Ware, Eigentum) muss der Ehefrau bei der Heirat oder jederzeit danach übergeben werden, die Ehefrau kann sie jederzeit verlangen.

Beide Formen der mahr werden heute nur noch symbolisch betrachtet oder mit drei Goldstücken oder drei Dinar aus der Zeit der Anfänge der islamischen Religion festgesetzt.

Der Islam gewährt der muslimischen Frau das Recht, von ihrem zukünftigen Ehemann diese Brautgabe zu verlangen, ihre Höhe kann sie selber festlegen und frei über die Zuwendung verfügen (Koran 4:4), dabei soll die Frau sich an der finanziellen Situation des Mannes orientieren. Selbst bei einer Scheidung hat der Ehemann kein Recht, die Brautgabe zurückzufordern (Koran 2:229).