„Wikipedia:Umfragen/Umfrage zur Sperrung langjähriger Benutzer“ – Versionsunterschied
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# Könnte man darüber reden - aber mit SP gibt es ja bereits ein 4-Augen-Prinzip, und das SG ist ja auch noch da. Also eher auch hier nein. --[[Benutzer:Asturius|Asturius]] ([[Benutzer Diskussion:Asturius|Diskussion]]) 12:37, 3. Aug. 2013 (CEST) |
# Könnte man darüber reden - aber mit SP gibt es ja bereits ein 4-Augen-Prinzip, und das SG ist ja auch noch da. Also eher auch hier nein. --[[Benutzer:Asturius|Asturius]] ([[Benutzer Diskussion:Asturius|Diskussion]]) 12:37, 3. Aug. 2013 (CEST) |
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# --[[Benutzer:Tavok|Tavok]] ([[Benutzer Diskussion:Tavok|Diskussion]]) 13:21, 3. Aug. 2013 (CEST) Siehe oben. |
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== Beibehaltung des status quo == |
== Beibehaltung des status quo == |
Version vom 3. August 2013, 13:21 Uhr
Diese Umfrage ist zeitlich beschränkt. Sie läuft 4 Wochen: Vom 03. August 2013 bis zum 03. September 2013
Diese Umfrage (ausformuliert von Benutzer:O. aus M.) soll einen Überblick über die Meinung aller Mitarbeiter zu den folgenden Fragen erbringen:
1) Soll das Recht der Administratoren zur unbeschränkten Sperrung eines Mitarbeiters, der langjährig dabei und/oder stimmberechtigt ist, beschnitten werden? Hierbei geht es um die grundsätzliche Frage, ob die unbegrenzte Sperre an bestimmten Vorgaben auf Seiten des "Angeklagten" geknüpft sein sollte. Beispielsweise könnte eine gewisse Dauer der Mitarbeit oder eine Mindestanzahl von Artikel-Bearbeitungen ein Sperr-Hindernis sein.
2) Soll das Recht der Administratoren zur unbeschränkten Sperrung eines Mitarbeiters, der langjährig dabei und/oder stimmberechtigt ist, an bestimmte Auflagen gebunden sein? Hierbei geht es um die Frage, ob derartige Sperren von bestimmten Vorgaben auf Seiten des "Anklage" abhängig sein sollten. Beispielsweise könnte hier das "Zwei-Augen-Prinzip" oder eine gewisse Mindestdauer für die Abarbeitung einer VM-Meldung denkbar sein.
Entsprechend der Fragestellung ist die Umfrage in zwei separate Antwortblöcke unterteilt. Ausdrücklich sei gesagt, dass es hierbei nicht um ein verbindlich wirkendes Meinungsbild handelt, sondern nur darum, die "Stimmung" der Mitarbeiter zu dieser Frage einzuholen. Daraus abgeleitet könnte allerdings ein Meinungsbild entstehen, dass die hier gesammelten Vorschläge aufgreift und in einer konsolidierten Form zur Abstimmung stellt.
Hintergrund
Innerhalb von knapp einem Monat wurden zwei langjährige Mitarbeiter (Benutzer:Widescreen und Benutzer:Jahn Henne) im Alleingang verschiedener Administraoren unbeschränkt gesperrt. Die erstgenannte Sperre ist aktuell noch in Kraft - die eingeleitete Sperrprüfung war erfolglos. Die zweitgenannte Sperre wurde nach längerer Diskussion aufgehoben, weil festgestellt wurde, dass der sperrende Admin wohl etwas über das Ziel hinausgeschossen war. Innerhalb dieser Diskussionen wurde jedoch mehrfach der (korrekte) Hinweis gegeben, dass die unbegrenzte Sperre auch langjähriger Mitarbeiter bei "gezielte(n) oder wiederholte(n) Verstöße(n) gegen die Grundprinzipien der Wikipedia" zulässig ist ("Die betroffenen [...] Benutzer werden dann gegebenenfalls von den Administratoren für eine bestimmte Zeit gesperrt." (siehe VM:Intro - Hervorhebung durch mich). Gleichzeitig wurde angeregt, über diese Zulässigkeit bzw. deren Abschaffung ein Meinungsbild einzuholen (beispielsweise hier und hier) und eine (kleinere) Diskussion fand hier statt.
Problemstellung
Das Grundproblem ist, dass zwei miteinander konkurrierende Ausschlussmöglichkeiten geschaffen wurden, deren Anwendbarkeit nicht klar voneinander abgegrenzt ist. Zum einen die Einzelentscheidung über VM bzw. ganz ohne Antrag, zum anderen die regulären Benutzersperrverfahren (BSV) unter Beteiligung der Gemeinschaft. Häufig wird darauf verwiesen, dass BSV als "zahnlose Tiger" einzustufen seien. Ein Blick in das Archiv der letzten drei Jahre zeigt jedoch, dass von 15 tatsächlich eingeleiteten BSV immerhin 6 erfolgreich waren. Allerdings ist ein Sperrverfahren unter Beteiligung aller Mitarbeiter mit viel Vorbereitungsarbeiten und einem ungewissen Ausgang verbunden. Daher ist es durchaus nachvollziehbar, dass manch Admin diesen Weg scheut und die unbegrenzte Sperrung der Einfachheit halber selbst durchführt. Dazu ist er (derzeit) auch berechtigt: "Ein Administrator kann ohne Antrag sperren,..". Doch birgt die Sperrung langjähriger Mitarbeiter außerhalb eines BSV regelmäßig ein nicht zu unterschätzendes Konfliktpotential. Nicht nur der Mitarbeiter selbst, sondern auch die auf verschiedenste Weise mit ihm verbundenen anderen Autoren können diese Einzelentscheidung nicht nachvollziehen und die Folgen sind in schöner Regelmäßigkeit auf den Seiten Sperrprüfung, Wiederwahlen Wikipedia:Schiedsgericht, den zugehörigen Diskussionseiten bis hin zum Wikipedia:Kurier (Beispiel) zu beobachten.
Beispiele
Die folgenden Beispiele sind ohne Anspruch auf Vollständigkeit gelistet:
- Benutzer:Partisan1917: unbeschränkte Sperre, Sperrprüfung, Entsperrung durch SG
- Benutzer:Markierer: Sperre, Sperrprüfung, Entsperrung durch SG
- Benutzer:Ohrnwuzler: unbeschränkte Sperre, Sperrprüfung, Entsperrung durch SG
und aktuell
- Benutzer:Jahn Henne: unbeschränkte Sperre, Sperre "auf dem kurzen Dienstweg" aufgehoben
- Benutzer:Widescreen: Sperrlog, unbeschränkte Sperre, Sperrprüfung, Diskussion zur Sperrprüfung
Hinweise
Ausdrücklich nicht nachgefragt werden Beschränkungen hinsichtlich einer temporären Sperre auch langjähriger und/oder stimmberechtigter Nutzer und der Sperre von
- neu angemeldeten Benutzern,
- Benutzern mit einem ungeeigneten Benutzernamen,
- Benutzern die Mehrfachkonten missbräuchlich einsetzen
Abfrage 1
Soll das Recht der Administratoren zur unbeschränkten Sperrung eines Mitarbeiters, der langjährig dabei und/oder stimmberechtigt ist, beschnitten werden? Welche (Mindest-) Voraussetzungen sollten auf der Seite des zu Sperrenden verwirklicht sein, um eine unbeschränkte Sperre durch Admin-Entscheidung zu verhindern?
Bitte formuliere die Antwort möglichst spezifisch, wenn die Voraussetzungen an eine bestimmte Dauer oder Editzahl gekoppelt sein soll (z.B. ab einer Mitarbeit von 1,2,3... Jahren oder ab mindestens xxx Bearbeitungen im Artikelraum). Denkbar sind auch allgemeiner gehaltene Voraussetzungen (z.B. wenn die allgemeine Stimmberechtigung erreicht ist oder wenn bereits ein BSV gescheitert ist und der User das zugrundeliegende Verhalten nicht wesentlich geändert hat).
Ja
- --Tavok (Diskussion) 13:19, 3. Aug. 2013 (CEST) Wie hier mit Kurzbegründung dargestellt: 1. Admins dürfen bei Benutzern, die zum Zeitpunkt der Sperre für die Wahl zum Schiedsgericht stimmberechtigt sind, keine Sperren von mehr als zwei Monaten verhängen. 2. a) Wenn eine Sperre von mindestens einem Monat ausgesprochen wird, besteht für den sperrenden Admin die Möglichkeit, innerhalb von 12h nach der Sperre beim SG eine Verlängerung der Sperre entweder mit einer bestimmten Dauer oder infinit zu beantragen. b) Verspätete Anträge sind ausnahmslos unzulässig. c) Das SG entscheidet frei über Bestand und Dauer der Sperre, soll dabei aber das Vorbringen des sperrenden Admins und des gesperrten Benutzer berücksichtigen. d) Das SG entscheidet in erster und letzter Instanz, so lange keine Entsperrverfahren zulässig sind. e) Eine Sperrprüfung durch den gesperrten Benutzer ist zulässig, soweit der Antrag auf Verlängerung durch das SG (noch) nicht gestellt ist. Wenn der Antrag beim SG nach Beginn der Sperrprüfung gestellt wird, wird diese ohne Entscheidung abgebrochen. Das SG berücksichtigt jedoch das bisherige Vorbringen in der Sperrprüfung. f) Die bisherigen Regeln über die Anrufung des SG und die Möglichkeit eines BSV bleiben unverändert. 3. Sperrprüfungen bei Benutzern, die zum Zeitpunkt der Sperre für die Wahl zum Schiedsgericht stimmberechtigt waren und über die eine Sperre von mehr als einer Woche verhängt wurde, dürfen erst 24h nach Beginn der Sperrprüfung mit einer Bestätigung oder Verlängerung der Sperre beendet werden. Entsperrungen sind jederzeit möglich.
Nein
- Sehe keine Veranlassung dazu. --Asturius (Diskussion) 12:36, 3. Aug. 2013 (CEST)
- --Martin zum Überlegenzum Überzeugen 13:02, 3. Aug. 2013 (CEST) Die Meritokratie von einem jetzt schon unangebrachten de-facto- auch noch in den de-jure-Status versetzen? Nein. Es gilt jetzt bereits die Kaskade: Hochleistungsautor > Hauptautor > Eigentumsanspruch > Oberhoheit > Duckmäusertum anderer > Minderwertigkeit durch fehlende Kontrolle. Siehe auch hier.
Enthaltung
- ...
Abfrage 2
Soll das Recht der Administratoren zur unbeschränkten Sperrung eines Mitarbeiters, der langjährig dabei und/oder stimmberechtigt ist, an bestimmte Auflagen gebunden sein? Welche Vorgaben sollten auf Seite der Admins verwirklicht sein, um eine unbeschränkte Sperre außerhalb eines BSV durchzusetzen?
Auch hier sollten die Antworten möglichst praxisbezogen sein. In Koenrads Handbuch des klugen Admins (leider gelöscht) gab es diesbezüglich einige gute Ratschläge. Denkbar wäre, dass die unbeschränkte Sperre eines stimmberechtigten Nutzers nicht ohne Zustimmung eines zweiten (ebenfalls unbeteiligten) Admins möglich ist oder dass die unbeschränkte Sperre eines stimmberechtigten Nutzers nur über ein VM-Verfahren möglich ist, das dem Betroffenen eine zeitlich ausreichende Möglichkeit zur Stellungnahme gibt.
Ja
- ...
Nein
- ...
Enthaltung
- Könnte man darüber reden - aber mit SP gibt es ja bereits ein 4-Augen-Prinzip, und das SG ist ja auch noch da. Also eher auch hier nein. --Asturius (Diskussion) 12:37, 3. Aug. 2013 (CEST)
- --Tavok (Diskussion) 13:21, 3. Aug. 2013 (CEST) Siehe oben.
Beibehaltung des status quo
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Disk-Hinweis
Andere Hinweise, Ergänzungen und Stellungnahmen bitte auf der zugehörigen Diskussionsseite