„Diskussion:Wissenschaftliche Hilfskraft“ – Versionsunterschied
K Bot: Signaturnachtrag für Beitrag von 134.130.181.61: " →Vergütung: " |
|||
| Zeile 23: | Zeile 23: | ||
Nein die heissen HiWis (HilfsWissenschaftler) |
Nein die heissen HiWis (HilfsWissenschaftler) |
||
::HiWi ist nicht die Abkürzung für einen Hilfswissenschaftler sondern für Hilfswilligen (vgl. den entsprechenden Artikel)--[[Benutzer:HolgerB|HolgerB]] 13:23, 20. Mai 2007 (CEST) |
::HiWi ist nicht die Abkürzung für einen Hilfswissenschaftler sondern für Hilfswilligen (vgl. den entsprechenden Artikel)--[[Benutzer:HolgerB|HolgerB]] 13:23, 20. Mai 2007 (CEST) |
||
::::Auch, aber eben nicht nur. Das hängt z.T. von der Universität ab, aber zum Beispiel in Stuttgart ist "Hiwi" gleichbedeutend mit studentische Hilfskraft, aber deutlich gebräuchlicher als Letzteres. |
|||
Moin! Kann leider keine Paragraphen oder Tarifgruppen angeben, aber ist es abgesehen davon nicht einfach fundamental so: |
Moin! Kann leider keine Paragraphen oder Tarifgruppen angeben, aber ist es abgesehen davon nicht einfach fundamental so: |
||
Version vom 24. Juli 2012, 14:15 Uhr
Todo
- Vergütung/Arbeitszeitregelungen von STuMis in einzelnen Bundesländern vielleicht besser als Tabelle zusammenfassen
- Besonderheiten gegenüber Praktikum, geringfügiger Beschäftigung
- Steuern
- Krankenversicherung
- Lohnnebenkosten
- Urlaubsanspruch
- maximale Wochenarbeitszeit während/außerhalb der Vorlesungszeiten
- wann ist während/außerhalb der Vorlesungszeit
-- Moooeeeep 16:12, 18. Jan. 2011 (CET)
Verhältnis wissenschaftliche/studentische Hilfskräfte
Hier werden leider unter dem Begriff "Wissenschaftliche Hilfskraft" (WHK) vor alen Dingen die "Studentischen Hilfskräfte" (SHKs) abgehandelt. WHKs haben aber in der Regel ein zumindest geringfügig besseres Beschäftigungsverhältnis. In NRW zahlen sie z.B. im Gegensatz zu SHKs in die Arbeitslosenversicherung ein und verdienen bei 19 Stunden pro Wochen auch ca. 200 Euro mehr im Monat.
Wird nicht sogar zwischen studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften unterschieden?
So, ich habe einen Artikel Studentische Hilfskraft angelegt und fast den gesamten Text dort hin verschoben. Schon von Gesetzes wegen ist zwischen SHK und WHK zu differenzieren. So erwähnt § 57b Abs. 1 S. 2 HRG die wissenschaftliche Hilfskraft und § 57e HRG die studentische Hilfskraft. Wäre wissenschaft. Hilfskraft ein Oberbegriff, hätte es im Hinblick auf die Regelung in § 57b I 2 - max. Befristung auf 4 Jahre - in § 57e - auch max. Befristung auf 4 Jahre - nicht bedurft. Die Begriffe "geprüfte" WHK wird offensichtlich vor allem in Süddeutschland (Freiburg, Mannheim) verwendet.
Darüber hinaus ist die Bezahlung der WHK höher als bei den SHK --Stepsch 13:03, 23. Sep 2006 (CEST)
Nennt man die nicht WiHis statt HiWis?80.138.96.46 08:34, 18. Apr. 2007 (CEST)
Nein die heissen HiWis (HilfsWissenschaftler)
- HiWi ist nicht die Abkürzung für einen Hilfswissenschaftler sondern für Hilfswilligen (vgl. den entsprechenden Artikel)--HolgerB 13:23, 20. Mai 2007 (CEST)
- Auch, aber eben nicht nur. Das hängt z.T. von der Universität ab, aber zum Beispiel in Stuttgart ist "Hiwi" gleichbedeutend mit studentische Hilfskraft, aber deutlich gebräuchlicher als Letzteres.
- HiWi ist nicht die Abkürzung für einen Hilfswissenschaftler sondern für Hilfswilligen (vgl. den entsprechenden Artikel)--HolgerB 13:23, 20. Mai 2007 (CEST)
Moin! Kann leider keine Paragraphen oder Tarifgruppen angeben, aber ist es abgesehen davon nicht einfach fundamental so:
HiWi = studentische(!) Hilfskraft
(geprüfte) wissenschaftliche Hilfskraft = es muss (im Gegensatz zur studentischen Hilfskraft) ein Examen bzw. "qualifizierter Hochschulabschluss" vorliegen (Vergütung ist meines Wissens nach geringer als beim wissenschaftlichen Mitarbeiter)
wissenschaftlicher Mitarbeiter = "echte" Stelle mit festem Einkommen (vergütet z.B. nach E 13 TV-L), meist mit Möglichkeit zur wissenschaftlichen Weiterbildung
So! Jetzt ma jemand mit Wissen über die genauen Tarifgruppen hervor, das würde bestimmt weiterhelfen!
Naja, Wiss. Hilfskräfte werden eben nicht nach Tarif bezahlt, im Gegensatz zu Wiss. Mitarbeitern. Hier in NRW liegt der Stundensatz bei 12,69 Euro(Uni), insgesamt sind das bei der maximalen Arbeitszeit von 19h/Woche rund 2/3 des Bruttolohns eines wiss. Mitarbeiters, der nach TVÖD bezahlt wird. Davon abgesehen sind Urlaubs- und Krankengeldsansprüche nicht geregelt.
In Hannover und Göttingen gibt es sowohl stud. HK als auch wiss. HK. Erstere sind im Studium, Letztere haben ihr Examen bereits. Beide werden nach Vertrag der Uni bezahlt. Wissenschaftliche Mitarbeiter hingegen sind nach TVÖD bezahlt. Im Gegensatz zu HolgerBs Meinung heißt HiWi tatsächlich Hilfswissenschaftlich. Hilfswilliger hat sich - eigentlich scherzhaft - eingebürgert, da zumeist weniger (hilfs)wissenschaftliche Arbeit denn "einfache Arbeiten" verlangt werden. Nichtsdestotrotz ist aber Hilfswissenschaftlicher korrekt. - Auch wenn es des öfteren verkannt wird. Vielleicht sollte man - da es ja scheinbar unterschiedliche Empfindungen gibt, wie man stud. HK und wiss. HK abkürzt - das einfach im Wiki vermerken. Dann muss hier nicht ewig über "die Richtige" Form gestritten werden. :) --<br>Mit freundlichen Grüßen<br>ew_h2002 15:16, 25. Jun. 2008 (CEST)
- ja, mit der zeit scheint sich ja die "wahrheit" hier herauszukristallisieren. es gibt studentische hilfskräfte (ohne studienabschluss) und wissenschaftliche hilfskräfte (mit studienabschluss). die im artikel aufgeschriebene behauptung, dass der unterschid zwischen wiss. hk und wiss. ma (mitarbeitern) darin liege, dass letztere lehrverpflichtung hätten, ist abstrus. nur ein teil der wiss. ma hat überhaupt eine lehrverpflichtung. im übrigen ist manch eine stud. hk als tutor eingestellt und hat insoweit lehrverpflichtung, und bei wiss. hk soll dies auch mitunter so geregelt sein. der unterschied ist also vor allem einer der form und nicht des inhalts, wobei die befristung bei wiss. hk in der regel noch kürzer ist (z.b. 6 monate oder 1 jahr, mehr wäre eher ungewöhnlich) und die bezahlung, wie oben angedeutet, ebenfalls niedriger liegt. dass urlaubs- und krankengeldsansprüche "nicht geregelt" seien, kann ich mir nicht vorstellen, soweit ich weiß, ist das sogar bei stud. hk der fall, wird aber praktisch nicht angewandt (wie soll auch jemand urlaub nehmen, der 10 std. die woche arbeitet). also mal in den tarifen recherchieren und text überarbeiten. toll wären auch zahlen über die als wiss. hk beschäftigten, damit man mal ein gefühl kriegt, und/oder in den ländern unterschiedliche regelungen. achja, das wäre schön.
- Meines Wissens werden studentische Hilfskräfte in Niedersachen, oder wie auch immer genannt, nicht nach Universitätsvertrag, sondern landesweit geregelt, bezahlt. Die Bezahlung regelt die Oberfinanzdirektion Niedersachsen. --Jonnz 23:16, 13. Dez. 2011 (CET)
Die Trennung zwischen studentischer und wissenschaftlicher Hilfskraft ist nicht geboten, da in den jeweiligen Richtlinien beide meist zusammen behandelt werden (siehe Einzelnachweise), daher wieder zusammengefügt. --Aries 11:30, 24. Sep. 2009 (CEST)
- Also in meinem Arbeitsvertrag (Rheinland-Pfalz) werde ich – trotz Mangels an bereits errungenem Hochschulabschluss – expressis verbis als wissenschaftliche Hilfskraft bezeichnet. Nur so am Rande erwähnt. --134.93.146.217 09:02, 30. Mai 2011 (CEST)
Vergütung
Mich würden trotzdem nochmal die einzelnen Vergütungen (€ pro Stunde) der einzelnen Bundesländer interessieren. Meiner Meinung nach muss eine wissenschaftliche Hilfskraft mit Abschluss nach einem bestimmten Mindestlohn bezahlt werden. Ein Beispiel aus NRW gab es ja bereits. Wenn die wiss. Hilfskräfte keinem Tarif unterliegen, kann dann der Stundenlohn vom Arbeitgeber frei festgesetzt werden? Beispiel: Eine wiss. Hilfskraft verdient mit B.Sc.-Abschluss ca. 8,06 € / Stunde bei einer festen monatlichen Arbeitszeit (z.B. 20 Stunden). Ist das jetzt so in Ordnung oder müsste der Lohn mit Abschluss eigentlich höher ausfallen (z.B. ca. 10 €/Stunde)? Dann würde auch noch interessieren unter welchen Vorraussetzungen ein normales Unternehmen (z.B. GmbH) ebenfalls Verträge zur Beschäftigung als wiss. Hilfskraft abschließen kann. Danke! Musterstudent 15:32, 17. Dez. 2008 (CET)
Gerade zufällig hier raufgekommen und stelle mir gerade folgende Frage: Muss es wirklich sein, dass bei den Vergütungen teilweise vollkommen veraltete Zahlen zusammen mit den aktuellen aufgeführt haben? Aus meiner Sicht wäre es Zwecks Übersichtlichkeit sehr viel besser, nur die aktuellen Zahlen aufzuführen (oder aber das ganze tabellarisch zu machen und nicht im (Pseudo)-Volltext). -- 134.76.54.128 14:57, 19. Jul. 2011 (CEST)
Die Vergütung im Freistaat Sachsen beträgt für SHK ab dem 01.04.2012 8,56 Euro/Std. WHK mit einem Hochschulabschluss bekommen ab 01.04.2012 13,56 Euro/Std. und die mit einem Fachhochschulabschluss ab 01.04.2012 9,98 Eur/Std. [1] (nicht signierter Beitrag von 146.52.76.64 (Diskussion) 22:53, 9. Nov. 2011 (CET))
In Niedersachsen beträgt die Vergütung momentan 8,44€ für Hiwis ohne Abschluss, nicht mehr 8,32€ und erst recht nicht 8,22€ --Jonnz 23:05, 13. Dez. 2011 (CET)
Hiwi in NRW ohne Abschluss erhält 9€ (nicht signierter Beitrag von 134.130.181.61 (Diskussion) 09:09, 31. Mär. 2012 (CEST))
Tätigkeit: Wochenstunden
Von wissenschaftlichen Mitarbeitern unterscheiden sich die wissenschaftlichen Hilfskräfte insoweit, als sie maximal 19 Stunden pro Woche beschäftigt werden dürfen.
Sind das nicht eher 19,5 Wochenstunden? Zumindest lese ich das auf einem Vertrag. ;) --StYxXx ⊗ 00:46, 14. Jan. 2010 (CET)
- In Niedersachsen sind es z.B. 83 Stunden/Monat, das hängt wohl alles sehr vom Land ab ... --Toerbchen 12:15, 14. Jan. 2010 (CET)
Ruhr Uni Bochum: Vergütung SHK
An der Ruhr Uni Bochum beträgt die Vergütung für eine SHK mittlerweile 9,17 Euro, nachzulesen [2], erreichbar über [3]. Und noch eine Auflistung [4]. Ich finde allerdings keine Quelle für die Lage in NRW insgesamt.
-- Ip801421668 13:08, 29. Mai 2010 (CEST)
Überarbeiten und Belege
Die genannten Einzelnachweise gelten nur für das jeweilige Bundesland oder Universität und es ist keine Quelle für die benutzten Definitionen von WHK oder SHK genannt ("Generell wird unterschieden zwischen..." - Wo steht das? In Sachsen unterscheidet man z.B. zwischen wissenschaftlichen, künstlerischen und studentischen Hilfskräften. Quelle: Sächsisches Hochschulgesetz).
"Von wissenschaftlichen Mitarbeitern unterscheiden sich die wissenschaftlichen Hilfskräfte insoweit, als sie maximal 19 Stunden pro Woche beschäftigt werden dürfen." bezieht sich nur auf NRW, ist jedoch im Artikel so formuliert, als ob es für alle so gelten würde.
Außerdem: "Höchstlöhne"? Sorry, aber ich habe gelernt, dass man immer mehr als im Tarif steht zahlen kann. (Wörtchen "Vertragsfreiheit" als Hinweis) An wissenschaftlichen Einrichtungen kann auch mal mehr gezahlt werden wie an der Hochschule. -- 194.95.184.192 17:06, 5. Apr. 2011 (CEST)
"Hiwi"
Laut Wissenschaftliche Hilfskraft (BGH) ist „Hiwi“ aufgrund seiner Etymologie jedoch umstritten. Ist das an Universitäten anders? Ich habe die Abkürzung früher auch verwendet und war entsetzt, als ich merkte, wo sie herkommt.--88.73.54.172 19:52, 23. Jan. 2012 (CET)