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„Diskussion:Europäischer Fiskalpakt“ – Versionsunterschied

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Berny Marx in Abschnitt vorläufige Endfassung - wer darf klagen?
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Berny Marx (Diskussion | Beiträge)
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vorläufige Endfassung - wer darf klagen?: alle Vertragspartner dürfen, der Dreiervorsitz muss klagen.
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Bei Befangenheit des aktuellen Dreiervorsitzes muss der vorhergehende Dreiervorsitz klagen.
Bei Befangenheit des aktuellen Dreiervorsitzes muss der vorhergehende Dreiervorsitz klagen.
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--[[Benutzer:Berny Marx|Berny]] ([[Benutzer Diskussion:Berny Marx|Diskussion]]) 12:52, 10. Jun. 2012 (CEST)


== Kleine Asymmetrie; unbeabsichtigter heute-Bezug ==
== Kleine Asymmetrie; unbeabsichtigter heute-Bezug ==

Version vom 10. Juni 2012, 13:12 Uhr

Evtl. falsche Positionierung des Themas

Die ersten beiden Sätze hier heissen:

  • Europäische Fiskalunion (EFU) bezeichnet die geplante verstärkte Zusammenarbeit der Staaten der Europäischen Union im Bereich der Fiskalpolitik. In einer Fiskalunion treffen die Regierungen der beteiligten Länder ihre Entscheidungen in Bezug auf Ausgaben, Steuern und Abgaben gemeinsam

Es wäre mir neu, dass es diese "EFU" gibt, auch nicht als entschiedenes Konzept mit geplanter Umsetzung - ich bin mir sogar sicher, dass es Entscheidungsträger in der EU gibt, die genau das ablehnnen, womit es keine "geplante" EFU geben kann, weil deren Zustimmung notwendig wäre.

Gedankenspiele von einzelnen Politikern dazu gibt es schon. Die gibt es aber auch für 'zig andere Alternativen. Oder auch für Beibehaltung des Status-quo bei "Entscheidungen in Bezug auf Ausgaben, Steuern und Abgaben"

Möchte jemand der aktuellen Autoren hier die Formulierungen der Realität besser anpassen? Hilfreich wäre es sicher, es zumindest auch auf einer der offiziellen EU Seiten zu finden, die Beschlüsse ja immer dokumentieren, insbesondere so weitreichende.

--Sustainlogic 09:56, 16. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Europäischer Fiskalpakt

Das scheint das richtige Lemma zu sein. Sollte man verschieben.--Sustainlogic 22:56, 30. Jan. 2012 (CET)Beantworten

ist erledigt. --spitzl 23:10, 30. Jan. 2012 (CET)Beantworten
Super.--Sustainlogic 14:19, 31. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Hallo zusammen,

Die Grafik, die Fiskalpakt unterzeichnet haben (die Euro Länder und nicht Euro Länder) und die es auch nicht unterschrieben haben. Da ist Finnland als NICHT Euro Land markiert (hellblaue Farbe). Wenn ich mich nicht irre, ist Finnland in den 17 Eurostaaten oder nicht?!? http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:EU_fiscal_treaty-2012.svg -- Gagilia 04:17, 1. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Finnland ist Euroland

In der Karte ist Finnland als nicht Euroland dargestellt. Finnland hat jedoch den Euro eingeführt. (nicht signierter Beitrag von 217.230.66.82 (Diskussion) 12:02, 1. Feb. 2012 (CET)) Beantworten

vorläufige Endfassung - wer darf klagen?

Hallo,

im o.g. Abschnitt werd ich aus dem Satz nicht schlau:

"Diese Klage kann von jedem der anderen Länder von sich aus oder, nach vorheriger Feststellung der Säumnis, durch die Europäische Kommission eingebracht werden."

Soll das jetzt heißen klagen können alle andern Länder, die Kommision UND das Land sich selbst? (Warum auch immer)Dann müsste vor und hinter "von sich aus" noch ein Komma;

oder ist das nur komisch geschrieben und soll heißen klagen können die Anderen und die Kommision? Dann kann der "von sich aus" - Teil ja einfach gelöscht werden.

Kann das jemand (er-)klären? Und evtl. ändern oder bescheid geben?

Danke --Glibber23 01:55, 2. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Klagen dürfen alle. Manche müssen aber: Für den Dreiervorsitz gibt es einen Klagezwang bzw. Klageautomatismus, der sich aus dem "PROTOKOLLÜBER DIE UNTERZEICHNUNG DES VERTRAGS ÜBER STABILITÄT, KOORDINIERUNG UND STEUERUNG IN DER WIRTSCHAFTS- UND WÄHRUNGSUNION" ergibt. Dort heisst es :

"(2) Kläger werden die durch die Artikel 3 und 8 des Vertrags gebundenen Vertragsparteien sein,
welche die Mitgliedstaaten sind, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Kommissionsberichts
die zuvor festgelegte Gruppe derjenigen drei Mitgliedstaaten bilden, die nach Artikel 1 Absatz 4 der
Geschäftsordnung des Rates den Vorsitz im Rat der Europäischen Union führen (Dreiervorsitz1) [...]"

sowie

"(6) Auf Grundlage einer Bewertung der Europäischen Kommission, dass eine Vertragspartei
nicht die erforderlichen Maßnahmen getroffen hat, um dem in Artikel 8 Absatz 1 des Vertrags
genannten Urteil des Gerichtshofs nachzukommen, erklären die durch die Artikel 3 und 8 des
Vertrags gebundenen Vertragsparteien, dass sie beabsichtigen, von dem Verfahren gemäß Artikel 8
Absatz 2 in vollem Umfang Gebrauch zu machen, um den Gerichtshof unter Zugrundelegung der
für die Umsetzung von Artikel 8 Absatz 1 des Vertrags getroffenen Regelung mit dem Fall zu
befassen."

Bei Befangenheit des aktuellen Dreiervorsitzes muss der vorhergehende Dreiervorsitz klagen. --Berny (Diskussion) 13:12, 10. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Kleine Asymmetrie; unbeabsichtigter heute-Bezug

Es heißt im Text: »Zu den entschiedensten Verfechtern einer gemeinsamen Fiskalunion gehören neben der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel[9][10] auch zahlreiche amtierende EU-Finanzminister und der Chef der Europäischen Zentralbank.« Merkel als einzigen Namen herauszuheben scheint mir, naja, asymmetrisch eben. Es gehörten hier mMn entweder die zahlreichen Finanzminister wenigstens der wichtigsten Länder aufgezählt (bzw. sowieso zahlenmäßig konkretisiert - was ist »zahlreich«?) und Draghi namentlich erwähnt. (Übrigens würde ich »gemeinsam« aus »gemeinsame Fiskalunion« streichen. Praktisch alle Unionen sind gemeinsam.) -- bg phaidros 04:10, 3. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Übrigens, noch etwas fällt mir auf: von den erwähnten »amtierenden Finanzministern« werden bereits in wenigen Jahren samt und sonders keine mehr amtieren. -- bg phaidros 07:45, 3. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Fiskalpolitische Regeln

Hallo Ihr,

in diesem Abschnitt heißt es "Sobald ein Mitgliedsstaat Gefahr läuft, die Defizit-Obergrenze von drei Prozent zu verletzen, treten automatische Konsequenzen in Kraft, es sei denn, eine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten des Euroraums spricht sich dagegen aus." Das finde ich im Vertragstext nicht. M.E. ist damit Art. 126 AEU-Vertrag gemeint, und es gehört in den Artikel Stabilitäts- und Wachstumspakt, nicht jedoch in den Fiskalpakt.

Gruß, Moritzdergelehrte