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„Defensionspflicht“ – Versionsunterschied

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Als '''Defensionspflicht''' bezeichnet die [[Rechtswesen im antiken Rom|romanistische]] [[Rechtswissenschaft]] eine spezifische Art der [[Rechtsmängelhaftung]]. Bei dieser hatte ein Veräußerer im Falle eines Prozesses die Rechte des Erwerbers gegenüber einem evindizierenden Dritten zu verteidigen.
Als '''Defensionspflicht''' bezeichnet die [[Rechtswesen im antiken Rom|romanistische]] [[Rechtswissenschaft]] eine spezifische Art der [[Rechtsmängelhaftung]]. Bei dieser hatte ein Veräußerer im Falle eines Prozesses die Rechte des Erwerbers gegenüber einem evindizierenden Dritten zu verteidigen.



Version vom 31. März 2012, 20:51 Uhr

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WP:TF --129.206.14.21 21:51, 31. Mär. 2012 (CEST)


Als Defensionspflicht bezeichnet die romanistische Rechtswissenschaft eine spezifische Art der Rechtsmängelhaftung. Bei dieser hatte ein Veräußerer im Falle eines Prozesses die Rechte des Erwerbers gegenüber einem evindizierenden Dritten zu verteidigen.