Zum Inhalt springen

„Diskussion:Musterrolle“ – Versionsunterschied

Seiteninhalte werden in anderen Sprachen nicht unterstützt.
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von WillyWu in Abschnitt An- bzw. Abmusterung
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
Zeile 8: Zeile 8:
Unter Musterrolle werden die Begriffe "An- bzw.Abmustern" gebraucht, aber nicht für seemännische Laien erklärt.
Unter Musterrolle werden die Begriffe "An- bzw.Abmustern" gebraucht, aber nicht für seemännische Laien erklärt.
Diskussionsvorschlag Hinweis auf den Gesetzestext : "Die Musterung des Besatzungsmitgliedes ist die Verhandlung vor dem Seemannsamt über die in die Musterrolle einzutragenden Tatsachen." (Seemannsgesetz). Übrigens ist die deutsche amtliche Bezeichnung nicht "Seemannsbuch wie im Englischen "seamansbook", sondern Seefahrtbuch.
Diskussionsvorschlag Hinweis auf den Gesetzestext : "Die Musterung des Besatzungsmitgliedes ist die Verhandlung vor dem Seemannsamt über die in die Musterrolle einzutragenden Tatsachen." (Seemannsgesetz). Übrigens ist die deutsche amtliche Bezeichnung nicht "Seemannsbuch wie im Englischen "seamansbook", sondern Seefahrtbuch.
Sie ist zu unterscheiden von der [[Musterung]] im militärischen Sinne. --[[Benutzer:WillyWu|WillyWu]] 17:09, 28. Feb. 2012 (CET)
Die Musterung vor dem Seemannsamt in Deutschland oder vor dem Konsulat im Ausland ist zu unterscheiden von der [[Musterung]] im militärischen Sinne. --[[Benutzer:WillyWu|WillyWu]] 17:09, 28. Feb. 2012 (CET)

Version vom 29. Februar 2012, 18:38 Uhr

Musterrolle und Sicherheitsrolle jetzt gut abgegrenzt. Gute Arbeit. --OsakaJo, Osaka, Japan Benutzer Diskussion:OsakaJo 03:02, 5. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Danke für die Blumen! --Markus Bärlocher 21:20, 5. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Die einschlaegige Rechtsvorschrift heisst uebrigens Schiffsbesetzungsverordnung (SchBesV) und nicht Schiffsbesatzungsordnung. Ich habe das im Text korrigiert. Gruss --OsakaJo 03:51, 11. Mai 2007 (CEST)Beantworten

An- bzw. Abmusterung

Unter Musterrolle werden die Begriffe "An- bzw.Abmustern" gebraucht, aber nicht für seemännische Laien erklärt. Diskussionsvorschlag Hinweis auf den Gesetzestext : "Die Musterung des Besatzungsmitgliedes ist die Verhandlung vor dem Seemannsamt über die in die Musterrolle einzutragenden Tatsachen." (Seemannsgesetz). Übrigens ist die deutsche amtliche Bezeichnung nicht "Seemannsbuch wie im Englischen "seamansbook", sondern Seefahrtbuch. Die Musterung vor dem Seemannsamt in Deutschland oder vor dem Konsulat im Ausland ist zu unterscheiden von der Musterung im militärischen Sinne. --WillyWu 17:09, 28. Feb. 2012 (CET)Beantworten