„Ordnungsamt“ – Versionsunterschied
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Das '''Ordnungsamt''' ist Teil der [[Kommunalverwaltung]]. Nach dem Muster-Verwaltungsgliederungsplan der KGSt ([[Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement]]) ist es mit der Ordnungsnummer 32 dem Bereich Rechts-, Sicherheits- und Ordnungsverwaltung zugegliedert. |
Das '''Ordnungsamt''' ist Teil der [[Kommunalverwaltung]]. Nach dem Muster-Verwaltungsgliederungsplan der KGSt ([[Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement]]) ist es mit der Ordnungsnummer 32 dem Bereich Rechts-, Sicherheits- und Ordnungsverwaltung zugegliedert. |
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Version vom 19. Dezember 2010, 11:59 Uhr

Das Ordnungsamt ist Teil der Kommunalverwaltung. Nach dem Muster-Verwaltungsgliederungsplan der KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement) ist es mit der Ordnungsnummer 32 dem Bereich Rechts-, Sicherheits- und Ordnungsverwaltung zugegliedert.
Das Ordnungsamt nimmt eine Reihe ordnungsbehördlicher Aufgaben wahr. Diese können aber aufgrund der gemeindlichen Organisationshoheit sehr unterschiedlich sein. Viele Städte haben im Ordnungsamt den Vollzugsdienst der Ordnungsbehörde angesiedelt. Uniformen und Fahrzeuge tragen die Aufschrift Ordnungsamt, in Hessen auch Stadtpolizei oder Ordnungspolizei. Die Beamten des Ordnungsamtes bzw. der Stadtpolizei sind teilweise bewaffnet und verfügen, je nach Landesrecht unterschiedlich ausgeprägt, über ähnliche Befugnisse wie die Landespolizei.