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„Finanzplanung“ – Versionsunterschied

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'''Finanzplanung''' ist der Prozess der Erstellung eines [[Finanzplan]]s eines [[Unternehmen]]s, [[Staat]]es oder [[Privathaushalt]]s. Das primäre Ziel der Finanzplanung besteht in der [[Kapitalbedarf]]splanung und der [[Liquiditätsplanung]].
'''Finanzplanung''' ist der Prozess der Erstellung eines [[Finanzplan]]s eines [[Unternehmen]]s, [[Staat]]es oder [[Privathaushalt]]s. Das primäre Ziel der Finanzplanung besteht in der [[Kapitalbedarf]]splanung und der [[Liquiditätsplanung]].



Version vom 29. Oktober 2010, 22:16 Uhr

Finanzplanung ist der Prozess der Erstellung eines Finanzplans eines Unternehmens, Staates oder Privathaushalts. Das primäre Ziel der Finanzplanung besteht in der Kapitalbedarfsplanung und der Liquiditätsplanung.

Phasen der Finanzplanung

  1. (rückwärtsgerichtete) Finanzanalyse des Ist-Zustandes
  2. Soll- und Ist-Analyse
  3. Finanzprognose
  4. Planung der alternativen Möglichkeiten zur Finanzbeschaffung
  5. Planausgleich
  6. Kontrolle der Planvorgaben (Finanz- und Liquiditätskontrolle)
  7. Planrevision

Finanzkonzept

Der Anlass, die Zielgruppe und die Reihenfolge, nach denen jede Phase durchlaufen wird, das Regelwerk jeder Phase, in dem eingehende Informationen, deren Verarbeitung und deren Ergebnis beschrieben ist, die zur Verfügung stehenden Finanzdienstleistungen und das Ziel der Finanzplanung sind in einem Finanzkonzept beschrieben.

Unternehmerische Finanzplanung

  • Die Aufgabe der Finanzplanung ist es, die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens zu sichern. Die große Bedeutung der Finanzplanung ergibt sich daraus, dass ein Unternehmen von der Insolvenz (früher Konkurs) bedroht ist, wenn es seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann.
  • Im Rahmen eines Finanzplanes werden die in der Zukunft erwarteten Einzahlungen und Auszahlungen einander gegenübergestellt, um damit frühzeitig zukünftige Liquiditätslücken aufzudecken. So können rechtzeitig geeignete Maßnahmen zur Sicherung der Liquidität des Unternehmens eingeleitet werden.
  • Die Finanzplanung ist ein wesentlicher Bestandteil des Business Plans und Voraussetzung für die Förderung des Geschäftsvorhabens von Existenzgründern.

Staatliche Finanzplanung

Haushaltsplan

Unter dem Begriff Haushaltsplan versteht man in der Verwaltung einen rechtlich verbindlichen Plan mit der Laufzeit 1 oder 2 Jahre, der alle Ausgaben- und Einnahmen oder Erträge und Aufwendungen zusammenfasst.

Mittelfristige Finanzplanung

Unter dem Begriff mittelfristige Finanzplanung versteht man einen rechtlich unverbindlichen Plan zur Einbettung des jeweiligen Haushaltsplans in einen Mehrjahreszeitraum, wobei das längerfristige finanzpolitische Programm der Regierung abgebildet werden soll. Hierbei beträgt die gesamte Planungsperiode fünf Jahre, wobei Haushalts- und Kassenjahr hierbei mit eingeschlossen sind, über das zugehörige Haushaltsjahr hinaus werden somit drei Jahre geplant. Auf diese Weise wird auch eine Reihung von Investitionen über mehrere Perioden möglich.

Der Prognosezeitraum der Finanzplanung ist relativ kurz. Häufig werden langfristige Planungen in der mittelfristigen Planung nicht berücksichtigt. Durch ein häufiges Wechseln der Systematik wird ein Vergleich mit Vorjahren erschwert.

Da die mittelfristige Finanzplanung die Liquidität sicherstellen soll, bezieht sie sich auf Ausgaben und Einnahmen und nicht auf Kosten und Leistungen (→ Kosten-Leistungs-Rechnung).

Mehrjähriger Finanzrahmen der EU

Der Mehrjährige Finanzrahmen (früher: Finanzielle Vorausschau) der Europäischen Union legt den verbindlichen finanziellen Rahmen für den Haushalt der Europäischen Union in einem Mehrjahres-Zeitraum fest. Er wird auf Grundlage eines Vorschlags der Europäischen Kommission vom Rat der Europäischen Union, der in diesem Fall einstimmig entscheided, gemeinsam mit dem Europäischen Parlament vereinbart. Der aktuelle Mehrjährige Finanzrahmen gilt für den Zeitraum von 2007 bis 2013. Anfang 2011 will die Europäische Kommission einen Vorschlag für die Periode nach 2013 vorlegen.

Private Finanzplanung

Private Finanzplanung ist die Synthese aus Steuer- und Rechtsberatung, Finanzmathematik und dem vertieften Wissen über Produkte aus der Bank-, Versicherungs- und Immobilienbranche.