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„Rangierfunk“ – Versionsunterschied

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Als '''Rangierfunk''' bezeichnet man bei einer [[Eisenbahn]] ein örtliches Funknetz, das der Verständigung aller am [[Rangieren]] Beteiligten dient. Es ist in der Regel nur in größeren [[Bahnhof|Bahnhöfen]] eingerichtet und besteht aus ortsfesten Funkeinrichtungen, die z. B. im [[Stellwerk]] untergebracht sind und mobilen Funkgeräten, die von [[Rangierbegleiter]]n und anderen Mitarbeitern im [[Gleis]]feld mitgeführt werden können. Darüber hinaus können die im Führerraum von [[Triebfahrzeug]]en - [[Rangierlokomotive]]n, Zuglokomotiven, [[Triebzug|Triebzügen]], [[Triebwagen]] und [[Steuerwagen]] – installierten [[Zugfunk]]geräte während des Aufenthaltes innerhalb eines Rangierfunknetzes auf den örtlichen Rangierfunk umgeschaltet werden.
Als '''Rangierfunk''' bezeichnet man bei einer [[Eisenbahn]] ein örtliches Funknetz, das der Verständigung aller am [[Rangieren]] Beteiligten dient. Es ist in der Regel nur in größeren [[Bahnhof|Bahnhöfen]] eingerichtet und besteht aus ortsfesten Funkeinrichtungen, die z. B. im [[Stellwerk]] untergebracht sind und mobilen Funkgeräten, die von [[Rangierbegleiter]]n und anderen Mitarbeitern im [[Gleis]]feld mitgeführt werden können. Darüber hinaus können die im Führerraum von [[Triebfahrzeug]]en - [[Rangierlokomotive]]n, Zuglokomotiven, [[Triebzug|Triebzügen]], [[Triebwagen]] und [[Steuerwagen]] – installierten [[Zugfunk]]geräte während des Aufenthaltes innerhalb eines Rangierfunknetzes auf den örtlichen Rangierfunk umgeschaltet werden.



Version vom 28. September 2010, 20:00 Uhr

Als Rangierfunk bezeichnet man bei einer Eisenbahn ein örtliches Funknetz, das der Verständigung aller am Rangieren Beteiligten dient. Es ist in der Regel nur in größeren Bahnhöfen eingerichtet und besteht aus ortsfesten Funkeinrichtungen, die z. B. im Stellwerk untergebracht sind und mobilen Funkgeräten, die von Rangierbegleitern und anderen Mitarbeitern im Gleisfeld mitgeführt werden können. Darüber hinaus können die im Führerraum von Triebfahrzeugen - Rangierlokomotiven, Zuglokomotiven, Triebzügen, Triebwagen und Steuerwagen – installierten Zugfunkgeräte während des Aufenthaltes innerhalb eines Rangierfunknetzes auf den örtlichen Rangierfunk umgeschaltet werden.

Der analoge Rangierfunk hat bei der Deutschen Bahn das europaweit für den Zugfunk eingerichtete Frequenzband im Zentimeterwellen-Bereich um 460 MHz (H-Band) sowie zusätzlich mehrere Bänder im Ultrakurzwellenbereich (Bänder A bis G), die jeweils in mehrere Kanäle unterteilt sind.