„Jugendbeauftragter“ – Versionsunterschied
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Der '''Jugendbeauftragte''' ist eine in [[Gemeinde|Gemeindeverwaltungen]] geschaffene besondere Stelle oder Person, die frei von einer Einbindung in die üblichen Verwaltungsstrukturen ist. Diese soll als parteiischer Anwalt innerhalb der [[Verwaltung]] die Interessen der Kinder und Jugendlichen wahren und als Ansprechpartner für Jugendliche dienen. |
Der '''Jugendbeauftragte''' ist eine in [[Gemeinde|Gemeindeverwaltungen]] geschaffene besondere Stelle oder Person, die frei von einer Einbindung in die üblichen Verwaltungsstrukturen ist. Diese soll als parteiischer Anwalt innerhalb der [[Verwaltung]] die Interessen der Kinder und Jugendlichen wahren und als Ansprechpartner für Jugendliche dienen. |
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[[Kategorie:Öffentliche Verwaltung (Deutschland)]] |
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Version vom 1. Juli 2010, 09:35 Uhr
Der Jugendbeauftragte ist eine in Gemeindeverwaltungen geschaffene besondere Stelle oder Person, die frei von einer Einbindung in die üblichen Verwaltungsstrukturen ist. Diese soll als parteiischer Anwalt innerhalb der Verwaltung die Interessen der Kinder und Jugendlichen wahren und als Ansprechpartner für Jugendliche dienen.