„Informationsfreiheitsbeauftragter“ – Versionsunterschied
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Aufgabe der '''Informationsfreiheitsbeauftragten''' ist es, die Einhaltung der Vorschriften zur [[Informationsfreiheit]], d. h. zum freien Zugang zu Informationen öffentlicher Stellen, zu überwachen. |
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Version vom 1. Juli 2010, 09:32 Uhr
Aufgabe der Informationsfreiheitsbeauftragten ist es, die Einhaltung der Vorschriften zur Informationsfreiheit, d. h. zum freien Zugang zu Informationen öffentlicher Stellen, zu überwachen.
In Deutschland gibt es auf Bundesebene und in den vier Bundesländern mit Informationsfreiheitsgesetzen (Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein) Informationsfreiheitsbeauftragte. Die Aufgabe der Informationsfreiheitsbeauftragten wird vom jeweiligen Datenschutzbeauftragten wahrgenommen.
Jeder kann den Beauftragten für die Informationsfreiheit anrufen, wenn er sein Recht auf Informationszugang als verletzt ansieht. Die Befugnisse der Informationsfreiheitsbeauftragten entsprechen denjenigen der Datenschutzbeauftragten nach den jeweiligen Datenschutzgesetzen.