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„Zinsbauer“ – Versionsunterschied

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Ein '''Zinsbauer''' ist ein [[höriger]] [[Landwirt|Bauer]], der zur Leistung nur von [[Abgaben]], nicht aber von [[Fronarbeit]] verpflichtet ist.
Ein '''Zinsbauer''' ist ein [[höriger]] [[Landwirt|Bauer]], der zur Leistung nur von [[Abgaben]], nicht aber von [[Fronarbeit]] verpflichtet ist.



Version vom 20. Februar 2010, 23:46 Uhr

Ein Zinsbauer ist ein höriger Bauer, der zur Leistung nur von Abgaben, nicht aber von Fronarbeit verpflichtet ist.