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„Laserpointer“ – Versionsunterschied

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Missbrauch von Laserpointern: Erste Straffung und Ergänzung der Darstellung
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== Missbrauch von Laserpointern ==
== Missbrauch von Laserpointern ==
Wenn man einen Laserpointer zweckentfremdet und auf ein Auge einer Person richtet, kann dies bereits bei geringer Strahlungsleistung die Netzhaut kurzfristig oder bleibend schädigen und die Sehfähigkeit beeinträchtigen. Auch [[Ödem]]e können auftreten.<br> Noch schlimmer können die Auswirkungen durch eine blendungsbedingte Handlungsunfähigkeit sein, vor allem bei Piloten.
Die Zweckentfremdung von Laserpointern zur abschichtlichen Blendung stellt eine Gefahr dar. Bereits Laser der Klasse 2 können im schlimmsten Fall die Netzhaut kurzfristig oder bleibend schädigen und die Sehfähigkeit beeinträchtigen. Laserstrahlen von Geräten mit höheren Leistungen sind als schädlich für das Auge deklariert. Bei absichtlicher Blendung zieht dies entsprechende strafgerichtliche Folgen nach sich. Besonders schlimme Auswirkungen könne aber bereuts durch eine blendungsbedingte Handlungsunfähigkeit auftreten, zum Beispiel bei Piloten.<ref>[http://www.sueddeutsche.de/reise/sicherheit-im-flugverkehr-laser-attacken-auf-piloten-1.1051556 sueddeutsche.de 26. Januar 2011]</ref>

Bekannt wurden Angriffe gegen Fußballspieler<ref>M. Hoch: [http://www.sueddeutsche.de/sport/513/432263/text/ ''Strahlenangriff von der Tribüne.''] In: ''Süddeutsche Zeitung'' vom 8. Februar 2008</ref>,
gegen die Polizei (von militanten Demonstranten)<ref>20min.ch: http://www.20min.ch/news/ausland/story/19941314 ''Grosse Zerstörung nach Krawallnacht in Athen.''] vom 21. Dezember 2008</ref>,
gegen Piloten beim Landeanflug<ref>unbekannt: [http://www.spiegel.de/reise/aktuell/0,1518,653888,00.html ''Piloten werden fast täglich mit Laserpointern geblendet.''] In: ''Spiegel-Online'' vom 8. Oktober 2009</ref> und U-Bahnfahrer <ref>unbekannt: [http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,658759,00.html ''Kind nimmt U-Bahn-Fahrer mit Laser die Sicht.''] In: ''Spiegel-Online'' vom 2. November 2009</ref>. <br>
Das Blenden von Piloten während des [[Landeanflug]]s mit Lasern nimmt weltweit zu. Auch in Deutschland gibt es oft solche Blendangriffe: Im ganzen Jahr 2010 meldeten deutsche Luftfahrtunternehmen dem [[Luftfahrtbundesamt]] 273 Laserpointer-Attacken auf ihre Flugzeuge im In- und Ausland (2009: 36, 2008: 1)<ref>[http://www.sueddeutsche.de/reise/sicherheit-im-flugverkehr-laser-attacken-auf-piloten-1.1051556 sueddeutsche.de 26. Januar 2011]</ref> <ref>Zwischen Januar und Mitte September 2010 registrierte das Luftfahrtbundesamt bundesweit 229 Angriffe auf Hubschrauber und Flugzeuge deutscher Airlines – im Jahr 2009 waren es noch 35.[http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/23/0,3672,8124503,00.html ''Laserpointer-Blendattacken nehmen drastisch zu''] In: ''heute.de'' vom 25. Oktober 2010</ref>


In [[Australien]] führte man 2008 einige sehr restriktive Maßnahmen gegen Laserpointer ein. Seit Juli 2008 gilt ein Einfuhrverbot für Laser >1&nbsp;mW. <!-- vergl. en-WP --> In Teilen des Landes fallen Laser und Laserpointer unter das Waffengesetz. Demnach muss mit einer Geldstrafe von bis zu 3000&nbsp;€ rechnen, wer einen Laserpointer mit sich führt. Klasse-3- und -4-Laser sollen als unzulässige Waffen gelten, auf deren Besitz bis zu 14 Jahre Gefängnis stehen.<ref> [http://www.tecchannel.de/sicherheit/news/1756253/laserpointer_fallen_in_australien_jetzt_unter_das_waffengesetz/ Tecchannel: Laserpointer fallen in Australien jetzt unter das Waffengesetz ]</ref>
In [[Australien]] führte man 2008 einige sehr restriktive Maßnahmen gegen Laserpointer ein. Seit Juli 2008 gilt ein Einfuhrverbot für Laser >1&nbsp;mW. <!-- vergl. en-WP --> In Teilen des Landes fallen Laser und Laserpointer unter das Waffengesetz. Demnach muss mit einer Geldstrafe von bis zu 3000&nbsp;€ rechnen, wer einen Laserpointer mit sich führt. Klasse-3- und -4-Laser sollen als unzulässige Waffen gelten, auf deren Besitz bis zu 14 Jahre Gefängnis stehen.<ref> [http://www.tecchannel.de/sicherheit/news/1756253/laserpointer_fallen_in_australien_jetzt_unter_das_waffengesetz/ Tecchannel: Laserpointer fallen in Australien jetzt unter das Waffengesetz ]</ref>

Version vom 27. April 2011, 19:20 Uhr

Laserpointer (Farbe: Rot, Grün, Violett)

Der Laserpointer ist ein Lichtzeiger insbesondere für Vorträge mit Projektion. Laserpointer werden in handlichen Größen, auch in Form von Schlüsselanhängern, Kugelschreibern oder auch in Kombination mit Fernbedienungen (Presenter) hergestellt. Während die ersten Laserpointer ausschließlich rotes Licht (erst He-Ne-Laser, dann rote Laserdiode) emitierten, kamen nach Grün auch Blau und Orange auf den Markt.

Mit der Leistungs- und Effizienzsteigerung bei Halbleiterdiodenlasern wurden preiswerte batteriebetriebene Laser im Format von Laserpointern verfügbar, deren Lichtleistung teilweise weit über den Grenzwerten (Laser-Klasse 2 bzw. 2M) liegen, die bei kurzfristiger Bestrahlung noch als ungefährlich für das Auge gelten. Diese Strahlquellen werden auch als Laserpointer verkauft, mit ihrer Benutzung sind jedoch hohe Risiken körperlicher Verletzung und juristischer Belangung für verursachte Schäden verbunden. In manchen Ländern ist bereits der grundlose Besitz dieser Strahlquellen verboten.

Geschichte

Bevor Laserdioden überhaupt und dann auch preiswert verfügbar waren, gab es als Vorläufer sogenannte Lichtzeiger (Beispiel: [1]), die aus einer modifizierten Taschenlampe bestanden. Die Lampe wurde dabei statt mit einem Hohlspiegel mit einer Linsenoptik ausgestattet, so dass wie mit einem einfachen Diaprojektor ein Pfeilsymbol (flächig oder als Umrisslinie) projiziert werden konnte. Der Vorteil dieser Anordnung bestand in dem Pfeilsymbol, mit dem man etwas aussagekräftiger zeigen konnte als mit dem Punkt eines Laserpointers. Der Nachteil bestand in der meistens doch recht lichtschwachen Ausführung und in der Notwendigkeit, die Linsenoptik zwecks Anpassung an die Entfernung zur Projektionsfläche ständig nachzustellen.

Erste Laser als Zeiger verwendeten miniaturisierte Helium-Neon-Laser. Doch erst mit der Verfügbarkeit günstiger und effizienter Laserdioden gelang dem Laserpointer der Durchbruch als Massenprodukt.

Aufbau und Funktion

Schematischer Aufbau
Der bei Nacht auf eine Palme gerichtete Strahl eines grünen 5-mW-Laserpointers.

In dem handlichen Gehäuse sind folgende Bauteile untergebracht:

Da an die Strahlgüte und andere Eigenschaften bei Laserpointern keine hohen Forderungen gestellt werden, finden hier hauptsächlich Laserdioden Anwendung, die bei der Herstellung für Industriezwecke als Ausschuss eingestuft wurden.

Eigenschaften

Leistung

Die abgegebene Lichtleistung beträgt meistens unter 3 mW; damit entspricht der Laser den Klassen 1 bis 3R. Die Streubreite der Leistungswerte ist bei Laserpointern – auch bei baugleichen Modellen – oft sehr hoch, wodurch auch Laserpointer mit Ausgangsleistungen von 10 mW vorkommen (entspricht Klasse 3B, obwohl diese Laserpointer oft nicht entsprechend gekennzeichnet sind).

Nach der zurzeit geltenden Norm EN60825-1 werden Laser, die im sichtbaren Wellenlängenbereich emittieren (400–700 nm), bei einer Ausgangsleistung bis 1 mW als Laser Klasse 2 und mit einer Leistung < 5 mW als Laser der Klasse 3R eingestuft. Laser mit einer Leistung > 5 mW fallen in die Klasse 3B und erfordern zusätzliche Sicherheitseinrichtungen und -vorkehrungen. Nur Laser bis Klasse 2 gelten als bedingt unbedenklich (augensicher), da durch den Lidschlussreflex die Einwirkungsdauer nicht ausreicht, um eine Netzhautschädigung hervorzurufen. Wird der Lidschlussreflex jedoch (z. B. manuell) unterdrückt, kann auch die Netzhautbestrahlung mit Lasern der Klasse 2 zu Schädigungen führen. Eine Studie der FH Köln von 2001 zeigte zudem, dass der Lidschlussreflex bei der Mehrzahl der teilnehmenden Testpersonen nicht als Schutz ausreicht.[2]

Laserstrahlquellen oberhalb der Klasse 2 dürfen in Deutschland nicht zu Lehrzwecken eingesetzt werden. Der betriebliche Einsatz dieser Laser ist nur nach Prüfung der Laserschutzvorrichtungen und entsprechender Laserschutzeinweisungen des Personals durch einen Laserchutzbeauftragten und Einhaltung entsprechender Schutzmaßnahmen (Schutzbrillen, Absperrungen) erlaubt.

Divegenz und Farbe

Die handelsübliche Divergenz beträgt ca. 1 mrad, d. h. die Strahldicke nimmt 1 mm/m zu.

Meist werden günstige rote Laserdioden verwendet (Wellenlänge von 635–750 nm). Mittlerweile sind auch grüne (490–575 nm) und deutlich teurere orange bis gelbe (575–635 nm) sowie blaue (405–490 nm) Laserpointer erhältlich. Bei 405 nm fluoreszieren manche angeleuchtete Gegenstände.

Sichtbare Laser-Effekte

Je kürzer die Wellenlänge, umso stärker wird Licht in der Luft gestreut. Dies geschieht aufgrund der Rayleigh-Streuung. Das Auge ist für Wellenlängen von 520 bis 570 nm besonders empfindlich. Daher können grüne und bedingt auch orange und blaue Laserpointer benutzt werden, um sichtbare Effekte zu erzeugen, während sie in den (Nacht)himmel zielen. Bei den grünen Modellen wird üblicherweise ein frequenzverdoppelter DPSS-Laser (532 nm) eingesetzt. Die orangen Modelle verwenden eine Mischung aus zwei Laserquellen. Blaue Modelle verwenden Laserdioden oder DPSS.

Laser speckles

Wenn man den Lichtpunkt eines Laserpointers betrachtet, kann man einen optischen Effekt sehen, der „Laser-Speckles“ bzw. „Granulation“ genannt wird. Der Lichtpunkt erscheint nicht einheitlich hell, sondern granuliert, wie „flimmernd“. Man sieht diesen Effekt besonders gut, wenn man das Licht mit einer Linse aufweitet und auf eine matte Oberfläche richtet. Diese Granulation entsteht durch Interferenz im Auge bedingt durch die nicht ideal glatte Oberfläche des bestrahlten Körpers.

Missbrauch von Laserpointern

Die Zweckentfremdung von Laserpointern zur abschichtlichen Blendung stellt eine Gefahr dar. Bereits Laser der Klasse 2 können im schlimmsten Fall die Netzhaut kurzfristig oder bleibend schädigen und die Sehfähigkeit beeinträchtigen. Laserstrahlen von Geräten mit höheren Leistungen sind als schädlich für das Auge deklariert. Bei absichtlicher Blendung zieht dies entsprechende strafgerichtliche Folgen nach sich. Besonders schlimme Auswirkungen könne aber bereuts durch eine blendungsbedingte Handlungsunfähigkeit auftreten, zum Beispiel bei Piloten.[3]

In Australien führte man 2008 einige sehr restriktive Maßnahmen gegen Laserpointer ein. Seit Juli 2008 gilt ein Einfuhrverbot für Laser >1 mW. In Teilen des Landes fallen Laser und Laserpointer unter das Waffengesetz. Demnach muss mit einer Geldstrafe von bis zu 3000 € rechnen, wer einen Laserpointer mit sich führt. Klasse-3- und -4-Laser sollen als unzulässige Waffen gelten, auf deren Besitz bis zu 14 Jahre Gefängnis stehen.[4]

Einzelnachweise

  1. Ein "Lichtzeiger" von Rhaco aus den 1950ern. Abgerufen am 2. November 2009
  2. Anmerkung zum Laserstrahlenschutz von Klasse-2-Lasern
  3. sueddeutsche.de 26. Januar 2011
  4. Tecchannel: Laserpointer fallen in Australien jetzt unter das Waffengesetz
Commons: Laserpointer – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien