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„Decimator“ – Versionsunterschied

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Der '''Decimator''' oder '''Zehentner''' war ein mittelalterlicher Amtsträger oder Beauftragter von Klöstern, Pfarren, Grundherren oder Zehntpächtern, dessen Aufgabe es war, den [[Zehnt]] einzutreiben. Zur Aufbewahrung des Zehnten wurden große ''[[Zehntscheune]]n'' gebaut und meist mussten die Zehntpflichtigen ihre Abgaben dort oder am [[Zehnthof]] selbst abliefern.
Der '''Decimator''' oder '''Zehentner''' war ein mittelalterlicher Amtsträger oder Beauftragter von Klöstern, Pfarren, Grundherren oder Zehntpächtern, dessen Aufgabe es war, den [[Zehnt]] einzutreiben. Zur Aufbewahrung des Zehnten wurden große ''[[Zehntscheune]]n'' gebaut, und meist mussten die Zehntpflichtigen ihre Abgaben dort oder am [[Zehnthof]] selbst abliefern.


Der Begriff wurde aber gelegentlich auch für die Empfänger des Zehnts angewandt, so z.&nbsp;B. die „Decimatores majores“, d.&nbsp;h. die Empfänger des [[Zehnt#Der Zehnte im Mittelalter|„Großen Zehnten“]], und die „Decimatores minores“, die Nutznießer des „Kleinen Zehnten“.<ref>[http://www.kirche-im-bistum-aachen.de/kiba/dcms/traeger/0/pfarre-st-martinus-richterich/gemeinde/hist/chronik1991/03.pdf Geschichte der Pfarre St. Martinus Richterich, Teil III, S. 20]{{Toter Link|date=2018-04 |archivebot=2018-04-05 21:51:54 InternetArchiveBot |url=http://www.kirche-im-bistum-aachen.de/kiba/dcms/traeger/0/pfarre-st-martinus-richterich/gemeinde/hist/chronik1991/03.pdf }}</ref><ref>[http://books.google.com/books?id=RxoaAAAAYAAJ&pg=PA45&lpg=PA45&dq=Decimatores+majores+%22Decimatores+majores+%22&source=bl&ots=_swa3VngmA&sig=JsCxAAgHlSTE8Txu1v0DB6HDiQQ&hl=en&ei=jXSjSfOXG-CbtweLjZXWBA&sa=X&oi=book_result&resnum=2&ct=result#PPA45,M1 A. und F. Altmann: ''Besteht eine Rechspflicht des Magistrats zu Gleiwitz zur Uebernahme des Patronats über die neu zu erbauende zweite katholische Kirche daselbst?''] In: ''Deutsche Zeitschrift für Kirchenrecht.'' III. Band, Mohr-Siebeck, Freiburg/Leipzig 1893, S. 45.</ref>
Der Begriff wurde aber gelegentlich auch für die Empfänger des Zehnts angewandt, so z.&nbsp;B. die „Decimatores majores“, d.&nbsp;h. die Empfänger des [[Zehnt#Der Zehnte im Mittelalter|„Großen Zehnten“]], und die „Decimatores minores“, die Nutznießer des „Kleinen Zehnten“.<ref>[http://www.kirche-im-bistum-aachen.de/kiba/dcms/traeger/0/pfarre-st-martinus-richterich/gemeinde/hist/chronik1991/03.pdf Geschichte der Pfarre St. Martinus Richterich, Teil III, S. 20]{{Toter Link|date=2018-04 |archivebot=2018-04-05 21:51:54 InternetArchiveBot |url=http://www.kirche-im-bistum-aachen.de/kiba/dcms/traeger/0/pfarre-st-martinus-richterich/gemeinde/hist/chronik1991/03.pdf }}</ref><ref>[http://books.google.com/books?id=RxoaAAAAYAAJ&pg=PA45&lpg=PA45&dq=Decimatores+majores+%22Decimatores+majores+%22&source=bl&ots=_swa3VngmA&sig=JsCxAAgHlSTE8Txu1v0DB6HDiQQ&hl=en&ei=jXSjSfOXG-CbtweLjZXWBA&sa=X&oi=book_result&resnum=2&ct=result#PPA45,M1 A. und F. Altmann: ''Besteht eine Rechtspflicht des Magistrats zu Gleiwitz zur Uebernahme des Patronats über die neu zu erbauende zweite katholische Kirche daselbst?''] In: ''Deutsche Zeitschrift für Kirchenrecht.'' III. Band, Mohr-Siebeck, Freiburg/Leipzig 1893, S. 45.</ref>


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==

Aktuelle Version vom 25. September 2018, 12:18 Uhr

Der Decimator oder Zehentner war ein mittelalterlicher Amtsträger oder Beauftragter von Klöstern, Pfarren, Grundherren oder Zehntpächtern, dessen Aufgabe es war, den Zehnt einzutreiben. Zur Aufbewahrung des Zehnten wurden große Zehntscheunen gebaut, und meist mussten die Zehntpflichtigen ihre Abgaben dort oder am Zehnthof selbst abliefern.

Der Begriff wurde aber gelegentlich auch für die Empfänger des Zehnts angewandt, so z. B. die „Decimatores majores“, d. h. die Empfänger des „Großen Zehnten“, und die „Decimatores minores“, die Nutznießer des „Kleinen Zehnten“.[1][2]

Einzelnachweise

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  1. Geschichte der Pfarre St. Martinus Richterich, Teil III, S. 20@1@2Vorlage:Toter Link/www.kirche-im-bistum-aachen.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2018. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  2. A. und F. Altmann: Besteht eine Rechtspflicht des Magistrats zu Gleiwitz zur Uebernahme des Patronats über die neu zu erbauende zweite katholische Kirche daselbst? In: Deutsche Zeitschrift für Kirchenrecht. III. Band, Mohr-Siebeck, Freiburg/Leipzig 1893, S. 45.