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„Verband (Verkehr)“ – Versionsunterschied

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Mehrere zusammengehörige Fahrzeuge bilden gemeinsam einen '''Verband'''. Sofern es sich um [[Kraftfahrzeug]]e handelt, müssen diese als Verband gekennzeichnet sein.
Mehrere [[Fahrzeug]]e bilden gemeinsam einen '''Verband''', wenn sie als Ganzes am Verkehr teilnehmen. Bezüglich der [[Verkehrsregel]]n (Verhaltensmaßregeln) gelten sie als ''ein'' Fahrzeug. Sinn und Zweck ist die ungehinderte Fortbewegung bei Einhaltung des Verbandes.
Fahrradfahrer können ab 15 [[Fahrrad|Fahrrädern]] einen Verband bilden.


Zentrale Regelung für (geschlossene) Verbände im [[Straßenverkehr]] ist in Deutschland § 27 der [[Straßenverkehrsordnung]].
Verbände sind im [[Schienenverkehr]], [[Straßenverkehr]], in der [[Luftfahrt]] und in der [[Schifffahrt]] üblich.


== Schienenverkehr ==
siehe: [[Konvoi]]
{{Hauptartikel|Folgezugbetrieb}}

[[Datei:Zugverband.png|mini|300px|Der Zugverband besteht aus Teilzügen. Diese können Vor-, Stamm- oder Nachzug sein.]]

In der Schweiz werden mehrere im [[Folgezugbetrieb|Zugfolgebetrieb]] mit [[Auf Sicht fahren#Fahren im Sichtabstand|Fahrt im Sichtabstand]] verkehrende Teilzüge als ''Zugverband'' bezeichnet.<ref>{{BAV-FDV|15|2|Zugverband}}</ref> Diese Betriebsform wird bei einigen [[Zahnradbahn]]en angewandt.

== Straßenverkehr ==
{{Hauptartikel|Verband (Straßenverkehr)}}

== Luftfahrt ==
{{Hauptartikel|Formationsflug}}

== Schifffahrt ==
[[Datei:Cargo ship convoy during Sail 2015 Amsterdam, Netherlands.jpg|thumb|Frachtschiffe passieren die Amsterdamer Innenstadt während einer [[Sail Amsterdam|Großveranstaltung]] zu Wasser im Verband um das Unfallrisiko zu minimieren]]
Zur gemeinsamen Abwehr von Gefahren auf See, zum Beispiel durch [[Piraterie]] oder [[Kaperbrief|Kaperei]], wurden seit frühester Zeit Verbände als [[Konvoischifffahrt|Konvois]] oder später [[Geleitzug|Geleitzüge]] gebildet. [[Konvoischiff]]e konnten Handelsschiffe mit stärkerer Bewaffnung sein oder auch Kriegsschiffe mit der speziellen Aufgabe des Schutzes der Handelsschiffe.

In der Binnenschifffahrt werden [[Schubverband|Schubverbände]] oder so genannte ''Schiffszüge'' gebildet.

== Einzelnachweise ==
<references />

{{Rechtshinweis}}

[[Kategorie:Verkehr und Recht]]
[[Kategorie:Verkehrsregelung]]

{{Staatslastig|DE}}

Aktuelle Version vom 25. Mai 2023, 18:53 Uhr

Mehrere Fahrzeuge bilden gemeinsam einen Verband, wenn sie als Ganzes am Verkehr teilnehmen. Bezüglich der Verkehrsregeln (Verhaltensmaßregeln) gelten sie als ein Fahrzeug. Sinn und Zweck ist die ungehinderte Fortbewegung bei Einhaltung des Verbandes.

Verbände sind im Schienenverkehr, Straßenverkehr, in der Luftfahrt und in der Schifffahrt üblich.

Schienenverkehr

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Der Zugverband besteht aus Teilzügen. Diese können Vor-, Stamm- oder Nachzug sein.

In der Schweiz werden mehrere im Zugfolgebetrieb mit Fahrt im Sichtabstand verkehrende Teilzüge als Zugverband bezeichnet.[1] Diese Betriebsform wird bei einigen Zahnradbahnen angewandt.

Straßenverkehr

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Frachtschiffe passieren die Amsterdamer Innenstadt während einer Großveranstaltung zu Wasser im Verband um das Unfallrisiko zu minimieren

Zur gemeinsamen Abwehr von Gefahren auf See, zum Beispiel durch Piraterie oder Kaperei, wurden seit frühester Zeit Verbände als Konvois oder später Geleitzüge gebildet. Konvoischiffe konnten Handelsschiffe mit stärkerer Bewaffnung sein oder auch Kriegsschiffe mit der speziellen Aufgabe des Schutzes der Handelsschiffe.

In der Binnenschifffahrt werden Schubverbände oder so genannte Schiffszüge gebildet.

Einzelnachweise

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  1. R 300.1 - R 300.1 - A2024.pdf Schweizerische Fahrdienstvorschriften (FDV) A2024. Bundesamt für Verkehr (BAV), 1. Juli 2024 (PDF; 11,8 MB). R 300.15, Abschnitt 2 Zugverband