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„Kleinwaffenaktionsprogramm der Vereinten Nationen“ – Versionsunterschied

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Das '''Kleinwaffenaktionsprogramm der Vereinten Nationen''' (vollständiger englischer Name: '''''Programme of Action to Prevent, Combat and Eradicate the Illicit Trade in Small Arms and Light Weapons in All Its Aspects''''') behandelt sämtliche Gesichtspunkte des unrechtmäßigen [[Waffenhandel|Handels]] mit [[Kleinwaffen]] und [[SALW#Leichte Waffen|leichten Waffen]]. Es soll die Richtlinien des [[Übereinkommen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität#Feuerwaffenprotokoll|Feuerwaffenprotokolls]] umsetzen und wurde im Juli 2001 im Rahmen der ''Conference on the Illicit Trade in Small Arms and Light Weapons in All Its Aspects'' der [[Vereinte Nationen|Vereinten Nationen]] verabschiedet.
{{QS-Antrag|22. Dezember 2010|2=[[WP:Wikifizieren]]: [[Wikipedia:Kategorien|Kategorien]] fehlen -- [[Benutzer:MerlBot/AutoQS|MerlBot]] 00:23, 22. Dez. 2010 (CET)}}
Das '''Programme of Action (PoA)''' ''to Prevent, Combat and Eradicate the Illicit Trade in Small Arms and Light Weapons in All Its Aspects'' wurde 2001 von der [[Vereinte Nationen|VN]]-Konferenz verabschiedet. Es behandelt sämtliche Gesichtspunkte des unrechtmäßigen [[Waffenhandel|Handels]] mit [[Kleinwaffen]] und [[SALW#Leichte Waffen|leichten Waffen]] und wird im Deutschen als ''Kleinwaffenaktionsprogramm der Vereinten Nationen'' bezeichnet.


==Ziele==
== Ziele ==
Das PoA enthält Aussagen und Empfehlungen zu fast allen Aspekten der [[Waffenkontrolle (Recht)|Kleinwaffenkontrolle]] und ist Ausgangspunkt für eine Vielzahl weltweiter und regionaler Initiativen. Ziel ist es, Staaten bei der Umsetzung des Aktionsprogramms zu helfen und einen möglichst breiten Konsens zu den wichtigsten Elementen zu finden:<ref> [http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Friedenspolitik/Abruestung/MinenKleinwaffen/KleinLeichtWaffen_node.html Kleinwaffenaktionsprogramm der Vereinten Nationen] Auswärtiges Amt vom 23. Februar 2002 – eingesehen am 18. Dezember 2010</ref>
Das Aktionsprogramm enthält Aussagen und Empfehlungen zu fast allen Aspekten der [[Waffenkontrolle (Recht)|Kleinwaffenkontrolle]] und ist Ausgangspunkt für eine Vielzahl weltweiter und regionaler Initiativen. Ziel ist es, Staaten bei der Umsetzung des Aktionsprogramms zu helfen und einen möglichst breiten Konsens zu den wichtigsten Elementen zu finden:<ref>[http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Friedenspolitik/Abruestung/MinenKleinwaffen/KleinLeichtWaffen_node.html Kleinwaffenaktionsprogramm der Vereinten Nationen] Auswärtiges Amt vom 23. Februar 2002 – eingesehen am 18. Dezember 2010</ref>
* illegale Waffentransfers verhindern
* Herstellung: Innerstaatliche Kontrolle, Kennzeichnung und Registrierung
* überschüssige Kleinwaffen und deren Munition ([[Surplus]]) vernichten
* Handel: Gemeinsame Ausfuhrkriterien, Verfahren und Dokumentationen bei Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhr, Waffenhandelskontrolle, Informationsaustausch und andere Transparenzmaßnahmen
* massive und destabilisierende Anhäufung solcher Waffen verhindern
* Verbesserung der Verwaltung und Sicherung staatlicher Lager
* Kontrolle über öffentliche Waffen- und Munitionsbestände erlangen
* Reduzierung und Vernichtung von Überschüssen
* Nachfrage nach Kleinwaffen vermindern.
==Argumente==
Laut Aussage des [[Centre for Humanitarian Dialogue]] befinden sich 60% der Kleinwaffen und Leichten Waffen in Privathand. Der Besitz verteilt sich auf Sportschützen, Waffensammler, privaten Sicherheitsdiensten, Bürger, Jäger, Kriminelle, Terroristen und Drogenhändler.<ref>[http://www.un.org/events/smallarms2006/pdf/CRP.7.pdf UN Small Arms] Importance oft he Subject on civilian possessions in the combat atainst the illicit trade of SALW vom 9. Januar 2006 – eingesehen am 18. Dezember 2010</ref>


== Hintergründe ==
Laut Aussage des Small Arms Survey von 2006 sind die Opfer meist Zivilisten. Jedes Jahr stürben 500.000 Menschen durch Schusswaffengebrauch, von denen 300.000 in Krisenregionen und 200.000 in Friedensregionen ihr Leben lassen.<ref>[http://www.un.org/events/smallarms2006/pdf/CRP.7.pdf UN Small Arms] Importance oft he Subject on civilian possessions in the combat atainst the illicit trade of SALW vom 9. Januar 2006 – eingesehen am 18. Dezember 2010</ref>
Einerseits sind Kleinwaffen zur Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols nötig. Andererseits fordern sie jährlich mehr Opfer als jede andere Waffenart<ref>[https://www.auswaertiges-amt.de/blob/217528/298e42ef13563f1b5b3a4e3355925f70/aktionsplan-bericht3-de-data.pdf 3. Bericht der Bundesregierung] (PDF; 507&nbsp;kB) über die Umsetzung des Aktionsplans ''Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung'' auf ifa.de vom 15. Juni 2010 – eingesehen am 20. Dezember 2010</ref> und gelten in einigen Regierungskreisen als die ''„eigentlichen Massenvernichtungswaffen“''. Da Kleinwaffen wie Maschinenpistolen und Sturmgewehre weit verbreitet sind, sowie billig und leicht zu transportieren sind, werden in vielen Kriegsgebieten [[Kindersoldat]]en damit ausgerüstet. Nach Aussagen der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit trägt die große Verbreitung von Kleinwaffen, insbesondere nach innerstaatlichen Konflikten und Kriegen, zur Destabilisierung bei und gefährdet besonders in Entwicklungsländern die Erfolge der technischen und finanziellen Zusammenarbeit. Noch lange nach Beendigung eines Konflikts können Kleinwaffen Konflikte wieder aufflammen lassen.<ref>[http://www.bicc.de/uploads/pdf/publications/other/gtz_studien/kleinwaffen/kleinwaffen.pdf Die Kleinwaffenproblematik in Entwicklungsländern]{{Toter Link|url=http://www.bicc.de/uploads/pdf/publications/other/gtz_studien/kleinwaffen/kleinwaffen.pdf |date=2019-04 |archivebot=2019-04-23 10:23:20 InternetArchiveBot }} Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit auf BICC.de von 2001 – eingesehen am 20. Dezember 2010</ref> Zu den ''„beliebtesten“'' Kleinwaffen gehört das [[AK-47]], von dem weltweit bis zu 100 Millionen Stück im Umlauf sein sollen.<ref>[https://www.spiegel.de/politik/ausland/handel-mit-kleinwaffen-deutschlands-unruehmliche-spitzenposition-a-423791.html Spiegel: Handel mit Kleinwaffen] vom 27. Juni 2006 - eingesehen am 26. Dezember 2010</ref>
Weltweit würden Schusswaffen zu 40% bei Morden und 6% der Selbstmorde genutzt. Das United Nations Interregional Crime and Justice Research Institute habe eine enge Beziehung zwischen Gewalttaten, wie Raub, Angriff und Sexualdelikten, und Schusswaffen aufgezeigt.


Ihr missbräuchlicher Einsatz bei krimineller und politisch motivierter Gewalt birgt eine erhebliche Gefahr auch in Friedensregionen. Der illegale Besitz von schultergestützten Flugabwehrsystemen ([[MANPADS]]), die zu den leichten Waffen zählen, gefährden die zivile und militärische [[Luftfahrt]].<ref>[http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Friedenspolitik/Abruestung/MinenKleinwaffen/KleinLeichtWaffen.html Auswärtiges Amt] Konventionelle Rüstungskontrolle vom 23. Februar 2010 – eingesehen am 23. Dezember 2010</ref>
Der zivile Waffenbesitz würde die Sicherheit der internationalen Gemeinschaft und der einzelnen Nationen herausfordern.
Viele Staaten, insbesondere die Entwicklungsländer, besitzen keine Kontrolle und Regulierung für den Waffenhandel. Ihnen fehlen ein gut ausgebauter Staatsapparat, Gesetze, Kontrollmechanismen und Geld für die Ausbildung der staatlichen Bediensteten, sowie für deren Personalkosten. Diese Staaten müssen von den Partnerländern unterstützt werden, sowohl in Beratung und Trainingsmaßnahmen, als auch finanziell.
Die Bekämpfung der Armut und die Förderung von Rechtsstaatlichkeit würden die Nachfrage nach Kleinwaffen ebenfalls erheblich reduzieren.


== Geschichte ==
Die Anhäufung illegaler Kleinwaffen beträfe internationale und nationale Konfikte, insbesondere in Nachkriegssituationen, und behindere die Stabilität von einigen Staaten, insbesondere beim Kampf gegen den [[Terrorismus]] und der [[Organisierte Kriminalität|organisierten Kriminalität]]. Zudem begünstige sie die [[Gewaltbereitschaft]].
1995 rief der UN-Generalsekretär Boutros Boutros-Ghali im Rahmen seiner [[Agenda für den Frieden]] die internationale Gemeinschaft auf, effektive Lösungen für folgendes Problem zu finden: Verhinderung der [[Proliferation (Rüstung)|Proliferation]] und des Missbrauchs von [[Kleinwaffen]]. Im gleichen Jahr wurde die [[UN-Resolution]] 50/70B verabschiedet. Sie verpflichtete den Generalsekretär, einen Bericht über Kleinwaffen und Leichte Waffen ([[SALW]]) für die 1. Kleinwaffen-Konferenz im Jahr 2001 anzufertigen.<ref>{{Webarchiv|url=http://daccess-dds-ny.un.org/doc/UNDOC/GEN/N96/760/63/PDF/N9676063.pdf?OpenElement |wayback=20140222192320 |text=General Assembly Resolution 50/70B }} auf der UN Webseite - eingesehen am 17. September 2010</ref>


1997 verabschiedete der Ministerrat der EU ein Programme for Preventing and Combating Illicit Trafficking in Conventional Arms, das unter anderem einen verbesserten Datenaustausch zwischen den Mitgliedsstaaten über Waffengeschäfte sowie die Unterstützung von Drittstaaten bei der Bekämpfung des illegalen Waffenhandels vorsieht.
Illegaler Waffenbesitz beginne oftmals bei legaler Herstellung. Das Abdriften in illegale Märkte geschähe durch Verlust, Raub oder illegale Weiterleitung. Der legale Endabnehmer stelle sich häufig als Vermittler für illegale Weiterleitungen heraus, was zu unterbinden sei.
1997 hatte die [[Organisation Amerikanischer Staaten]] einen multilateralen Vertrag verabschiedet, die die Mitgliedsstaaten zu stärkeren Grenzkontrollen, zur Kennzeichnung von Waffen und zum Informationsaustausch über Waffenhändler und Waffenhersteller aufforderte.<ref>[http://www.oas.org/juridico/english/treaties/a-63.html Inter-American Convention against the Illicit Manufacturing of and Trafficking in Firearms, Ammunition, Explosives, and other related Materials] OAS – eingesehen am 25. Dezember 2010</ref>


Im Mai 1998 verabschiedete die EU den EU-Verhaltenskodex für Waffenexporte, der erstmals eine Abstimmung zwischen den Mitgliedsstaaten bei Waffenexporten vorsieht, indem etwa abgelehnte Exportanträge automatisch an die anderen Mitgliedsstaaten weitergeleitet werden. Am 17. Dezember 1998 verabschiedete der Ministerrat eine Gemeinsame Aktion zur Bekämpfung von Kleinwaffen.<ref>[http://www.bicc.de/uploads/pdf/publications/other/gtz_studien/kleinwaffen/kleinwaffen.pdf Die Kleinwaffenproblematik in Entwicklungsländern]{{Toter Link|url=http://www.bicc.de/uploads/pdf/publications/other/gtz_studien/kleinwaffen/kleinwaffen.pdf |date=2019-04 |archivebot=2019-04-23 10:23:20 InternetArchiveBot }} Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit auf BICC.de von 2001, Seite 26 – eingesehen am 20. Dezember 2010</ref> Im gleichen Jahr wurde „Gruppe interessierter Staaten“ (Group of Interested States in Practical Disarmament Measures, GIS) mit Tagungsort New York etabliert. Sie arbeitete am Projekt zur Umsetzung des Kleinwaffenaktionsprogramms der Vereinten Nationen und hilft bei der Umsetzung von Abrüstungsmaßnahmen. Diese Gruppe ist offen für Nichtregierungsorganisationen, wie z.&nbsp;B. IANSA und [[WFSA]].<ref>[http://www.dgvn.de/487.html DGVN]{{Toter Link|url=http://www.dgvn.de/487.html |date=2019-04 |archivebot=2019-04-23 10:23:20 InternetArchiveBot }} Das System der Abrüstung in den VN – eingesehen am 23. Dezember 2010</ref> Im gleichen Jahr wurde der Arbeitskreis CASA<ref>[http://www.un-casa.org/ CASA] offizielle Homepage – eingesehen am 23. Dezember 2010</ref> gegründet, dessen Aufgabengebiet von [[UNICEF]] wie folgt beschrieben wird: Innerhalb der UN koordiniert der Arbeitskreis CASA (Co-ordinating Action on Small Arms) die Aktivitäten gegen Kleinwaffen.<ref>{{Webarchiv|url=http://www.unicef.de/fileadmin/content_media/mediathek/I_0068Kleinwaffen2006_02.pdf |wayback=20111124212014 |text=UNICEF Kleinwaffen - eine tödliche Bedrohung }} (PDF; 947&nbsp;kB) UNICEF von 2006 – eingesehen am 29. Dezember 2010</ref>
Das ''Programme of Action'' bekräftigt, dass die Diskussion bezüglich des Erwerbs von [[SALW]] durch Zivilisten nicht dazu führen sollte, dass für Zivilisten der Erwerb generell beschränkt oder verboten sein sollte.


Bereits im November 2000 hatte die [[OSZE]] das „Dokument über Kleinwaffen und Leichte Waffen“<ref>[https://web.archive.org/web/20061215085053/http://www.osce.org/documents/fsc/2000/11/1873_de.pdf Dokument über Kleinwaffen und leichte Waffen] OSZE.org – eingesehen am 20. Dezember 2010</ref> verabschiedet. Dieses Dokument stellt gemeinsame Ausfuhr- und Überschusskriterien auf, schafft regionale Transparenz von Kleinwaffentransfers und bildet die Grundlage für einen umfassenden Informationsaustausch. Es ist das weitestgehende politisch verbindliche Dokument zu militärischen Kleinwaffen auf regionaler Ebene und hatte Pilotcharakter für die Umsetzung und Weiterentwicklung des Kleinwaffenaktionsprogramms der Vereinten Nationen.
Während in einigen Staaten ein Verbot sinnvoll wäre, sei der Besitz in anderen Staaten als Grund der [[Selbstverteidigung]] ein indivuelles, staatlich garantiertes Recht. Jeder Staat sollte daher selbst entscheiden, ob er den Besitz unter einen Bann oder eine Restriktion stellt in Abhängigkeit zu den nationalen Konstitutionen.
Im internationalen Kontex solle sich die Debatte über zivilen Schusswaffenbesitz auf fehlende Regularien beziehen, die ein Abdriften in den illegalen Markt ermöglichen, sowie den [[Waffenmissbrauch|Missbrauch]] von Schusswaffen durch Legalwaffenbesitzer.<ref>[ http://www.un.org/events/smallarms2006/pdf/CRP.7.pdf Importance of the Subject on Civilan Possession in the Combat against illicit Tarde of SALW] alle Argumente entstammen dem ‚Preparatory Committee for the United Nations‘ vom 9. Januar 2006 – eingesehen am 18. Dezember 2010</ref>


2001 wurde unter anderen auch auf Druck der Zivilgesellschaft das Kleinwaffenaktionsprogramm der Vereinten Nationen verabschiedet.<ref>[http://www.dw-world.de/dw/article/0,,2328843,00.html Deutsche Welle] vom 28. Januar 2007 – eingesehen am 20. Dezember 2010</ref>
==Gegenargumente==
Obwohl sich viele Kleinwaffen und Leichten Waffen in Privathand befinden, sind davon die meisten Waffen in legalen Privathänden. Sportschützen, Jäger, Sammler und Zivilisten, die Schusswaffen im Sinne der Selbstverteidigung erwerben dürfen, stellen den Großteil der Besitzer der 650 Millionen Schusswaffen dar. Über 250 Millionen besitzen alleine Bürger der USA. 450 Millionen davon sollen semi-automatische Faustfeuerwaffen sein. Im legalen zivilen Besitz befinden sich vornehmlich Einzellade-, Repetier- und Semi-automatische Waffen, da vollautomatische Waffen in vielen Ländern verboten sind. Viele Regierungen und Expertenkreise sind nicht in der Lage, zwischen Kleinwaffen, die als Vollautomaten (AK 47, Kalashnikov u.ä,) für die meisten zivilen Opfer verantwortlich sind, und zivilen Waffen wie einer Repetierbüchse, Schrotflinte oder Drilling, die ausschließlich zur Jagd und zum Sportschießen Verwendung finden, zu unterscheiden.<ref>[http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Friedenspolitik/Abruestung/MinenKleinwaffen/KleinLeichtWaffen.html Kleinwaffen und leichte Waffen – Definition] Auswärtiges Amt vom 23. Februar 2010 – eingesehen am 18. Dezember 2010</ref>


Die [[Südafrikanische Entwicklungsgemeinschaft]] (SADC) übernahm 2002 Teile des Programms.<ref>{{Webarchiv|url=http://www.sadc.int/index/browse/page/125 |wayback=20120713233609 |text=SADC }} Protocol on Control of Firearms, Ammunition and others – eingesehen am 25. Dezember 2010</ref>
In den Händen von Gangs (nichtstaatliche Kombattanten—Guerillas, Aufständische, Milizionäre und Gangmitglieder) befinden sich nur zwei bis zehn Millionen Kleinwaffen. Ihre Anzahl ist viel geringer als die von Individuen, Streitkräften oder Strafverfolgungsbehörden. Doch die von dieser geringen Zahl ausgehende Zerstörung auf humanitärer und politischer Ebene ist von ungewöhnlich großer Bedeutung.<ref>[http://www.smallarmssurvey.org/fileadmin/docs/A-Yearbook/2010/ge/Small-Arms-Survey-2010-Chapter-04-summary-GE.pdf Schusswaffen im Besitz von Gangs und Gruppen] Small Arms Survey – eingesehen am 18. Dezember 2010</ref>
2006 folgte in Westafrika das [[ECOWAS]] Small Arms Control Programme (ECOSAP).<ref>{{Webarchiv|url=http://www.ecosap.ecowas.int/ |wayback=20111103111336 |text=ECOSAP }} ECOWAS Small Arms Control Programme – eingesehen am 25. Dezember 2010</ref>


== Maßnahmen ==
Der Handel mit Sport- und Jagdwaffen findet größtenteils zwischen den reichen Nationen des Westens statt. Diese sind gleichzeitig die größten Exporteure und Importeure. Im Transparenzbarometer 2009 für den Kleinwaffenhandel sind die Schweiz, das Vereinigte Königreich, Deutschland, Norwegen, die Niederlande, Serbien und die Vereinigten Staaten die transparentesten der bedeutendsten Klein- und Leichtwaffenexporteure. Der Iran und Nordkorea finden sich am unteren Ende der Skala. Ihre Informationsbereitschaft beläuft sich auf Null.<ref>[http://www.smallarmssurvey.org/fileadmin/docs/A-Yearbook/2009/ge/Small-Arms-Survey-2009-Chapter-01-summary-GE.pdf Autorisierte Kleinwaffentransfers] Small Arms Survey 2009 – eingesehen am 18. Dezember 2010</ref>
=== Herstellung ===
Damit Waffen nicht illegal hergestellt werden können, bedarf es nationaler Gesetze, die die Hersteller überwachen. Sämtliche Kleinwaffen, auch die Kriegswaffen, müssen gekennzeichnet werden und bei der Herstellung in einem Herstellungsbuch registriert werden (Paragraph II, Punkt 2).


=== Handel ===
Während der Handel von Jagd- und Sportwaffen, wie auch von Pistolen und Revolver, seitens der EU-Staaten zu fast 100%, weltweit 97-98%, autorisiert (legal) erfolgt, finden der Handel mit
Damit Waffen nicht an Kriminelle ausgehändigt werden können und nicht in den illegalen Markt abdriften können, bedarf es nationaler Gesetze, die die Abgabe der registrierten Waffen im Inland überwachen (Paragraph II, Punkt 3). Damit Waffen nicht in Embargoländer und Krisenregionen landen, bedarf es gemeinsamer Ausfuhrkriterien, Verfahren und Dokumentationen bei Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhr (Paragraph II, Punkt 11–13). Zudem muss es zu einem Informationsaustausch kommen (Paragraph II, Punkt 23,27), sowie weitere Transparenzmaßnahmen entwickelt werden, um eine Nachverfolgung (Tracing) zu ermöglichen Damit illegale Waffen nicht auf Schmuggelwegen im- oder exportiert werden, bedarf es Grenzkontrolle und Überwachung der See- und Luftfahrtswege, mit denen die Waffen transportiert werden (Paragraph II, Punkt 4, 10, 36).
[[SALW#Kategorie_A_-_Verbotene_Feuerwaffen|Kriegswaffen]] (Vollautomaten, Minen und Granaten) zu über 30% illegal statt.<ref>[http://www.smallarmssurvey.org/fileadmin/docs/A-Yearbook/2009/en/Small-Arms-Survey-2009-Chapter-01-0-EN.pdf Yearbook 2009] Small Arms Survey – eingesehen am 18. Dezember 2010</ref>


:{{Hauptartikel|Waffenexport}}
Da der zivile Besitz von Vollautomaten (Waffen der EU-Kategorie A) in den meisten Ländern verboten ist, jedoch diese Waffen beim weltweite Missbrauch hauptsächlich Verwendung finden, fordert das [[WFSA]] seit Jahren, dass sich das Programme of Action und andere internationale Vereinbarungen, die den Fokus auf dem illegalen Handel legen, die zivilen Schusswaffen der EU-Kategorie B bis D aus den Verordnungen ausschließen sollen.<ref>[http://www.poa-iss.org/bms4/1NGOStatementsBMS4/WFFSSA-E-ORG.PDF Statement des WorldF orumo n the Futureo f SportS hootingA ctivities auf der Biennale 2010] auf dem PoA-Server – eingesehen am 18. Dezember 2010</ref>


=== Sicherung staatliche Lager ===
Das Center for Disease Control and Prevention (CDC) in Atlanta/Georgia forschte drei Jahre bezüglich Verbote bestimmter Waffen und Munitionsarten, Einschränkungen beim Kauf (einschließlich Wartezeiten), Registrierung und Zulassung, Gesetze zum verdeckten Führen von Schusswaffen („concealed carry weapons“, CCW), Gesetze, die den Zugang von Kindern und Jugendlichen zu Schusswaffen daheim und in der Schule verhindern sollen sowie die Zusammenwirkung mehrerer dieser Einschränkungen. Es kam zu folgendem Ergebnis: Es gibt keinen Nachweis dafür, daß Waffengesetze Gewalt verhindern können. Geht man davon aus, dass Gesetzesbrecher ihre Waffen illegal benutzen, werden sie sich davon eben auch nicht durch Waffengesetze oder gar Verbote abhalten lassen. Sie werden die Waffen weiter einsetzen, selbst wenn der Rest der Bevölkerung entwaffnet würde.<ref>[http://www.cdc.gov/mmwr/preview/mmwrhtml/rr5214a2.htm First Reports Evaluating the Effectiveness of Strategies for Preventing Violence: Firearms Laws] Center for Disease Control and Prevention - eingesehen am 18. Dezember 2010</ref>
Um den Diebstahl und illegalen Verkauf von staatlichen Waffen zu verhindern, müssen die Verwaltung und die Sicherung staatlicher Lager verbessert werden. Korruption, die den Verkauf ermöglicht, muss verfolgt und bestraft werden. Personal muss ausgebildet und bezahlt werden (Paragraph II, Punkt 17, 29).


=== Reduzierung und Vernichtung von Überschüssen ===
==Geschichte==
Der staatliche Besitz muss erfasst werden und daraufhin überprüft werden, inwieweit die Menge und Waffenart notwendig ist zur Sicherung des staatlichen Gewaltmonopols. Überschüssige Waffen und Munition, sogenannte Surplus, muss vernichtet werden, anstatt diese zu exportieren. Beim Kauf neuer Waffen sollte das Prinzip „Neu gegen Alt“ eingehalten werden, d.&nbsp;h. kontrollierte Vernichtung des Altbestands bei neuen Importen. Der zivile Besitz von Kriegswaffen, insbesondere in Krisengebieten, muss reduziert werden. Dazu bedarf es rechtsstaatlicher Ordnung, sowie Anreize zur Waffenabgabe z.&nbsp;B. gegen Geld oder Nahrung. Dazu bedarf es auch der Akzeptanz der Zivilbevölkerung. Waffen, die von Zivilisten eingesammelt werden, sollen vernichtet werden anstatt sie zu exportieren (Paragraph II, Punkt 19, 20).
Während die europäischen Staaten bereits 1999 mit ''The Brussels Call for Action'' ein internationales Programm zur praktischen Entwaffenung aufriefen,<ref>[http://daccess-dds-ny.un.org/doc/UNDOC/GEN/N99/242/48/PDF/N9924248.pdf?OpenElement General and complete disarmament] General Assembly vom 19. August 1999</ref> dauerte es noch zwei Jahre bis sich auch die VN diesem Aufruf anschlossen.

Bereits im November 2000 hatte die [[OSZE]] das „Dokument über Kleinwaffen und Leichte Waffen“<ref>[http://www.osce.org/documents/fsc/2000/11/1873_de.pdf Dokument über Kleinwaffen und leichte Waffen] OSZE.org – eingesehen am 20. Dezember 2010</ref> verabschiedet. Dieses Dokument stellt gemeinsame Ausfuhr- und Überschusskriterien auf, schafft regionale Transparenz von Kleinwaffentransfers und bildet die Grundlage für einen umfassenden Informationsaustausch. Es ist das weitest gehende politisch verbindliche Dokument zu militärischen Kleinwaffen auf regionaler Ebene und hat Pilotcharakter für die Umsetzung und Weiterentwicklung des Kleinwaffenaktionsprogramms der Vereinten Nationen.
=== Unterstützung ===
Aktuell beraten die EU-Staaten über weitere Verschärfungen,<ref>[http://www.europarl.europa.eu/oeil/FindByProcnum.do?lang=2&procnum=COD/2010/0147 Firearms, their parts and components and ammunition: implementation of Article 10 of the United Nations Firearms Protocol and establishing export authorisation, import and transit measures] Europa-Parlament – eingesehen am 18. Dezember 2010</ref> obwohl sogar das Small Arms Survey Projekt den EU-Staaten oberste Transparenz bescheinigt.
Die Partnerländer sollen Staaten unterstützen durch Beratung und Finanzierung, wenn nationale Schwierigkeiten bei der Umsetzung bestehen (Paragraph II, Punkt 26, Paragraph III).

== Nationale Umsetzung ==
Die Bereitschaft auf Exportverträge in Krisenregionen zu verzichten, Maßnahmen im eigenen Land durchzusetzen oder Maßnahmen in anderen Nationen zu finanzieren, sowie die eigene Souveränität durch Annahme von Hilfen einzuschränken, differiert von Staat zu Staat. Aus diesem Grund lehnen wichtige Waffenherstellungsländer wie China oder Russland weitergehende Beschränkungen des Waffenexports ab. Die USA weisen besonders Regelungen zur Einschränkung des privaten Waffenbesitzes zurück.<ref>{{Webarchiv|url=http://www.unicef.de/fileadmin/content_media/mediathek/I_0068Kleinwaffen2006_02.pdf |wayback=20111124212014 |text=UNICEF }} (PDF; 947&nbsp;kB) Kleinwaffen - eine tödliche Bedrohung – eingesehen am 20. Dezember 2010</ref>

Staaten mit langjähriger nationaler Waffenkontrolle, wie z.&nbsp;B. die [[Bundesrepublik Deutschland]], richten nicht die vom Aktionsprogramm geforderten Kontaktstellen National Points of Contact (NPC), National Coordination Agencies (NCA) und National Action Plan (NAP) ein, sondern erwarten, dass die bereits vorhandenen Administrationen anerkannt werden. Auf der anderen Seite finanziert die Bundesrepublik als Geberland viele Maßnahmen.<ref>[http://www.poa-iss.org/CountryProfiles/CountryProfileInfo.aspx?CoI=73&pos=30 Country Profile Germany] auf PoA-Iss.org – eingesehen am 26. Dezember 2010</ref> Andere Staaten, wie z.&nbsp;B. [[Burundi]], deren Staatsapparat noch im Aufbau ist und die als Nehmerländer finanziell und technisch unterstützt werden, übernehmen die vom Aktionsprogramm vorgeschriebene Administration<ref>[http://www.poa-iss.org/CountryProfiles/CountryProfileInfo.aspx?CoI=32&pos=1000 Country Profile Burundi] auf PoA-Iss.org – eingesehen am 26. Dezember 2010</ref> und werden daher positiv in einigen internationalen Berichten bewertet.<ref>{{Webarchiv|url=http://www.smallarmssurvey.org/fileadmin/docs/F-Working-papers/SAS-WP9-National-Implentation.pdf |wayback=20101226043032 |text=Small Arms Survey |archiv-bot=2022-03-09 20:10:25 InternetArchiveBot }} (PDF; 441&nbsp;kB) Report 2009 Nationale Maßnahmen – eingesehen am 20. Dezember 2010</ref>

== Kritik ==
Während viele Staaten die Forderungen der Aktionsprogrammes unterstützen, sofern sie sich auf den illegalen Handel an sich oder auf zusätzliche Handelsbeschränkungen bei [[Kriegsschusswaffe]]n beziehen, gibt es massive Kritik, sollten diese Beschränkungen auch für zivile Waffen Gültigkeit bekommen.

[[Rechtsstaat]]en besitzen sowohl eine nationale Waffenkontrolle, wie auch Regularien für [[Waffenexport]]e. Dies bescheinigt auch das Regierungsprojekt Small Arms Survey in seinem Report 2009: 98 % – 99 % der zivilen Waffen, inklusive Revolver und Pistolen, werden autorisiert exportiert. Von den über 650 Millionen Schusswaffen in Privathand gehören die meisten Waffen zu den zivilen Waffen. Die meisten Waffen befinden sich in den legalen Händen von Sportschützen, Jägern, Sammlern und Zivilisten, die Schusswaffen im Sinne der Selbstverteidigung erwerben dürfen.<ref>{{Webarchiv|url=http://www.smallarmssurvey.org/fileadmin/docs/A-Yearbook/2009/en/Small-Arms-Survey-2009-Chapter-01-EN.pdf |wayback=20120616001641 |text=Small Arms Survey Report 2009: Authorized Small Arms Transfers |archiv-bot=2022-03-09 20:10:25 InternetArchiveBot }} PDF-Datei (2,53 MB)</ref>

In den illegalen Händen von Gangs (nichtstaatliche Kombattanten – Guerilleros, Aufständische, Milizionäre und Gangmitglieder) befinden sich nur zwei bis zehn Millionen Kleinwaffen, hauptsächlich vollautomatische Kriegswaffen und einige Kurzwaffen. Ihre Anzahl ist viel geringer als die von Individuen, Streitkräften oder Strafverfolgungsbehörden. Doch die von dieser geringen Zahl ausgehende Zerstörung auf humanitärer und politischer Ebene ist von ungewöhnlich großer Bedeutung.<ref>{{Webarchiv|url=http://www.smallarmssurvey.org/fileadmin/docs/A-Yearbook/2010/ge/Small-Arms-Survey-2010-Chapter-04-summary-GE.pdf |wayback=20111129063402 |text=Schusswaffen im Besitz von Gangs und Gruppen |archiv-bot=2022-03-09 20:10:25 InternetArchiveBot }} (PDF; 1,7&nbsp;MB) Small Arms Survey – eingesehen am 18. Dezember 2010</ref>

Da der zivile Besitz von Vollautomaten in vielen Ländern bereits verboten ist, jedoch diese Waffen beim weltweite Missbrauch hauptsächlich Verwendung finden, fordert das [[WFSA]] seit Jahren, dass sich das Programme of Action und andere internationale Vereinbarungen, die den Fokus auf dem illegalen Handel legen, die zivilen Schusswaffen aus den Verordnungen ausschließen sollen.<ref>[http://www.poa-iss.org/bms4/1NGOStatementsBMS4/WFFSSA-E-ORG.PDF Statement des World Forum on the Future of Sport Shooting Activities auf der Biennale 2010] (PDF; 126&nbsp;kB) auf dem PoA-Server – eingesehen am 18. Dezember 2010</ref>

== Definition von Kleinwaffen ==
Die Definition von Kleinwaffen ist international nicht einheitlich geregelt.

Definition der deutschen Bundesregierung: ''„Bei Kleinwaffen und leichten Waffen (Small Arms and Light Weapons - SALW), im Folgenden Kleinwaffen, handelt es sich um Waffen und Waffensysteme, die nach militärischen Anforderungen für den Einsatz als Kriegswaffen hergestellt oder entsprechend umgebaut sind und dem militärischen Einsatz vorbehalten sein sollen''.“<ref>[http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Friedenspolitik/Abruestung/MinenKleinwaffen/KleinLeichtWaffen.html Auswärtiges Amt - Definition Kleinwaffen] eingesehen am 23. Dezember 2010</ref> In dieser Definition sind Schrotflinten, Jagdwaffen, Sportwaffen und Antikwaffen nicht enthalten. Die Bundesregierung unterscheidet bei der Ausfuhrkontrolle, ob Pistolen und Revolver als Sportwaffen oder Dienstwaffen entworfen wurden. Diese Unterscheidung sieht auch das Small Arms Survey in seinem Report 2009.<ref>{{Webarchiv|url=http://www.smallarmssurvey.org/fileadmin/docs/A-Yearbook/2009/en/Small-Arms-Survey-2009-Chapter-01-EN.pdf |wayback=20120616001641 |text=Small Arms Survey Report 2009: Authorized Small Arms Transfers |archiv-bot=2022-03-09 20:10:25 InternetArchiveBot }} S. 40, PDF-Datei (2,53 MB)</ref>

[[SALW#Kleinwaffen|Definition gemäß VN]]: ''„Kleinwaffen sind für die Verwendung durch Einzelpersonen bestimmt und umfassen Revolver und Selbstladepistolen, Gewehre und Karabiner, Maschinenpistolen, Sturmgewehre und leichte Maschinengewehre.“''


== Weblinks ==
== Weblinks ==
# [http://www.poa-iss.org Programme of Action] offizielle Webseite
# [http://www.poa-iss.org/ Programme of Action] offizielle Webseite
# [http://www.un.org/disarmament/convarms/SALW/Html/SALW-PoA-ISS_intro.shtml UNODA] United Nations of Disarmament Affairs Small Arms
# [http://www.un.org/disarmament/convarms/SALW/Html/SALW-PoA-ISS_intro.shtml UNODA] United Nations of Disarmament Affairs Small Arms

# [http://www.unidir.org/bdd/fiche-ouvrage.php?ref_ouvrage=92-9045-009-F-en PoA International Assistance for Implementing the UN PoA] UNDIR.org – eingesehen am 18. Dezember 2010
# [http://www.unidir.org/bdd/fiche-ouvrage.php?ref_ouvrage=92-9045-009-F-en PoA International Assistance for Implementing the UN PoA] UNDIR.org – eingesehen am 18. Dezember 2010
# [http://www.smallarmssurvey.org/fileadmin/docs/F-Working-papers/SAS-WP9-National-Implentation.pdf National Implentations] Small Arms Survey Juni 2010 – eingesehen am 18. Dezember 2010
# [http://www.smallarmssurvey.org/fileadmin/docs/F-Working-papers/SAS-WP9-National-Implentation.pdf National Implentations] (PDF; 441&nbsp;kB) Small Arms Survey Juni 2010 – eingesehen am 18. Dezember 2010
# [http://www.un.org/events/smallarms2006/documents.html UN Small Arms Conference 2006] Official Documents – eingesehen am 18. Dezember 2010
# [http://www.un.org/events/smallarms2006/documents.html UN Small Arms Conference 2006] Official Documents – eingesehen am 18. Dezember 2010
# [http://www.nti.org/e_research/official_docs/inventory/pdfs/sarms.pdf Small Arms POA] Inventory of International Nonproliferation Organizations and Regimes, Center for Nonproliferation Studies, 22. Dezember 2010 – eingesehen am 2. September 2011


== Literatur ==
* {{Literatur
| Autor=Simone Wisotzki
| Titel=Kleinwaffen ohne Grenzen - Strategien jenseits der Rüstungskontrolle gefordert
| Herausgeber=Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung
| Sammelwerk=Report 2005, Vol. 15
| Verlag=
| Jahr=2005
| ISBN=3-937829-29-6
| Online=[http://www.prif.org/fileadmin/downloads/report1505.pdf Online]
}}


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==
<references />
<references />

[[Kategorie:Außenhandelspolitik]]
[[Kategorie:Waffenrecht (Vereinte Nationen)]]
[[Kategorie:Internationale Beziehungen|Volkerrecht]]

Aktuelle Version vom 11. April 2023, 18:09 Uhr

Das Kleinwaffenaktionsprogramm der Vereinten Nationen (vollständiger englischer Name: Programme of Action to Prevent, Combat and Eradicate the Illicit Trade in Small Arms and Light Weapons in All Its Aspects) behandelt sämtliche Gesichtspunkte des unrechtmäßigen Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen. Es soll die Richtlinien des Feuerwaffenprotokolls umsetzen und wurde im Juli 2001 im Rahmen der Conference on the Illicit Trade in Small Arms and Light Weapons in All Its Aspects der Vereinten Nationen verabschiedet.

Das Aktionsprogramm enthält Aussagen und Empfehlungen zu fast allen Aspekten der Kleinwaffenkontrolle und ist Ausgangspunkt für eine Vielzahl weltweiter und regionaler Initiativen. Ziel ist es, Staaten bei der Umsetzung des Aktionsprogramms zu helfen und einen möglichst breiten Konsens zu den wichtigsten Elementen zu finden:[1]

  • illegale Waffentransfers verhindern
  • überschüssige Kleinwaffen und deren Munition (Surplus) vernichten
  • massive und destabilisierende Anhäufung solcher Waffen verhindern
  • Kontrolle über öffentliche Waffen- und Munitionsbestände erlangen
  • Nachfrage nach Kleinwaffen vermindern.

Einerseits sind Kleinwaffen zur Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols nötig. Andererseits fordern sie jährlich mehr Opfer als jede andere Waffenart[2] und gelten in einigen Regierungskreisen als die „eigentlichen Massenvernichtungswaffen“. Da Kleinwaffen wie Maschinenpistolen und Sturmgewehre weit verbreitet sind, sowie billig und leicht zu transportieren sind, werden in vielen Kriegsgebieten Kindersoldaten damit ausgerüstet. Nach Aussagen der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit trägt die große Verbreitung von Kleinwaffen, insbesondere nach innerstaatlichen Konflikten und Kriegen, zur Destabilisierung bei und gefährdet besonders in Entwicklungsländern die Erfolge der technischen und finanziellen Zusammenarbeit. Noch lange nach Beendigung eines Konflikts können Kleinwaffen Konflikte wieder aufflammen lassen.[3] Zu den „beliebtesten“ Kleinwaffen gehört das AK-47, von dem weltweit bis zu 100 Millionen Stück im Umlauf sein sollen.[4]

Ihr missbräuchlicher Einsatz bei krimineller und politisch motivierter Gewalt birgt eine erhebliche Gefahr auch in Friedensregionen. Der illegale Besitz von schultergestützten Flugabwehrsystemen (MANPADS), die zu den leichten Waffen zählen, gefährden die zivile und militärische Luftfahrt.[5] Viele Staaten, insbesondere die Entwicklungsländer, besitzen keine Kontrolle und Regulierung für den Waffenhandel. Ihnen fehlen ein gut ausgebauter Staatsapparat, Gesetze, Kontrollmechanismen und Geld für die Ausbildung der staatlichen Bediensteten, sowie für deren Personalkosten. Diese Staaten müssen von den Partnerländern unterstützt werden, sowohl in Beratung und Trainingsmaßnahmen, als auch finanziell. Die Bekämpfung der Armut und die Förderung von Rechtsstaatlichkeit würden die Nachfrage nach Kleinwaffen ebenfalls erheblich reduzieren.

1995 rief der UN-Generalsekretär Boutros Boutros-Ghali im Rahmen seiner Agenda für den Frieden die internationale Gemeinschaft auf, effektive Lösungen für folgendes Problem zu finden: Verhinderung der Proliferation und des Missbrauchs von Kleinwaffen. Im gleichen Jahr wurde die UN-Resolution 50/70B verabschiedet. Sie verpflichtete den Generalsekretär, einen Bericht über Kleinwaffen und Leichte Waffen (SALW) für die 1. Kleinwaffen-Konferenz im Jahr 2001 anzufertigen.[6]

1997 verabschiedete der Ministerrat der EU ein Programme for Preventing and Combating Illicit Trafficking in Conventional Arms, das unter anderem einen verbesserten Datenaustausch zwischen den Mitgliedsstaaten über Waffengeschäfte sowie die Unterstützung von Drittstaaten bei der Bekämpfung des illegalen Waffenhandels vorsieht. 1997 hatte die Organisation Amerikanischer Staaten einen multilateralen Vertrag verabschiedet, die die Mitgliedsstaaten zu stärkeren Grenzkontrollen, zur Kennzeichnung von Waffen und zum Informationsaustausch über Waffenhändler und Waffenhersteller aufforderte.[7]

Im Mai 1998 verabschiedete die EU den EU-Verhaltenskodex für Waffenexporte, der erstmals eine Abstimmung zwischen den Mitgliedsstaaten bei Waffenexporten vorsieht, indem etwa abgelehnte Exportanträge automatisch an die anderen Mitgliedsstaaten weitergeleitet werden. Am 17. Dezember 1998 verabschiedete der Ministerrat eine Gemeinsame Aktion zur Bekämpfung von Kleinwaffen.[8] Im gleichen Jahr wurde „Gruppe interessierter Staaten“ (Group of Interested States in Practical Disarmament Measures, GIS) mit Tagungsort New York etabliert. Sie arbeitete am Projekt zur Umsetzung des Kleinwaffenaktionsprogramms der Vereinten Nationen und hilft bei der Umsetzung von Abrüstungsmaßnahmen. Diese Gruppe ist offen für Nichtregierungsorganisationen, wie z. B. IANSA und WFSA.[9] Im gleichen Jahr wurde der Arbeitskreis CASA[10] gegründet, dessen Aufgabengebiet von UNICEF wie folgt beschrieben wird: Innerhalb der UN koordiniert der Arbeitskreis CASA (Co-ordinating Action on Small Arms) die Aktivitäten gegen Kleinwaffen.[11]

Bereits im November 2000 hatte die OSZE das „Dokument über Kleinwaffen und Leichte Waffen“[12] verabschiedet. Dieses Dokument stellt gemeinsame Ausfuhr- und Überschusskriterien auf, schafft regionale Transparenz von Kleinwaffentransfers und bildet die Grundlage für einen umfassenden Informationsaustausch. Es ist das weitestgehende politisch verbindliche Dokument zu militärischen Kleinwaffen auf regionaler Ebene und hatte Pilotcharakter für die Umsetzung und Weiterentwicklung des Kleinwaffenaktionsprogramms der Vereinten Nationen.

2001 wurde unter anderen auch auf Druck der Zivilgesellschaft das Kleinwaffenaktionsprogramm der Vereinten Nationen verabschiedet.[13]

Die Südafrikanische Entwicklungsgemeinschaft (SADC) übernahm 2002 Teile des Programms.[14] 2006 folgte in Westafrika das ECOWAS Small Arms Control Programme (ECOSAP).[15]

Damit Waffen nicht illegal hergestellt werden können, bedarf es nationaler Gesetze, die die Hersteller überwachen. Sämtliche Kleinwaffen, auch die Kriegswaffen, müssen gekennzeichnet werden und bei der Herstellung in einem Herstellungsbuch registriert werden (Paragraph II, Punkt 2).

Damit Waffen nicht an Kriminelle ausgehändigt werden können und nicht in den illegalen Markt abdriften können, bedarf es nationaler Gesetze, die die Abgabe der registrierten Waffen im Inland überwachen (Paragraph II, Punkt 3). Damit Waffen nicht in Embargoländer und Krisenregionen landen, bedarf es gemeinsamer Ausfuhrkriterien, Verfahren und Dokumentationen bei Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhr (Paragraph II, Punkt 11–13). Zudem muss es zu einem Informationsaustausch kommen (Paragraph II, Punkt 23,27), sowie weitere Transparenzmaßnahmen entwickelt werden, um eine Nachverfolgung (Tracing) zu ermöglichen Damit illegale Waffen nicht auf Schmuggelwegen im- oder exportiert werden, bedarf es Grenzkontrolle und Überwachung der See- und Luftfahrtswege, mit denen die Waffen transportiert werden (Paragraph II, Punkt 4, 10, 36).

Sicherung staatliche Lager

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Um den Diebstahl und illegalen Verkauf von staatlichen Waffen zu verhindern, müssen die Verwaltung und die Sicherung staatlicher Lager verbessert werden. Korruption, die den Verkauf ermöglicht, muss verfolgt und bestraft werden. Personal muss ausgebildet und bezahlt werden (Paragraph II, Punkt 17, 29).

Reduzierung und Vernichtung von Überschüssen

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Der staatliche Besitz muss erfasst werden und daraufhin überprüft werden, inwieweit die Menge und Waffenart notwendig ist zur Sicherung des staatlichen Gewaltmonopols. Überschüssige Waffen und Munition, sogenannte Surplus, muss vernichtet werden, anstatt diese zu exportieren. Beim Kauf neuer Waffen sollte das Prinzip „Neu gegen Alt“ eingehalten werden, d. h. kontrollierte Vernichtung des Altbestands bei neuen Importen. Der zivile Besitz von Kriegswaffen, insbesondere in Krisengebieten, muss reduziert werden. Dazu bedarf es rechtsstaatlicher Ordnung, sowie Anreize zur Waffenabgabe z. B. gegen Geld oder Nahrung. Dazu bedarf es auch der Akzeptanz der Zivilbevölkerung. Waffen, die von Zivilisten eingesammelt werden, sollen vernichtet werden anstatt sie zu exportieren (Paragraph II, Punkt 19, 20).

Die Partnerländer sollen Staaten unterstützen durch Beratung und Finanzierung, wenn nationale Schwierigkeiten bei der Umsetzung bestehen (Paragraph II, Punkt 26, Paragraph III).

Nationale Umsetzung

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Die Bereitschaft auf Exportverträge in Krisenregionen zu verzichten, Maßnahmen im eigenen Land durchzusetzen oder Maßnahmen in anderen Nationen zu finanzieren, sowie die eigene Souveränität durch Annahme von Hilfen einzuschränken, differiert von Staat zu Staat. Aus diesem Grund lehnen wichtige Waffenherstellungsländer wie China oder Russland weitergehende Beschränkungen des Waffenexports ab. Die USA weisen besonders Regelungen zur Einschränkung des privaten Waffenbesitzes zurück.[16]

Staaten mit langjähriger nationaler Waffenkontrolle, wie z. B. die Bundesrepublik Deutschland, richten nicht die vom Aktionsprogramm geforderten Kontaktstellen National Points of Contact (NPC), National Coordination Agencies (NCA) und National Action Plan (NAP) ein, sondern erwarten, dass die bereits vorhandenen Administrationen anerkannt werden. Auf der anderen Seite finanziert die Bundesrepublik als Geberland viele Maßnahmen.[17] Andere Staaten, wie z. B. Burundi, deren Staatsapparat noch im Aufbau ist und die als Nehmerländer finanziell und technisch unterstützt werden, übernehmen die vom Aktionsprogramm vorgeschriebene Administration[18] und werden daher positiv in einigen internationalen Berichten bewertet.[19]

Während viele Staaten die Forderungen der Aktionsprogrammes unterstützen, sofern sie sich auf den illegalen Handel an sich oder auf zusätzliche Handelsbeschränkungen bei Kriegsschusswaffen beziehen, gibt es massive Kritik, sollten diese Beschränkungen auch für zivile Waffen Gültigkeit bekommen.

Rechtsstaaten besitzen sowohl eine nationale Waffenkontrolle, wie auch Regularien für Waffenexporte. Dies bescheinigt auch das Regierungsprojekt Small Arms Survey in seinem Report 2009: 98 % – 99 % der zivilen Waffen, inklusive Revolver und Pistolen, werden autorisiert exportiert. Von den über 650 Millionen Schusswaffen in Privathand gehören die meisten Waffen zu den zivilen Waffen. Die meisten Waffen befinden sich in den legalen Händen von Sportschützen, Jägern, Sammlern und Zivilisten, die Schusswaffen im Sinne der Selbstverteidigung erwerben dürfen.[20]

In den illegalen Händen von Gangs (nichtstaatliche Kombattanten – Guerilleros, Aufständische, Milizionäre und Gangmitglieder) befinden sich nur zwei bis zehn Millionen Kleinwaffen, hauptsächlich vollautomatische Kriegswaffen und einige Kurzwaffen. Ihre Anzahl ist viel geringer als die von Individuen, Streitkräften oder Strafverfolgungsbehörden. Doch die von dieser geringen Zahl ausgehende Zerstörung auf humanitärer und politischer Ebene ist von ungewöhnlich großer Bedeutung.[21]

Da der zivile Besitz von Vollautomaten in vielen Ländern bereits verboten ist, jedoch diese Waffen beim weltweite Missbrauch hauptsächlich Verwendung finden, fordert das WFSA seit Jahren, dass sich das Programme of Action und andere internationale Vereinbarungen, die den Fokus auf dem illegalen Handel legen, die zivilen Schusswaffen aus den Verordnungen ausschließen sollen.[22]

Definition von Kleinwaffen

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Die Definition von Kleinwaffen ist international nicht einheitlich geregelt.

Definition der deutschen Bundesregierung: „Bei Kleinwaffen und leichten Waffen (Small Arms and Light Weapons - SALW), im Folgenden Kleinwaffen, handelt es sich um Waffen und Waffensysteme, die nach militärischen Anforderungen für den Einsatz als Kriegswaffen hergestellt oder entsprechend umgebaut sind und dem militärischen Einsatz vorbehalten sein sollen.“[23] In dieser Definition sind Schrotflinten, Jagdwaffen, Sportwaffen und Antikwaffen nicht enthalten. Die Bundesregierung unterscheidet bei der Ausfuhrkontrolle, ob Pistolen und Revolver als Sportwaffen oder Dienstwaffen entworfen wurden. Diese Unterscheidung sieht auch das Small Arms Survey in seinem Report 2009.[24]

Definition gemäß VN: „Kleinwaffen sind für die Verwendung durch Einzelpersonen bestimmt und umfassen Revolver und Selbstladepistolen, Gewehre und Karabiner, Maschinenpistolen, Sturmgewehre und leichte Maschinengewehre.“

  1. Programme of Action offizielle Webseite
  2. UNODA United Nations of Disarmament Affairs Small Arms
  3. PoA International Assistance for Implementing the UN PoA UNDIR.org – eingesehen am 18. Dezember 2010
  4. National Implentations (PDF; 441 kB) Small Arms Survey Juni 2010 – eingesehen am 18. Dezember 2010
  5. UN Small Arms Conference 2006 Official Documents – eingesehen am 18. Dezember 2010
  6. Small Arms POA Inventory of International Nonproliferation Organizations and Regimes, Center for Nonproliferation Studies, 22. Dezember 2010 – eingesehen am 2. September 2011
  • Simone Wisotzki: Kleinwaffen ohne Grenzen - Strategien jenseits der Rüstungskontrolle gefordert. In: Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung (Hrsg.): Report 2005, Vol. 15. 2005, ISBN 3-937829-29-6 (Online [PDF]).

Einzelnachweise

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  1. Kleinwaffenaktionsprogramm der Vereinten Nationen Auswärtiges Amt vom 23. Februar 2002 – eingesehen am 18. Dezember 2010
  2. 3. Bericht der Bundesregierung (PDF; 507 kB) über die Umsetzung des Aktionsplans Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung auf ifa.de vom 15. Juni 2010 – eingesehen am 20. Dezember 2010
  3. Die Kleinwaffenproblematik in Entwicklungsländern@1@2Vorlage:Toter Link/www.bicc.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2019. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit auf BICC.de von 2001 – eingesehen am 20. Dezember 2010
  4. Spiegel: Handel mit Kleinwaffen vom 27. Juni 2006 - eingesehen am 26. Dezember 2010
  5. Auswärtiges Amt Konventionelle Rüstungskontrolle vom 23. Februar 2010 – eingesehen am 23. Dezember 2010
  6. General Assembly Resolution 50/70B (Memento vom 22. Februar 2014 im Internet Archive) auf der UN Webseite - eingesehen am 17. September 2010
  7. Inter-American Convention against the Illicit Manufacturing of and Trafficking in Firearms, Ammunition, Explosives, and other related Materials OAS – eingesehen am 25. Dezember 2010
  8. Die Kleinwaffenproblematik in Entwicklungsländern@1@2Vorlage:Toter Link/www.bicc.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2019. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit auf BICC.de von 2001, Seite 26 – eingesehen am 20. Dezember 2010
  9. DGVN@1@2Vorlage:Toter Link/www.dgvn.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2019. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. Das System der Abrüstung in den VN – eingesehen am 23. Dezember 2010
  10. CASA offizielle Homepage – eingesehen am 23. Dezember 2010
  11. UNICEF Kleinwaffen - eine tödliche Bedrohung (Memento vom 24. November 2011 im Internet Archive) (PDF; 947 kB) UNICEF von 2006 – eingesehen am 29. Dezember 2010
  12. Dokument über Kleinwaffen und leichte Waffen OSZE.org – eingesehen am 20. Dezember 2010
  13. Deutsche Welle vom 28. Januar 2007 – eingesehen am 20. Dezember 2010
  14. SADC (Memento vom 13. Juli 2012 im Internet Archive) Protocol on Control of Firearms, Ammunition and others – eingesehen am 25. Dezember 2010
  15. ECOSAP (Memento vom 3. November 2011 im Internet Archive) ECOWAS Small Arms Control Programme – eingesehen am 25. Dezember 2010
  16. UNICEF (Memento vom 24. November 2011 im Internet Archive) (PDF; 947 kB) Kleinwaffen - eine tödliche Bedrohung – eingesehen am 20. Dezember 2010
  17. Country Profile Germany auf PoA-Iss.org – eingesehen am 26. Dezember 2010
  18. Country Profile Burundi auf PoA-Iss.org – eingesehen am 26. Dezember 2010
  19. Small Arms Survey (Memento des Originals vom 26. Dezember 2010 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.smallarmssurvey.org (PDF; 441 kB) Report 2009 Nationale Maßnahmen – eingesehen am 20. Dezember 2010
  20. Small Arms Survey Report 2009: Authorized Small Arms Transfers (Memento des Originals vom 16. Juni 2012 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.smallarmssurvey.org PDF-Datei (2,53 MB)
  21. Schusswaffen im Besitz von Gangs und Gruppen (Memento des Originals vom 29. November 2011 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.smallarmssurvey.org (PDF; 1,7 MB) Small Arms Survey – eingesehen am 18. Dezember 2010
  22. Statement des World Forum on the Future of Sport Shooting Activities auf der Biennale 2010 (PDF; 126 kB) auf dem PoA-Server – eingesehen am 18. Dezember 2010
  23. Auswärtiges Amt - Definition Kleinwaffen eingesehen am 23. Dezember 2010
  24. Small Arms Survey Report 2009: Authorized Small Arms Transfers (Memento des Originals vom 16. Juni 2012 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.smallarmssurvey.org S. 40, PDF-Datei (2,53 MB)