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„Common Development and Distribution License“ – Versionsunterschied

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Die '''Common Development and Distribution License (CDDL)''' ist eine [[Open Source|Open-Source]]-[[Lizenz]], welche von [[Sun Microsystems]], basierend auf der [[Mozilla Public License]] Version 1.1, erstellt wurde. Die CDDL wurde am 1. Dezember 2004 der [[Open Source Initiative]] zur Abklärung zugesandt und Mitte Januar 2005 für Open-Source-kompatibel befunden.
Die '''Common Development and Distribution License''' ('''CDDL''') ist eine [[Open-Source-Lizenz]] von [[Sun Microsystems]]<ref>{{Webarchiv |url=http://www.sun.com/cddl/ |text=Common Development and Distribution License (CDDL) Information (englisch) |wayback=20090209213009}}</ref> basierend auf der [[Mozilla Public License]] Version 1.1. Die CDDL wurde am 1. Dezember 2004 der [[Open Source Initiative]] zur Abklärung zugesandt und Mitte Januar 2005 für Open-Source-kompatibel befunden.<ref>[https://www.heise.de/newsticker/meldung/CDDL-Lizenz-von-Sun-erhaelt-Segen-der-Open-Source-Initiative-128311.html heise online: CDDL-Lizenz von Sun erhält Segen der Open Source Initiative]</ref> Am 14. Juni 2005 wurde der Quellcode des von Sun Microsystems entwickelten [[Betriebssystem]]s [[Solaris (Betriebssystem)|Solaris]] durch das [[OpenSolaris]]-Projekt unter die CDDL gestellt und somit als Open-Source-Software zur Verfügung gestellt.


Die CDDL ist auch von der [[Free Software Foundation]] (FSF) als freie Lizenz anerkannt. Diese empfiehlt deren Nutzung jedoch nicht zusammen mit der eigenen [[GNU General Public License|GPL]]. Die CDDL ist nicht kompatibel mit der GPL, unter anderem, weil die CDDL eine Klausel enthält, nach der die Lizenz ungültig wird, wenn ein Lizenznehmer rechtliche Schritte gegen den Lizenzgeber unternimmt, die sich auf durch das lizenzierte Werk eventuell verletzte [[Patent]]e beziehen. In diesem Fall erlischt die Lizenz innerhalb von 60 Tagen, sofern die Patentklage in dieser Frist nicht zurückgezogen wird. Die aktuelle Fassung der GPL schließt jedoch die gleichzeitige Verwendung einer Lizenz, die zusätzliche Restriktionen (hier: das Verbot von Patentklagen gegen Entwickler/Lizenzgeber) enthält, aus. Auch der Begriff „geistige Eigentumsrechte“, deren Nutzung die CDDL gebührenfrei überlässt, stimmt nach FSF-Meinung nicht mit den GPL-Formulierungen überein. Die CDDL erlaubt die gleichzeitige Existenz mit Code unterschiedlicher Lizenzen nebeneinander, solange dies nicht die Lizenzbedingungen des unter der CDDL gestellten Programmteile verändert. Unter der CDDL veröffentlichter Code darf auch bei Veränderung nur unter Beibehaltung des Lizenztextes weiterverbreitet werden.
Die CDDL ist auch von der [[Free Software Foundation]] (FSF) als freie Lizenz anerkannt. Diese empfiehlt deren Nutzung jedoch nicht zusammen mit der eigenen [[GNU General Public License]] (GPL).<ref>[http://www.gnu.org/licenses/license-list.html#CDDL Das GNU-Projekt über die CDDL]</ref> Laut FSF ist die CDDL im Rahmen eines ''abgeleiteten Werkes'' nicht kompatibel mit der GPL. Die CDDL enthält eine Klausel, nach der die Lizenz für einen bestimmten Lizenznehmer ungültig wird, wenn dieser Lizenznehmer rechtliche Schritte gegen den Lizenzgeber unternimmt, die sich auf durch das lizenzierte Werk eventuell verletzte [[Patent]]e beziehen. In diesem Fall erlischt die Lizenz innerhalb von 60 Tagen, sofern die Patentklage in dieser Frist nicht zurückgezogen wird. Die aktuelle Fassung der GPL schließt jedoch die gleichzeitige Verwendung einer Lizenz (im Rahmen eines abgeleiteten Werkes), die zusätzliche Restriktionen (hier: das Verbot von Patentklagen gegen Entwickler/Lizenzgeber) enthält, aus. Es gibt jedoch auch Einzelne, wie z.&nbsp;B. [[cdrtools]]-Autor [[Jörg Schilling]],<ref>{{Webarchiv |url=http://www.osscc.net/de/gplger.html |text=Archivierte Kopie |wayback=20160303204219}} auf osscc.net; abgerufen am 11. Februar 2024.</ref> welche eine Kompatibilität der GPL mit der CDDL im Rahmen eines "kombinierten Werkes" sehen (siehe auch [[Cdrtools#Lizenzdiskussion|Lizenzdiskussion bei den cdrtools]]). Die Frage der GPL-Kompatibilität wurde teils hitzig im [[Free/Libre Open Source Software|FLOSS]]-Umfeld diskutiert.<ref>[http://arch-general.archlinux.narkive.com/7gL03tdf/eben-moglen-s-view-on-mkisofs-gpl-non-compliance Eben Moglen's view on mkisofs GPL (non-)compliance]</ref><ref>[http://www.pro-linux.de/news/1/10155/neuer-streit-um-cdrtools.html Ein Streit zwischen dem Maintainer der cdrtools in der Debian-Distribution und dem Autor Jörg Schilling bewegte die vergangenen Wochen die Gemüter der Entwickler und nährt die Spekulationen um einen Fork.] auf pro-linux.de 2006</ref>


Die CDDL erlaubt die gleichzeitige Existenz mit Code unterschiedlicher Lizenzen nebeneinander, solange dies nicht die Lizenzbedingungen der unter die CDDL gestellten Programmteile verändert. Unter der CDDL veröffentlichter Code darf auch bei Veränderung nur unter Beibehaltung des Lizenztextes weiterverbreitet werden.<ref>{{Webarchiv |url=https://blogs.oracle.com/chandan/entry/copyrights_licenses_and_cddl_illustrated |text=Copyrights, Licenses and CDDL Illustrated |wayback=20150529114715}} von chandan on Sep 18, 2006; abgerufen am 11. Februar 2024.</ref>
Am 14. Juni 2005 wurde der Quellcode des von Sun Microsystems entwickelten [[Betriebssystem]]s [[Solaris (Betriebssystem)|Solaris]] durch das [[OpenSolaris]]-Projekt unter die CDDL gestellt und somit als Open-Source-Software zur Verfügung gestellt.


== Weblinks ==
== Weblinks ==
* {{Webarchiv |url=http://www.sun.com/cddl/ |text=CDDL-Informationen (Lizenztext und Unterschiede zur MPL) |wayback=20090209213009}}
* [http://opensource.org/licenses/cddl1.php Common Development and Distribution License (CDDL)], englisch
* [http://www.sun.com/cddl/ Common Development and Distribution License (CDDL) Information]
* [http://lwn.net/Articles/114839/ The Common Development and Distribution License], erklärt in den Linux Weekly News
* [http://blogs.sun.com/chandan/entry/copyrights_licenses_and_cddl_illustrated Copyrights, Licenses and CDDL Illustrated] – Vergleich von proprietären Lizenzen, BSD, GPL und CDDL
* [http://www.heise.de/newsticker/meldung/55318 heise-online: CDDL-Lizenz von Sun erhält Segen der Open Source Initiative]


== Einzelnachweise ==
[[Kategorie:FLOSS-Lizenz]]
<references />


[[Kategorie:FLOSS-Lizenz]]
[[ca:Common Development and Distribution License]]
[[en:Common Development and Distribution License]]
[[es:Common Development and Distribution License]]
[[fr:Common Development and Distribution License]]
[[it:Common Development and Distribution License]]
[[ja:Common Development and Distribution License]]
[[ko:공동 개발 및 배포 허가서]]
[[pl:Common Development and Distribution License]]
[[pt:Common Development and Distribution License]]
[[ru:CDDL]]
[[sk:Common Development and Distribution License]]
[[sv:Common Development and Distribution License]]
[[zh:通用开发与散布许可证]]

Aktuelle Version vom 27. Juni 2024, 17:24 Uhr

Die Common Development and Distribution License (CDDL) ist eine Open-Source-Lizenz von Sun Microsystems[1] basierend auf der Mozilla Public License Version 1.1. Die CDDL wurde am 1. Dezember 2004 der Open Source Initiative zur Abklärung zugesandt und Mitte Januar 2005 für Open-Source-kompatibel befunden.[2] Am 14. Juni 2005 wurde der Quellcode des von Sun Microsystems entwickelten Betriebssystems Solaris durch das OpenSolaris-Projekt unter die CDDL gestellt und somit als Open-Source-Software zur Verfügung gestellt.

Die CDDL ist auch von der Free Software Foundation (FSF) als freie Lizenz anerkannt. Diese empfiehlt deren Nutzung jedoch nicht zusammen mit der eigenen GNU General Public License (GPL).[3] Laut FSF ist die CDDL im Rahmen eines abgeleiteten Werkes nicht kompatibel mit der GPL. Die CDDL enthält eine Klausel, nach der die Lizenz für einen bestimmten Lizenznehmer ungültig wird, wenn dieser Lizenznehmer rechtliche Schritte gegen den Lizenzgeber unternimmt, die sich auf durch das lizenzierte Werk eventuell verletzte Patente beziehen. In diesem Fall erlischt die Lizenz innerhalb von 60 Tagen, sofern die Patentklage in dieser Frist nicht zurückgezogen wird. Die aktuelle Fassung der GPL schließt jedoch die gleichzeitige Verwendung einer Lizenz (im Rahmen eines abgeleiteten Werkes), die zusätzliche Restriktionen (hier: das Verbot von Patentklagen gegen Entwickler/Lizenzgeber) enthält, aus. Es gibt jedoch auch Einzelne, wie z. B. cdrtools-Autor Jörg Schilling,[4] welche eine Kompatibilität der GPL mit der CDDL im Rahmen eines "kombinierten Werkes" sehen (siehe auch Lizenzdiskussion bei den cdrtools). Die Frage der GPL-Kompatibilität wurde teils hitzig im FLOSS-Umfeld diskutiert.[5][6]

Die CDDL erlaubt die gleichzeitige Existenz mit Code unterschiedlicher Lizenzen nebeneinander, solange dies nicht die Lizenzbedingungen der unter die CDDL gestellten Programmteile verändert. Unter der CDDL veröffentlichter Code darf auch bei Veränderung nur unter Beibehaltung des Lizenztextes weiterverbreitet werden.[7]

Einzelnachweise

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  1. Common Development and Distribution License (CDDL) Information (englisch) (Memento vom 9. Februar 2009 im Internet Archive)
  2. heise online: CDDL-Lizenz von Sun erhält Segen der Open Source Initiative
  3. Das GNU-Projekt über die CDDL
  4. Archivierte Kopie (Memento vom 3. März 2016 im Internet Archive) auf osscc.net; abgerufen am 11. Februar 2024.
  5. Eben Moglen's view on mkisofs GPL (non-)compliance
  6. Ein Streit zwischen dem Maintainer der cdrtools in der Debian-Distribution und dem Autor Jörg Schilling bewegte die vergangenen Wochen die Gemüter der Entwickler und nährt die Spekulationen um einen Fork. auf pro-linux.de 2006
  7. Copyrights, Licenses and CDDL Illustrated (Memento vom 29. Mai 2015 im Internet Archive) von chandan on Sep 18, 2006; abgerufen am 11. Februar 2024.