„Common Development and Distribution License“ – Versionsunterschied
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Die '''Common Development and Distribution License''' ('''CDDL''') ist eine [[Open-Source-Lizenz]] von [[Sun Microsystems]]<ref>{{Webarchiv |url=http://www.sun.com/cddl/ |text=Common Development and Distribution License (CDDL) Information (englisch) |wayback=20090209213009}}</ref> basierend auf der [[Mozilla Public License]] Version 1.1. Die CDDL wurde am 1. Dezember 2004 der [[Open Source Initiative]] zur Abklärung zugesandt und Mitte Januar 2005 für Open-Source-kompatibel befunden.<ref>[https://www.heise.de/newsticker/meldung/CDDL-Lizenz-von-Sun-erhaelt-Segen-der-Open-Source-Initiative-128311.html heise online: CDDL-Lizenz von Sun erhält Segen der Open Source Initiative]</ref> Am 14. Juni 2005 wurde der Quellcode des von Sun Microsystems entwickelten [[Betriebssystem]]s [[Solaris (Betriebssystem)|Solaris]] durch das [[OpenSolaris]]-Projekt unter die CDDL gestellt und somit als Open-Source-Software zur Verfügung gestellt. |
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Die CDDL ist auch von der [[Free Software Foundation]] (FSF) als freie Lizenz anerkannt. Diese empfiehlt deren Nutzung jedoch nicht zusammen mit der eigenen [[GNU General Public License]] (GPL).<ref>[http://www.gnu.org/licenses/license-list.html#CDDL Das GNU-Projekt über die CDDL]</ref> Laut FSF ist die CDDL im Rahmen eines ''abgeleiteten Werkes'' nicht kompatibel mit der GPL. Die CDDL enthält eine Klausel, nach der die Lizenz für einen bestimmten Lizenznehmer ungültig wird, wenn dieser Lizenznehmer rechtliche Schritte gegen den Lizenzgeber unternimmt, die sich auf durch das lizenzierte Werk eventuell verletzte [[Patent]]e beziehen. In diesem Fall erlischt die Lizenz innerhalb von 60 Tagen, sofern die Patentklage in dieser Frist nicht zurückgezogen wird. Die aktuelle Fassung der GPL schließt jedoch die gleichzeitige Verwendung einer Lizenz (im Rahmen eines abgeleiteten Werkes), die zusätzliche Restriktionen (hier: das Verbot von Patentklagen gegen Entwickler/Lizenzgeber) enthält, aus. Es gibt jedoch auch Einzelne, wie z. B. [[cdrtools]]-Autor Jörg Schilling<ref> |
Die CDDL ist auch von der [[Free Software Foundation]] (FSF) als freie Lizenz anerkannt. Diese empfiehlt deren Nutzung jedoch nicht zusammen mit der eigenen [[GNU General Public License]] (GPL).<ref>[http://www.gnu.org/licenses/license-list.html#CDDL Das GNU-Projekt über die CDDL]</ref> Laut FSF ist die CDDL im Rahmen eines ''abgeleiteten Werkes'' nicht kompatibel mit der GPL. Die CDDL enthält eine Klausel, nach der die Lizenz für einen bestimmten Lizenznehmer ungültig wird, wenn dieser Lizenznehmer rechtliche Schritte gegen den Lizenzgeber unternimmt, die sich auf durch das lizenzierte Werk eventuell verletzte [[Patent]]e beziehen. In diesem Fall erlischt die Lizenz innerhalb von 60 Tagen, sofern die Patentklage in dieser Frist nicht zurückgezogen wird. Die aktuelle Fassung der GPL schließt jedoch die gleichzeitige Verwendung einer Lizenz (im Rahmen eines abgeleiteten Werkes), die zusätzliche Restriktionen (hier: das Verbot von Patentklagen gegen Entwickler/Lizenzgeber) enthält, aus. Es gibt jedoch auch Einzelne, wie z. B. [[cdrtools]]-Autor [[Jörg Schilling]],<ref>{{Webarchiv |url=http://www.osscc.net/de/gplger.html |text=Archivierte Kopie |wayback=20160303204219}} auf osscc.net; abgerufen am 11. Februar 2024.</ref> welche eine Kompatibilität der GPL mit der CDDL im Rahmen eines "kombinierten Werkes" sehen (siehe auch [[Cdrtools#Lizenzdiskussion|Lizenzdiskussion bei den cdrtools]]). Die Frage der GPL-Kompatibilität wurde teils hitzig im [[Free/Libre Open Source Software|FLOSS]]-Umfeld diskutiert.<ref>[http://arch-general.archlinux.narkive.com/7gL03tdf/eben-moglen-s-view-on-mkisofs-gpl-non-compliance Eben Moglen's view on mkisofs GPL (non-)compliance]</ref><ref>[http://www.pro-linux.de/news/1/10155/neuer-streit-um-cdrtools.html Ein Streit zwischen dem Maintainer der cdrtools in der Debian-Distribution und dem Autor Jörg Schilling bewegte die vergangenen Wochen die Gemüter der Entwickler und nährt die Spekulationen um einen Fork.] auf pro-linux.de 2006</ref> |
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Die CDDL erlaubt die gleichzeitige Existenz mit Code unterschiedlicher Lizenzen nebeneinander, solange dies nicht die Lizenzbedingungen der unter die CDDL gestellten Programmteile verändert. Unter der CDDL veröffentlichter Code darf auch bei Veränderung nur unter Beibehaltung des Lizenztextes weiterverbreitet werden.<ref> |
Die CDDL erlaubt die gleichzeitige Existenz mit Code unterschiedlicher Lizenzen nebeneinander, solange dies nicht die Lizenzbedingungen der unter die CDDL gestellten Programmteile verändert. Unter der CDDL veröffentlichter Code darf auch bei Veränderung nur unter Beibehaltung des Lizenztextes weiterverbreitet werden.<ref>{{Webarchiv |url=https://blogs.oracle.com/chandan/entry/copyrights_licenses_and_cddl_illustrated |text=Copyrights, Licenses and CDDL Illustrated |wayback=20150529114715}} von chandan on Sep 18, 2006; abgerufen am 11. Februar 2024.</ref> |
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Aktuelle Version vom 27. Juni 2024, 17:24 Uhr
Die Common Development and Distribution License (CDDL) ist eine Open-Source-Lizenz von Sun Microsystems[1] basierend auf der Mozilla Public License Version 1.1. Die CDDL wurde am 1. Dezember 2004 der Open Source Initiative zur Abklärung zugesandt und Mitte Januar 2005 für Open-Source-kompatibel befunden.[2] Am 14. Juni 2005 wurde der Quellcode des von Sun Microsystems entwickelten Betriebssystems Solaris durch das OpenSolaris-Projekt unter die CDDL gestellt und somit als Open-Source-Software zur Verfügung gestellt.
Die CDDL ist auch von der Free Software Foundation (FSF) als freie Lizenz anerkannt. Diese empfiehlt deren Nutzung jedoch nicht zusammen mit der eigenen GNU General Public License (GPL).[3] Laut FSF ist die CDDL im Rahmen eines abgeleiteten Werkes nicht kompatibel mit der GPL. Die CDDL enthält eine Klausel, nach der die Lizenz für einen bestimmten Lizenznehmer ungültig wird, wenn dieser Lizenznehmer rechtliche Schritte gegen den Lizenzgeber unternimmt, die sich auf durch das lizenzierte Werk eventuell verletzte Patente beziehen. In diesem Fall erlischt die Lizenz innerhalb von 60 Tagen, sofern die Patentklage in dieser Frist nicht zurückgezogen wird. Die aktuelle Fassung der GPL schließt jedoch die gleichzeitige Verwendung einer Lizenz (im Rahmen eines abgeleiteten Werkes), die zusätzliche Restriktionen (hier: das Verbot von Patentklagen gegen Entwickler/Lizenzgeber) enthält, aus. Es gibt jedoch auch Einzelne, wie z. B. cdrtools-Autor Jörg Schilling,[4] welche eine Kompatibilität der GPL mit der CDDL im Rahmen eines "kombinierten Werkes" sehen (siehe auch Lizenzdiskussion bei den cdrtools). Die Frage der GPL-Kompatibilität wurde teils hitzig im FLOSS-Umfeld diskutiert.[5][6]
Die CDDL erlaubt die gleichzeitige Existenz mit Code unterschiedlicher Lizenzen nebeneinander, solange dies nicht die Lizenzbedingungen der unter die CDDL gestellten Programmteile verändert. Unter der CDDL veröffentlichter Code darf auch bei Veränderung nur unter Beibehaltung des Lizenztextes weiterverbreitet werden.[7]
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- CDDL-Informationen (Lizenztext und Unterschiede zur MPL) ( vom 9. Februar 2009 im Internet Archive)
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Common Development and Distribution License (CDDL) Information (englisch) ( vom 9. Februar 2009 im Internet Archive)
- ↑ heise online: CDDL-Lizenz von Sun erhält Segen der Open Source Initiative
- ↑ Das GNU-Projekt über die CDDL
- ↑ Archivierte Kopie ( vom 3. März 2016 im Internet Archive) auf osscc.net; abgerufen am 11. Februar 2024.
- ↑ Eben Moglen's view on mkisofs GPL (non-)compliance
- ↑ Ein Streit zwischen dem Maintainer der cdrtools in der Debian-Distribution und dem Autor Jörg Schilling bewegte die vergangenen Wochen die Gemüter der Entwickler und nährt die Spekulationen um einen Fork. auf pro-linux.de 2006
- ↑ Copyrights, Licenses and CDDL Illustrated ( vom 29. Mai 2015 im Internet Archive) von chandan on Sep 18, 2006; abgerufen am 11. Februar 2024.