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„Bundeseinheitliche Arztnummer“ – Versionsunterschied

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Die '''Bundeseinheitliche Arztnummer''' (BAN) ist eine eindeutige Identifikationsnummer für Ärzte in Deutschland<ref name="Brand.Ärztebl.">H.-A. Kühne "Ärztekammern beschließen Herausgabe des elektronischen Arztausweises" Brandenburgisches Ärzteblatt 8/2004 S. 243</ref>. Sie wurde zum 1. Juli 2003 deutschlandweit eingeführt. Die neunstellige Nummer, die im Meldesystem jeder [[Ärztekammer (Deutschland)|Ärztekammer]] geführt wird, setzt sich zusammen aus der internen Arztnummer und der Nummer der Landesärztekammer, in deren Bereich der Arzt erstmals eine [[Approbation (Heilberufe)|Approbation]] erhält. Ärzte, die bereits vor Einführung der BAN in einer Ärztekammer gemeldet waren, erhielten die Ärztekammernummer, der der Arzt am Stichtag 1. Juli 2003 angehörte. Die Bundeseinheitliche Arztnummer bleibt dem jeweiligen Arzt fest zugeteilt und wird auch bei Wechsel der Landesärztekammer beibehalten.<ref name="Brand.Ärztebl."/> Bei Einführung galt die BAN als wichtige Voraussetzung für die Einführung eines [[elektronischer Arztausweis|elektronischen Arztausweises]].<ref>{{Webarchiv|url=https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/Taetigkeit2004_00Inhalt.pdf |wayback=20210919223828 |text=Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer 2004 |archiv-bot=2023-06-19 18:26:08 InternetArchiveBot }} (abgerufen am 27. November 2020; PDF; 1,5&nbsp;MB)</ref>
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{{Belege}}
== Siehe auch ==
Die neunstellige '''Bundeseinheitliche Arztnummer''', die im Meldesystem jeder Ärztekammer geführt wird, setzt sich zusammen aus der internen Arztnummer und der Nummer der Landesärztekammer, der der Arzt am Stichtag 1. Juli 2003 angehörte. Die Einführung der BAN wurde am 1. Juli 2003 beschlossen und stellt eine Voraussetzung für den elektronischen Arztausweis dar.
* [[Lebenslange Arztnummer]]

== Einzelnachweise ==
<references />

[[Kategorie:Medizininformatik (Deutschland)]]
[[Kategorie:Ausweis]]
[[Kategorie:Berufsrecht der medizinischen Berufe (Deutschland)]]

Aktuelle Version vom 23. Mai 2025, 07:48 Uhr

Die Bundeseinheitliche Arztnummer (BAN) ist eine eindeutige Identifikationsnummer für Ärzte in Deutschland[1]. Sie wurde zum 1. Juli 2003 deutschlandweit eingeführt. Die neunstellige Nummer, die im Meldesystem jeder Ärztekammer geführt wird, setzt sich zusammen aus der internen Arztnummer und der Nummer der Landesärztekammer, in deren Bereich der Arzt erstmals eine Approbation erhält. Ärzte, die bereits vor Einführung der BAN in einer Ärztekammer gemeldet waren, erhielten die Ärztekammernummer, der der Arzt am Stichtag 1. Juli 2003 angehörte. Die Bundeseinheitliche Arztnummer bleibt dem jeweiligen Arzt fest zugeteilt und wird auch bei Wechsel der Landesärztekammer beibehalten.[1] Bei Einführung galt die BAN als wichtige Voraussetzung für die Einführung eines elektronischen Arztausweises.[2]

Einzelnachweise

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  1. a b H.-A. Kühne "Ärztekammern beschließen Herausgabe des elektronischen Arztausweises" Brandenburgisches Ärzteblatt 8/2004 S. 243
  2. Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer 2004 (Memento des Originals vom 19. September 2021 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bundesaerztekammer.de (abgerufen am 27. November 2020; PDF; 1,5 MB)