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=== Reisewarnungen ===
Eine Reisewarnung ist ein vom Auswärtigen Amt offiziell ausgesprochener [[Appell (Kommunikation)|Appell]], von Reisen in das betreffende Land oder in bestimmte Regionen dieses Landes (''Teilreisewarnung'') abzusehen. Reisewarnungen werden nur ausgesprochen, wenn von einer akuten „Gefahr für Leib und Leben“ ausgegangen werden muss. Bundesbürger, die in einem so charakterisierten Land leben oder zu Gast sind, werden gegebenenfalls zur Ausreise angehalten.
 
Aktuell (Stand: 2023) bestehen Reisewarnungen für folgende Länder: [[Afghanistan]], [[Belarus]], [[Haiti]], [[Iran]], [[Israel]] (inkl. [[palästinensische Gebiete]]), [[Jemen]], [[Libanon]], [[Libyen]], [[Myanmar]], [[Niger]], [[Somalia]], [[Sudan]], [[Südsudan]], [[Syrien]], [[Ukraine]] und [[Zentralafrikanische Republik]]. Für weitere Länder gelten Teilreisewarnungen.<ref>{{Internetquelle |autor=Auswärtiges Amt |url=https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/10.2.8Reisewarnungen |titel=Aktuelle Reisewarnungen |sprache=de |abruf=2023-11-06}}</ref>
 
==== Rücktrittsrecht bei Pauschalreisen wegen der COVID-19-Pandemie ====