„Goding“ – Versionsunterschied
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''"Als ich, Eckhard von Hövern, Gogreve zu dem Hassel, Gericht abhielt, erschien vor mir Herr Jan von Salder und klagte wegen des Gutes, das sein Bruder Bodo von Salder dem Stifte zu Hildesheim verkauft hatte, das 12 Hufen mit allem, was dazu gehört, bei Sarstedt umfasst. Das ließ man Bodo von Salder Wissen tun. Der kam später zur Dingzeit, als ich wieder zum Gericht auf dem Hassel sass. Von den Herren Jan und Cord von Salder war ein Bote gegenwärtig, der um einen Fürsprecher bat. Tileke, der Windmüller von Evern, wurde als solcher bestimmt und beklagt das Gut zum zweitenmal. Die Amtleute meines Herren, des Bischofs von Hildesheim, waren zugegen und verlangten Antwort auf die Klage. Deshalb wurde der Bote Herr Jans und Herrn Cords gefragt, ob er Vollmacht habe, Recht zu nehmen und Recht zu geben an Stelle seiner Herren. Darauf trat sein Fürsprecher, der vorgenannte Tileke, vor und erklärte im Namen des Boten, er habe nur Vollmacht, das Gut zu beklagen. Dann trat Bodo von Salder vor Gericht und bat mich, dass er sein Wort selber sprechen dürfe. Er erklärte, dass er die Rechte seines Herrn, des Bischofs, und seines Stiftes gewahrt wissen wolle. Seinen Brüdern aber könne er ihr Unrecht nachweisen. Herr Jan, sein Bruder, habe seinerzeit gegen das Gut 8 Hufen und den Zehnten zu Herbergen erhalten und dazu gebe er, Bodo, ihm noch 40 lötige Mark. Herrn Cord, seinem Bruder, seien seinesteils dafür der Zehnte zu Solschen und 11 Hufen zugefallen. Alles das könne er beweisen mit ihren Briefen, die sie darüber ausgestellt hätten."''
Der weitere Ablauf der Verhandlung und die gerichtliche Entscheidung sind in der Urkunde nicht erwähnt. Als Fürsprecher wird neben dem erwähnten Tileke Hermann von Müllingen aufgeführt. Dingleute waren unter anderem Henneke Busseken (Busche), Henning von Müllingen, Hans [[Schwicheldt (Adelsgeschlecht)|von Schwichelt]], Ludolf von Seilenstedt, Aschwin von Roden, Albert von dem Damme und Henrich Pepersack. Der Gogreve und der Fürsprecher Hermann von Müllingen bekräftigten die Urkunde durch Anhängen ihrer Siegel.
== Literatur/Quellenverzeichnung ==
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