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{{Begriffsklärungshinweis}}
Der '''Decimator''' oder '''Zehentner''' war ein mittelalterlicher Amtsträger oder Beauftragter von Klöstern, Pfarren, Grundherren oder Zehntpächtern, dessen Aufgabe es war, den [[Zehnt]] einzutreiben. Zur Aufbewahrung des Zehnten wurden große ''[[Zehntscheune]]n'' gebaut, und meist mussten die Zehntpflichtigen ihre Abgaben dort oder am [[Zehnthof]] selbst abliefern.
 
Der Begriff wurde aber gelegentlich auch für die Empfänger des Zehnts angewandt, so z.&nbsp;B. die „Decimatores majores“, d.&nbsp;h. die Empfänger des [[Zehnt#Der Zehnte im Mittelalter|„Großen Zehnten“]], und die „Decimatores minores“, die Nutznießer des „Kleinen Zehnten“.<ref>[http://www.kirche-im-bistum-aachen.de/kiba/dcms/traeger/0/pfarre-st-martinus-richterich/gemeinde/hist/chronik1991/03.pdf Geschichte der Pfarre St. Martinus Richterich, Teil III, S. 20]{{Toter Link|date=2018-04 |archivebot=2018-04-05 21:51:54 InternetArchiveBot |url=http://www.kirche-im-bistum-aachen.de/kiba/dcms/traeger/0/pfarre-st-martinus-richterich/gemeinde/hist/chronik1991/03.pdf }}</ref><ref>[http://books.google.com/books?id=RxoaAAAAYAAJ&pg=PA45&lpg=PA45&dq=Decimatores+majores+%22Decimatores+majores+%22&source=bl&ots=_swa3VngmA&sig=JsCxAAgHlSTE8Txu1v0DB6HDiQQ&hl=en&ei=jXSjSfOXG-CbtweLjZXWBA&sa=X&oi=book_result&resnum=2&ct=result#PPA45,M1 A. und F. Altmann: ''Besteht eine RechspflichtRechtspflicht des Magistrats zu Gleiwitz zur Uebernahme des Patronats über die neu zu erbauende zweite katholische Kirche daselbst?''] In: ''Deutsche Zeitschrift für Kirchenrecht.'' III. Band, Mohr-Siebeck, Freiburg/Leipzig 1893, S. 45.</ref>
 
== Einzelnachweise ==