Benutzer Diskussion:MrPtroll und Bundesfreiwilligendienst: Unterschied zwischen den Seiten
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[[Datei:Bundesfreiwilligendienst Logo.svg|thumb|Logo]] |
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Hoi, ich habe mal für [[Fritz Ernst]] eine Begriffsklärung angelegt und die anderen Artikel verschoben [[Benutzer:WWSS1|- -- ωωσσI]] - <sub>[[Benutzer Diskussion:WWSS1|talk with me]]</sub> <sup>[[Benutzer:WWSS1/Bewertung|Bewertung]] </sup> 06:40, 9. Dez. 2011 (CET) |
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[[Datei:Werbemotive Bundesfreiwilligendienst.jpg|miniatur|Werbemotive zum Bundesfreiwilligendienst]] |
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:Super. Danke. -- [[Benutzer:MrPtroll|MrPtroll]] 08:33, 9. Dez. 2011 (CET) |
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Der '''Bundesfreiwilligendienst''' (kurz: ''BFD'') ist 2011 als Initiative zur freiwilligen, gemeinnützigen und unentgeltlichen Arbeit |
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::Wenn Du willst kannst Du mir ja [[Benutzer:WWSS1/Bewertung|hier]] ein Pro hinterlassen [[Benutzer:WWSS1|- -- ωωσσI]] - <sub>[[Benutzer Diskussion:WWSS1|talk with me]]</sub> <sup>[[Benutzer:WWSS1/Bewertung|Bewertung]] </sup> 08:59, 9. Dez. 2011 (CET) |
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eingeführt worden. Der Bundesfreiwilligendienst wurde von der Bundesregierung als Reaktion auf die Aussetzung der [[Wehrpflicht in Deutschland|Wehrpflicht]] und damit auch des [[Zivildienst]]es eingeführt. Er soll die bestehenden Freiwilligendienste [[Freiwilliges Soziales Jahr]] und [[Freiwilliges Ökologisches Jahr]] ergänzen und das bürgerschaftliche Engagement fördern. Ziel ist es unter anderem auch, das Konzept des Freiwilligendienstes auf eine breitere gesellschaftliche Basis zu stellen, da der Bundesfreiwilligendienst nach oben auch für Erwachsene über 27 Jahre offen ist. |
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::: Mach ich sobald ich darf. Gute neue Woche [[Benutzer:MrPtroll|MrPtroll]] 23:25, 11. Dez. 2011 (CET) |
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Die zentrale Verwaltung wird durch das [[Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben]] (Nachfolgebehörde des Bundesamtes für den Zivildienst) wahrgenommen. |
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==[[Benutzer:PTroll/Herbert Ernst Wiegand]]== |
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Ich hab den Artikel in Deinen Benuztzernamensraum verschoben, damit Du erst mal in Ruhe einen Artikel auzs diesem hastigen Abriss machen kannst. Danach bitte zurückschieben. Egal was Du oben drüber schreibst, gehören nur aus Deiner Sicht fertige Artikel in den Artikelnamensraum. Was im Artikel völlig fehlt, sind der Relevanznachweis nach [[WP:RK#Personen]], seine Werke und der komplette Lebenslauf, steht ja alles in der Quelle, also nur Fleissaufgabe. Zur Formatierung eines Textes siehe [[WP:Biografie]] und [[WP:Formatierung]] sowie [WP:Ebelege]]. Danke. [[Benutzer:Andy king50|Andreas König]] 09:19, 27. Dez. 2011 (CET) |
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== Vorgeschichte == |
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Hallo Andreas König. na ich hatte gehofft, dass manche solche Arbeiten gerne machen, das klappt ja manchmal. Jetzt vergammelt es wohl. Aber ich habe bei Dir hineingeschaut, du bist offenbar nicht faul! Da ist viel Spannendes, wo ich mich noch näher umsehen will, zum Beispiel: [[Geschlechtsunterschiede im gesprochenen Japanisch]]. Stark! Gutes Neues Jahr -- [[Benutzer:MrPtroll|MrPtroll]] 09:56, 27. Dez. 2011 (CET) |
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Bereits in den 1950er Jahren gab es als staatliche Masseninitiative in der DDR das [[Nationales Aufbauwerk|Nationale Aufbauwerk]], |
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das sich um Trümmerbeseitigung des zweiten Weltkriegs kümmerte. In den 1960ern wurde diese Initiative von der „Mach-mit-Bewegung“ (Losung: ''[[Schöner unsere Städte und Gemeinden]] - Mach mit!'') und der [[Volkswirtschaftliche Masseninitiative]] (VMI) abgelöst. |
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Die ab Ende der 1990er Jahre immer wieder aufflammende Debatte über eine mögliche Abschaffung der Wehrpflicht und die hohe Nachfrage nach Plätzen in den Jugendfreiwilligendiensten veranlassten das [[Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend|Bundesfamilienministerium]], im Jahr 2003 eine Expertenkommission „Zur Zukunft der Zivilgesellschaft“ einzuberufen. Vertreter der Sozial- und Umweltverbände sowie der betroffenen Ministerien erarbeiteten einen Abschlussbericht, der unter anderem die Förderung von Generationenübergreifenden Freiwilligendiensten anregte. Zwei entsprechende Modellprojekte liefen ab 2004, umfassten jedoch nur Vorhaben mit wöchentlichen Arbeitszeiten bis maximal 20 Stunden, entsprachen also nicht dem Vollzeit-Einsatz in den Jugendfreiwilligendiensten. Auch das seit 2009 bestehende und Ende 2011 auslaufende Nachfolgeprojekt „Freiwilligendienst aller Generationen“ bietet nur Engagementmöglichkeiten auf Teilzeitbasis (8 Wochenstunden). |
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Nachdem sich ab Spätsommer 2010 abzeichnete, dass der Vorstoß des [[Bundesministerium der Verteidigung|Bundesverteidigungsministers]] [[Karl-Theodor zu Guttenberg]] zur Aussetzung der Wehrpflicht wohl erfolgreich verlaufen würde, gab das Bundesfamilienministerium am 16. November 2010 einen Gesetzentwurf für den Bundesfreiwilligendienst in die Ressortabstimmung. Nach einem, den Umständen geschuldeten, relativ kurzen Gesetzgebungsverfahren, ist das ''Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst (Bundesfreiwilligendienstgesetz – BFDG)'' vom 28. April 2011 ([[Bundesgesetzblatt (Deutschland)|BGBl.]] I S. 687) mit Wirkung vom 3. Mai 2011 in Kraft getreten.<ref>{{§§|URL|2=http://www.buzer.de/gesetz/9708/l.htm|3=Wortlaut und Synopsen des Gesetzes zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes}}</ref> Bislang ist das Interesse am Bundesfreiwilligendienst noch sehr verhalten. So klagen alle großen Hilfsdienste, dass der Freiwilligendienst bislang kein Ersatz für den Zivildienst ist.<ref>[http://www.markenpost.de/bundesfreiwilligendienst-niemand-will-sich-engagieren-10121/ ''Bundesfreiwilligendienst: Niemand will sich engagieren''], markenpost.de</ref> |
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== Kritik == |
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{{Belege}} |
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Die Vielfalt der freiwilligen Dienste wird durch diesen neuen Dienst vergrößert, ohne dass eine Wirkung auf den [[Arbeitsmarkt]] oder eine Wirkung für die [[Wohlfahrtspflege|sozialen]] [[Dienstleister]] erreicht wird. |
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Allein die früheren [[Arbeitgeber|Dienstherrn]] der früheren Zivildienstleistenden bedienen sich seither auf dem ersten oder [[Zweiter Arbeitsmarkt|zweiten Arbeitsmarkt]] der aus dem Aufkommen der [[Arbeitslosenversicherung]] bedienten [[Subventionen]] für [[Geringfügige Beschäftigung]]. Eine nachhaltige [[Arbeitsmarktpolitik]] oder die gesamte Bevölkerung ansprechende [[Nachhaltigkeit|nachhaltige]] [[Beschäftigung]]spolitik ist damit nicht erreicht. |
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== Bundesfreiwilligendienstgesetz == |
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{{Infobox Gesetz |
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| Titel=Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst |
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| Kurztitel=Bundesfreiwilligendienstgesetz |
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| Abkürzung=BFDG |
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| Art=[[Bundesgesetz (Deutschland)|Bundesgesetz]] |
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| Geltungsbereich=[[Deutschland|Bundesrepublik Deutschland]] |
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| Rechtsmaterie=[[Verwaltungsrecht (Deutschland)#Das besondere Verwaltungsrecht|Besonderes Verwaltungsrecht]] |
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| FNA=2173-2 |
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| DatumGesetz=28. April 2011 ([[Bundesgesetzblatt (Deutschland)|BGBl.]] I S. 687) |
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| Inkrafttreten=überw. 3. Mai 2011 |
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| Neubekanntmachung= |
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| Neufassung= |
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| InkrafttretenNeufassung= |
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| LetzteÄnderung= |
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| InkrafttretenLetzteÄnderung= |
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| Außerkrafttreten= |
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| GESTA=I005 |
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* Der Dienst soll das Engagement für das ''Allgemeinwohl'' in sozialen, ökologischen und kulturellen Bereichen sowie im Sport und – neu gegenüber den Jugendfreiwilligendiensten: im Zivil- und Katastrophenschutz sowie in der Integration – fördern. Außerdem dient er dem lebenslangen Lernen. (§ 1: Aufgaben) |
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* Potenzielle Freiwillige sind alle Personen nach Abschluss der Vollzeitschulpflicht und ''ohne Altersgrenze'' nach oben (§ 2 Nr. 1). |
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* Die Arbeit erfolgt in ''Vollzeit''; bei Freiwilligen über 27 Jahren ist auch eine Reduzierung auf bis zu 20 Stunden möglich (§ 2 Nr. 2). |
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* Die ''Dienstdauer'' beträgt in der Regel 12 Monate, in Sonderprojekten zwischen 6 und 24 Monaten; auch eine Stückelung in 3-Monats-Blöcke ist in Sonderfällen möglich (§§ 2 Nr. 3 und 3 Abs. 2). |
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* Erwachsene über 27 Jahren dürfen ''alle fünf Jahre wieder'' einen Bundesfreiwilligendienst absolvieren (§ 3 Abs. 2). |
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* Unterkunft, Verpflegung, Kleidung und Taschengeld sollen analog zu den Jugendfreiwilligendiensten bezahlt werden (§ 2 Nr. 4). |
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* ''Einsatzstellen'' können gemeinwohlorientierte (nicht nur [[Gemeinnützigkeit|gemeinnützige]]) Institutionen im sozialen und Umweltbereich sein (§ 3 Abs. 1). |
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* ''Seminare'' müssen analog zu den Jugendfreiwilligendiensten im Umfang von 25 Tagen pro Jahr besucht werden, unabhängig von der Wochenarbeitszeit. Bei von 12 Monaten abweichender Dienstzeit ist pro Monat ein Seminartag mehr bzw. weniger vorgeschrieben (§ 4 Abs. 3). Eine Seminarwoche muss der politischen Bildung dienen und soll „in der Regel in den bestehenden staatlichen Zivildienstschulen durchgeführt werden“ (Erläuterung zu § 4). |
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* Eine ''pädagogische Begleitung'' aller Freiwilligen ist vorgesehen, wobei aber nicht festgelegt wird, von wem und wie (§ 4 Abs. 1 und 2). Auf eine Altersgruppen-Ausrichtung sei aber zu achten (Erläuterungen zu § 4). |
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* Die ''Sozialversicherungen'' entsprechen denen in den Jugendfreiwilligendiensten, das heißt die Freiwilligen werden wie Arbeitnehmer versichert. Es besteht (unabhängig von der Höhe des gezahlten Taschengeldes) Versicherungspflicht in den gesetzlichen Sozialversicherungen (§ 17), wobei die Trägerstelle auch die Arbeitnehmeranteile zahlt. Dadurch ergeben sich im Jahre 2011 folgende Beitragssätze: Rentenversicherung 19,9 %, Krankenversicherung 15,5 %, Pflegeversicherung 1,95 % (bzw. 2,2 % bei Kinderlosen), Arbeitslosenversicherung 3,0 %. |
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* Alle ''Einsatzstellen'' müssen vom Bund anerkannt sein, wobei alle bisherigen Zivildienststellen automatisch als anerkannt gelten. Neue Stellen werden vom Bund direkt oder bei einem FSJ/FÖJ-Träger mit Zustimmung des jeweiligen Bundeslandes anerkannt (§ 7). |
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* Die ''Verwaltung'' der Freiwilligenplätze erfolgt über Zentralstellen, die über Träger und Einsatzstellen wachen und die im Winter jeweils zugesagten Bundesmittel ab dem jeweils 1.9. dann weiter verteilen (§ 8). Im Bereich des FSJ gibt es solche Zentralstellen bereits, im Umweltbereich planen [[Naturschutzbund Deutschland|NABU]], [[Bund für Umwelt und_Naturschutz Deutschland|BUND]], [[Schutzstation Wattenmeer]] und der BAK FÖJ den Aufbau von Zentralstellen. |
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* Die ''Arbeitsvereinbarung'' wird auf gemeinsamen Vorschlag von Einsatzstellen und Freiwilligen zwischen dem Bund und der/dem Freiwilligen geschlossen. Dies ist mithin ein zweiseitiges Dienstverhältnis, das aber kein Arbeitsverhältnis im engeren Sinne ist, bei dem der Träger kein Vertragspartner, sondern Auftragnehmer des Bundes ist (§ 9). |
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* Es soll Sprecher wie in den Jugendfreiwilligendiensten geben, wobei Details erst noch durch Rechtsverordnung geklärt werden sollen (§ 10). |
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* Ein qualifiziertes Zeugnis für jeden Freiwilligen auszustellen wird Pflicht für die Einsatzstellen (§ 11). |
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* Im November 2011 sollen die Voraussetzungen für die rückwirkende Zahlung des Kindergeldes für Eltern junger Freiwilliger geschaffen sein, so dass auch insoweit eine Gleichbehandlung zum FSJ gegeben ist. |
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==Taschengeld und Zuschüsse== |
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Der Freiwillige soll ein angemessenes Taschengeld erhalten und kann zusätzlich Verpflegung, Unterkunft und Kleidung erhalten bzw. den entsprechenden Gegenwert ausbezahlt bekommen. |
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Die Einsatzstelle entscheidet, wie hoch das Taschengeld ausfällt und ob sie die zusätzlichen Leistungen anbietet bzw. auszahlt. Das Taschengeld an sich ist auf monatlich 330 Euro begrenzt, bei Teilzeiteinsatz wird es anteilmäßig gekürzt. |
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Jeder BFD-Platz wird vom Bund mit 250 Euro (bis 25 Jahre) bzw. 350 Euro (ab 26 Jahre) monatlich gefördert. Hierbei werden jedoch nur das Taschengeld und die anfallenden Sozialabgaben (ca. 40% der Summe aller Leistungen) berücksichtigt. Verpflegung, Unterkunft und Kleidung müssen von der Einsatzstelle selbst getragen werden, sollten sie angeboten werden. |
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Beispiel 1: |
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Es wird für eine 75%-Teilzeitstelle (z.B. 30 von 40 Stunden) ein Taschengeld von 247 Euro monatlich gezahlt (75% von den maximalen 330 Euro). Verpflegung, Unterkunft und Kleidung werden nicht gezahlt. Es ergibt sich durch die ca. 40% Sozialabgaben ein Betrag von ca. 99 Euro. Die Kosten von 346 Euro (247 Euro Taschengeld + 99 Euro Abgaben) werden gerade noch vollständig vom Bund übernommen (bis 350 Euro bei über 25-jährigen). |
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Beispiel 2: |
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Es wird für eine Vollzeitstelle das maximale Taschengeld von 330 Euro monatlich gezahlt. Verpflegung, Unterkunft und Kleidung werden mit pauschal 200 Euro ausgezahlt. Es ergibt sich durch die ca. 40% Sozialabgaben ein Betrag von ca. 212 Euro. Die Kosten von 542 Euro (330 Euro Taschengeld + 212 Euro Abgaben) werden mit den maximalen 350 Euro vom Bund übernommen, die Einsatzstelle trägt den restlichen Anteil von 192 Euro. |
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==Zahlen== |
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Ende Oktober 2011 vermeldet das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) mehr als 21.000 Vereinbarungen mit Bundesfreiwilligen ("Bufdis"), wie z.B. Radio Charivari berichtet [http://www.charivari.de/nachrichten/neuer-bundesfreiwilligendienst-kommt-langsam-an,4ead407964986.php]. In dieser Zahl sind nicht die im November noch 1271 freiwilligen Zivis enthalten, die noch bis zum Jahresende ihren Dienst leisten. |
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== Weblinks == |
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* [http://www.bundesfreiwilligendienst.de/ Offizielle Homepage des Bundesfreiwilligendienstes BFD] |
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* [http://www.bundesfreiwilligendienst-stadt.de/ Servicestelle "Bundesfreiwilligendienst – für meine Stadt", des Deutschen Städtetages] |
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* [http://www.gesetze-im-internet.de/bfdg/BJNR068710011.html Text des Bundesfreiwilligendienstgesetzes - BFDG] |
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* [http://www.weltwaerts-news.de/ Nachrichtenportal mit wichtigen Neuerungen zum Bundesfreiwilligendienst] |
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* [http://www.freiwillig-am-meer.de/ Freiwillig - am - Meer] Homepage der Umweltverbände an Nord- und Ostsee |
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* [http://www.freiwillige-im-naturschutz.de Bundesfreiwillig - aber natürlich!] Information von NABU und NAJU |
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* [http://oeko-bundesfreiwilligendienst.de/ BFD-Website des FÖF e.V.] Zusammenschluss diverser freier Träger zur Zentralstelle des Öko-Bundesfreiwilligendienstes |
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* [http://www.aktive-buergerschaft.de/buergergesellschaft/kommentare/2011/11-12_jahresrueckblick_2011/gisela_jakob Die ambivalente Erfolgsgeschichte des Bundesfreiwilligendienstes] - Prof. Dr. [[Gisela Jakob]], Dezember 2011 |
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== Einzelnachweise == |
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<references /> |
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{{Rechtshinweis}} |
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[[Kategorie:Soziales Engagement]] |
Version vom 28. Dezember 2011, 18:15 Uhr

Der Bundesfreiwilligendienst (kurz: BFD) ist 2011 als Initiative zur freiwilligen, gemeinnützigen und unentgeltlichen Arbeit eingeführt worden. Der Bundesfreiwilligendienst wurde von der Bundesregierung als Reaktion auf die Aussetzung der Wehrpflicht und damit auch des Zivildienstes eingeführt. Er soll die bestehenden Freiwilligendienste Freiwilliges Soziales Jahr und Freiwilliges Ökologisches Jahr ergänzen und das bürgerschaftliche Engagement fördern. Ziel ist es unter anderem auch, das Konzept des Freiwilligendienstes auf eine breitere gesellschaftliche Basis zu stellen, da der Bundesfreiwilligendienst nach oben auch für Erwachsene über 27 Jahre offen ist.
Die zentrale Verwaltung wird durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (Nachfolgebehörde des Bundesamtes für den Zivildienst) wahrgenommen.
Vorgeschichte
Bereits in den 1950er Jahren gab es als staatliche Masseninitiative in der DDR das Nationale Aufbauwerk, das sich um Trümmerbeseitigung des zweiten Weltkriegs kümmerte. In den 1960ern wurde diese Initiative von der „Mach-mit-Bewegung“ (Losung: Schöner unsere Städte und Gemeinden - Mach mit!) und der Volkswirtschaftliche Masseninitiative (VMI) abgelöst.
Die ab Ende der 1990er Jahre immer wieder aufflammende Debatte über eine mögliche Abschaffung der Wehrpflicht und die hohe Nachfrage nach Plätzen in den Jugendfreiwilligendiensten veranlassten das Bundesfamilienministerium, im Jahr 2003 eine Expertenkommission „Zur Zukunft der Zivilgesellschaft“ einzuberufen. Vertreter der Sozial- und Umweltverbände sowie der betroffenen Ministerien erarbeiteten einen Abschlussbericht, der unter anderem die Förderung von Generationenübergreifenden Freiwilligendiensten anregte. Zwei entsprechende Modellprojekte liefen ab 2004, umfassten jedoch nur Vorhaben mit wöchentlichen Arbeitszeiten bis maximal 20 Stunden, entsprachen also nicht dem Vollzeit-Einsatz in den Jugendfreiwilligendiensten. Auch das seit 2009 bestehende und Ende 2011 auslaufende Nachfolgeprojekt „Freiwilligendienst aller Generationen“ bietet nur Engagementmöglichkeiten auf Teilzeitbasis (8 Wochenstunden).
Nachdem sich ab Spätsommer 2010 abzeichnete, dass der Vorstoß des Bundesverteidigungsministers Karl-Theodor zu Guttenberg zur Aussetzung der Wehrpflicht wohl erfolgreich verlaufen würde, gab das Bundesfamilienministerium am 16. November 2010 einen Gesetzentwurf für den Bundesfreiwilligendienst in die Ressortabstimmung. Nach einem, den Umständen geschuldeten, relativ kurzen Gesetzgebungsverfahren, ist das Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst (Bundesfreiwilligendienstgesetz – BFDG) vom 28. April 2011 (BGBl. I S. 687) mit Wirkung vom 3. Mai 2011 in Kraft getreten.[1] Bislang ist das Interesse am Bundesfreiwilligendienst noch sehr verhalten. So klagen alle großen Hilfsdienste, dass der Freiwilligendienst bislang kein Ersatz für den Zivildienst ist.[2]
Kritik
Die Vielfalt der freiwilligen Dienste wird durch diesen neuen Dienst vergrößert, ohne dass eine Wirkung auf den Arbeitsmarkt oder eine Wirkung für die sozialen Dienstleister erreicht wird.
Allein die früheren Dienstherrn der früheren Zivildienstleistenden bedienen sich seither auf dem ersten oder zweiten Arbeitsmarkt der aus dem Aufkommen der Arbeitslosenversicherung bedienten Subventionen für Geringfügige Beschäftigung. Eine nachhaltige Arbeitsmarktpolitik oder die gesamte Bevölkerung ansprechende nachhaltige Beschäftigungspolitik ist damit nicht erreicht.
Bundesfreiwilligendienstgesetz
Basisdaten | |
---|---|
Titel: | Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst |
Kurztitel: | Bundesfreiwilligendienstgesetz |
Abkürzung: | BFDG |
Art: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie: | Besonderes Verwaltungsrecht |
Fundstellennachweis: | 2173-2 |
Erlassen am: | 28. April 2011 (BGBl. I S. 687) |
Inkrafttreten am: | überw. 3. Mai 2011 |
GESTA: | I005 |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
- Der Dienst soll das Engagement für das Allgemeinwohl in sozialen, ökologischen und kulturellen Bereichen sowie im Sport und – neu gegenüber den Jugendfreiwilligendiensten: im Zivil- und Katastrophenschutz sowie in der Integration – fördern. Außerdem dient er dem lebenslangen Lernen. (§ 1: Aufgaben)
- Potenzielle Freiwillige sind alle Personen nach Abschluss der Vollzeitschulpflicht und ohne Altersgrenze nach oben (§ 2 Nr. 1).
- Die Arbeit erfolgt in Vollzeit; bei Freiwilligen über 27 Jahren ist auch eine Reduzierung auf bis zu 20 Stunden möglich (§ 2 Nr. 2).
- Die Dienstdauer beträgt in der Regel 12 Monate, in Sonderprojekten zwischen 6 und 24 Monaten; auch eine Stückelung in 3-Monats-Blöcke ist in Sonderfällen möglich (§§ 2 Nr. 3 und 3 Abs. 2).
- Erwachsene über 27 Jahren dürfen alle fünf Jahre wieder einen Bundesfreiwilligendienst absolvieren (§ 3 Abs. 2).
- Unterkunft, Verpflegung, Kleidung und Taschengeld sollen analog zu den Jugendfreiwilligendiensten bezahlt werden (§ 2 Nr. 4).
- Einsatzstellen können gemeinwohlorientierte (nicht nur gemeinnützige) Institutionen im sozialen und Umweltbereich sein (§ 3 Abs. 1).
- Seminare müssen analog zu den Jugendfreiwilligendiensten im Umfang von 25 Tagen pro Jahr besucht werden, unabhängig von der Wochenarbeitszeit. Bei von 12 Monaten abweichender Dienstzeit ist pro Monat ein Seminartag mehr bzw. weniger vorgeschrieben (§ 4 Abs. 3). Eine Seminarwoche muss der politischen Bildung dienen und soll „in der Regel in den bestehenden staatlichen Zivildienstschulen durchgeführt werden“ (Erläuterung zu § 4).
- Eine pädagogische Begleitung aller Freiwilligen ist vorgesehen, wobei aber nicht festgelegt wird, von wem und wie (§ 4 Abs. 1 und 2). Auf eine Altersgruppen-Ausrichtung sei aber zu achten (Erläuterungen zu § 4).
- Die Sozialversicherungen entsprechen denen in den Jugendfreiwilligendiensten, das heißt die Freiwilligen werden wie Arbeitnehmer versichert. Es besteht (unabhängig von der Höhe des gezahlten Taschengeldes) Versicherungspflicht in den gesetzlichen Sozialversicherungen (§ 17), wobei die Trägerstelle auch die Arbeitnehmeranteile zahlt. Dadurch ergeben sich im Jahre 2011 folgende Beitragssätze: Rentenversicherung 19,9 %, Krankenversicherung 15,5 %, Pflegeversicherung 1,95 % (bzw. 2,2 % bei Kinderlosen), Arbeitslosenversicherung 3,0 %.
- Alle Einsatzstellen müssen vom Bund anerkannt sein, wobei alle bisherigen Zivildienststellen automatisch als anerkannt gelten. Neue Stellen werden vom Bund direkt oder bei einem FSJ/FÖJ-Träger mit Zustimmung des jeweiligen Bundeslandes anerkannt (§ 7).
- Die Verwaltung der Freiwilligenplätze erfolgt über Zentralstellen, die über Träger und Einsatzstellen wachen und die im Winter jeweils zugesagten Bundesmittel ab dem jeweils 1.9. dann weiter verteilen (§ 8). Im Bereich des FSJ gibt es solche Zentralstellen bereits, im Umweltbereich planen NABU, BUND, Schutzstation Wattenmeer und der BAK FÖJ den Aufbau von Zentralstellen.
- Die Arbeitsvereinbarung wird auf gemeinsamen Vorschlag von Einsatzstellen und Freiwilligen zwischen dem Bund und der/dem Freiwilligen geschlossen. Dies ist mithin ein zweiseitiges Dienstverhältnis, das aber kein Arbeitsverhältnis im engeren Sinne ist, bei dem der Träger kein Vertragspartner, sondern Auftragnehmer des Bundes ist (§ 9).
- Es soll Sprecher wie in den Jugendfreiwilligendiensten geben, wobei Details erst noch durch Rechtsverordnung geklärt werden sollen (§ 10).
- Ein qualifiziertes Zeugnis für jeden Freiwilligen auszustellen wird Pflicht für die Einsatzstellen (§ 11).
- Im November 2011 sollen die Voraussetzungen für die rückwirkende Zahlung des Kindergeldes für Eltern junger Freiwilliger geschaffen sein, so dass auch insoweit eine Gleichbehandlung zum FSJ gegeben ist.
Taschengeld und Zuschüsse
Der Freiwillige soll ein angemessenes Taschengeld erhalten und kann zusätzlich Verpflegung, Unterkunft und Kleidung erhalten bzw. den entsprechenden Gegenwert ausbezahlt bekommen.
Die Einsatzstelle entscheidet, wie hoch das Taschengeld ausfällt und ob sie die zusätzlichen Leistungen anbietet bzw. auszahlt. Das Taschengeld an sich ist auf monatlich 330 Euro begrenzt, bei Teilzeiteinsatz wird es anteilmäßig gekürzt.
Jeder BFD-Platz wird vom Bund mit 250 Euro (bis 25 Jahre) bzw. 350 Euro (ab 26 Jahre) monatlich gefördert. Hierbei werden jedoch nur das Taschengeld und die anfallenden Sozialabgaben (ca. 40% der Summe aller Leistungen) berücksichtigt. Verpflegung, Unterkunft und Kleidung müssen von der Einsatzstelle selbst getragen werden, sollten sie angeboten werden.
Beispiel 1:
Es wird für eine 75%-Teilzeitstelle (z.B. 30 von 40 Stunden) ein Taschengeld von 247 Euro monatlich gezahlt (75% von den maximalen 330 Euro). Verpflegung, Unterkunft und Kleidung werden nicht gezahlt. Es ergibt sich durch die ca. 40% Sozialabgaben ein Betrag von ca. 99 Euro. Die Kosten von 346 Euro (247 Euro Taschengeld + 99 Euro Abgaben) werden gerade noch vollständig vom Bund übernommen (bis 350 Euro bei über 25-jährigen).
Beispiel 2:
Es wird für eine Vollzeitstelle das maximale Taschengeld von 330 Euro monatlich gezahlt. Verpflegung, Unterkunft und Kleidung werden mit pauschal 200 Euro ausgezahlt. Es ergibt sich durch die ca. 40% Sozialabgaben ein Betrag von ca. 212 Euro. Die Kosten von 542 Euro (330 Euro Taschengeld + 212 Euro Abgaben) werden mit den maximalen 350 Euro vom Bund übernommen, die Einsatzstelle trägt den restlichen Anteil von 192 Euro.
Zahlen
Ende Oktober 2011 vermeldet das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) mehr als 21.000 Vereinbarungen mit Bundesfreiwilligen ("Bufdis"), wie z.B. Radio Charivari berichtet [1]. In dieser Zahl sind nicht die im November noch 1271 freiwilligen Zivis enthalten, die noch bis zum Jahresende ihren Dienst leisten.
Weblinks
- Offizielle Homepage des Bundesfreiwilligendienstes BFD
- Servicestelle "Bundesfreiwilligendienst – für meine Stadt", des Deutschen Städtetages
- Text des Bundesfreiwilligendienstgesetzes - BFDG
- Nachrichtenportal mit wichtigen Neuerungen zum Bundesfreiwilligendienst
- Freiwillig - am - Meer Homepage der Umweltverbände an Nord- und Ostsee
- Bundesfreiwillig - aber natürlich! Information von NABU und NAJU
- BFD-Website des FÖF e.V. Zusammenschluss diverser freier Träger zur Zentralstelle des Öko-Bundesfreiwilligendienstes
- Die ambivalente Erfolgsgeschichte des Bundesfreiwilligendienstes - Prof. Dr. Gisela Jakob, Dezember 2011