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Aarburg und Ferdinand Tönnies: Unterschied zwischen den Seiten

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'''Ferdinand Tönnies''' (* [[26. Juli]] [[1855]] in [[Oldenswort]] ([[Eiderstedt]]) auf dem Marschenhof (''Haubarg'') De Riep, [[Schleswig-Holstein]])
'''Aarburg''' ist ein Städtchen im Südwesten des Kantons [[Aargau]] an einem Engnis der [[Aare]] im unteren Wiggertal gelegen. Der Ort liegt im Schnittpunkt der wichtigsten Verkehrs-Achsen der Schweiz. Das Ortsbild von Aarburg wird durch die Festungsanlage und die Kirche auf einem Felssporn geprägt.


Sein Vater war Landwirt und Hofbesitzer, seine Mutter stammte aus der protestantischen Pastorenfamilie Mau. Ferdinand Tönnies starb am 9. April 1936 in Kiel und ist auf dem Eichhof
==Weblinks==
begraben.
*[http://www.aarburg.ch Gemeinde Aarburg - Homepage]

*[http://www.snl.ch/dhs/externe/protect/textes/D1810.html Artikel Aarburg] im [[Historisches Lexikon der Schweiz|Historischen Lexikon der Schweiz]]
Sein Leben: 1872 Beginn des Studiums der [[Philologie]] und [[Geschichte]] in [[Jena]], [[Leipzig]], [[Bonn]], [[Berlin]] und [[Tübingen]]. 1877 Dr. Phil., privates Studium der [[Philosophie]] und [[Staatswissenschaften]]; 1878 in England Studien über [[Thomas Hobbes]], wichtige Entdeckungen über Leben und Werk von Hobbes; 1878 bis 1899 Mitglied des Statistischen Büros und Schüler von Ernst Engel, Richard Böckh, Adolph Wagner; 1881 Habilitation in Kiel. Nach 1883 Reisen; 1909 wird die [[Deutsche Gesellschaft für Soziologie]] von ihm mit begründet (er ist bis 1933 deren Präsident), 1909 a.o. Professur, 1906 auf eigenen Wunsch hin von amtlichen Pflichten entbunden. 1920 Lehrauftrag für [[Soziologie]], 1927 Mitglied und Ehrenmitglied vielerausländischer soziologischer Gesellschaften und Institute; 1933 vom nationalsozialistischen Regime aus dem Beamtenstand unter Verlust seiner Emeritenbezüge entlassen.

Hauptwerk 1887: ''[[Gemeinschaft und Gesellschaft]]'' (zahlreiche Auflagen), darin eine axiomatisch-deduktive Entfaltung der einander entgegengesetzten Begriffe [[Gemeinschaft]] und [[Gesellschaft]].
Letzte Monographie 1935: ''Geist der Neuzeit'' (neu in der ''Ferdinand Tönnies Gesamtausgabe'', Band 22, 1998); darin beschreibt Tönnies die Entwicklung vom Mittelalter zur Neuzeit als Wandel der mental herrschenden Form ''Gemeinschaft'' zur Vorherrschaft der Auffassung, alle Kollektive als ''Gesellschaft'' zu sehen.
Derzeit erscheint, im Auftrag der [[Ferdinand-Tönnies-Gesellschaft]] kritisch ediert von ''Lars Clausen'', ''Alexander Deichsel'', ''Cornelius Bickel'', ''Rolf Fechner'' und ''Carsten Schlüter-Knauer'' die ''[[Ferdinand Tönnies Gesamtausgabe]]'' (TG) in 24 Bänden beim Verlag de Gruyter (Berlin/New York) 1998ff.

Tönnies unterteilt 4 Dimensionen:
*Kenntnis und Fremdheit:
Es erfreut wenn man jemanden Bekannten, trifft, eher als wenn man jemanden unbekannten trifft, fühlt man sich zum Gespräch animiert. Es gibt den Bekannten und den Gekannten. Erstere beruht auf Gegenseitigkeit, vom ?Gekannten? weiß man z. B. durch seinen Status, sein öffentliches Auftreten.
Die Bekanntheit, die eine Tendenz zu gegenseitiger Bejahung in sich birgt setzt Tönnies der Fremdheit entgegen, welche eher der Verneinung entspricht.

*Sympathie und Antipathie:
Ob wir jemanden mögen oder nicht mögen, hat sehr viel mit unbewussten Gefühlen und Instinkten zu tun; doch auch das bewusste Denken und Wissen darüber spielen eine wichtige Rolle: Bekannten gegenüber empfindet man eher Sympathie; Fremden gegenüber eher Antipathie. Meist entscheidet auch der erste äußere Eindruck darüber, wie wir jemanden einschätzen, dennoch können sich diese Gefühle nachhaltig und dauerhaft in beide Richtungen wandeln. Für die Primärgruppe wird zumeist Sympathie, für Fremdgruppen meist Antipathie empfunden.

*Vertrauen und Misstrauen:
Bekanntes erweckt eher Vertrauen als völlig fremdes. Persönliches Vertrauen wird in hohem Maße durch unsere eigene Person, unsere Intelligenz und Menschenkenntnis determiniert.
Vertrauen wird jedoch auch in hohem Maße versachlicht: Wir vertrauen Menschen, ohne sie zu kennen, angesichts der bloßen Tatsache, dass sie ein bestimmtes Amt innehaben. Dabei vertrauen wir auf das Können, von welchem wir uns durch Prüfungen, Erfahrungen oder einer Empfehlung überzeugt haben, sowie auf das Wollen - also eine moralische Qualität, von dem derjenige, welcher unser Vertrauen genießt, einfach besitzen muss. Tönnies bezeichnet die drei großen Systeme des Wollens als Ordnung, Recht und Moral.

*Verbundenheit und Freiheit:
Wer verbunden ist, ist nicht mehr frei. Verbunden zu sein bedeutet immer ein ständiges Müssen, Sollen und Nicht-Dürfen. Dabei gibt es die verschiedensten Arten des sich gegenseitigen Verbundenseins, welche Tönnies auch als soziale Wesenheit bezeichnet.
Man ist erst verbunden, wenn man sich auch verbunden fühlt. Erst das klare Bewusstsein über das Sollen lässt vor einem Zuwiderhandeln zurückschrecken. Auch die vollkommene Abhängigkeit des Säuglings zu seiner Bezugsperson ist eine Verbindung, auch wenn eine Partei dabei keinen eigenen Willen hat.


*Gegenseitige Abhängigkeit:
Der Wille der einen Partei wirkt sich nachhaltig auf den Willen der anderen Partei aus und umgekehrt. Dadurch ergibt sich ein gemeinsames Wollen: ein sozialer Wille. Am einfachsten ist dies bei zwei Personen nachzuvollziehen, ebenso ergibt sich aber bei mehreren Personen ein Gesamtwille, sofern alle Wollen.
Es existieren viele unterschiedliche Gesamtwillen, denen allen gemeinsam ist, dass in ihnen sozialer Wille enhalten ist, welcher die verschiedenen Individuen durch Rechte und Pflichten verbindet. Ihre Verschiedenartigkeit ergibt sich dadurch, dass in ihrer Darstellung verschiedene gedachte, künstliche soziale Personen ihre Vollendung finden.

Der [[Tausch (Soziologie)|Tausch]] sowie das gegenseitige Versprechen sind die einfachsten Formen sozialer Verbundenheit. Für eine ganz bestimmte Leistung fordert man eine entsprechende Gegenleistung in Form von Gegenständen, Handlungen etc. Es besteht auch darin ein Unterschied, ob es sich bloß um einen Leistungsaustausch handelt oder ob man ein eigenes Wollen zugunsten der anderen Partei entwickelt. Dies stellt eine höhere Form sozialer Verbundenheit dar.

So sind z.B. in gegenseitiger Hilfe und Förderung, friedlicher Betätigung,... Elemente sozialen Willens enthalten. In Zweier-Gemeinschaften kann eine Partei allein durch sein Verhalten (bei Verstößen gegen die Rechte oder Pflichten) die Existenz der Gemeinschaft aufs Spiel setzen. Bei größeren Gruppen kann das nur die entsprechende Mehrheit. Der Wille der Mehrheit gilt immer als der Wille des Kollektivs.

*[[soziale Wersenheiten|Soziale Wesenheiten]] sind der Gegenstand soziologischer Betrachtung, als Erzeugnisse menschlichen Denkens, entwickeln sich aber zu einem eigenständigen Etwas - zu einer wollens- und handlungsfähigen Person, welche von Außenstehenden erkannt als auch anerkannt wird. Tönnies vergleicht diese Art des Daseins sozialer Dinge und Personen mit der Existenz von Göttern. Diese sozialen Wesenheiten können nicht einfach verschwinden, wenn nicht mehr an sie geglaubt wird, sie existieren zumindest in der historischen oder theoretischen Auseinandersetzung weiter. Soziale Wesenheiten brauchen keinen Glauben, denn sie werden als Kollektivwille erkannt. Dabei können sie auch gerne metaphysischen Ursprunges sein, wie dies bei der Kirche so der Fall ist. Die wissenschaftliche Betrachtung aber entlarvt diese Gebilde, als was sie wirklich sind: Das Produkt menschlichen [[Wille|Wollens]], menschlicher Nöte, Bedürfnisse und Hoffnungen.

Tönnies unterscheidet zwei [[Wille|Willensformen]]: Der [[Kürwille]] ist der rationale Wille, das menschliche Können und Wollen, das frei von Unbewusstem ist, im Unterschied zum [[Wesenwille|Wesenswillen]], der auch die angelernten oder vererbten Denk- und Empfindungsweisen umfasst. Der Wesenwille will das Kollektiv als Ziel, dem sich der Einzelne als Mittel unter zu ordnen hat, er bewirkt [[Gemeinschaft]] - demgegenüber sieht der Kürwille den einzelnen Wollenden als Ziel, dem alle Kollektive als Mittel dienen, er bewirkt [[Gesellschaft]]. Beide Willensformen bejahen die Anderen - diese ''Bejahung'' zu erklären ist nach Tönnies überhaupt die Aufgabe der ''Soziologie''.

*Soziale Wesenheiten oder Gestalten unterscheidet Tönnies folgendermassen:
Das soziale Verhältnis ist nicht als solches konstituiert, auch wenn es einen Namen trägt; es ist also ohne vorher gegründet zu werden.
Die Samtschaft ist ein Mittelding, die Vorstufe zur Korporation, eine Anzahl von Menschen, die gemeinsame Ziele verfolgen, Wünsche, Neigungen, Abneigungen miteinander teilen. Sie muss sich auf gewisse Weise organisieren um Beschlussfähig zu werden.

Das soziale Verhältnis beruht auf gemeinsamen Werten, Wohlwollen, Vertrauen, gegenseitiger Sympathie. Um dieses Verhältnis zu erhalten ist ein gegenseitig ausgerichtetes Handeln vonnöten, die man sich von den anderen erwartet sowie sie die anderen von einem selbst erwarten: Dies bezeichnet Tönnies als Rechte und Pflichten.
Es kann weiter unterteilt werden in drei [[Normaltyp|Normaltypen]], den genossenschaftlichen Typus, den herrschaftlichen und Gemischte Verhältnisse.

Beim genossenschaftlichen Typus handelt es sich um ein Paar, das brüderlich, kameradschaftlich, freundschaftlich zusammenlebt typischerweise mit ähnlichem/gemeinsamem Alter, Geschlecht, Tätigkeit, Gesinnung, Streben oder eine gemeinsame Idee; in der Geschichte häufig als Brüderpaar dargestellt.

Der herrschaftliche Typus wird von Tönnies mit dem Vater-Kind-Verhältnis dargestellt, das immer von [[Herrschaft]] des Vaters gegenüber dem schutzbedürftigen Kind geprägt ist. Herrschaft bedingt Schutz, denn Herrschaft kann nur ausgeübt werden, wenn sich der/die Schützling nach dem Herrscher richtet.

Als gemischte Verhältnisse führt Tönnies das durch sexuelle Bedürfnisse und die Fortpflanzung bedingte dauernde Verhältnis zwischen Mann und Frau an, Tönnies scheint nicht von einer egalitären Beziehung zwischen Mann und Frau auszugehen.
Zur sozialen Samtschaft wäre dabei noch anzumerken, dass es natürliche, seelische und die auf diesen Beiden beruhende soziale Samtschaften gibt.

Die [[Körperschaft]] ist als eine soziale Tatsache, alleine dadurch möglich, dass sie von mehreren Personen zustande kommt, die einen gemeinsamen Willen beschließen. Die Mitglieder einer Körperschaft müssen einen Konsens finden können. Die K. stellt eine rechtliche Person dar, und kann von einer einzelnen natürlichen Person vertreten werden.

==Einige zentrale Begriffe von Ferdinand Tönnies==

*[[Gemeinschaft]]
*[[Gesellschaft]]
*[[Kürwille]]
*[[Normaltyp]]
*[[Wesenwille]]

Version vom 26. März 2004, 15:45 Uhr

Ferdinand Tönnies (* 26. Juli 1855 in Oldenswort (Eiderstedt) auf dem Marschenhof (Haubarg) De Riep, Schleswig-Holstein)

Sein Vater war Landwirt und Hofbesitzer, seine Mutter stammte aus der protestantischen Pastorenfamilie Mau. Ferdinand Tönnies starb am 9. April 1936 in Kiel und ist auf dem Eichhof begraben.

Sein Leben: 1872 Beginn des Studiums der Philologie und Geschichte in Jena, Leipzig, Bonn, Berlin und Tübingen. 1877 Dr. Phil., privates Studium der Philosophie und Staatswissenschaften; 1878 in England Studien über Thomas Hobbes, wichtige Entdeckungen über Leben und Werk von Hobbes; 1878 bis 1899 Mitglied des Statistischen Büros und Schüler von Ernst Engel, Richard Böckh, Adolph Wagner; 1881 Habilitation in Kiel. Nach 1883 Reisen; 1909 wird die Deutsche Gesellschaft für Soziologie von ihm mit begründet (er ist bis 1933 deren Präsident), 1909 a.o. Professur, 1906 auf eigenen Wunsch hin von amtlichen Pflichten entbunden. 1920 Lehrauftrag für Soziologie, 1927 Mitglied und Ehrenmitglied vielerausländischer soziologischer Gesellschaften und Institute; 1933 vom nationalsozialistischen Regime aus dem Beamtenstand unter Verlust seiner Emeritenbezüge entlassen.

Hauptwerk 1887: Gemeinschaft und Gesellschaft (zahlreiche Auflagen), darin eine axiomatisch-deduktive Entfaltung der einander entgegengesetzten Begriffe Gemeinschaft und Gesellschaft. Letzte Monographie 1935: Geist der Neuzeit (neu in der Ferdinand Tönnies Gesamtausgabe, Band 22, 1998); darin beschreibt Tönnies die Entwicklung vom Mittelalter zur Neuzeit als Wandel der mental herrschenden Form Gemeinschaft zur Vorherrschaft der Auffassung, alle Kollektive als Gesellschaft zu sehen. Derzeit erscheint, im Auftrag der Ferdinand-Tönnies-Gesellschaft kritisch ediert von Lars Clausen, Alexander Deichsel, Cornelius Bickel, Rolf Fechner und Carsten Schlüter-Knauer die Ferdinand Tönnies Gesamtausgabe (TG) in 24 Bänden beim Verlag de Gruyter (Berlin/New York) 1998ff.

Tönnies unterteilt 4 Dimensionen:

  • Kenntnis und Fremdheit:

Es erfreut wenn man jemanden Bekannten, trifft, eher als wenn man jemanden unbekannten trifft, fühlt man sich zum Gespräch animiert. Es gibt den Bekannten und den Gekannten. Erstere beruht auf Gegenseitigkeit, vom ?Gekannten? weiß man z. B. durch seinen Status, sein öffentliches Auftreten. Die Bekanntheit, die eine Tendenz zu gegenseitiger Bejahung in sich birgt setzt Tönnies der Fremdheit entgegen, welche eher der Verneinung entspricht.

  • Sympathie und Antipathie:

Ob wir jemanden mögen oder nicht mögen, hat sehr viel mit unbewussten Gefühlen und Instinkten zu tun; doch auch das bewusste Denken und Wissen darüber spielen eine wichtige Rolle: Bekannten gegenüber empfindet man eher Sympathie; Fremden gegenüber eher Antipathie. Meist entscheidet auch der erste äußere Eindruck darüber, wie wir jemanden einschätzen, dennoch können sich diese Gefühle nachhaltig und dauerhaft in beide Richtungen wandeln. Für die Primärgruppe wird zumeist Sympathie, für Fremdgruppen meist Antipathie empfunden.

  • Vertrauen und Misstrauen:

Bekanntes erweckt eher Vertrauen als völlig fremdes. Persönliches Vertrauen wird in hohem Maße durch unsere eigene Person, unsere Intelligenz und Menschenkenntnis determiniert. Vertrauen wird jedoch auch in hohem Maße versachlicht: Wir vertrauen Menschen, ohne sie zu kennen, angesichts der bloßen Tatsache, dass sie ein bestimmtes Amt innehaben. Dabei vertrauen wir auf das Können, von welchem wir uns durch Prüfungen, Erfahrungen oder einer Empfehlung überzeugt haben, sowie auf das Wollen - also eine moralische Qualität, von dem derjenige, welcher unser Vertrauen genießt, einfach besitzen muss. Tönnies bezeichnet die drei großen Systeme des Wollens als Ordnung, Recht und Moral.

  • Verbundenheit und Freiheit:

Wer verbunden ist, ist nicht mehr frei. Verbunden zu sein bedeutet immer ein ständiges Müssen, Sollen und Nicht-Dürfen. Dabei gibt es die verschiedensten Arten des sich gegenseitigen Verbundenseins, welche Tönnies auch als soziale Wesenheit bezeichnet. Man ist erst verbunden, wenn man sich auch verbunden fühlt. Erst das klare Bewusstsein über das Sollen lässt vor einem Zuwiderhandeln zurückschrecken. Auch die vollkommene Abhängigkeit des Säuglings zu seiner Bezugsperson ist eine Verbindung, auch wenn eine Partei dabei keinen eigenen Willen hat.


  • Gegenseitige Abhängigkeit:

Der Wille der einen Partei wirkt sich nachhaltig auf den Willen der anderen Partei aus und umgekehrt. Dadurch ergibt sich ein gemeinsames Wollen: ein sozialer Wille. Am einfachsten ist dies bei zwei Personen nachzuvollziehen, ebenso ergibt sich aber bei mehreren Personen ein Gesamtwille, sofern alle Wollen. Es existieren viele unterschiedliche Gesamtwillen, denen allen gemeinsam ist, dass in ihnen sozialer Wille enhalten ist, welcher die verschiedenen Individuen durch Rechte und Pflichten verbindet. Ihre Verschiedenartigkeit ergibt sich dadurch, dass in ihrer Darstellung verschiedene gedachte, künstliche soziale Personen ihre Vollendung finden.

Der Tausch sowie das gegenseitige Versprechen sind die einfachsten Formen sozialer Verbundenheit. Für eine ganz bestimmte Leistung fordert man eine entsprechende Gegenleistung in Form von Gegenständen, Handlungen etc. Es besteht auch darin ein Unterschied, ob es sich bloß um einen Leistungsaustausch handelt oder ob man ein eigenes Wollen zugunsten der anderen Partei entwickelt. Dies stellt eine höhere Form sozialer Verbundenheit dar.

So sind z.B. in gegenseitiger Hilfe und Förderung, friedlicher Betätigung,... Elemente sozialen Willens enthalten. In Zweier-Gemeinschaften kann eine Partei allein durch sein Verhalten (bei Verstößen gegen die Rechte oder Pflichten) die Existenz der Gemeinschaft aufs Spiel setzen. Bei größeren Gruppen kann das nur die entsprechende Mehrheit. Der Wille der Mehrheit gilt immer als der Wille des Kollektivs.

  • Soziale Wesenheiten sind der Gegenstand soziologischer Betrachtung, als Erzeugnisse menschlichen Denkens, entwickeln sich aber zu einem eigenständigen Etwas - zu einer wollens- und handlungsfähigen Person, welche von Außenstehenden erkannt als auch anerkannt wird. Tönnies vergleicht diese Art des Daseins sozialer Dinge und Personen mit der Existenz von Göttern. Diese sozialen Wesenheiten können nicht einfach verschwinden, wenn nicht mehr an sie geglaubt wird, sie existieren zumindest in der historischen oder theoretischen Auseinandersetzung weiter. Soziale Wesenheiten brauchen keinen Glauben, denn sie werden als Kollektivwille erkannt. Dabei können sie auch gerne metaphysischen Ursprunges sein, wie dies bei der Kirche so der Fall ist. Die wissenschaftliche Betrachtung aber entlarvt diese Gebilde, als was sie wirklich sind: Das Produkt menschlichen Wollens, menschlicher Nöte, Bedürfnisse und Hoffnungen.

Tönnies unterscheidet zwei Willensformen: Der Kürwille ist der rationale Wille, das menschliche Können und Wollen, das frei von Unbewusstem ist, im Unterschied zum Wesenswillen, der auch die angelernten oder vererbten Denk- und Empfindungsweisen umfasst. Der Wesenwille will das Kollektiv als Ziel, dem sich der Einzelne als Mittel unter zu ordnen hat, er bewirkt Gemeinschaft - demgegenüber sieht der Kürwille den einzelnen Wollenden als Ziel, dem alle Kollektive als Mittel dienen, er bewirkt Gesellschaft. Beide Willensformen bejahen die Anderen - diese Bejahung zu erklären ist nach Tönnies überhaupt die Aufgabe der Soziologie.

  • Soziale Wesenheiten oder Gestalten unterscheidet Tönnies folgendermassen:

Das soziale Verhältnis ist nicht als solches konstituiert, auch wenn es einen Namen trägt; es ist also ohne vorher gegründet zu werden. Die Samtschaft ist ein Mittelding, die Vorstufe zur Korporation, eine Anzahl von Menschen, die gemeinsame Ziele verfolgen, Wünsche, Neigungen, Abneigungen miteinander teilen. Sie muss sich auf gewisse Weise organisieren um Beschlussfähig zu werden.

Das soziale Verhältnis beruht auf gemeinsamen Werten, Wohlwollen, Vertrauen, gegenseitiger Sympathie. Um dieses Verhältnis zu erhalten ist ein gegenseitig ausgerichtetes Handeln vonnöten, die man sich von den anderen erwartet sowie sie die anderen von einem selbst erwarten: Dies bezeichnet Tönnies als Rechte und Pflichten. Es kann weiter unterteilt werden in drei Normaltypen, den genossenschaftlichen Typus, den herrschaftlichen und Gemischte Verhältnisse.

Beim genossenschaftlichen Typus handelt es sich um ein Paar, das brüderlich, kameradschaftlich, freundschaftlich zusammenlebt typischerweise mit ähnlichem/gemeinsamem Alter, Geschlecht, Tätigkeit, Gesinnung, Streben oder eine gemeinsame Idee; in der Geschichte häufig als Brüderpaar dargestellt.

Der herrschaftliche Typus wird von Tönnies mit dem Vater-Kind-Verhältnis dargestellt, das immer von Herrschaft des Vaters gegenüber dem schutzbedürftigen Kind geprägt ist. Herrschaft bedingt Schutz, denn Herrschaft kann nur ausgeübt werden, wenn sich der/die Schützling nach dem Herrscher richtet.

Als gemischte Verhältnisse führt Tönnies das durch sexuelle Bedürfnisse und die Fortpflanzung bedingte dauernde Verhältnis zwischen Mann und Frau an, Tönnies scheint nicht von einer egalitären Beziehung zwischen Mann und Frau auszugehen. Zur sozialen Samtschaft wäre dabei noch anzumerken, dass es natürliche, seelische und die auf diesen Beiden beruhende soziale Samtschaften gibt.

Die Körperschaft ist als eine soziale Tatsache, alleine dadurch möglich, dass sie von mehreren Personen zustande kommt, die einen gemeinsamen Willen beschließen. Die Mitglieder einer Körperschaft müssen einen Konsens finden können. Die K. stellt eine rechtliche Person dar, und kann von einer einzelnen natürlichen Person vertreten werden.

Einige zentrale Begriffe von Ferdinand Tönnies