„Portal Diskussion:Recht“ – Versionsunterschied
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:Da Du länger nicht mehr aktiv warst der Hinweis auf [[Portal_Diskussion:Recht/Archiv_2011-II#Artikel_f.C3.BCr_Querschnittsmaterien|diese Diskussion]] über juristische Querschnittsgebiete. Mein ceterum censeo (d.h. die Zusammenfassung der Diskussionsergebnisse der vergangenen Jahre) dürfte ja schon bekannt sein :-) --[[Benutzer:UHT|UHT]] <small>ceterum censeo [[Portal:Recht/FAQ]] esse legendum</small> 22:18, 1. Aug. 2011 (CEST) |
:Da Du länger nicht mehr aktiv warst der Hinweis auf [[Portal_Diskussion:Recht/Archiv_2011-II#Artikel_f.C3.BCr_Querschnittsmaterien|diese Diskussion]] über juristische Querschnittsgebiete. Mein ceterum censeo (d.h. die Zusammenfassung der Diskussionsergebnisse der vergangenen Jahre) dürfte ja schon bekannt sein :-) --[[Benutzer:UHT|UHT]] <small>ceterum censeo [[Portal:Recht/FAQ]] esse legendum</small> 22:18, 1. Aug. 2011 (CEST) |
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::Danke für den Hinweis auf die Diskussion; Dein ceterum censeo habe ich natürlich verinnerlicht und kann zu der fasslichen Darstellung der Materie, um die wir damals ziemlich gerungen haben, nur gratulieren. Gruß -- [[Benutzer:Stechlin|Stechlin]] 16:27, 2. Aug. 2011 (CEST) |
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Version vom 2. August 2011, 15:27 Uhr
Diskussionsseite
Auf dieser Diskussionsseite finden allgemeine Diskussionen im Fachbereich Recht statt. Zu konkreten rechtlichen Fragestellungen wird hier (und auch sonstwo in der Wikipedia) aus rechtlichen Gründen keine Auskunft gegeben! Zum Portal Recht Zum WikiProjekt Recht (Mitarbeiterseite) | ||
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Ältere und erledigte/eingeschlafene Diskussionen:
Das Archiv der ehemaligen Redaktion Recht und Soziales (2. September 2006 bis 20. April 2007) ist unter Archiv Redaktion zu finden. |
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Vorlagen § und Art. - Linkziel im RIS
Mein mir heute aufgefallenes Problem wurde bereits im August/September Franz in Portal Diskussion:Recht/Wartung der Vorlagen §, §§ und Art. aufgeworfen, leider ohne Resonanz. Darum hier ein Hinweis auf nebenan. In der Kurzfassung nocheinmal am Beispiel Art. 60 B-VG in der Stammfassung dargestellt:
- Vorlagen-Link Ist-Stand: Art. 60 (http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR12000765/NOR12000765.html)
- So wäre es gewünscht: Art. 60 (http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR12000765)
Ausführliche Begründung nebenan.
Wäre fein, wenn sich jemand der Auskenner dem Problem und damit der beiden Vorlagen erbarmen könnte/wollte. Danke. --Elisabeth 05:59, 25. Jun. 2011 (CEST)
- Ich werde mal sehen. Dauert aber etwas. --DiRit ✉ 12:03, 27. Jun. 2011 (CEST)
Ein Versuch auf meiner Testseite Benutzer:DiRit/§ (bisher nur für § in RIS-Bundesnormen und Recht der ö. Bundesländer):
{{Benutzer:DiRit/§|380|ABGB|RIS-B|DokNr=NOR12018108}}wird zu Benutzer:DiRit/§ ABGB.{{Benutzer:DiRit/§|1|K-HAG|LrK|DokNr=LKT12000228}} Hundeabgabengesetzwird zu Benutzer:DiRit/§ Hundeabgabengesetz (Kärnten).
Ihr könnt es unter Spezial:Vorlagen_expandieren testen, müsst aber statt "{{§|" am Anfang "{{Benutzer:DiRit/§|" eingeben! --DiRit ✉ 19:50, 4. Jul. 2011 (CEST) und 01:40, 5. Jul. 2011 (CEST)
Bitte um Prüfung
Falls mein Entwurf so wunschgemäß funktioniert, könnte die Vorlage:§ entsprechend verändert werden. Ich wäre aber doch dankbar, wenn einige Benutzer, die mit Links auf das RIS zu tun haben, zuvor noch einmal überprüfen könnten, ob es so richtig ist, und sich hier dazu äußern. --DiRit ✉ 21:51, 7. Jul. 2011 (CEST)
- mir kommt vor, dass es gut so ist - angesichts der unmenge an einbindungen sollten wir noch testen
- und dass es etwa bei vorarlberg nur das ganze gesetz gibt, halte ich für ein temporäres problem, die werden das landesrecht langfristig sicher mal in einer angepassten fassung einspielen - die nummer LRVB_0600_000_20110511_99999999 setzt sich übrigens aus der internen vorarlberger sachgebietsnummer (hier 06, 60 bzw 6000 für die erste zifferngruppe ist naturschutz: http://voris.vorarlberg.at/untergruppe.asp?dokumententyp=voris&untergruppe=60 → alle Naturschutzregelungen Vlbg auf VORIS) und gültigkeitsdatum zusammen, die dürfen wir also nicht hernehmen --W!B: 16:03, 23. Jul. 2011 (CEST)
- Ich sehe das erst heute, Entwurf an mir vorübergegangen. Sorry, daher erst jetzt.
- Mit den vorgestellten zwei Beispielen oben von DiRit ist es genauso, wie gewünscht. So wäre es gut. Wie es mit den Landesrecht-Versionen funktioniert, weiß ich jetzt nicht, da sich das von mir geschilderte Problem bisher nur auf Bundesrecht bezogen hatte, LR ist üblicherweise nicht mein Bereich.
- Ein Zusatzding:
- Derzeit steht in der Vorlage der Kurztitel drinnen. Der wird aber - zumindest für das RIS - für die Abfrage nicht gebraucht. Lässt man den Parameter weg, funktioniert die Vorlage jedoch nicht.
- Andererseits muss jedoch hinter der Vorlage der Kurztitel (oder was halt immer gewünscht ist, dass dahinter steht) angegeben werden. Das gilt, soweit ich das in der Vorlage überblickt habe, auch für die Einbindung der deutschen Gesetzesquellen.
- Das liesse sich insofern verbessern, als der angezeigte Text durch einen weiteren Parameter in die Vorlage hineingenommen wird, also z.B.
{{...|name=XY-Gesetz}}und genau so wie bisher zur Anzeige gebracht werden, also[externer link] XY-Gesetz(die interne WP-Verlinkung von XY-Gesetz, alsoXY-Gesetz, sollte zulässig sein). - Wird hingegen die Angabe des neuen Parameters
name=weggelassen, so nimmt die Vorlage den vorne als Parameter schon vorhandenden Kurztitel und setzt ihn hinter den §/Art-Link. - Es gibt zwar schon den Parameter
text=, der z.B. bei § 380 ABGB mittext=irgendwasirgendwas ausgibt, was jedoch nicht das ist, was ich meine. - Als Beispiel der eben genannten § 380 ABGB zur Demonstration was ich meine (kursiv von mir gesetzt):
{{§|380|ABGB|RIS-B|DokNr=NOR12018108}}wird zu § 380, womit hinten dran noch extra ABGB dazu gesetzt werden muss, wie folgt:{{§|380|ABGB|RIS-B|DokNr=NOR12018108}} ABGBwird zu § 380 ABGB.- Hingegen, wenn ich als Parameter das ABGB und das Pipe-Zeichen in der Vorlage weglasse, wird
{{§|380|RIS-B|DokNr=NOR12018108}}zu § 380[Anbieter/Datenbank fehlt]. - Hingegen, wenn ich nur den Parameter ABGB weglasse, wird
{{§|380||RIS-B|DokNr=NOR12018108}}zu § 380[Gesetz fehlt]. - Hingegen, wenn ich als Parameter ABGB durch Dummy ersetze, wird
{{§|380|Dummy|RIS-B|DokNr=NOR12018108}}zu § 380 mit der richtigen Verlinkung, was zeigt, dass in dem Parameter derzeit stehen kann, was will, es hat für das RIS keine Auswirkung.
- Gewünscht wäre daher (und hätte für 2 bis 4 Gültigkeit für alle Datenbanken, also nicht nur für das RIS):
- Aus
{{§|380|ABGB|RIS-B|DokNr=NOR12018108}}sollte autom. § 380 ABGB werden (nur auf das RIS bezogen). - Für alle geltend:
- Mit dem zusätzlichen Parameter
name=könnte das Ergebnis dann wie folgt aussehen: Aus{{§|380|ABGB|RIS-B|DokNr=NOR12018108|name=[[Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch]]}}wird § 380 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch. - Oder eben auch nur wegen der WP-Verlinkung: Aus
{{§|380|ABGB|RIS-B|DokNr=NOR12018108|name=[[Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch|ABGB]]}}wird § 380 ABGB. - Oder schlicht wegen irgendeinem zum §/Art. gehörend gewünschten Text: Aus
{{§|380|ABGB|RIS-B|DokNr=NOR12018108|name=gewünschter Text}}wird § 380 gewünschter Text.
- Mit dem zusätzlichen Parameter
- Aus
- --Elisabeth 19:39, 26. Jul. 2011 (CEST)
- Ein Zusatzding:
Das meiste von dem, was du vorschlägst, macht die Vorlage ja mit dem optionalen Parameter text. Wenn der angegeben ist, wird sogar der automatische "§" unterdrückt und du kannst damit beliebige Ausgaben produzieren: §§ 1 ff. beliebiges Gesetz oder §§ 1, 2 und 7 Absatz 2 BGB. Dass das Gesetz nicht angegeben ist, macht gerade die Flexibilität der Vorlage aus, weil dann bei Paragrafenketten ohne weiteres keine Angabe kommt und du nur das bekommst, was du hinter der Vorlage angibst. So jedenfalls ist es vielfach in Gebrauch, etwa 5.000 mal, so dass eine Änderung kaum denkbar ist. Den Aufwand, das Gesetz anzugeben, zumal die von Dir gewünschte Abkürzung (wenn es denn eine gibt), ist demgegenüber gering.
Bei der Vorlage war ja auch das Problem, ganz verschieden funktionierende Linkziele unter einen Hut zu bringen und zwar so, dass sie möglichst weitgehend gleich funktionieren. Daher wurde die Reihenfolge § Nr. Gesetz Datenbank einheitlich gewählt, auch für das RIS, obwohl da das Gesetz nicht gebraucht würde. Das hat auch den Vorteil, dass die Vorlage im Quelltext am besten lesbar ist, da es dem normalen Gebrauch "§ 199 ABGB" entspricht. Das Gesetz hat aber noch für das RIS den Vorteil, dass die Vorlage als Suchmaschine funktioniert. Du kannst etwa {{§|72|Urheberrechtsgesetz|RIS-B}} (ohne DokNr) eingeben und bekommst einen Link auf Benutzer:DiRit/§, wo du dann die DokNr NOR40041638 (und auch die Gesetzesnummer 10001848 für Links aufs ganze Gesetz) ablesen und in die Vorlage eintragen kannst.
Ich denke daher, man sollte es so lassen. Spezialitäten für einzelne Datenbankanbieter einzubauen verkompliziert die Sache ziemlich. Die österreichischen Bundesländer sollten im Rahmen des Möglichen auch funktionieren, ich habe jedenfalls in der Beschreibung des Vorlagenentwurfs für jedes Bundesland ein Beispiel angegeben. Hier wäre aber schön, wenn einige Österreicher, die mit solchen Gesetzen zu tun haben oder etwas mehr davon wissen, noch ein paar Stichproben machen, ob es ohne Probleme funktioniert, bevor man den Entwurf für den Echtbetrieb scharf schalten kann. --DiRit ✉ 22:11, 26. Jul. 2011 (CEST)
Bitte um Orientierungshilfe
Ich verstehe nicht, wieso der Ist-Stand nicht erwünscht ist. Ich bin immer davon ausgegangen, dass er die offizielle Darstellung in WIKIPEDIA ist. Ich darf zwei Varianten von Links auf das RIS bringen, die nach Fertigstellung der Vorlage von kundiger Seite als offiziell in den Artikel eingefügt wurden.
Vgl. dazu RIS § 294 ABGB.
Vielleicht sollte Benutzer:Waugsberg in die Diskussion einbezogen werden. Ich glau be, dass er damals an der Erar beitung der Vorlage beteiligt war.--Kath Erich 22:13, 12. Jul. 2011 (CEST)
Die Verlinkung auf das RIS wurde in der Vergangenheit geändert. Die Vorlagen verlinken noch auf das vorübergehend bestehende "ris2", inzwischen wurden die Verlinkungsmöglichkeiten vom RIS verbessert. Es erscheint daher durchaus sinnvoll, die Verlinkung der Vorlage:§ (und entsprechend dann auch noch Vorlage:Art.) zu überdenken und an den aktuellen Stand anzupassen. Dies beiden Vorlagen verlinken gegenwärtig auf eine Darstellung, die in der Dokumentation zum RIS wohl gar nicht beschrieben ist, und von der aus auch kein weiteres Suchen direkt im RIS möglich ist (etwa um den folgenden § oder die Vorschrift als Ganzes oder nach aktuellem Stand zu lesen), weil dazu keine Verlinkung geboten ist. Es ist deshalb gebeten worden, die Verlinkung zu ändern und damit flexibler zu gestalten, indem man den § auf einer Seite des RIS geboten kommt, wo weitere Abfragen im RIS möglich sind. Als Deutscher habe ich mit dem RIS wenig Erfahrung, daher wäre schön, wenn einige Benutzer, die mehr mit dem RIS arbeiten, sich äußern, ob es so, wie ich es probehalber entworfen habe, zweckmäßiger wäre (und vielleicht probehalber mal einige §§-Links damit austesten). Wenn ich mich recht erinnere, war es wohl teilweise so, dass beim gegenwärtigen Zustand manchmal schlecht zu erkennen ist, aus welchem Gesetz der verlinkte § stammt. --DiRit ✉ 20:02, 13. Jul. 2011 (CEST)
Das Kreuz mit RIS
Das RIS ist an sich ein sehr gutes System, hat aber einen entscheidenden Nachteil. Während die deutschen Gesetze bereits gegliedert in das Netz gestellt werden, siehe z.B. - kann im RIS entweder nur auf den Gesamttext oder nur auf einzelne Paragrafen zugegriffen werden. Somit ist für die praktische Arbeit RIS kaum verwendbar. Ich habe daher für mein WKIbook eine Kopie des Gesamttextes aus dem RIS entnommen und selbst gegliedert. Der Nachteil ist, dass dabei nur eine Stichtagsversion entstehen konnte, in der Novellen zum Gesetz kaum einzuarbeiten sind. Außerdem entstehen wegen der benötigten Seitengröße längere Antwortzeiten, weswegen der Gesamttext zusätzlich in Auszügen wiedergegeben werden muss.
Es mag daher verständlich sein, dass ich im WIKIPEDIA Artikel Urheberrecht (Österreich) auf jusline zugreife, welche aber leider auch keine ideale Gliedergung aufweist.
Da ich deswegen eigentlich kaum die Formatvorlage für RIS verwende, muss ich mich selbst erst einarbeiten. --Kath Erich 23:05, 17. Jul. 2011 (CEST)
- kommt zeit, kommt rat, vielleicht machen sie es am bundeskanzleramt mal so - dann aber wieder alle links der WP umstellen müssen, wäre eine katastrophe: es liegt in der natur des internet, dass imer gerade einer der anbieter technologisch die nase vorn hat, ein jehr später der andere: wir können da aber die WP nicht nachhecheln lassen, drum lieber immer die originalquelle (jusline hat auch nicht die rechtsgültig konsolidierte fassung, die schreiben nur ab, wie wir) --W!B: 15:52, 23. Jul. 2011 (CEST)
- Für ganze Gesetze (in aktueller Fassung) scheint mir das RIS ganz gut, es ist nur etwas umständlicher, weil man zusätzlich die Gesetzesnummer braucht, aber damit kann man leben. Für einzelne Paragrafen scheint mir etwa Juris praktischer, weil es allein die §-Nr und die Gesetzesabkürzung erfordert und damit immer die aktuelle Fassung des § liefert. RIS liefert, wenn man mit dem Link unmittelbar den § anzeigen will, nur die zeitlich bei Erstellung des Links geltende Fassung, auch wenn der § in der Zwischenzeit geändert wurde. Man könnte theoretisch auch einen Link auf die bei Abruf des Links aktuell geltende Fassung produzieren, aber dann erscheint nicht der Gesetzestext unmittelbar, sondern nur ein Link auf diesen. Ich denke, man sollte den Link auf den Paragrafentext beibehalten, auch wenn der nicht immer Aktualität gewährleistet. Allerdings sollte man, wie oben im Ausgangspunkt gewünscht, so umstellen, dass nicht nur der nackte Text, sondern eine (inhaltlich identische) Seite mit dem Gesetzestext und mit weiteren Links geliefert wird. Das ermöglicht weiteres Nachschlagen im RIS, insbesonder Zugang zu einem Link für die aktuell geltende Fassung des gesamten Gesetzes. --DiRit ✉ 23:29, 23. Jul. 2011 (CEST)
- stimmt auch: nachdem die deutschen ein ähnliches problem mit ihren beiden anbietern haben, frag ich mich, ob nicht langfristig eine zwischenstufe wie der link geokoordinate → geohack mit verteiler auf die anbieter überlegenswert wäre, also eine wahl "möchten sie zum RIS oder jusline.at, oder bei landesrecht gleich auf das LandesRIS, oder ins EURLEX, mit der internationalisierten fassung?"
- dann müsste man nur das interface wechseln, wenn die anbieter umstellen, oder ein privatanbieter konkurs geht, oder an eine werbefirma verkauft wird, oder sonstige unbillen des internets, etwa server ein paar tage down, weil jemand das BKA gehackt hat (3x klopf auf holz) --W!B: 16:41, 24. Jul. 2011 (CEST)
- Als Zwischenlösung, bis sich etwas besseres anbietet, könnte ich mir ein "Register" des österreichischen Urheberrechtsgesetzes vorstellen, das zu jeden einzelnen Paragrafen im RIS verlinkt. Vgl. Darstellung auf meiener Spielwiese. Dieses "Register" könnte in den Abschnitt Urheberrechtsgesetz (Österreich) eingearbeitet werden. Der Nachteil ist klar: Bei Geseätzesänderungen müssten Anpassungen vorgenomen werden. --Kath Erich 17:19, 24. Jul. 2011 (CEST)
- Im Moment scheint es mir so, dass die Verlinkungen doch ganz brauchbar funktionieren, so dass ich bisher keine Notwendigkeit sehe, dem Leser eine Auswahl des Linkziels zu überlassen. Das würde die Anzeige durch den Zwischenschritt wesentlich komplizierter machen, und auch die Erstellung der Links erschweren. Der Gesetzestext, der angezeigt wird, muss ja derselbe sein (soweit immer die aktuelle Fassung gezeigt wird wie bei den deutschen Anbietern). Hier liegt wohl die Schwäche beim RIS, weil die Links der Vorlage:§ die Fassung im Zeitpunkt der Verlinkung zeigen und bei Gesetzesänderungen angepasst werden müssen. Aber das lässt sich wohl nicht ändern. Ich denke, man sollte die Verlinkung aufs RIS geringfügig so modifizieren, wie ich unter Benutzer:DiRit/§ entworfen habe. Das ist das, was das RIS bietet, nicht perfekt für unsere Zwecke, aber besser als nichts. Es wäre nur gut, wenn man da noch etliche Anwendungsfälle damit durchtestet, um zu sehen, ob es noch Probleme gibt. --DiRit ✉ 21:37, 24. Jul. 2011 (CEST)
Parameter
unten zur Infobox Gesetz hatte ich aufgeworfen: ich fände es komfortabel, wenn §§ anstelle GesetzNr= alternativ auch das Gesetzesnummer= aus der ris.bka-URL verstehen würde: jedes mal wieder nachdenken/probieren müssen, ob es bei uns nun GesetzesNr, GesetzNr, GesNr (wie DokNr) oder anders heisst, ist mir lästig: man könnte es so einfach als ganzes aus der URL kopieren. {{{GesetzNr|{{{Gesetzesnummer|}}}}} sollte imho an der stelle funktionieren und performant aufwärtskompatibel sein --W!B: 15:52, 23. Jul. 2011 (CEST)
- GesetzNr war ein Kompromiss zwischen möglichst kurz (wenig Schreibarbeit) und noch verständlich genug ("GesNr" erschien zu wenig auf Anhieb verständlich). Aber wenn Dein Vorschlag funktioniert, dass damit beide Schreibweisen erkannt werden, könnte man das umsetzen. Ich kann mal eine Testvorlage erstellen, um das auszuprobieren (am Original, das vielfach benutzt ist, ist das weniger ratsam). Bitte aber um Geduld, da zunächst die Vorlage:§ im Vordergrund steht. --DiRit ✉ 22:50, 23. Jul. 2011 (CEST)
- aber klar doch, immer mit bedacht auf nebeneffekte: wir wollen ja keine novelle noch huschpfusch vor ende der sommerpause rausjagen, oder ;) --W!B: 16:34, 24. Jul. 2011 (CEST)
Ich hab mal Benutzer:DiRit/§§ als Testvorlage erstellt. Die Verlinkung habe ich so verändert, dass sie auf die gegenwärtig verwendeten Links (ris.bka.gv.at/..., nicht mehr auf ris2.bka.gv.at/...) zeigt. Allerdings ist deine obenstehende Idee mit der Gesetzesnummer (fehlt da noch eine geschweifte Klammer zu?) doch schwieriger zu realisieren als zuerst gedacht. Denn es ist gegenwärtig innerhalb einer Switch-Abfrage noch eine IF-Abfrage nach der Gesetzesnummer eingebaut, weil man alternativ auf die Abfrageseite des RIS geleitet wird, falls die Gesetzesnummer nicht eingegeben ist (Code im Wesentlichen von Benutzer:Merlissimo). Der Switch-Teil für RIS-B lautet:
{{#switch:{{{2}}}
...
|RIS-B={{#if: {{{GesetzNr|}}}
|[http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer={{{GesetzNr}}} {{{text|{{{1}}} }}}]
|[http://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Titel={{urlencode:{{{1}}} }}&VonParagraf=0
<span class="vorlagegesetzfehler">{{{text|{{{1}}} }}}</span>]
<span style="display:none">[[Vorlage:§§/Wartung/RIS2-Suche]]</span>
}}
Man müsste also auch bei der If-Abfrage noch sowohl GesetzNr als auch Gesetzesnummer abfragen. Das ist mir persönlich programmiertechnisch etwas zu hoch. --DiRit ✉ 21:05, 24. Jul. 2011 (CEST)
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
In dem Artikel zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb finden sich nach einer Reinigungsaktion nur noch zwei Weblinks zu externen Seiten. Der eine verweist auf den Gesetzestext, der zweite auf das letzte Änderungsgesetz. Ich habe versucht, einen weiteren Link zu setzen, wurde aber gebeten, diesen Links vorher in diesem Forum Zur Diskussion zu stellen. Es handelt sich um einen Link auf die Website unter www.omsels.info. Dort findet sich ein Online-Kommentar zum Wettbewerbsrecht (UWG), der aus weit über 1000 Einzelseiten besteht. Der Kommentar wird u.a. auch in der Virtuelle Fachbibliothek Recht (http://www.vifa-recht.de) der Staatsbiblithek Berlin und - als einziges Werk zum deutschen UWG - jeweils im Datenbank-Informationssystem der Uni Regensburg (http://rzblx10.uni-regensburg.de/dbinfo/dbliste.php?bib_id=ub_r&colors=&ocolors=&lett=fs&Suchwort=uwg) und in der Datenbank des World Legal Information Institute (Worldlii.org: s. http://www.worldlii.org/catalog/51996.html) aufgeführt. Bestehen irgendwelche Bedenken dagegen, den Link aufzunehmen? Gruß wipompi
Ich habe die Diskussionen der letzten Jahre nicht komplett verfolgt, die über Lemmata und Redundanzen im Bereich Informationsfreiheit und Informationsfreiheitsgesetze geführt wurden. Ich bin aber sehr verwundert, dass sich unter dem Lemma "Informationsfreiheit" fast nichts materielles zur Informationsfreiheit als Grundrecht findet. Die Ausführungen unter Rezipientenfreiheit sollen wohl diese Lücke füllen, aber auf den Begriff muss man auch erst einmal kommen. Soweit ich sehe, verwendet etwa das BVerfG diesen Begriff an keiner Stelle, die übrige Rechtsprechung nur im extremen Ausnahmefall, und auch in der Literatur zu Art 5 Abs 1 S 1 Halbsatz 2 GG wird üblicherweise von "Informationsfreiheit" gesprochen.
Nur zum Vergleich: beck-online liefert zu "Informationsfreiheit" über 1000 Treffer, zu "Rezipientenfreiheit" gerade mal 42. juris hat 13 Nachweise, davon zwei Gerichtsentscheidungen, zu "Rezipientenfreiheit"; zu "Informationsfreiheit" erhält man über 4700 Treffer. Allein diese Zahlen machen m.E. deutlich, das es aus juristischer Sicht nicht gerade dem üblichen Sprachgebrauch entspricht, "Informationsfreiheit" unter "Rezipientenfreiheit" abzuhandeln oder überhaupt von Rezipientenfreiheit zu sprechen. Ich nehme auch an, dass der juristische Laie das Grundrecht auf Informationsfreiheit sicher nicht unter dem Lemma "Rezipientenfreiheit" suchen wird.
Die gegenwärtige Begriffsstruktur suggeriert, dass "Informationsfreiheit" in seiner Hauptbedeutung auf den Gehalt der Informationsfreiheitsgesetze hindeutet. Das ist eine verzerrte Darstellung, da der Begriff m.E. traditionell das Grundrecht bezeichnet; die Informationsfreiheitsgesetzgebung steckt demgegenüber noch in ihrem Kinderschuhen. Der zweite verzerrende Aspekt liegt darin, dass der Eindruck erweckt wird, das Grundrecht des Art. 5 Abs. 1 S. 1 Halbsatz 2 GG würde üblicherweise unter dem Begriff "Rezipientenfreiheit" diskutiert; das bedarf eigentlich aufgrund seiner Abwegigkeit keiner Widerlegung, aber die oben genannten Zahlen dürften für sich sprechen.
Als Lösung käme m.E. in Frage:
- "Informationsfreiheit" als Begriffsklärungsseite, Weiterverweisung auf "Informationsfreiheit (Grundrecht)" und "Informationsfreiheitsgesetze" (evtl. auch gleich auf das entsprechende unionsrechtliche Sekundärrecht);
- Informationen zur Informationsfreiheit als Grundrecht unter dem Lemma "Informationsfreiheit", Verschiebung des aktuellen Inhalts von Informationsfreiheit nach "Informationsfreiheitsgesetz";
- Ausbau der Seite "Rezipientenfreiheit" und Umbenennung in "Informationsfreiheit (Grundrecht)"; Korrektur der entsprechenden Ausführungen im aktuellen Artikel Informationsfreiheit.
Die "neutralste" Lösung wäre m.E. Variante 1. Dem juristischen (und m.E. allgemeinen) Sprachgebrauch würde m.E. Variante 2 am ehesten entsprechen, hat aber wohl in der Vergangenheit für viel Diskussion gesorgt. Variante 3 wäre ein Minimalkompromiss, der zwar den üblichen Sprachgebrauch verzerrt, aber wohl noch am ehesten mehrheitsfähig ist. Der aktuelle Zustand ist jedenfalls gegenüber allen dargelegten Varianten m.E. der schlechteste. Meinungen? --Fl.schmitt 11:07, 15. Jul. 2011 (CEST)
GesNr in Vorlage:Infobox Gesetz (Österreich)
gibt es einwände, die RIS-GesNr (bzw. die entsprechenden Parameter der Landesgesetze), wie sie in § und §§ implementiert sind, als parameter so in der IB einzubauen, dass diese den link auf die g.F. gleich automatisch erzeugt? syntaxgleichheit wäre sehr erwünscht, heraussuchen tut man sie beim anlegen der IB sowieso. ich würde bevorzugen, dass gleich ein standardisiert benannter einzelnachweis angelegt wird, den man nebenan im fliesstext dann auch gleich verlässlich verwenden kann (und optimalerweise in andere artikel übernehmen):
|Titel/Abkürzung (verhanden, entspricht 1=) |Datenbankanbieter = RIS-B, … (entspricht 2=) |GesetzNr= #######
dann könnte man den IB-code schnell (per c&p) in eine §§-vorlage umwandeln (heisst, bei uns im artikel nachschlagen, statt sich jedesmal wieder durchs RIS zu klicken, oder umgekehrt, aus vorhandenem §§ schneller eine IB für einen neuen artikel bauen)
- → <ref name="
Abkürzung|TitelidgF"> ("ABGB idgF") oder <ref name="FundstelleidgF"> ("BGBl Nr. 1/2011 idgF") oder sowas, woran man gewöhnt ist oder sich gewöhnen könnte
theoretisch könnte man den Datenbankanbieter aus Geltungsbereich destilleren, was aber angesichts der absehbaren anzahl an IB-einbindungen, aber dem komplexen webangebot (besonders landes-, gemeinderecht und historisches) imho unnötiger aufwand ist: da lieber einmal sauber angeben --W!B: 04:18, 19. Jul. 2011 (CEST)
- PS: btw, ich fände es komfortabel, wenn §§ anstelle
GesetzNralternativ auch dasGesetzesnummer=aus der ris.bka-URL verstehen würde: jedes mal wieder nachdenken/probieren müssen, ob es bei uns nun GesetzesNr, GesetzNr, GesNr oder anders heisst, ist mir lästig, man könnte es einfach aus der URL kopieren:{{{GesetzNr|{{{Gesetzesnummer|}}}}}sollte imho an der stelle funktionieren und performant aufwärtskompatibel sein
| Basisdaten | |
|---|---|
| Titel: | Urheberrechtsgesetz |
| Langtitel: | Bundesgesetz über das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Kunst und über verwandte Schutzrechte |
| Abkürzung: | UrhG |
| Typ: | Bundesgesetz |
| Geltungsbereich: | Republik Österreich |
| Rechtsmaterie: | Urheberrecht |
| Fundstelle: | BGBl. Nr. 111/1936 |
| Letzte Änderung: | BGBl. I Nr. 58/2010 |
| Gesetzestext: | Urheberrechtsgesetz |
| Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung! | |
- Es trifft sich gut, dass du das RIS ansprichst. Das gibt mir Gelegenheit, dich zu bitten, dich oben auch an der Diskussion im Abschnitt Portal_Diskussion:Recht#Vorlagen_§_und_Art._-_Linkziel_im_RIS mit Unterabschnitten zu beteiligen.
- Was die Infobox Gesetz (Österreich) angeht, erscheint mir darin eine gewisse Hilfe für die Benutzung des RIS sinnvoll. Die Frage wäre: Was ist am zweckmäßigsten? Zu Datenbank-Anbieter: RIS-B ist keine offizielle Bezeichnung des RIS, sondern nur ein für den Gebrauch unserer Vorlagen Vorlage:§, Vorlage:Art. und Vorlage:§§ benutztes Kürzel für "RIS - Bundesrecht", um es von der allgemeinen Angabe "RIS" zu unterscheiden. Das versteht sich in dieser Form also nicht von selbst, wohl ebensowenig wie die Kürzel für die Datenbanken der Landesrechte im RIS (die allerdings denen entsprechen, die das RIS für die Links selbst benutzt). Auch dass die Gesetzesnummer sich aufs RIS bezieht, versteht sich nicht von selbst.
- Ich gebe zu bedenken, statt der Datenbank und der Gesetzesnummer in der Infobox einen Link auf den kompletten Gesetzestext in der geltenden Fassung anzubringen, also etwa: Urheberrechtsgesetz. Dann könnte man den Gesetzestext direkt aus der Infobox erreichen. Außerdem kann man (bei entsprechender Einstellung des Browsers) die Datenbank und die Gesetzesnummer aus der URL sehen, wenn man die Maus über den Link hält, und über "rechten Mausklick" + "Verknüpfung kopieren" (oder ähnlich) die URL in die Zwischenablage kopieren, so dass man Angaben daraus anderswo einsetzen kann. - Zu den §§-Vorlagen vielleicht weiter oben im anderen Abschnitt. Grüße --DiRit ✉ 18:39, 19. Jul. 2011 (CEST)
- verzeih mir: natürlich, ich wollte auch gar nicht, dass die infobox die gesetzesnummer anzeigt, ich wollte, dass etwa unten bei "beachte geltende fassung" ein link Geltende Fassung (oder Originaltext, falls ehemaliges gesetz) erzeugt wird: nicht den komplettlink zu nehmen, hätte wie gesagt den vorteil, dass es mit §/§§ konform ist (also so, wie wir es gewohnt sind). Du hast aber recht, dass es eine option sein muss, das ist die
§§|URL|2=«weblink»-methode, etwa auf pdfs andernorts, oder ins ANNO --W!B: 15:41, 23. Jul. 2011 (CEST)- Ich habe mal eine Infobox für das UrhG eingefügt und die Angabe "Inkrafttretensdatum" zu Demonstrationszwecken dafür benutzt, um einen Link auf den geltenden Gesetzestext einzutragen. Meine Vorschlag ginge dahin, an letzter Stelle direkt oberhalb des Hinweises in der letzten Zeile einen zusätzlichen Punkt "Gesetzestext" in die Vorlage einzufügen und dort dann den Link auf den Gesetzestext einzutragen, wie ich es hier unter "Inkrafttretensdatum" getan habe. Hier noch Angaben in einer Form vorzusehen, die direkt die Ausfüllung der Vorlage:§§ erleichtern, entfernt sich meines Erachtens zu sehr von der wissenschaftlich üblichen Angaben von Gesetzesdaten. Wer die Vorlage:§§ benutzen will, sollte sich über die dafür notwendigen Anforderungen informieren. Im Grunde braucht man den Gesetzestitel oder die Gesetzesabkürzung, hier "UrhG", für Bundesrecht "RIS-B", ferner die "Gesetzesnummer=10001848", die man aber dem von mir eingegebenen Weblink entnehmen kann. Damit bekommt man durch die Eingabe
{{§§|UrhG|RIS-B|GesetzNr=10001848|text=Urheberrechtsgesetz_(Österreich)}}den Link: Urheberrechtsgesetz_(Österreich). --DiRit ✉ 22:43, 23. Jul. 2011 (CEST)- d'accord, genau so hab ich es mir gedacht (beim link unter "inkrafttreten" wäre eine link auf die originalfassung (bei RIS sind das etwa die pdf-scans der alten BGBLs) - aber das ist zuviel des guten, das gehört in den text
- das mit RIS-B|GesetzNr=|text= stimmt aber eben leider nur für bundesrecht, während die IB für alle gesetze sein soll: für historische gesetze (wie unser Patent vom 1ten Junius 1811) etwa muss man sowieso ins ANNO linken --W!B: 16:48, 24. Jul. 2011 (CEST)
- Ich war mal so mutig und hab es umgesetzt. Als Link kann man auch für historische Gesetze alles einsetzen, was im Netz steht, bis hin zu den 10 Geboten vom Berg Sinai. --DiRit ✉ 18:29, 25. Jul. 2011 (CEST)
- Ich habe mal eine Infobox für das UrhG eingefügt und die Angabe "Inkrafttretensdatum" zu Demonstrationszwecken dafür benutzt, um einen Link auf den geltenden Gesetzestext einzutragen. Meine Vorschlag ginge dahin, an letzter Stelle direkt oberhalb des Hinweises in der letzten Zeile einen zusätzlichen Punkt "Gesetzestext" in die Vorlage einzufügen und dort dann den Link auf den Gesetzestext einzutragen, wie ich es hier unter "Inkrafttretensdatum" getan habe. Hier noch Angaben in einer Form vorzusehen, die direkt die Ausfüllung der Vorlage:§§ erleichtern, entfernt sich meines Erachtens zu sehr von der wissenschaftlich üblichen Angaben von Gesetzesdaten. Wer die Vorlage:§§ benutzen will, sollte sich über die dafür notwendigen Anforderungen informieren. Im Grunde braucht man den Gesetzestitel oder die Gesetzesabkürzung, hier "UrhG", für Bundesrecht "RIS-B", ferner die "Gesetzesnummer=10001848", die man aber dem von mir eingegebenen Weblink entnehmen kann. Damit bekommt man durch die Eingabe
- verzeih mir: natürlich, ich wollte auch gar nicht, dass die infobox die gesetzesnummer anzeigt, ich wollte, dass etwa unten bei "beachte geltende fassung" ein link Geltende Fassung (oder Originaltext, falls ehemaliges gesetz) erzeugt wird: nicht den komplettlink zu nehmen, hätte wie gesagt den vorteil, dass es mit §/§§ konform ist (also so, wie wir es gewohnt sind). Du hast aber recht, dass es eine option sein muss, das ist die
- Sehr gut, finde die Umsetzung gut. Drei Verbesserungsvorschläge:
- In der Kopiervorlage könnte die Vorlage §§ eingesetzt werden, sodass sie nur noch ausgefüllt zu werden braucht. Allenfalls, wenn so nicht gewünscht, dann in die Anleitung schreiben, dass hier die Vorlage §§ gemeint ist. Zwecks Benützerfreundlichkeit.
- Zu "Gesetzestext:", oder hinter den Link zum Gesetz, könnte i.d.g.F. geschrieben stehen (also entweder "Gesetzestext i.d.g.F.:" oder "Urheberrechtsgesetz i.d.g.F.", denn:
- RIS hat den Vorteil, dass es tagesaktuell die geltende Fassung wiedergibt. Auch dann, wenn schon kommende Änderungen im System eingepflegt sind, die erst zum Zeitpunkt X gültig werden, wird die zum Zeitpunkt der Abfrage (=$heute) geltende Fassung angezeigt (Beispiel: B-VG idgF mit der Änderung durch das Wahlrechtsänderungsgesetz 2011 mit Inkrafttretensdatum 1. Oktober 2011, Stichwort: Art. 60 mit dem sog. "Habsburgerparagraf"). Damit wäre unter der IB der Text "Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!" auch hinfällig, vielleicht lässt sich der ausblenden, wenn "Gesetzestext:" mit Vorlage §§ angegeben/verlinkt ist.
- Sehr gut, finde die Umsetzung gut. Drei Verbesserungsvorschläge:
- Zusatzwunsch: "Fundstelle" finde ich falsch, hier müsste wohl korrekter "Stammfassung" stehen, vgl. »StF: BGBl. Nr. 111/1936 (StR: 39/Gu. BT: 64/Ge S. 19.)«
- Zweiter Zusatzwunsch: "Fundstelle" und "Letzte Änderung" könnte bei angegebenem Gesetzestext vielleicht sogar autom. extrahiert werden? Geht sowas? Über »StF« im RIS (siehe oberhalb) könnte der daneben liegende BGBl.-Link für "Stammfassung" (dzt. "Fundstelle") extrahiert und über den letzten verlinkten Eintrag mit »BGBl.« beginnend, könnte dieser für "Letzte Änderung" extrahiert werden. - Machbar?
- --Elisabeth 18:01, 26. Jul. 2011 (CEST)
- Wie ihr die Fachbegriffe in eurer ostmittelbairischen Fachsprache bezeichnen wollt (Stammfassung), da will ich nicht hineinreden. Das automatische Extrahieren würde wahrscheinlich einem professionellen Programmierer schlaflose Nächte bereiten, wenn es für alle Fälle fehlerfrei funktionieren soll.
- "Geltende Fassung" oder etwas Ähnliches habe ich mir auch überlegt, aber davon Abstand genommen aus Platzgründen, obwohl das kein triftiges Argument ist und auch anders gemacht werden könnte. Die Abkürzungsorgie i.d.g.F finde ich nicht so günstig. Gegen das von mir verwendete "Gesetzestext" spricht übrigens ein wenig, dass die Vorlage auch für Verordnungen (Fahrradverordnung) benutzt wird (ebenso die Angabe "Datum des Gesetzes"). Wie man sieht, je flexibler so ein Ding sein soll, desto schwieriger wird es, alle Fälle bestens zu bedienen. Alternativ: geltende Fassung der Norm? oder nur: geltende Fassung?
- Den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung als eine Art Disclaimer würde ich nicht weglassen. Oder kannst du die Hand ins Feuer legen, dass der österreichische Gesetzgeber niemals solche Übergangsregelungen] erlässt, sondern man zu jeder Zeit einen geltenden Gesetzestext aus dem RIS bekommt, der das an diesem Tag geltende Recht umfassend wiedergibt?
- Die Vorlage:§§ könnte man natürlich noch in der Funktionsbeschreibung der Vorlage erwähnen. --DiRit ✉ 22:42, 26. Jul. 2011 (CEST)
Menge (Betäubungsmittelrecht)
Hallo Rechtsexperten!
Kann sich mal jemand diesen Artikel ansehen? Dort geht seit Jahren ein Edit-War darum, ob es 6 oder 60g heissen muss (siehe Versionsgeschichte). Kann jemand das Rechenbeispiel überprüfen und möglichst auch bequellen? Danke. --PaterMcFly Diskussion Beiträge 10:07, 27. Jul. 2011 (CEST)
Kategorien, Klammerlemmata und BKLs
Das Thema Kategorien möchte ich nicht wieder eröffnen, aber doch um Eure Meinung bitten, wie mit den vielen BKL-Seiten zu verfahren wäre, die seit der Neuordnung der Kategorien in unserem Projekt eingerichtet worden sind. Ein Benutzer hat heute morgen eine Reihe dieser BKL-Seiten auf Klammerlemmata entfernt und beharrt dabei auch auf unsinnigen BKLs, die bis auf weiteres auf gar keinen Artikel verweisen. Er hält das für richtlinienkonform (WP:BKL?). Es kam zum Edit-war, aber das ist kein Einzelfall, wenn man sich die Bearbeitungen des Benutzers anschaut, sieht man im Überblick, was bisher alles schon geändert worden ist. Ist ne Menge. Wie findet Ihr das? -- Ich mache jetzt den Benutzer auf unsere Disk an dieser Stelle aufmerksam, damit wir es gemeinsam diskutieren können, und setze den Edit bei Sozialrecht (Deutschland) zurück. Danke.--Aschmidt 12:43, 31. Jul. 2011 (CEST)
- Anmerkung: Ich wäre froh, wenn wir mit der Diskussion vorerst noch eine Woche warten könnten, bis sich einige Nebel, die die Diskussion derzeit noch überlagern (vgl. Wikipedia:AN#BKL_Eisenbahnrecht, Diskussion:Eisenbahnrecht, WP:VM#Benutzer:Normalo sowie einige Artikelanlagen durch Benutzer:liesel), gelichtet haben. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 12:55, 31. Jul. 2011 (CEST)
- Schließe mich an. Danke für Deine VM, hat bei dem Betroffenen zu einer Sperre für 10 Stunden geführt. – For the record: Ich war und bin gegen die vielen Klammerlemmata, die mit der Neuordnung der Kategorien verbunden waren, meine aber, nun sollte etwas Ruhe einkehren und das einmal vereinbarte Konzept sollte beibehalten und umgesetzt werden.--Aschmidt 13:01, 31. Jul. 2011 (CEST)
- Ergänzung: Der Benutzer wurde jetzt unbeschränkt gesperrt. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 13:32, 31. Jul. 2011 (CEST)
- Schließe mich an. Danke für Deine VM, hat bei dem Betroffenen zu einer Sperre für 10 Stunden geführt. – For the record: Ich war und bin gegen die vielen Klammerlemmata, die mit der Neuordnung der Kategorien verbunden waren, meine aber, nun sollte etwas Ruhe einkehren und das einmal vereinbarte Konzept sollte beibehalten und umgesetzt werden.--Aschmidt 13:01, 31. Jul. 2011 (CEST)
Im Rahmen der von Kollegen UHT angesprochenen Diskussion habe ich hier eine kurze Notiz zum Thema hinterlegt. -- Stechlin 15:20, 31. Jul. 2011 (CEST)
Diskussion mit Benutzer:Liesel
Im Kontext der auch eben angesprochenen aktuellen Ereignisse habe ich mich auf meiner Benutzerseite mit Liesel unterhalten, der aktuell zwei Frage stellte, denen wir uns widmen sollten. Sie lauteten:
1. Besteht die Möglichkeit einer gemeinsamen Kategorie für Rechtsquellen die die Eisenbahn betreffen bzw. unter das Gebiet "Eisenbahnrecht" o.ä. fallen oder muss hier der Bahnbereich ein eigenen Schemata aufbauen?
2. Kann man einen Artikel zum "Recht der Eisenbahnen im Land YYY" anlegen, die vom Bahn- und vom Rechtsbereich als fachlich richtig akzeptiert wird.
Gerade bei letztem Punkt fehlt mir ein nachvollziehbares Beispiel (von mir auch aus einem anderen Bereich) für einen guten Artikel.
Die erste Frage läuft für mich darauf hinaus, ob die Kategorie:Rechtsquelle nicht nur national, sondern parallel auch thematisch untergliedert werden soll. Da ich mich über ein Jahr nicht mit den Kategorien befaßt habe, will mich hier nicht allzu weit aus dem Fenster lehnen.
Die zweite Frage ist noch wesentlich vielschichtiger. Gleichsam als Vorfrage könnte man nämlich diskutieren, welche Voraussetzungen ein Teilbereich des Rechts haben muss, um eine eigene Darstellung zu verdienen. In meiner Diskussion mit Liesel habe ich das - zugegebenermaßen groteske Beispiel des Fledermausrechts gebildet, aber eine nachvollziehbare Grenze zu ziehen, könnte gar nicht so einfach sein. Haben wir die Frage national gerklärt, wräe als nächstes - und hier würde ich mich gern sehr zurückhalten dürfen und hoffe auf einige Hinweise von UHT - die Frage nach der Darstellung von Teilrechtsgebieten anderer Rechtsordnungen zu stellen, um schließlich auch hier wieder zum dem magischen Begriff der Rechtsvergleichung zu gelangen.
Auch wenn ich die Intention, mit der eigentlichen Diskussion um BKL etc. noch eine Woche zu warten, verstehe, sollten wir uns hier vielleicht um eine rasche Antwort bemühen.
-- Stechlin 17:30, 1. Aug. 2011 (CEST)
- Da Du länger nicht mehr aktiv warst der Hinweis auf diese Diskussion über juristische Querschnittsgebiete. Mein ceterum censeo (d.h. die Zusammenfassung der Diskussionsergebnisse der vergangenen Jahre) dürfte ja schon bekannt sein :-) --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 22:18, 1. Aug. 2011 (CEST)
- Danke für den Hinweis auf die Diskussion; Dein ceterum censeo habe ich natürlich verinnerlicht und kann zu der fasslichen Darstellung der Materie, um die wir damals ziemlich gerungen haben, nur gratulieren. Gruß -- Stechlin 16:27, 2. Aug. 2011 (CEST)
