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Diskussion:River Continuum Concept und Martin Schermaier: Unterschied zwischen den Seiten

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'''Martin Schermaier''' (* [[2. April]] [[1963]] in [[Attnang-Puchheim]], [[Oberösterreich]]), österreichischer Jurist und Rechtshistoriker.
== [[River Continuum Concept]] ==


==Lebenslauf==
Eigentlich müßte ich mich gerade auf einen Kus vorbereiten, den ich in zwei Wochen geben muss und dürfte hier gar nicht schreiben. Dieser Text ist allerdings Teil des Kursprogramms und ich denke, auf diese Weise komme ich ganz gut aus der Zwickmühle zwischen Pflicht und Sucht. Der Artikel ist noch nicht ganz fertig, aber ich stelle ihn trotzdem mal hier zur Diskussion: Was fehlt noch zum Verständnis des Modells? Gibt es zu viele Redundanzen? Gibt es sonstige Kritikpunkte? Gruß -- [[Benutzer:Achim Raschka|Achim Raschka]] 1. Jul 2005 09:05 (CEST)
Schermaier studierte in [[Salzburg]] von [[1981]] bis [[1987]] [[Rechtswissenschaften]] sowie Politik- und Kommunikationswissenschaften. Er [[Promotion (Doktor)|promovierte]] [[1991]] und habilitierte sich [[1995]]. Seine Promotion wurde mit dem Premio Internazionale Gerard Boulvert, Napoli 1993 (für das beste wissenschaftliche Erstlingswerk im Bereich der Antiken Rechtsgeschichte) sowie der Goldmedaille der Università degli studi di Napoli „Federico II“ ausgezeichnet.
:Naja erstens fallen Sachen wie "Entropiegrad des Gewässers" auf (damit kann wirklich kaum jemand etwas anfangen) und zweitens stellt sich die Frage wie sich der Artikel abgrenzt. Das was da stellenweise steht ist so allgemein das ich öfters denke ich lese den Artikel Fließgewässer, nicht aber ein spezielles System zu dessen Einteilung. Limnologie werde ich zwar erst noch belegen, aber in diesem Fall würde ich dann doch das Allgemeine in einem Artikel wie Fießgewässer abhandeln (oder auch die Lösung von [[See (Gewässer)]] bzw. [[Ökosystem See]]) und alle speziellen Sachen nur als kleine Unterartikel mit klaren Klassifikationsschemata verwursten. --[[Benutzer:Saperaud|Saperaud]] [[Spezial:Emailuser/Saperaud|☺]] 1. Jul 2005 14:46 (CEST)
Er war zunächst als Universitätsassistent am Institut für Römisches Recht (Univ. Salzburg) bei den Prof. [[Waldstein]] und [[Mayer-Maly]] (1987-1995) tätig. Es folgte ein Aufenthalt als Humboldt-Stipendiat an der Rhein. Wilhelms-Universität [[Bonn]], bei Prof. [[Knütel]] (1993/94) sowie ein Lehrauftrag an der [[Universität Regensburg]] (SS 1996), bevor er als außerordentlicher Universitätsprofessor an die [[Universität Salzburg]] (1997) berufen wurde. Hiernach wechselte er als Lehrstuhlvertretung an die [[Westfälische Wilhelms-Universität]] [[Münster]], Lehrstuhl für Römisches und Bürgerliches Recht, Nachf. Prof. Dr. [[Kupisch]] (SS 1997-SS 1998), [[1998]] wurde er auf eben diesen Lehrstuhl als ordentlicher Universitätsprofessor berufen. Rufe nach [[Erlangen]] ([[1998]]) und [[Heidelberg]] ([[2002]]) lehnte er ab.
Er ist Direktor des Instituts für Rechtsgeschichte sowie Geschäftsführender Direktor des [[Centrum für Europäisches Privatrecht|Centrums für Europäisches Privatrecht]] ([[CEP]]) an der [[Westfälische Wilhelms-Universität|Westfälischen Wilhelms-Universität]] Münster.


==Werk==
:: Die Abgrenzung des Artikels soll dort stattfinden, wo das Konzept in seiner Veröffentlichung aufhört. Natürlich enthält der Artikel eine ganze Reihe von Aussagen darüber, wie ein Fließgewässer im Allgemeinen zu beschreiben sind, diese sind jedoch tatsächlich im RCC ja erst konkretisiert worden und haben dann Einzug in die allgemeine Fließgewässerökologie gefunden. Es ist auch kein ''System zur Einteilung'' sondern eines zur Beschreibung des Ökosystems. Entsprechend halte ich eine umfassende Darstellung des Konzeptes und seiner Implikationen als eigenen Artikel für wichtig, auch auf die Gefahr hin, dass es Redundanzen zum Artikel Fließgewässer geben wird. Gruß -- [[Benutzer:Achim Raschka|Achim Raschka]] 1. Jul 2005 15:16 (CEST)
Schermaiers Werk widmet sich insbesondere der dogmengeschichtlichen Analyse, ausgehend vom römischen Recht. Zu seinen Publikationen zählen:
:::Ich würde sagen wir verlegen diese Diskussion auf den Zeitpunkt wo dies der Fall ist und sich diese Redundanzen ergeben. Es kann sich ja auch nur noch um Jahrzehnte handeln. --[[Benutzer:Saperaud|Saperaud]] [[Spezial:Emailuser/Saperaud|☺]] 1. Jul 2005 17:21 (CEST)


* Materia. Beiträge zur Frage der Naturphilosophie im klassischen römischen Recht (Forschungen zum Römischen Recht, Bd. 38), Wien/Köln/Weimar 1992, XXX, 341 S.
:: Mittlerweile enthält der Artikel zwei Diagramme, die wir [[Benutzer:Arnomane]] verdanken. Kommentare sind natürlich weiterhin erwünscht -- [[Benutzer:Achim Raschka|Achim Raschka]] 1. Jul 2005 21:08 (CEST)
* Die Bestimmung des beachtlichen Irrtums von den Glossatoren bis zum BGB (Forschungen zur Neueren Privatrechtsgeschichte, Bd. 29), Wien/Köln/Weimar 2000, 789 S.
:: Weiter ergänzt durch Kritiken und Modifikationen des Konzeptes -- [[Benutzer:Achim Raschka|Achim Raschka]] 2. Jul 2005 15:13 (CEST)
* [[Wolfgang Kunkel]]/M. Schermaier, Römische Rechtsgeschichte, 13. Aufl., Köln/Wien (UTB) 2001, 328 S.
* D. 41,1,24 und 26 pr. Ein Versuch zur Verarbeitungslehre des Paulus, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, rom. Abt. (= SZ) 105 (1988) 436-487.
* Ulpian als "wahrer Philosoph". Notizen zum Selbstverständnis eines römischen Juristen, in: Ars boni et aequi. Festschrift für Wolfgang Waldstein zum 65. Geburtstag, Stuttgart 1993, 303-322.
* Die Umgehung des Vorkaufsrechts durch „kaufähnliche Verträge“, in: Archiv für die civilistische Praxis 196 (1996) 256-275.


== Weblinks ==
Einige Anmerkungen und Fragen.
* [http://www.uni-muenster.de/Jura.history/rom/ Institut für Rechtsgeschichte, Romanistische Abteilung, Westfälische Wilhelms-Universität Münster]
#Bei "Einteilung ..." heißt es "hier spielen Lebewesen eine große Rolle, die ...". Beispiele für solche Lebewesen, was für Räuber etc.? - fragte ich mich beim Lesen ... ok, das wird unten dann ausführlich erläutert, vielleicht hier drauf hinweisen mit "genauere Differenzierung siehe unten" oder ähnlich.
#Also:
##Abschnitt 1: Organismen, die Material sammeln/zerkleinern+Weidegänger+Räuber
##Absschnitt 2: Sammler+, Weidegänger+, Räuber stabil
##Abschnitt 3: Sammler (?), Räuber stabil - irgendwie scheint mir all das nicht so aussagekräftig, signifikant unterschiedlich, dass ein Eindruck der Bedeutung dieser Einteilungsart bei mir entstünde.
#In "Lebensgemeinschaften werden dann die Zerkleinerer, Sammler und Weidegänger vorgestellt - die "Räuber" fehlen.
#"Aufgrund der durch diese gleichmäßige Nutzung der Ressourcen vorhandenen Konstanz, die eine sehr hohe [[Stabilität]] des Systems bei Störungen und Schwankungen bedingt." - Unverständlich
INSGESAMT:<br>
#Es wäre gut, wenn Laien wie mir erst einmal gesagt würde, wofür derartige Einteilungen überhaupt sinnvoll sind. Denn bzw. und:
#"es löste die klassische Gliederung" nach "Fischregionen" ab. Also muss es diesem Modell - in welcher Form auch immer - irgendetwas Überzeugendes voraus haben. Worin das besteht, wird an dieser Stelle nicht gesagt und geht für mich aus dem Gesamttext nicht klar genug hervor (mag sein, dass das für Biologen unmittelbar eingängig ist, weiß ich nicht; für mich ist es das nicht).
#Was ich auch nicht verstehe, eingangs heißt es: "Die Einteilung des Fließgewässers nach dem River Continuum Concept lässt eine grobe Zuordnung in drei Abschnitte zu, die auf alle Fließgewässer anwendbar ist. Demnach lassen sich ''[[Bach|Bäche]]'' gegenüber ''mittleren [[Fluss|Flüssen]]'' und ''großen Flüssen'' abgrenzen." Der weitere Artikel nimmt diesen Gedanken nicht mehr auf, sondern handelt ausschließlich von der Einteilung an Hand des Bachs - Flüsse kommen nicht mehr vor. Oder die zitierte Passage ist im ersten Satz richtig, dann dürfte aber der zweite Satz falsch sein?.
#Unterm Strich bin ich wirklich ratlos (hinsichtlich Exzellenz) - nun gut, ein neues Klassifizierungsmodell, hmmm. Vielleicht fehlt eine klare Struktur, Durchdringung?
--[[Benutzer:Lienhard Schulz|Lienhard Schulz]] 2. Jul 2005 16:59 (CEST)


[[Kategorie:Mann|Schermaier, Martin]]
:: Danke, genau sowas wollte ich lesen ;O) Es ist immer besser, auf der Basis von externer Kritik zu arbeiten als im eigenen Saft herumzugaren. Hinsichtlich "Exzellenz" wollte ich eh noch warten und ein paar grundsätzlichere Artikel ausbauen, in der Form steht dieser Artikel etwas im luft- (bzw. artikel-)leeren Raum. Die Kritikpunkte werde ich auf jeden Fall berücksichtigen. Gruß -- [[Benutzer:Achim Raschka|Achim Raschka]] 2. Jul 2005 17:06 (CEST)
[[Kategorie:Österreicher|Schermaier, Martin]]
[[Kategorie:Rechtshistoriker|Schermaier, Martin]]
[[Kategorie:Geboren 1963|Schermaier, Martin]]


{{Personendaten|
:: So, ich habe mal versucht, die Kritikpunkte durch ein paar erklärende Halbsätze, Umstellungen etc. zu berücksichtigen. -- [[Benutzer:Achim Raschka|Achim Raschka]] 3. Jul 2005 14:21 (CEST)
NAME=Schermaier, Martin

|ALTERNATIVNAMEN=
::Jetzt sind wir schon soweit die beiden einigen Weblinks ein Zitat bestätigen sollen (allerdings im Text) bzw. einen Buchtext verlinken. Dagegen neun Einträge im Literaturverzeichnis. Ich würde ja fast sagen das müsste wikifiziert werden :-). Wenn ich rote Links wie Leitorganismen oder Fließgeschwindigkeit sehe wird mir aber auch anders. Zum Inhalt: bei [[:Bild:River-Continuum-Concept-2-de.png|dieser]] Abbildung bleibt offen was CPOM und FPOM sind. Den Artikel [[Korngröße]] habe ich zwar mit zu verantworten, aber welche Korngrößengrenze hiermit gemeint ist weiß ich auch nicht. --[[Benutzer:Saperaud|Saperaud]]&nbsp;[[Spezial:Emailuser/Saperaud|☺]] 3. Jul 2005 20:17 (CEST)
|KURZBESCHREIBUNG=Österreichischer Jurist und Rechtshistoriker

|GEBURTSDATUM=[[2. April]] [[1963]]
::: Das Verhältnis aus Literatur und Weblinks ergibt sich daraus, dass ich als Quellen ausschließlich tote Bäume genutzt habe und ausser dem Volltext von Vannote auch keine vernünftigen Internetquellen finden konnte, die einen Mehrwert gegenüber diesem Artikle haben. Soweit ich es sehe ist dieser Artikel aktuell die umfassende und detaillierteste Ausarbeitung zu dem Thema, die ich kenne. Die roten Links tun weh, sollten sich aber füllen lassen (zumindest die zentralen Begriffe, Forscher und weitergehende Konzepte werden wohl noch rot bleiben). Die Legende der Grafik habe ich um die Partikelgrößen ergänzt, diese stammen direkt aus Vannote 1980. Gruß -- [[Benutzer:Achim Raschka|Achim Raschka]] 3. Jul 2005 20:46 (CEST)
|GEBURTSORT=[[Attnang-Puchheim]], [[Oberösterreich]]

|STERBEDATUM=

|STERBEORT=

}}
Vorschlag: Vielleicht kann man den Text aus der "Fachchinesich-Ecke" herausholen wenn man dem Kind einen (zwar nicht eingeführten, aber sicher greifbareren) deutschen Namen gibt. Ich spinne mal ein bisschen ins blaue: kontinuierliche Fließgewässer, Fluss Kontituitäts Konzept, Beschreibung/Modell eines Fliessgewässers als offenes System, noch nicht ideal aber vielleicht hat jemand eine treffenden Vorschlag. Es ist zwar nicht die Aufgabe eine Enzyklopädie Begriffbildend zu wirken, aber bei Anglizismen juckts mich in den Fingern (Tötet den Zebrafisch! Es lebe der Zebrabärbling!) :)--[[Benutzer:Sven Zoerner|Eusyllis]] 17:54, 13. Jul 2005 (CEST)

Version vom 13. Juli 2005, 23:59 Uhr

Martin Schermaier (* 2. April 1963 in Attnang-Puchheim, Oberösterreich), österreichischer Jurist und Rechtshistoriker.

Lebenslauf

Schermaier studierte in Salzburg von 1981 bis 1987 Rechtswissenschaften sowie Politik- und Kommunikationswissenschaften. Er promovierte 1991 und habilitierte sich 1995. Seine Promotion wurde mit dem Premio Internazionale Gerard Boulvert, Napoli 1993 (für das beste wissenschaftliche Erstlingswerk im Bereich der Antiken Rechtsgeschichte) sowie der Goldmedaille der Università degli studi di Napoli „Federico II“ ausgezeichnet. Er war zunächst als Universitätsassistent am Institut für Römisches Recht (Univ. Salzburg) bei den Prof. Waldstein und Mayer-Maly (1987-1995) tätig. Es folgte ein Aufenthalt als Humboldt-Stipendiat an der Rhein. Wilhelms-Universität Bonn, bei Prof. Knütel (1993/94) sowie ein Lehrauftrag an der Universität Regensburg (SS 1996), bevor er als außerordentlicher Universitätsprofessor an die Universität Salzburg (1997) berufen wurde. Hiernach wechselte er als Lehrstuhlvertretung an die Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Lehrstuhl für Römisches und Bürgerliches Recht, Nachf. Prof. Dr. Kupisch (SS 1997-SS 1998), 1998 wurde er auf eben diesen Lehrstuhl als ordentlicher Universitätsprofessor berufen. Rufe nach Erlangen (1998) und Heidelberg (2002) lehnte er ab. Er ist Direktor des Instituts für Rechtsgeschichte sowie Geschäftsführender Direktor des Centrums für Europäisches Privatrecht (CEP) an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster.

Werk

Schermaiers Werk widmet sich insbesondere der dogmengeschichtlichen Analyse, ausgehend vom römischen Recht. Zu seinen Publikationen zählen:

  • Materia. Beiträge zur Frage der Naturphilosophie im klassischen römischen Recht (Forschungen zum Römischen Recht, Bd. 38), Wien/Köln/Weimar 1992, XXX, 341 S.
  • Die Bestimmung des beachtlichen Irrtums von den Glossatoren bis zum BGB (Forschungen zur Neueren Privatrechtsgeschichte, Bd. 29), Wien/Köln/Weimar 2000, 789 S.
  • Wolfgang Kunkel/M. Schermaier, Römische Rechtsgeschichte, 13. Aufl., Köln/Wien (UTB) 2001, 328 S.
  • D. 41,1,24 und 26 pr. Ein Versuch zur Verarbeitungslehre des Paulus, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, rom. Abt. (= SZ) 105 (1988) 436-487.
  • Ulpian als "wahrer Philosoph". Notizen zum Selbstverständnis eines römischen Juristen, in: Ars boni et aequi. Festschrift für Wolfgang Waldstein zum 65. Geburtstag, Stuttgart 1993, 303-322.
  • Die Umgehung des Vorkaufsrechts durch „kaufähnliche Verträge“, in: Archiv für die civilistische Praxis 196 (1996) 256-275.