Benutzer Diskussion:Leithian und Zivildienst in Deutschland: Unterschied zwischen den Seiten
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[[Image:Zivildienst 2005.jpg|thumb|Österreichische Zivildienst-[[Plakette]] von 1982]] |
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Der '''Zivildienst''' ist die häufigste Form des [[Wehrersatzdienst]]es. Der [[Zivildienstleistender|Zivildienstleistende]] (ZDL, umgangssprachlich „Zivi“) lehnt aus [[Gewissen]]sgründen den [[Kriegsdienst]] mit der Waffe ab und leistet statt dessen zur Erfüllung seiner [[Wehrpflicht]] den Zivildienst. Dieser umfasst in der Regel Tätigkeiten im sozialen Umfeld, wie etwa in Krankenhäusern, Altenheimen, im Rettungs- und Krankentransport oder in der Behindertenbetreuung. Seltener werden Zivildienstleistende Organisationen im Bereich des Umweltschutzes, der Landwirtschaft oder der Verwaltung zugewiesen. |
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{{Autoarchiv|Alter=1|Ziel='Benutzer Diskussion:Leithian/Archiv/((Jahr))/((Monat:Kurz))'|Übersicht=[[Spezial:Präfixindex/Benutzer Diskussion:Leithian/Archiv|Archiv]]</b>|Modus=Erledigt}} |
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==Regelung in Deutschland== |
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== Erste Frage :-) == |
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Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist kein Wahlrecht zwischen Kriegsdienst mit der Waffe und Zivildienst vorgesehen. Doch laut des Artikels 4. des Grundgesetzes darf niemand gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst gezwungen werden. Gemäß Artikel 12a kann ''"wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, [...] zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden."'' [http://de.wikisource.org/wiki/Grundgesetz_der_Bundesrepublik_Deutschland#Artikel_12a_.5BWehr-_und_Dienstpflicht.5D] In Deutschland werden die gesetzlichen Bedingungen durch das Zivildienstgesetz geregelt. Die Verwaltung des Zivildienstes geschieht durch das [[Bundesamt für den Zivildienst]]. Siehe den Artikel zum Thema [[Kriegsdienstverweigerung]]. |
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===Finanziell=== |
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Hallo Leithian!<br> <br> |
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Der Zivildienstleistende erhält während seiner Dienstzeit die gleichen Bezüge wie ein Wehrdienstleistender bei der Bundeswehr. Der Grundsold teilt sich in drei Soldstufen ein; Soldstufe 1 (7,41 €/Tag) gilt von Beginn des Zivildienstes an, Soldstufe 2 (8,18 €/Tag) wird in der Regel ab dem 4. Dienstmonat gezahlt und die dritte Soldstufe (8,95 €/Tag) in der Regel ab dem 7. Monat. Ferner erhält jeder Zivildienstleistende eine besondere Zuwendung („Weihnachtsgeld“) in Höhe von 172,56 € sowie ein Entlassungsgeld in Höhe von 690,24 €. Darüber hinaus hat der Zivildienstleistende Anspruch auf Sachbezüge (Kleidergeld: 1,18 €/Tag; Mobilitätszuschlag: 0,51 €/km/Monat ab 30 km, max. 204 €); das Verpflegungsgeld (maximal 7,20 €/Tag) wird gewährt, sofern eine Verpflegung durch die Dienststelle nicht zur Verfügung gestellt werden kann. |
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===Aktuell=== |
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Erstmal dankeschön dafür, dass du jetzt mein Mentor bist :-). |
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Inzwischen ist die Dauer des Zivildienstes der des Wehrdienstes auf 9 Monate angeglichen. |
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Im Moment kämpfe ich weitesgehend noch mit der Technik. Ich hoffe, dass sich das bald gibt. |
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Was mir derzeit aber am meisten Kopfzerbrechen bereitet, ist mein erster Artikel bzw. dessen Relevanz. In meiner [[WP:Benutzer:N-nami/Linkliste|Linkliste]] findest du meine ersten Benutzerunterseiten, da hab ich mich schon ein bisschen ausgetobt. Dort findet sich der englische Artikel in der derzeit aktuellen Version, damit ich darin basteln kann. Die Versionsgeschichte ist noch nicht vollständig, da mehr als 1000 Versionen vorhanden sind. Handelt sich laut [[Benutzer:DerHexer|DerHexer]] um ein technisches Problem, das bald beseitigt werden sollte. <br> |
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Allerdings bin ich etwas unsicher, ob ich den Artikel übersetzen soll, da ich natürlich nicht will, dass mein erster Artikel gleich wieder fliegt, sobald er geschrieben ist. |
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In der [[Wikipedia:Löschkandidaten/21. März 2009#That_Guy_with_the_Glasses_(gelöscht)|Löschdiskussion]] wurde das Lemma als nicht relevant wieder gelöscht.<br> |
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Was meinst du? <br> lg --[[Benutzer:N-nami|N-nami]] 07:03, 23. Nov. 2009 (CET) |
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:Wenn so ein Artikel gelöscht worden ist, bringt eine Neueinstellung nur was, wenn wirklich '''neue''' Argumente für die Relevanz eingebracht werden können. Die "Gefahr" einer erneuten Löschung, diesmal als "Wiedergänger" ist außerordentlich hoch. --[[Benutzer:Pelz|Pelz]] 07:13, 23. Nov. 2009 (CET) |
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::Genau diesen Gedankengang hatte ich auch. Meiner Meinung nach hätte er ganz klar einen eigenen Artikel verdient, ich habe schon viele Leute im Netz getroffen, denen er ein Begriff ist. Aber gut, ist ja nur '''meine''' Meinung. Natürlich wäre die Übersetzung des englischen Artikels viel ausführlicher und daraus lässt sich auch eine gewisse Relevanz erkennen. [[Benutzer:Don-kun/That Guy with the Glasses|Der hier]] hats auch schon versucht, der Artikel wurde zurück in den BNR verschoben. Dass daraus keine Relevanz ersichtlich ist, leuchtet mir ein. Wie gesagt, ich würds besser machen wollen. --[[Benutzer:N-nami|N-nami]] 08:43, 23. Nov. 2009 (CET) |
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:::Moin N-nami, gerne bin ich dein Mentor und die Einträge auf deiner Benutzerseite habe [[Summerbreeze|ich]] [[Portal:Metal|mit]] [[Der_Herr_der_Ringe|Freude]] [[Per_Anhalter_durch_die_Galaxis|gesehen]]. :-) Spontan würde ich ''That Guy with the Glasses'' für klar relevant halten (800.000 Pageviews, sofern belegbar, sprechen da meiner Meinung nach eine deutliche Sprache). Ich werd mich mal genau mit dem Löschantrag (und der zugehörigen Artikelversion) beschäftigen und sehen, was ich da machen kann, auch mal mit dem Admin reden, der seinerzeit entschieden hatte. Momentan ist der Artikel bei Direkteinstellung - wie Pelz auch schon geschrieben hat - noch löschgefährdet. Aber ich sehe da - zumindest auf den ersten Blick - gute Chancen, den Artikel kurz- bis mittelfristig in den Artikelraum zu bekommen. :-) Ich kümmer mich auf jeden Fall mal um Abklärung... hast du momentan noch spezielle Fragen oder Unklarheiten, bei denen ich helfen kann? Viele Grüße :-) --[[Benutzer:Leithian|Leithian]]<sup> [[Benutzer Diskussion:Leithian|Keine Panik!]]</sup><sub> [[WP:Mentorenprogramm|Handtuch?]]</sub> 15:08, 23. Nov. 2009 (CET) |
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::::Gut, dann suche ich Belege für die Pageviews. Tatsächlich wollte ich dich noch fragen, wie das mit den Infoboxen funktioniert. Soweit ich das bisher verstanden habe, sollte ich einen Baustein auf den Artikel setzen, dass es sich um eine Übersetzung handelt. Oder auf die Diskussionsseite? Außerdem brauch ich noch einen passenden Baustein für den Anfang. Gibt es eine Art Übersichtsseite mit den verschiedenen Infoboxen? Soll ich für jede Serie eine eigene Box einsetzen? Und die Fotos aus der englischen Wikipedia - kann man die auch irgendwie übernehmen? Ich finde sie unter Commons leider nicht. Lg und danke! :-) --[[Benutzer:N-nami|N-nami]] 06:39, 25. Nov. 2009 (CET) |
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:::::Moin. |
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:::::# Möchtest du eine bestimmte Infobox setzen? Dann könnte ich es anhand dieser spezifischen genauer erklären. Prinzipiell finden sich bereits bestehende Infoboxen in [[:Kategorie:Vorlage:Infobox]]. |
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:::::# Im Normalfall setzt du bei einem importierten Artikel den Baustein <nowiki>{{Importartikel}}</nowiki> ganz oben in den Artikel. |
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:::::# Es ist durchaus möglich (und meist auch recht sinnvoll), bei jeder für sich stehenden Serie eine Infobox zu setzen. |
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:::::# Bei Fotos, die sich nicht auf den [[:commons:|Commons]], sondern nur auf [[:en:|en.WP]] befinden, sollte man Vorsicht walten lassen. Es kann nämlich durchaus sein, dass wir es hier z.B. mit [[Wikipedia:Bildrechte#Fair_use|Fair Use]]-Bildern zu tun haben, die zwar in der englischsprachigen Wikipedia möglich sind, in der deutschsprachigen Wikipedia jedoch nicht. Wenn du mir konkrete Bilder nennst, kann ich das aber gerne mal für dich von Fall zu Fall prüfen. |
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:::::Viele Grüße --[[Benutzer:Leithian|Leithian]]<sup> [[Benutzer Diskussion:Leithian|Keine Panik!]]</sup><sub> [[WP:Mentorenprogramm|Handtuch?]]</sub> 02:52, 26. Nov. 2009 (CET) |
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::::::Hallo :-) |
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::::::# Also eigentlich ist mein Problem, dass ich keine passende Infobox finde. Vielen Dank für den Link, habe unter Medien/Film und Fernsehen leider nichts gefunden. Vorerst habe ich jetzt die für Fernsehserien verwendet. Passt aber irgendwie nicht. Ich bräuchte halt ne Infobox für Webseiten. |
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::::::# Ok, hab ich schonmal gemacht! |
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::::::# Gut. Dafür ließe sich dann evlt. die Fernsehserien-Box zweckentfremden. |
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::::::# Konkret geht es um drei Bilder aus [[en:That Guy with the Glasses]]: Nostalgia Critic.jpg, Ask that Guy with the Glasses.PNG, Chester A Bum.PNG. Das Nostalgia-Critic-Logo ist in Commons enthalten. Leider kann ichs momentan nicht besser verlinken. |
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::::::Liebe Grüße --[[Benutzer:N-nami|N-nami]] 11:12, 26. Nov. 2009 (CET) |
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:::::::N'Abend! :) |
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:::::::# Du könntest hierfür die [[:Vorlage:Infobox Website]] nehmen, die z.B. im Artikel zu [[Knol]] Einsatz findet. |
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:::::::# Sehr gut. |
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:::::::# Siehe 1. |
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:::::::# [[:en:File:Nostalgia_Critic.jpg]], [[:en:File:Ask_That_Guy_with_the_Glasses.PNG]], [[:en:File:Chester_A_Bum.PNG]] sind allesamt nicht in de.WP verwendbar, da nur [[Wikipedia:Bildrechte#Fair_use|Fair Use]], sorry. |
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:::::::Viele Grüße und ein angenehmes Wochenende! :-) --[[Benutzer:Leithian|Leithian]]<sup> [[Benutzer Diskussion:Leithian|Keine Panik!]]</sup><sub> [[WP:Mentorenprogramm|Handtuch?]]</sub> 02:24, 28. Nov. 2009 (CET) |
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::::::::Hey, ich hab tolle Neuigkeiten! ;-) Einen Relevanzbeleg - für 16,5 Mio. Pageviews pro Monat: http://www.entrepreneur.com/magazine/entrepreneur/2009/december/204086.html Ich hoffe, das Argument zieht. Und wegen den Bildern - unter welchen Umständen dürfte man denn rechtlich gesehen Screenshots zum bebildern verwenden? So wie ich die [[Wikipedia:Bildrechte#Aufnahmen_mit_Personen|Bildrechte]] verstehe, gilt das als Foto und die Person müsste damit einverstanden sein. Oder gilt er schon als "absolute Person der Zeitgeschichte"? Eine Nachfrage um Erlaubnis per E-mail dürfte ggf. zu machen sein. |
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::::::::Liebe Grüße --[[Benutzer:N-nami|N-nami]] 06:23, 3. Dez. 2009 (CET) |
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:::::::::Hoi! :-) Der Link schaut belegtechnisch auf den ersten Blick schonmal sehr gut aus, ich werde mir das aber nochmal in Ruhe ansehen, bin das Wochenende leider etwas im Stress. |
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:::::::::Das mit den Bildern ist so einfach leider nicht, du hast das prinzipiell allerdings schon richtig verstanden: [[Wikipedia:Bildrechte#Aufnahmen_mit_Personen]] legt fest, dass die Person damit einverstanden sein muss. Eine absolute Person der Zeitgeschichte ist ''That Guy with the Glasses'' mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht, sondern eine relative Person der Zeitgeschichte. Wichtig jedoch ist auch, dass das Bild vom Urheber (im hier konkreten Fall der Fotograf des Bildes) ausdrücklich mit einer für uns kompatiblen Lizenz der Wikipedia zur Verwendung zur Verfügung gestellt wird. Näheres dazu findet sich auch bei der [[Hilfe:FAQ_zu_Bildern#Was_ist_eine_Erlaubnis.2FPermission.2FFreigabe.2FGenehmigung.3F|FAQ zu Bildern]]. Viele Grüße und einen angenehmen Wochenausklang --[[Benutzer:Leithian|Leithian]]<sup> [[Benutzer Diskussion:Leithian|Keine Panik!]]</sup><sub> [[WP:Mentorenprogramm|Handtuch?]]</sub> 03:14, 4. Dez. 2009 (CET) |
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Das Grundgesetz schreibt in Artikel 12a (2) vor: "Die Dauer des Ersatzdienstes darf die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen." Es herrscht Interpretationsraum, meist wurde der längere Zivildienst dadurch erklärt, dass ehemalige Wehrdienstleistende zu Wehrübungen herangezogen werden könne, weshalb der Zivildienstleistende im Ausgleich einen längeren Dienst ableisten müsse. Ein anderer Ansatz wäre der Verstoß gegen das Grundgesetz bis zum 1. Juli 2004 durch die Bundesregierung. |
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== [[Jakov Lind]] == |
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Hallo Leithian, was macht das Examen? Hoffe, es läuft/lief alles gut! - |
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Diese Empfehlung ist am 1. Juli 2004 vom [[Deutscher Bundestag|Bundestag]] per Gesetz verabschiedet worden: Der Zivildienst dauert seit dem 1. Oktober 2004 nur noch neun statt bisher zehn Monate und wurde somit der Dauer des Wehrdienstes angeglichen. Gleichzeitig wurde die Altersgrenze für die Heranziehung zum Zivil-/Wehrdienst vom 25. auf das 23. Lebensjahr herabgesetzt. Allerdings ist zu beachten, dass sich die Altersgrenze für die Heranziehung durch eine Zurückstellung zum Beispiel auf Grund einer Ausbildungsstelle auf die Vollendung des 25. Lebensjahres erhöht. |
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Am 21. Juni 2009 hast Du beim Lind-Artikel vielleicht manches überkritisch gelöscht. |
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*Ich werde versuchen, in meine alten Unterlagen zu gehen, und fehlende Zitatnachweise zu ermitteln: Von Enzensberger bis Bienek. |
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*Reich-Ranicki, KLG, Muttersprache-Zitat und seine Vorbemerkung sind aber unten bei der Literatur ausreichend nachgewiesen, und schon bedeutsam. Werde sie nach Prüfung wieder einfügen. |
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*Klappentextzitate (ausdrücklich so benannt von mir) zu seiner Vita sind offensichtlich nicht erwünscht. Schade, weil sie manchmal sehr präzise zusammenfassen. |
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*Die in Amerika sehr positive Aufnahme einiger seiner Werke ist schwer wissenschaftlich (!) zu belegen: Die Zitate zum Werk (siehe Weblink) wären jedenfalls ehrenrührig, falls sie falsch wären. Das macht kein Autor, daß er die NYT falsch zitiert, gleichzeitig ist es völlg unüblich den exakten Tag anzugeben. (In einer Examensarbeit schon, nach ausgiebiger Recherche in Bibliotheken...). Holocaust-Überlebende werden in den USA und in GB doch mehr gewürdigt, auch wenn sie nicht hochpopulär schreiben. Der Kontrast zum deutschsprachigen Raum ist jedenfalls auffällig. Drum hatte ich's erwähnt. (Das Interesse hierzulande ist eh ziemlich eingeschlafen, wie mir sein Wiener Verleger kürzlich sagte. Er hatte ja immerhin einige der bei S. Fischer freigewordenen Rechte übernommen.) |
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*Für die Auszeichnungen mache ich eine eigene Überschrift und lösche den ungeschickten Wikilink auf ne BKL, klar. |
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*Danke für die Verbesserungen bei den beiden Wikilinks ''Michael Krüger'' und ''Ehrenmedaille Wien''. Immer blöd, wenn Nutzer ihre neu geschriebenen Artikel nicht gegenchecken mit vorhandenen Artikeln. Jakov Lind hatte ich natürlich vorher eingestellt. |
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Der Umstand, dass sich der Kommissionsbericht außerdem mit den Auswirkungen einer eventuellen Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht befasst, hat zudem eine generelle Diskussion um den Fortbestand von [[Zwangsdienst]]en in Deutschland bewirkt. Mit einer möglichen Abschaffung des Zivildienstes wird jedoch nicht vor dem Jahr 2010 gerechnet. Der Verlauf dieser gesamtgesellschaftlichen Diskussion ist jedoch noch offen und die politischen Auswirkungen sind noch nicht absehbar. Die Große Koalition will jedoch noch längere Zeit am Zivildienst festhalten. |
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Schade, daß Du mich nicht angeschrieben hattest. Hätte mich gerne gleich drum gekümmert. In dem Artikel steckten viele Wochen Lektüre und Arbeit. Der "Belege fehlen"-Hammerkasten hat mich jedenfalls entsetzt. Aber vielleicht ist auch der ganze Artikel Schrott. Ich melde mich, wenn ich in meinem Archiv fündig geworden bin, dauert aber paar Wochen, weil ich gerade umgezogen bin. Lg., --[[Benutzer:Albrecht1|Albrecht1]] 14:42, 14. Jan. 2010 (CET) |
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:Moin Albrecht1, |
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:überkritisch würde ich meine seinerzeitige Löschung nicht nennen, ich hatte mich eher von üblicher wissenschaftlicher Vorgehensweise leiten lassen. Soll heißen: |
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:Direktzitate brauchen zwingend Quellenangaben, das hat neben dem Prinzip der Nachvollziehbarkeit auch urheberrechtliche Gründe. Direktzitate können den Text zwar auflockern und zu einem besseren Verständnis durchaus beitragen, sollen jedoch sparsam eingesetzt werden, vor allem weil es sich um Zitate jener Person handelt, um die es im Artikel geht. Besser noch wäre wissenschaftliche Sekundärliteratur über die Person. Primärquellen sind prinzipiell nicht ideal für einen enzyklopädischen Artikel, müssten diese doch erst in den jeweiligen Kontext, in welchem das Zitat entstanden ist, gesetzt werden (damit kämen wir allerdings wieder gefährlich nahe an [[WP:OR|Original Research]]). Den Klappentext finde ich wirklich ungeeignet (vor allem, da er wohl eher nicht von Lind selbst verfasst worden ist, sondern vom herausgebenden Verlag bzw. einem Verlagsmitarbeiter), die Direktzitate sollen allerdings nicht an mir scheitern (vorausgesetzt die Seitenzahlen werden in vollständiger Literaturangabe mitgeliefert, das ist zwingend erforderlich, notfalls per "zitiert nach" lösen). |
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:Auch wenn meine Erfahrungen anders sind: Es mag in populärwissenschaftlicher Literatur "unüblich" sein, den exakten Tag anzugeben, gut ist das deshalb noch lange nicht. Diese Sorgfalt sollte man nicht vermissen lassen, seine Quellen exakt zu prüfen; das ist dabei nicht gegen dich gerichtet, sondern gegen Personen, die diese Sorgfalt vermissen lassen, der Leser verlässt sich schließlich auf Korrektheit der Information, deshalb sollte der Autor diese soweit irgend möglich auch garantieren und eine Nachprüfung seiner Informationen durch andere auch soweit möglich erleichtern. |
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:Solltest du ein Zitat nicht mehr per Quelle nachvollziehen können, gib mir Bescheid, dann mache ich mich auch nochmal kundig und ergänze die Quellenangabe notfalls. Die NYT hat inzwischen ein wunderbares Archiv, in welchem alte Zeitungsausgaben in großer Anzahl online durchsuchbar sind. |
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:Eine Sache muss ich mir aber zurecht vorwerfen lassen: ich hätte dich zuvor ansprechen sollen, dies unterlassen zu haben, dafür möchte ich mich bei dir entschuldigen. Wenn ich beim Artikel noch zu Hilfe sein kann, gib mir bitte Bescheid. Viele Grüße und eine angenehme Restwoche --[[Benutzer:Leithian|Leithian]]<sup> [[Benutzer Diskussion:Leithian|Keine Panik!]]</sup><sub> [[WP:Mentorenprogramm|Handtuch?]]</sub> 15:58, 14. Jan. 2010 (CET) |
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== Regelung in Österreich == |
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In Österreich kann der Wehrdienst seit 1975 aus Gewissensgründen verweigert werden. Zuvor hatten Personen, die die Anwendung von Gewalt ablehnten, lediglich die Möglichkeit, ihren [[Präsenzdienst]] ohne Waffe zu leisten. 2005 leisteten etwas mehr als 10.000 Personen ihren Zivildienst in Österreich ab. |
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Bis zur Novelle des Zivildienstgesetzes 1991 mussten Wehrdienstverweigerer ihre Gewissensvorbehalte vor einer Kommission glaubwürdig begründen. Wurden diese Gewissensgründe anerkannt, war ein Zivildienst von acht Monaten (gleiche Länge wie der Grundwehrdienst) abzuleisten. |
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Hi Leithian, ich denke dass Du [[Wikipedia_Diskussion:Meinungsbilder/Ergänzung_der_Wikipedia-Stimmberechtigung|das]] wohl ohnehin ganz gut im Auge hast, aber trotzdem möchte ich Dir zu diesem [http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia_Diskussion%3AMeinungsbilder%2FErg%C3%A4nzung_der_Wikipedia-Stimmberechtigung&action=historysubmit&diff=69556294&oldid=69554048 Statement] einen kurzen Hinweis übermitteln. Das aber in ganz ausdrücklichem Widerspruch zu der von der von Dir dort vertretenen Meinung. Grüße ----[[Benutzer:Mikmaq|Mikmaq]] 08:55, 20. Jan. 2010 (CET) |
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:Moin Mikmaq, Antwort [http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia_Diskussion%3AMeinungsbilder%2FErg%C3%A4nzung_der_Wikipedia-Stimmberechtigung&action=historysubmit&diff=69569263&oldid=69560806 gepostet]. Viele Grüße --[[Benutzer:Leithian|Leithian]]<sup> [[Benutzer Diskussion:Leithian|Keine Panik!]]</sup><sub> [[WP:Mentorenprogramm|Handtuch?]]</sub> 14:35, 20. Jan. 2010 (CET) |
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::Bedankt und auch noch mal [http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia_Diskussion:Meinungsbilder/Erg%C3%A4nzung_der_Wikipedia-Stimmberechtigung&action=history beantwortet]. Ansonsten hatte ich demnächst eigentlich vorgehabt, gemeinsam mit euch allen den ersten [[Wikipedia:Nürnberg/Der Fränkische Landbote|Fränkischen Landboten]] aufzulegen. Das ganze geht dabei - auf eine nicht von mir stammende - Idee beim vorletzten WP:T/N-Treffen zurück (nur den Titel dazu hatte ich mir selber ausgedacht). |
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::In diesem fränkischen Landboten jedenfalls sollte nachzulesen sein, wie man eine konstruktive Mitarbeit in der WP besser würdigen und anerkennen könnte. Im Augenblick stehen nämlich hauptsächlich Weissbier&Co hier ganz vorne im Rampenlicht, während diejenigen die ihnen das Parkett dafür gezimmert haben, weit abseits stehen. |
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::Eine gute Idee denke ich, aber ohne Deine Mithilfe wird da wohl nicht so schnell etwas daraus werden. Aber vielleicht findest Du ja doch noch den Weg in die Bodega. --[[Benutzer:Mikmaq|Mikmaq]] 23:29, 21. Jan. 2010 (CET) |
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Seither ist eine formelle Erklärung ausreichend, um zum Zivildienst zugelassen zu werden. Nachdem mit der Abschaffung der Gewissensprüfung die Anzahl der [[Zivildiener]] stark anstieg, wurde der Zivildienst ab 1992 in Schritten zuerst auf zehn Monate, dann auf elf Monate und ab 1997 auf zwölf Monate (de facto mit zwei Wochen Urlaubsanspruch) verlängert. Von 1. April 2002 bis 30. September 2005 war die ''Zivildienstverwaltungs Ges. m. b. H.'', eine Tochterfirma des [[Österreichisches Rotes Kreuz|Österreichischen Roten Kreuzes]], im Auftrag des [[Bundesministerium für Inneres|Innenministeriums]] für die Zuweisung von Zivildienern verantwortlich. Diese Zuständigkeit endete, da der [[Verfassungsgerichtshof (Österreich)|Verfassungsgerichtshof]] die Zuweisung als Kernbereich der staatlichen Verwaltung betrachtete und eine Eingliederung in das Bundesministerium für Inneres verlangte. Seit 1. Oktober 2005 ist die ''[[Zivildienstserviceagentur]]'', die dem Bundesministerium für Inneres rechtlich unterstellt ist für die Zivildienstverwaltung in erster Instanz zuständig. |
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== [[Benutzer:Peace14]] == |
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Auf Empfehlungen der [[Österreichisches Bundesheer|Bundesheerreformkommission]] wurde der Wehrdienst 2004 auf sechs Monate verkürzt. Die Dauer des Zivildienstes wurde ebenfalls mit Jänner 2006 adäquat angepasst (nunmehr neun Monate), wobei der Zivildienstleistende die Möglichkeit bekommen hat, seine Dienstzeit freiwillig um drei Monate (bei besserer Bezahlung in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis) zu verlängern. |
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Hallo Leithian! |
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=== Verpflegung === |
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[[Benutzer:Peace14|Peace14]] hat sich sicherlich nicht korrekt verhalten, aber nach allem, was ich gesehen habe, wurde er/sie vo mir noch nicht angesprochen. Ist hier nicht von guten Absichten auszugehen? Gruss, --[[Benutzer:Geist, der stets verneint|Geist, der stets verneint]] <small>([[Benutzer Diskussion:Geist, der stets verneint|quatschen?]]|[[Spezial:Beiträge/Geist, der stets verneint|Fauler Sack?]])</small> 18:26, 23. Jan. 2010 (CET) |
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In Österreich gibt es bereits seit Jahren eine Kontroverse um die Verpflegungssituation der Zivildiener. Im Jahr 2001 trat eine [[Novelle (Recht)|Novelle]] des [[Zivildienstgesetz|Zivildienstgesetzes]] (ZDG) in Kraft, die festlegte, dass die Rechtsträger der Einrichtungen ''“... dafür Sorge zu tragen [haben], dass die Zivildienstleistenden angemessen verpflegt werden”'' (ZDG §28, Abs. 1) ohne jedoch näher zu definieren, was unter ''angemessen'' zu verstehen ist. |
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:Moin. Prinzipiell gehe ich bei neuen Nutzern mit sehr viel AGF an die Sache. Wer jedoch gleich mit [http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Spezial:Wiederherstellen&target=Amanda+olli×tamp=20100123172153 sowas] (nur für Admins sichtbar, wird auch nicht als Beispiel wiederhergestellt, da persönlichkeitsrechtlich bedenklicher Beitrag) einsteigt, der wird von mir schnurstracks und mit einem mächtigen Tritt vor die Tür befördert. Sorry, aber keine Entsperrung. Viele Grüße --[[Benutzer:Leithian|Leithian]]<sup> [[Benutzer Diskussion:Leithian|Keine Panik!]]</sup><sub> [[WP:Mentorenprogramm|Handtuch?]]</sub> 18:30, 23. Jan. 2010 (CET) |
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Aufgrund dieses unbestimmten Gesetzesbegriffs entschieden sich viele Zivildiensteinrichtungen, ihren Zivildienern ein Verpflegungsgeld von rund 6 €/Tag zu zahlen, was zu Protesten und Beschwerden seitens der Zivildiener führte. Nach Ansicht der Zivildiener kann mit 6 €/Tag keine angemessene Verpflegung gewährleistet werden, deshalb wurde eine Prüfung vor dem [[Verfassungsgerichtshof (Österreich)|Verfassungsgerichtshof]] (''VfGH'') angestrebt. Im Oktober 2005 kam der VfGH zu dem Erkenntnis, dass eine Verpflegung von 6 €/Tag als zu wenig anzusehen sei und legte eine Bezugsgröße für die Angemessenheit der Verpflegung von 11,26 € bis 13,60 €/Tag fest. Dies entspricht dem im [[Heeresgebührengesetz]] geregelten Aufwandersatz für die Verpflegung von [[Soldat|Soldaten]]. |
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Seit Bekanntwerden des Erkenntnis herrschte einige Zeit Uneinigkeit über die Umsetzung des VfGH-Erkenntnis, da weder das für Zivildiener zuständige [[Bundesministerium für Inneres|Innenministerium]] noch die jeweiligen Zivildiensteinrichtungen bereit waren, für die nun rückwirkend anfallenden sowie zukünftigen [[Kosten|Mehrkosten]] aufzukommen. |
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Inzwischen haben sich die wichtigsten Einrichtungen mit der Innenministerin auf folgende Vorgehensweise geeinigt: |
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Per [[Verordnung]] der Innenministerin (Verpflegungsverordnung) wird eine prinzipielle Umstellung auf [[Naturalien|Naturalverpflegung]] angedacht. Sollte eine Einrichtung keine Naturalverpflegung leisten, ist stattdessen Verpflegungsgeld zu zahlen. |
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Dieses Verpflegungsgeld hat zwar prinzipiell 13,60 €/Tag zu betragen, die Verordnung erlaubt aber Abschläge bis zur Höhe von 35%. |
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Als Gründe für diese Abschläge werden ein gleichbleibender Dienstort (15%), eine vorhandene Kochgelegenheit (10%) und leichte körperliche Tätigkeit genannt (bis zu 10%). Da fast jede Einrichtung Abschläge vornimmt, liegen die ausbezahlten Verpflegungsgeldbeträge der Einrichtungen zwischen 8,84 €/Tag und 10,20 €/Tag. |
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Zur Zeit können ehemalige Zivildienstleistende Nachforderungen wegen zu wenig bezahltem Verpflegungsgeld an die Rechtsträger der Zivildiensteinrichtungen stellen. Innerhalb von 3 Monaten soll sich der Rechtsträger mit dem Zivildienstleistenden auf einen angemessenen Betrag einigen. Zur Berechnung der Nachzahlung wird die Verpflegungsverordnung herangezogen (siehe oben). |
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Die Rechtsträger bekommen dabei bis zu 4,20 € pro nachzuzahlenden Tag vom Innenministerium refundiert, sofern es sich nicht um eine [[Gebietskörperschaft]] oder einem von einer solchen finanzierten Rechtsträger handelt. |
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Sollte es innerhalb der Frist zu keiner Einigung kommen, so kann innerhalb von 4 Wochen, bei sonstiger Verjährung, ein Antrag an die [[Zivildienstserviceagentur]] gestellt werden, die die Höhe des nachzuzahlenden Betrages feststellt. |
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Von Seiten der (ehemaligen) Zivildienstleistenden wird dabei die Diskrepanz der angebotenen Nachzahlung vom Betrag, der im Erkenntnis des VfGH genannt wird, kritisiert. Im VfGH-Erkenntnis ist von geringen Abschlägen, bei gleichbleibendem Einsatzort, die Rede. 35% Abschläge werden daher von vielen Zivildienern nicht als gering angesehen. |
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Im Falle von im Rettungsdienst tätigen Zivildienern wird besonders die Anwendung des Abschlages bei gleichbleibendem Dienstort kritisiert, der aber von allen Rettungsorganisationen angewandt wird. |
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==Regelung in der Schweiz== |
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In der Schweiz sieht die Verfassung seit 1992 einen zivilen Ersatzdienst anstelle der [[Militärdienst]]leistung vor. 1996 wurde das dazugehörige Zivildienstgesetz in Kraft gesetzt. Bis dahin saßen jedes Jahr mehrere hundert Militärdienstverweigerer mehrmonatige Gefängnisstrafen ab. |
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Um Zivildienst leisten zu können, müssen Wehrpflichtige ein schriftliches Gesuch mit ausführlicher Begründung einreichen. Daraufhin erfolgt eine persönliche Anhörung vor einer zivilen Kommission. Über 90 % der Gesuchsteller werden daraufhin zugelassen. Der Zivildienst dauert das 1,5fache des noch zu leistenden Militärdienstes (derzeit total 260 Tage), also maximal 390 Tage. Geleistet wird er schwerpunktmäßig im Gesundheits- und Sozialwesen sowie im Umweltschutzbereich. Zudem sind Auslandeinsätze in der Entwicklungszusammenarbeit möglich. In Planung ist die Abschaffung der persönlichen Anhörung. |
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Die Einsätze werden selbständig ausgesucht und vereinbart, die Vollzugsstelle des Zivildienstes erstellt daraufhin das Aufgebot. Zur Auswahl stehen rund 1400 Einsatzbetriebe mit jeweils einem oder mehreren Pflichtenheften. Bei einigen Pflichtenheften ist ein abgeschlossenes Grundstudium, Studium oder Berufslehre in einer bestimmten Fachrichtung die Bedingung. |
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Die Einsätze dauern mindestens 26 Tage. Bei vielen Pflichtenheften beträgt die Mindestdauer zwei bis sechs Monate. Im Kalenderjahr nach der Zulassung und anschliessend alle zwei Jahre sind mindestens 30 Diensttage zu leisten, ansonsten schuldet der Zivi die Wehrpflichtersatzabgabe. |
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Einen Teil seiner Diensttage leistet der Zivi in einem langen Einsatz, dessen Dauer die Hälfte der noch zu leistenden Diensttage oder sechs Monate beträgt - je nach dem, ob mehr oder weniger als 340 Diensttage noch zu leisten sind. Dieser lange Einsatz muss vorrangig in einem Schwerpunktprogramm, im Ausland oder bei der Vollzugsstelle geleistet werden. |
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Der Zivildienst definiert Schwerpunktprogramme in Bereichen, in denen Ressourcen für die Erfüllung wichtiger Aufgaben der Gemeinschaft fehlen oder nicht ausreichen. Der Bedarf an zusätzlichen Ressourcen muss von Branchenverbänden und Bundesstellen festgestellt werden. Schwerpunktprogramme sind mit einem mehrjährigen und nachhaltigen Engagement des Zivildienstes verbunden. |
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Zurzeit bestehen die beiden Schwerpunktprogramme "Pflege und Betreuung" und "Umwelt- und Naturschutz". Bei Einsätzen im Schwerpunktprogramm "Pflege und Betreuung" muss ein einsatzspezifischer Ausbildungskurs besucht werden. Nimmt ein Zivi zu mehr als 30% Aufgaben im Bereich Gesundheits- und Krankenpflege wahr, muss er einen vom Zivildienst genehmigten Pflegehelferkurs absolvieren. |
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Im Jahr 2006 wurden von rund 4.400 Zivis über 330.000 Zivildiensttage geleistet. Es liegen keine Zahlen vor, in welchen Bereichen diese Einsätze geleistet wurden. Jedes Jahr werden rund 1.500 Zivis neu zugelassen, Tendenz sinkend. Insgesamt sind rund 10.000 Zivis dienstpflichtig. |
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== Regelung in Finnland == |
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In [[Finnland]] dauert der Zivildienst 13 Monate, während der Militärdienst nur sechs Monate dauert. Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung wurde erstmals 1931 eingerichtet, beschränkt sich aber bis heute nur auf Friedenszeiten. Bei der Einführung des Zivildienstgesetzes 1987 dauerte der Zivildienst noch 16 Monate, was aber zu vielen Totalverweigerern führte. Die Dienstzeit wurde 1992 verkürzt, weitere Verkürzungen wurden bisher zwar im Parlament verhandelt, aber konnten nicht beschlossen werden. Der Antrag zur Kriegsdienstverweigerung wird ungeprüft genehmigt. Die Zahl der Verweigerer vervierfachte sich in den 1990ern auf 2.500 und stellt das Zivildienstsystem auch heute noch vor das Problem, dass es zu wenig Plätze für die Verweigerer gibt. |
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== Regelung in Italien == |
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In [[Italien]] wurde der Zivildienst im Jahr 1972 eingeführt. Die Zivildienstzeit war nach der damaligen gesetzlichen Regelung acht Monate länger als die Militärdienstzeit. Dies und die strengen Prüfungen der vorgebrachten Gewissensgründe bewirkten, dass sich die Zahl der Wehrdienstverweigerer auf einem sehr geringen Niveau bewegte. 1989 erklärte das italienische [[Verfassungsgericht]] einige Teile der bisherigen rechtlichen Regelung für verfassungswidrig. In den Jahren danach stieg die Zahl der Zivildienstleistenden sprunghaft an und übertraf schließlich die der Wehrdienstleistenden. 1998 trat nach langer Diskussion ein zeitgemäßeres Gesetz über den Zivildienst in Kraft, das auch den inzwischen allgemein anerkannten Leistungen der Zivildienstleistenden für die Gesellschaft Rechnung trug. Im Jahr 2005 wurde in Italien die [[Wehrpflicht]] (und damit auch die [[Wehrersatzdienst|Ersatzdienstpflicht]]) ausgesetzt und zugleich die Möglichkeit eingeführt, einen freiwilligen einjährigen Wehrdienst in der [[Italienische Streitkräfte|italienischen Armee]] abzuleisten. Auch das [http://www.serviziocivile.it/area_istituzionale/home.asp italienische Zivildienstamt] bietet einen freiwilligen einjährigen Zivildienst an, der auch im Ausland durchgeführt werden kann. Heute leisten über 50.000 junge Männer und Frauen zwischen 18 und 28 Jahren freiwillig Zivildienst. |
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==Regelung in Russland== |
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In [[Russland]] gibt es erst seit 2004 die Möglichkeit, Zivildienst zu leisten und dieser dauert 3,5 Jahre. Wegen der schlechten Arbeitsbedingungen und der langen Dauer entscheiden sich jedoch nur wenige Russen gegen den Militärdienst. Im Frühling 2005 meldeten sich nur 346 von rund 170.000 Wehrpflichtigen für den Zivildienst und angeblich sind die Zahlen rückläufig. |
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[http://62.5.183.114/Russland_heute/2005/09/23/17.18.25.htm] [http://www.dw-world.de/dw/article/0,2144,1848045,00.html] [http://www.drf-infozentrum.de/de/veranstaltungen/zivildienst_in_russland_schon_bald_alltag_25.html] |
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==Kritik am Zivildienst== |
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{{Quelle}} |
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Der Hauptkritikpunkt ist die fehlende oder mangelhafte Ausbildung der ZDL vor allem im Pflegebereich. Ein ZDL, der in kürzester Zeit den Wechsel vom normalen Leben oder Beruf in die Alten- oder Krankenpflege schaffen muss, kann nicht so routiniert und exakt wie eine Fachkraft mit mehrjähriger Ausbildung und Praxis sein. Auch für Patienten, die über Monate oder Jahre gepflegt werden müssen, kann sich der ständige Wechsel der ZDL negativ auswirken. Seit mehreren Jahren zeigt sich als Trend, daß aufgrund der verkürzten Dienstzeit weniger ZDL im direkten Pflegebereich eingesetzt werden. |
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Arbeitsmarktpolitische Neutralität (dt. Regelung): |
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Der Grundsatz der a. N. findet sich nicht im ZDG, sondern im Anerkennungsbescheid des BAZ. Dort wird den Dienststellen diese als Auflage mitgegeben. Eine Überprüfung dieser Bestimmung erweist sich als schwierig. |
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Gleichzeitig wird aber vor allem von Sozialverbänden - also den Zivildienststellen, die ZDL beschäftigen - immer wieder beklagt, dass bei Abschaffung der Wehrpflicht - und somit des Zivildienstes - das deutsche Pflegesystem zusammenbrechen würde. |
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Eine Studie von 1993 besagt, dass die Abschaffung des Zivildienstes volkswirtschaftlich gesehen von leichtem Vorteil sei. Praktische Erfahrungen gibt es in einigen Krankenhäusern, die ihre Zivildienststellen abgebaut haben und nicht nur die Finanzen, sondern vor allem das Betriebsklima verbessern konnten. |
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Ein wesentlicher positiver Aspekt des Zivildienstes ist, dass viele Zivildienstleistende nach Ende des Dienstes ihre Organisationen als [[ehrenamt]]liche Mitarbeiter weiter unterstützen. Die Tätigkeit im Zivildienst erleichtert auch vielen jungen Männern eine Entscheidung für oder gegen einen bestimmten Beruf, etwa im Pflegedienst. Auch wer später in einem technischen Beruf arbeitet, bekommt zuvor im Zivildienst noch eine andere Arbeits- und Lebenswelt zu sehen. |
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Finanziell ist sowohl die Einrichtung als auch der Leistende, bzw. die Leistende in einem [[Freiwilliges Soziales Jahr|Freiwilligen Sozialen Jahr]] (FSJ) schlechter gestellt. Aufgrund der immer kürzeren Dienstzeit stellen viele soziale Einrichtungen auf FSJler um. |
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Da Frauen nicht zum Kriegsdienst verpflichtet sind, müssen sie keinen Zivildienst leisten und sind als FSJler wie ihre männlichen Kollegen meist noch geringer entlohnt als Zivildienstleistende. |
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Eine ganze Reihe weiterer Kritikpunkte ergibt sich aus dem Verfahren der [[Wehrdienstverweigerung]] selbst (siehe dort). |
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Als generell problematisch wird angesehen, dass der Zivildienst inzwischen den [[Wehrdienst]] faktisch als Hauptdienst abgelöst hat und damit der Wehrdienst zum eigentlichen Ersatzdienst geworden ist. Ein Hauptgrund in der Beibehaltung der [[Wehrpflicht]] ist somit vor allem in der Aufrechterhaltung des Zivildienstes zu sehen. |
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==Siehe auch:== |
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* [[Soziales Pflichtjahr]] |
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* [[Totalverweigerer]] |
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* [[Wehrgerechtigkeit]] |
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* [[Anderer Dienst im Ausland]] |
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* [[Pflichtjahr]] |
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* [[Freiwilliges Soziales Jahr]] |
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* [[Freiwilliges Ökologisches Jahr]] |
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* [[Österreichischer Auslandsdienst]] |
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* [[Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen|Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK)]] |
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== Literatur == |
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Für den Zivildienst in Deutschland: |
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* Florian Birkenfeld: ''Die Wehrpflicht in Deutschland. Kosten, Vergleich, Perspektiven'': Saarbrücken 2006, VDM Verlag Dr. Müller (ISBN 3865501818) |
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* Marcus Matthias Keupp: ''Ratgeber Zivildienst'': Reinbek b. Hamburg 2000: Rowohlt (ISBN 3-499-60836-7), inzwischen veraltet |
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* Steve Przybilla: ''Das Zivi-Tagebuch''. Föritz 2005, amicus-Verlag (ISBN 3-935660-65-0); |
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Für den Zivildienst in der Schweiz: |
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* Ruedi Winet: ''Etwas Sinnvolles tun - Handbuch zum Zivildienst'': Zürich 2004 (ISBN 3-85791-449-1) |
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==Weblinks== |
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===Deutschland=== |
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* [http://www.zentralstelle-kdv.de/ Zentralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer (Deutschland)] |
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* [http://www.zivildienst.de/ Bundesamt für den Zivildienst (Deutschland)] |
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* [http://www.scheck-online.com/zivildienst/ Zivildienst-FAQ mit häufig gestellten Fragen und Antworten zum Zivildienst in Deutschland] |
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* [http://www.info-freiwilligendienste.de/ Buch zum Thema Freiwilliges soziales Jahr / Freiwilligendienste in Deutschland ] |
|||
* [http://www.zivildienst.zivilist.com zivildienst.zivilist.com] |
|||
* [http://www.zivildienst.org/ Leitfaden für die Durchführung des Zivildienstes] |
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* [http://www.sozialpolitik.de/ehrenkarte.htm Vorschlag zum Ersatz des Zivildienstes durch eine "Soziale Ehrenkarte"] |
|||
* [http://www.caritaszivi.de/ Zivildienstinfos der Caritas (Deutschland)] |
|||
* [http://www.adia.info/adia Alternativen zum Zivildienst im Ausland (FSJ, ADiA)] |
|||
* [http://www.fsj-adia.de/ Informationsportal zum Zivildienst im Ausland] |
|||
===Schweiz=== |
|||
* [http://www.zivil-dienst.ch Zentralstelle Zivildienst] |
|||
* [http://www.zivildienst.ch Beratungsstelle für Militärverweigerung und Zivildienst] |
|||
* [http://www.civil.ch Gemeinschaft Schweizer Zivildienstleistender] |
|||
===Österreich=== |
|||
* [http://www.zivildienst.gv.at/ Zivildienstserviceagentur] |
|||
* [http://www.zivildienstreform.at/ Zivildienstreform-Kommission Österreich] |
|||
* [http://www.zivildienst.at Zivildienst.at] |
|||
* [http://www.ziviblog.at zivi:blog - Weblog von und für Zivis] |
|||
* [http://www.auslandsdienst.at Verein für Dienste im Ausland] |
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{{Rechtshinweis}} |
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[[Kategorie:Zivildienst]] |
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[[Kategorie:Wehrrecht (Wehrpflicht)]] |
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[[en:Zivildienst]] |
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[[eo:Civila servo]] |
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[[it:Servizio civile]] |
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[[nl:Zivildienst]] |
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[[tr:Zivildienst]] |
Version vom 24. November 2006, 16:27 Uhr

Der Zivildienst ist die häufigste Form des Wehrersatzdienstes. Der Zivildienstleistende (ZDL, umgangssprachlich „Zivi“) lehnt aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe ab und leistet statt dessen zur Erfüllung seiner Wehrpflicht den Zivildienst. Dieser umfasst in der Regel Tätigkeiten im sozialen Umfeld, wie etwa in Krankenhäusern, Altenheimen, im Rettungs- und Krankentransport oder in der Behindertenbetreuung. Seltener werden Zivildienstleistende Organisationen im Bereich des Umweltschutzes, der Landwirtschaft oder der Verwaltung zugewiesen.
Regelung in Deutschland
Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist kein Wahlrecht zwischen Kriegsdienst mit der Waffe und Zivildienst vorgesehen. Doch laut des Artikels 4. des Grundgesetzes darf niemand gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst gezwungen werden. Gemäß Artikel 12a kann "wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, [...] zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden." [1] In Deutschland werden die gesetzlichen Bedingungen durch das Zivildienstgesetz geregelt. Die Verwaltung des Zivildienstes geschieht durch das Bundesamt für den Zivildienst. Siehe den Artikel zum Thema Kriegsdienstverweigerung.
Finanziell
Der Zivildienstleistende erhält während seiner Dienstzeit die gleichen Bezüge wie ein Wehrdienstleistender bei der Bundeswehr. Der Grundsold teilt sich in drei Soldstufen ein; Soldstufe 1 (7,41 €/Tag) gilt von Beginn des Zivildienstes an, Soldstufe 2 (8,18 €/Tag) wird in der Regel ab dem 4. Dienstmonat gezahlt und die dritte Soldstufe (8,95 €/Tag) in der Regel ab dem 7. Monat. Ferner erhält jeder Zivildienstleistende eine besondere Zuwendung („Weihnachtsgeld“) in Höhe von 172,56 € sowie ein Entlassungsgeld in Höhe von 690,24 €. Darüber hinaus hat der Zivildienstleistende Anspruch auf Sachbezüge (Kleidergeld: 1,18 €/Tag; Mobilitätszuschlag: 0,51 €/km/Monat ab 30 km, max. 204 €); das Verpflegungsgeld (maximal 7,20 €/Tag) wird gewährt, sofern eine Verpflegung durch die Dienststelle nicht zur Verfügung gestellt werden kann.
Aktuell
Inzwischen ist die Dauer des Zivildienstes der des Wehrdienstes auf 9 Monate angeglichen.
Das Grundgesetz schreibt in Artikel 12a (2) vor: "Die Dauer des Ersatzdienstes darf die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen." Es herrscht Interpretationsraum, meist wurde der längere Zivildienst dadurch erklärt, dass ehemalige Wehrdienstleistende zu Wehrübungen herangezogen werden könne, weshalb der Zivildienstleistende im Ausgleich einen längeren Dienst ableisten müsse. Ein anderer Ansatz wäre der Verstoß gegen das Grundgesetz bis zum 1. Juli 2004 durch die Bundesregierung.
Diese Empfehlung ist am 1. Juli 2004 vom Bundestag per Gesetz verabschiedet worden: Der Zivildienst dauert seit dem 1. Oktober 2004 nur noch neun statt bisher zehn Monate und wurde somit der Dauer des Wehrdienstes angeglichen. Gleichzeitig wurde die Altersgrenze für die Heranziehung zum Zivil-/Wehrdienst vom 25. auf das 23. Lebensjahr herabgesetzt. Allerdings ist zu beachten, dass sich die Altersgrenze für die Heranziehung durch eine Zurückstellung zum Beispiel auf Grund einer Ausbildungsstelle auf die Vollendung des 25. Lebensjahres erhöht.
Der Umstand, dass sich der Kommissionsbericht außerdem mit den Auswirkungen einer eventuellen Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht befasst, hat zudem eine generelle Diskussion um den Fortbestand von Zwangsdiensten in Deutschland bewirkt. Mit einer möglichen Abschaffung des Zivildienstes wird jedoch nicht vor dem Jahr 2010 gerechnet. Der Verlauf dieser gesamtgesellschaftlichen Diskussion ist jedoch noch offen und die politischen Auswirkungen sind noch nicht absehbar. Die Große Koalition will jedoch noch längere Zeit am Zivildienst festhalten.
Regelung in Österreich
In Österreich kann der Wehrdienst seit 1975 aus Gewissensgründen verweigert werden. Zuvor hatten Personen, die die Anwendung von Gewalt ablehnten, lediglich die Möglichkeit, ihren Präsenzdienst ohne Waffe zu leisten. 2005 leisteten etwas mehr als 10.000 Personen ihren Zivildienst in Österreich ab.
Bis zur Novelle des Zivildienstgesetzes 1991 mussten Wehrdienstverweigerer ihre Gewissensvorbehalte vor einer Kommission glaubwürdig begründen. Wurden diese Gewissensgründe anerkannt, war ein Zivildienst von acht Monaten (gleiche Länge wie der Grundwehrdienst) abzuleisten.
Seither ist eine formelle Erklärung ausreichend, um zum Zivildienst zugelassen zu werden. Nachdem mit der Abschaffung der Gewissensprüfung die Anzahl der Zivildiener stark anstieg, wurde der Zivildienst ab 1992 in Schritten zuerst auf zehn Monate, dann auf elf Monate und ab 1997 auf zwölf Monate (de facto mit zwei Wochen Urlaubsanspruch) verlängert. Von 1. April 2002 bis 30. September 2005 war die Zivildienstverwaltungs Ges. m. b. H., eine Tochterfirma des Österreichischen Roten Kreuzes, im Auftrag des Innenministeriums für die Zuweisung von Zivildienern verantwortlich. Diese Zuständigkeit endete, da der Verfassungsgerichtshof die Zuweisung als Kernbereich der staatlichen Verwaltung betrachtete und eine Eingliederung in das Bundesministerium für Inneres verlangte. Seit 1. Oktober 2005 ist die Zivildienstserviceagentur, die dem Bundesministerium für Inneres rechtlich unterstellt ist für die Zivildienstverwaltung in erster Instanz zuständig.
Auf Empfehlungen der Bundesheerreformkommission wurde der Wehrdienst 2004 auf sechs Monate verkürzt. Die Dauer des Zivildienstes wurde ebenfalls mit Jänner 2006 adäquat angepasst (nunmehr neun Monate), wobei der Zivildienstleistende die Möglichkeit bekommen hat, seine Dienstzeit freiwillig um drei Monate (bei besserer Bezahlung in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis) zu verlängern.
Verpflegung
In Österreich gibt es bereits seit Jahren eine Kontroverse um die Verpflegungssituation der Zivildiener. Im Jahr 2001 trat eine Novelle des Zivildienstgesetzes (ZDG) in Kraft, die festlegte, dass die Rechtsträger der Einrichtungen “... dafür Sorge zu tragen [haben], dass die Zivildienstleistenden angemessen verpflegt werden” (ZDG §28, Abs. 1) ohne jedoch näher zu definieren, was unter angemessen zu verstehen ist.
Aufgrund dieses unbestimmten Gesetzesbegriffs entschieden sich viele Zivildiensteinrichtungen, ihren Zivildienern ein Verpflegungsgeld von rund 6 €/Tag zu zahlen, was zu Protesten und Beschwerden seitens der Zivildiener führte. Nach Ansicht der Zivildiener kann mit 6 €/Tag keine angemessene Verpflegung gewährleistet werden, deshalb wurde eine Prüfung vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) angestrebt. Im Oktober 2005 kam der VfGH zu dem Erkenntnis, dass eine Verpflegung von 6 €/Tag als zu wenig anzusehen sei und legte eine Bezugsgröße für die Angemessenheit der Verpflegung von 11,26 € bis 13,60 €/Tag fest. Dies entspricht dem im Heeresgebührengesetz geregelten Aufwandersatz für die Verpflegung von Soldaten.
Seit Bekanntwerden des Erkenntnis herrschte einige Zeit Uneinigkeit über die Umsetzung des VfGH-Erkenntnis, da weder das für Zivildiener zuständige Innenministerium noch die jeweiligen Zivildiensteinrichtungen bereit waren, für die nun rückwirkend anfallenden sowie zukünftigen Mehrkosten aufzukommen.
Inzwischen haben sich die wichtigsten Einrichtungen mit der Innenministerin auf folgende Vorgehensweise geeinigt: Per Verordnung der Innenministerin (Verpflegungsverordnung) wird eine prinzipielle Umstellung auf Naturalverpflegung angedacht. Sollte eine Einrichtung keine Naturalverpflegung leisten, ist stattdessen Verpflegungsgeld zu zahlen. Dieses Verpflegungsgeld hat zwar prinzipiell 13,60 €/Tag zu betragen, die Verordnung erlaubt aber Abschläge bis zur Höhe von 35%. Als Gründe für diese Abschläge werden ein gleichbleibender Dienstort (15%), eine vorhandene Kochgelegenheit (10%) und leichte körperliche Tätigkeit genannt (bis zu 10%). Da fast jede Einrichtung Abschläge vornimmt, liegen die ausbezahlten Verpflegungsgeldbeträge der Einrichtungen zwischen 8,84 €/Tag und 10,20 €/Tag.
Zur Zeit können ehemalige Zivildienstleistende Nachforderungen wegen zu wenig bezahltem Verpflegungsgeld an die Rechtsträger der Zivildiensteinrichtungen stellen. Innerhalb von 3 Monaten soll sich der Rechtsträger mit dem Zivildienstleistenden auf einen angemessenen Betrag einigen. Zur Berechnung der Nachzahlung wird die Verpflegungsverordnung herangezogen (siehe oben). Die Rechtsträger bekommen dabei bis zu 4,20 € pro nachzuzahlenden Tag vom Innenministerium refundiert, sofern es sich nicht um eine Gebietskörperschaft oder einem von einer solchen finanzierten Rechtsträger handelt. Sollte es innerhalb der Frist zu keiner Einigung kommen, so kann innerhalb von 4 Wochen, bei sonstiger Verjährung, ein Antrag an die Zivildienstserviceagentur gestellt werden, die die Höhe des nachzuzahlenden Betrages feststellt.
Von Seiten der (ehemaligen) Zivildienstleistenden wird dabei die Diskrepanz der angebotenen Nachzahlung vom Betrag, der im Erkenntnis des VfGH genannt wird, kritisiert. Im VfGH-Erkenntnis ist von geringen Abschlägen, bei gleichbleibendem Einsatzort, die Rede. 35% Abschläge werden daher von vielen Zivildienern nicht als gering angesehen. Im Falle von im Rettungsdienst tätigen Zivildienern wird besonders die Anwendung des Abschlages bei gleichbleibendem Dienstort kritisiert, der aber von allen Rettungsorganisationen angewandt wird.
Regelung in der Schweiz
In der Schweiz sieht die Verfassung seit 1992 einen zivilen Ersatzdienst anstelle der Militärdienstleistung vor. 1996 wurde das dazugehörige Zivildienstgesetz in Kraft gesetzt. Bis dahin saßen jedes Jahr mehrere hundert Militärdienstverweigerer mehrmonatige Gefängnisstrafen ab.
Um Zivildienst leisten zu können, müssen Wehrpflichtige ein schriftliches Gesuch mit ausführlicher Begründung einreichen. Daraufhin erfolgt eine persönliche Anhörung vor einer zivilen Kommission. Über 90 % der Gesuchsteller werden daraufhin zugelassen. Der Zivildienst dauert das 1,5fache des noch zu leistenden Militärdienstes (derzeit total 260 Tage), also maximal 390 Tage. Geleistet wird er schwerpunktmäßig im Gesundheits- und Sozialwesen sowie im Umweltschutzbereich. Zudem sind Auslandeinsätze in der Entwicklungszusammenarbeit möglich. In Planung ist die Abschaffung der persönlichen Anhörung.
Die Einsätze werden selbständig ausgesucht und vereinbart, die Vollzugsstelle des Zivildienstes erstellt daraufhin das Aufgebot. Zur Auswahl stehen rund 1400 Einsatzbetriebe mit jeweils einem oder mehreren Pflichtenheften. Bei einigen Pflichtenheften ist ein abgeschlossenes Grundstudium, Studium oder Berufslehre in einer bestimmten Fachrichtung die Bedingung.
Die Einsätze dauern mindestens 26 Tage. Bei vielen Pflichtenheften beträgt die Mindestdauer zwei bis sechs Monate. Im Kalenderjahr nach der Zulassung und anschliessend alle zwei Jahre sind mindestens 30 Diensttage zu leisten, ansonsten schuldet der Zivi die Wehrpflichtersatzabgabe.
Einen Teil seiner Diensttage leistet der Zivi in einem langen Einsatz, dessen Dauer die Hälfte der noch zu leistenden Diensttage oder sechs Monate beträgt - je nach dem, ob mehr oder weniger als 340 Diensttage noch zu leisten sind. Dieser lange Einsatz muss vorrangig in einem Schwerpunktprogramm, im Ausland oder bei der Vollzugsstelle geleistet werden.
Der Zivildienst definiert Schwerpunktprogramme in Bereichen, in denen Ressourcen für die Erfüllung wichtiger Aufgaben der Gemeinschaft fehlen oder nicht ausreichen. Der Bedarf an zusätzlichen Ressourcen muss von Branchenverbänden und Bundesstellen festgestellt werden. Schwerpunktprogramme sind mit einem mehrjährigen und nachhaltigen Engagement des Zivildienstes verbunden.
Zurzeit bestehen die beiden Schwerpunktprogramme "Pflege und Betreuung" und "Umwelt- und Naturschutz". Bei Einsätzen im Schwerpunktprogramm "Pflege und Betreuung" muss ein einsatzspezifischer Ausbildungskurs besucht werden. Nimmt ein Zivi zu mehr als 30% Aufgaben im Bereich Gesundheits- und Krankenpflege wahr, muss er einen vom Zivildienst genehmigten Pflegehelferkurs absolvieren.
Im Jahr 2006 wurden von rund 4.400 Zivis über 330.000 Zivildiensttage geleistet. Es liegen keine Zahlen vor, in welchen Bereichen diese Einsätze geleistet wurden. Jedes Jahr werden rund 1.500 Zivis neu zugelassen, Tendenz sinkend. Insgesamt sind rund 10.000 Zivis dienstpflichtig.
Regelung in Finnland
In Finnland dauert der Zivildienst 13 Monate, während der Militärdienst nur sechs Monate dauert. Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung wurde erstmals 1931 eingerichtet, beschränkt sich aber bis heute nur auf Friedenszeiten. Bei der Einführung des Zivildienstgesetzes 1987 dauerte der Zivildienst noch 16 Monate, was aber zu vielen Totalverweigerern führte. Die Dienstzeit wurde 1992 verkürzt, weitere Verkürzungen wurden bisher zwar im Parlament verhandelt, aber konnten nicht beschlossen werden. Der Antrag zur Kriegsdienstverweigerung wird ungeprüft genehmigt. Die Zahl der Verweigerer vervierfachte sich in den 1990ern auf 2.500 und stellt das Zivildienstsystem auch heute noch vor das Problem, dass es zu wenig Plätze für die Verweigerer gibt.
Regelung in Italien
In Italien wurde der Zivildienst im Jahr 1972 eingeführt. Die Zivildienstzeit war nach der damaligen gesetzlichen Regelung acht Monate länger als die Militärdienstzeit. Dies und die strengen Prüfungen der vorgebrachten Gewissensgründe bewirkten, dass sich die Zahl der Wehrdienstverweigerer auf einem sehr geringen Niveau bewegte. 1989 erklärte das italienische Verfassungsgericht einige Teile der bisherigen rechtlichen Regelung für verfassungswidrig. In den Jahren danach stieg die Zahl der Zivildienstleistenden sprunghaft an und übertraf schließlich die der Wehrdienstleistenden. 1998 trat nach langer Diskussion ein zeitgemäßeres Gesetz über den Zivildienst in Kraft, das auch den inzwischen allgemein anerkannten Leistungen der Zivildienstleistenden für die Gesellschaft Rechnung trug. Im Jahr 2005 wurde in Italien die Wehrpflicht (und damit auch die Ersatzdienstpflicht) ausgesetzt und zugleich die Möglichkeit eingeführt, einen freiwilligen einjährigen Wehrdienst in der italienischen Armee abzuleisten. Auch das italienische Zivildienstamt bietet einen freiwilligen einjährigen Zivildienst an, der auch im Ausland durchgeführt werden kann. Heute leisten über 50.000 junge Männer und Frauen zwischen 18 und 28 Jahren freiwillig Zivildienst.
Regelung in Russland
In Russland gibt es erst seit 2004 die Möglichkeit, Zivildienst zu leisten und dieser dauert 3,5 Jahre. Wegen der schlechten Arbeitsbedingungen und der langen Dauer entscheiden sich jedoch nur wenige Russen gegen den Militärdienst. Im Frühling 2005 meldeten sich nur 346 von rund 170.000 Wehrpflichtigen für den Zivildienst und angeblich sind die Zahlen rückläufig. [2] [3] [4]
Kritik am Zivildienst
Der Hauptkritikpunkt ist die fehlende oder mangelhafte Ausbildung der ZDL vor allem im Pflegebereich. Ein ZDL, der in kürzester Zeit den Wechsel vom normalen Leben oder Beruf in die Alten- oder Krankenpflege schaffen muss, kann nicht so routiniert und exakt wie eine Fachkraft mit mehrjähriger Ausbildung und Praxis sein. Auch für Patienten, die über Monate oder Jahre gepflegt werden müssen, kann sich der ständige Wechsel der ZDL negativ auswirken. Seit mehreren Jahren zeigt sich als Trend, daß aufgrund der verkürzten Dienstzeit weniger ZDL im direkten Pflegebereich eingesetzt werden.
Arbeitsmarktpolitische Neutralität (dt. Regelung): Der Grundsatz der a. N. findet sich nicht im ZDG, sondern im Anerkennungsbescheid des BAZ. Dort wird den Dienststellen diese als Auflage mitgegeben. Eine Überprüfung dieser Bestimmung erweist sich als schwierig. Gleichzeitig wird aber vor allem von Sozialverbänden - also den Zivildienststellen, die ZDL beschäftigen - immer wieder beklagt, dass bei Abschaffung der Wehrpflicht - und somit des Zivildienstes - das deutsche Pflegesystem zusammenbrechen würde. Eine Studie von 1993 besagt, dass die Abschaffung des Zivildienstes volkswirtschaftlich gesehen von leichtem Vorteil sei. Praktische Erfahrungen gibt es in einigen Krankenhäusern, die ihre Zivildienststellen abgebaut haben und nicht nur die Finanzen, sondern vor allem das Betriebsklima verbessern konnten.
Ein wesentlicher positiver Aspekt des Zivildienstes ist, dass viele Zivildienstleistende nach Ende des Dienstes ihre Organisationen als ehrenamtliche Mitarbeiter weiter unterstützen. Die Tätigkeit im Zivildienst erleichtert auch vielen jungen Männern eine Entscheidung für oder gegen einen bestimmten Beruf, etwa im Pflegedienst. Auch wer später in einem technischen Beruf arbeitet, bekommt zuvor im Zivildienst noch eine andere Arbeits- und Lebenswelt zu sehen.
Finanziell ist sowohl die Einrichtung als auch der Leistende, bzw. die Leistende in einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) schlechter gestellt. Aufgrund der immer kürzeren Dienstzeit stellen viele soziale Einrichtungen auf FSJler um. Da Frauen nicht zum Kriegsdienst verpflichtet sind, müssen sie keinen Zivildienst leisten und sind als FSJler wie ihre männlichen Kollegen meist noch geringer entlohnt als Zivildienstleistende.
Eine ganze Reihe weiterer Kritikpunkte ergibt sich aus dem Verfahren der Wehrdienstverweigerung selbst (siehe dort).
Als generell problematisch wird angesehen, dass der Zivildienst inzwischen den Wehrdienst faktisch als Hauptdienst abgelöst hat und damit der Wehrdienst zum eigentlichen Ersatzdienst geworden ist. Ein Hauptgrund in der Beibehaltung der Wehrpflicht ist somit vor allem in der Aufrechterhaltung des Zivildienstes zu sehen.
Siehe auch:
- Soziales Pflichtjahr
- Totalverweigerer
- Wehrgerechtigkeit
- Anderer Dienst im Ausland
- Pflichtjahr
- Freiwilliges Soziales Jahr
- Freiwilliges Ökologisches Jahr
- Österreichischer Auslandsdienst
- Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK)
Literatur
Für den Zivildienst in Deutschland:
- Florian Birkenfeld: Die Wehrpflicht in Deutschland. Kosten, Vergleich, Perspektiven: Saarbrücken 2006, VDM Verlag Dr. Müller (ISBN 3865501818)
- Marcus Matthias Keupp: Ratgeber Zivildienst: Reinbek b. Hamburg 2000: Rowohlt (ISBN 3-499-60836-7), inzwischen veraltet
- Steve Przybilla: Das Zivi-Tagebuch. Föritz 2005, amicus-Verlag (ISBN 3-935660-65-0);
Für den Zivildienst in der Schweiz:
- Ruedi Winet: Etwas Sinnvolles tun - Handbuch zum Zivildienst: Zürich 2004 (ISBN 3-85791-449-1)
Weblinks
Deutschland
- Zentralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer (Deutschland)
- Bundesamt für den Zivildienst (Deutschland)
- Zivildienst-FAQ mit häufig gestellten Fragen und Antworten zum Zivildienst in Deutschland
- Buch zum Thema Freiwilliges soziales Jahr / Freiwilligendienste in Deutschland
- zivildienst.zivilist.com
- Leitfaden für die Durchführung des Zivildienstes
- Vorschlag zum Ersatz des Zivildienstes durch eine "Soziale Ehrenkarte"
- Zivildienstinfos der Caritas (Deutschland)
- Alternativen zum Zivildienst im Ausland (FSJ, ADiA)
- Informationsportal zum Zivildienst im Ausland
Schweiz
- Zentralstelle Zivildienst
- Beratungsstelle für Militärverweigerung und Zivildienst
- Gemeinschaft Schweizer Zivildienstleistender