Zum Inhalt springen

Thalheim/Erzgeb. und Hausratversicherung: Unterschied zwischen den Seiten

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
(Unterschied zwischen Seiten)
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
K Änderungen von 77.179.145.135 (Diskussion) rückgängig gemacht und letzte Version von SpBot wiederhergestellt
 
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 1: Zeile 1:
{{Deutschlandlastig}}
{{Infobox Gemeinde in Deutschland
|Art = Stadt
|Wappen = Wappen Thalheim.png
|Breitengrad = 50/42/09/N
|Längengrad = 12/51/06/E
|Lageplan = Thalheim-Erzgeb. in ERZ.png
|Bundesland = Sachsen
|Direktionsbezirk = Chemnitz
|Landkreis = Erzgebirgskreis
|Höhe = 450
|Fläche = 10.80
|PLZ = 09380
|PLZ-alt = 9166
|Vorwahl = 03721
|Kfz = ERZ (alt STL)
|Gemeindeschlüssel = 14521620
|Adresse = Hauptstraße 5<br />09380 Thalheim
|Website = [http://www.thalheim-erzgeb.de/ www.thalheim-erzgeb.de]
|Bürgermeister = René Kühn
|Partei = parteilos
}}
'''Thalheim/Erzgeb.''' ist eine Stadt im [[Sachsen|sächsischen]] [[Erzgebirgskreis]].


Die '''Hausratversicherung''' bietet für Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines [[Privathaushalt|Haushaltes]] ([[Hausrat]]) [[Versicherung (Kollektiv)|Versicherungsschutz]] gegen [[Feuer]], Leitungswasser, [[Sturm]], [[Hagel]], [[Einbruch]]diebstahl, [[Raub]] und [[Vandalismus]]. Außerdem sind neben den reinen Sachschäden auch dabei entstehende Kosten wie z.B. Aufräumungskosten, Schutzkosten und Hotelkosten versichert. Zusätzlich sind diverse weitere Einschlüsse in den Vertrag möglich, wie zum Beispiel der [[Fahrraddiebstahl|Diebstahl von Fahrrädern]] oder die Abdeckung von [[Elementarschäden]] und [[Überspannung (Elektrotechnik)|Überspannung]]<nowiki/>sschäden.
== Geografie ==
Die Stadt liegt direkt am Fluss [[Zwönitz (Fluss)|Zwönitz]] im Zwönitztal, ungefähr 5&nbsp;km östlich der Stadt Stollberg und 15&nbsp;km südlich von Chemnitz in den unteren Höhenlagen des [[Erzgebirge]]s.
Den höchsten Punkt der Stadt bildet die "Tabakstanne" mit ca. 550 Meter über NN.


Die Hausratversicherung ist eine Neuwertversicherung, d.h. der Versicherer ersetzt die Kosten, die entstehen, um Sachen der gleichen Art und Güte in neuwertigem Zustand. Die Hausratversicherung wird auch als verbundene Hausratversicherung bezeichnet. Dies bedeutet, das die einzelnen versicherten Gefahren nur in Kombination abgeschlossen werden können und auch nur der gesamte Vertrag gekündigt werden kann. Im Gegensatz dazu ist es im Bereich der Industrieversicherung nicht unüblich, nur einzelne Gefahren wie z.B. Einbruchdiebbstahl oder Leitungswasser zu versichern.
=== Nachbargemeinden ===
Folgende Gemeinden grenzen an Thalheim (im Uhrzeigersinn von Norden beginnend): [[Jahnsdorf/Erzgeb.]], [[Burkhardtsdorf]], [[Gornsdorf]], [[Hormersdorf]], die Stadt [[Zwönitz]], die Stadt [[Stollberg/Erzgeb.]] und [[Niederdorf (Sachsen)|Niederdorf]].


Die Hausratversicherung wurde 1942 erstmals als eigenständiger Versicherungszweig auf Grundlage des Tarifs VHB 42 angeboten. In den Jahren 1966, 1974, 1984, 1992, 1997, 2000, 2004 und 2008 erfolgten Überarbeitungen der Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen.
== Geschichte ==
Thalheim war ursprünglich ein [[Waldhufendorf]]. Es entstand am Ende des 12. Jahrhunderts und wurde 1447 erstmals urkundlich erwähnt. Angenommener Gründungstermin ist das Jahr 1184. Der ursprüngliche Siedlungskern gruppierte sich um die erste Thalheimer Kirche, deren Standort vermutlich zwischen dem Pfarrhaus und dem gegenüberliegenden Friedhof lag. Heute führt die Chemnitzer Straße ([[Bundesstraße 180|B 180]]) über diese Stelle.


== Versicherte Gefahren ==
Mit der Zeit dehnte sich der Ort im Tal aus. Später zog sich die Bebauung die flacheren Hänge der Nebentäler hinauf. Im 17. Jahrhundert wurde [[Arsenopyrit|Arsenkies]] abgebaut; seit dieser Zeit entwickelte sich auch die [[Wirkerei|Strumpfwirkerei]]. Im Jahre 1925 erhielt der Ort dann das Stadtrecht.


{| class="wikitable"
Entwicklung der Einwohnerzahl ''(ab 1960 31. Dezember)'':
! Versicherte Gefahr|| Unterkategorien||Erläuterung
{| border="1" cellpadding="2" cellspacing="0"
|-----
| valign="top" width="25%" |
|rowspan="5" | Feuer ||Brand ||Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist '''oder'''
* 1834 – 1474
ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
* 1946 – 9502 <small>1</small>

* 1950 – 10.446 <small>2</small>
|-----
* 1960 – 9279
|Blitzschlag ||Blitzschlag ist das unmittelbare Auftreffen eines Blitzes auf Sachen.
* 1971 – 8882
Kurzschluss- und Überspannungsschäden an elektrischen Einrichtungen sind nur versichert, wenn ein Blitz unmittelbar auf versicherte Sachen aufgetroffen ist.
* 1981 – 9819
|-----
* 1984 – 10.092
|Explosion ||Explosion ist eine plötzliche Kraftäußerung durch Ausdehnung von Gasen oder Dämpfen.
* 1987 – 9845
|-----
* 1989 – 9284
|Implosion ||Implosion ist eine plötzliche Zerstörung eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdruckes.
* 1990 – 9038
|-----
| valign="top" width="25%" |
|Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges ||In den Musterbedingungen gibt es keine Definition. Als Luftfahrzeuge gelten Fahrzeuge die im Luftverkehrsgesetz aufgeführt werden.
* 1991 – 8798
|-----
* 1992 – 8718

* 1993 – 8606
|rowspan="2" | Leitungswasser || Leitungswasser ||Leitungswasser ist Wasser, das aus bestimmten Quellen bestimmungswidrig ausgetreten ist.
* 1994 – 8735

* 1995 – 8640
|-----
* 1996 – 8519
|Frost- und sonstige Bruchschäden || In den Musterbedingungen gibt es keine Definition
* 1997 – 8481
|-----
* 1998 – 8319
|rowspan="2" | Sturm und Hagel || Sturm ||Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 (Windgeschwindigkeit mind. 63 km/Stunde).
* 1999 – 8007
|-----
* 2000 – 7877
|Hagel || In den Musterbedingungen gibt es keine Definition für Hagel; Die Gefahr Hagel ist unabhängig vom Ausmaß (z.B.Korngröße) ohne Eingrenzung versichert.
| valign="top" width="25%" |
|-----
* 2001 – 7828
|rowspan="2" | Einbruchdiebstahl || Einbruchdiebstahl ||Einsteigen, Einbrechen oder Eindringen mithilfe von falschen Schlüsseln oder Werkzeugen in einen Raum eines Gebäudes
* 2002 – 7756
|-----
* 2003 – 7670

* 2004 – 7591
|Raub ||Gewaltanwendung oder -androhung zur Ausschaltung eines Widerstands gegen die Wegnahme versicherter Sachen. Wegnahme von versicherten Sachen während der Versicherungsnehmer unverschuldeterweise nicht zu Widerstand in der Lage ist, z.B. Ohnmacht oder Herzinfarkt
* 2005 – 7439
|-----
* 2006 - 7344
|rowspan="1" | Vandalismus || Vandalismus ||Vandalismus liegt vor, wenn der Täter in den Versicherungsort eindringt und versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt
* 2007 − 7231
|}
|}
:<small>Datenquelle ab 1984: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen</small>
<small>1 29. Oktober<br/>
2 31. August</small>


Einzelne Gesellschaften bieten ihren Kunden Erweiterungen der Versicherten Gefahren an, beispielsweise für Schäden durch Innere Unruhen oder Fahrzeuganprall.
== Politik ==
[[Datei:Thalheim Rathaus.jpg|miniatur|Thalheimer Rathaus]]
=== Partnerkommunen ===
Seit 1992 besteht eine [[Städtepartnerschaft]] mit Markt [[Roßtal]] in [[Mittelfranken]].


== Versicherte Kosten ==
== Kultur und Sehenswürdigkeiten ==
=== Ausflugsziele ===
* Das idyllische ''„Heimateck Rentners Ruh“'' ist ein zentraler Ausflugspunkt für Einheimische und Touristen. Die Anlage am Naturlehrpfad „Pionierweg“ besteht außer einer zentralen Blockhütte mit gastronomischer Betreuung auch aus einer Miniaturanlage. Diese stellt historische Thalheimer Gebäude aus, in welchen Personen oder Konstruktionen mithilfe der Wasserkraft des anliegenden Baches bewegt werden. Außerdem finden am Heimateck alljährlich verschiedene kulturelle Veranstaltungen statt.
* Der restaurierte ''[[Stollen (Bergbau)|Bergwerksstollen]] „Wille Gottes“'' ist seit 1998 für Besucher geöffnet. Im seit 1510 existierenden Stollen wurde einst nach [[Silbererz]] und später erfolgreich nach [[Arsenkies]] gegraben. Dieser Kies bekam aufgrund seiner besonderen Güte den Sondernamen „Thalheimit“. Nach 1846 jedoch erlosch der Grubenbetrieb aufgrund des Bankrotts des Abnehmerbetriebs. Seit 1994 wurde die Grube wieder erschlossen und in Stand gesetzt. Auch eine Schutzhütte wurde vor dem Stollen errichtet.
* Die ''[[Evangelisch-Lutherische Kirchen|evangelisch-lutherische Kirche]]'' ist eines der Wahrzeichen der Stadt Thalheim. Sie wurde am 10. November 1850 nach einer Bauzeit von nur 16 Monaten eingeweiht. Der Kirchenbaumeister [[Christian Friedrich Uhlig]] ließ sie im Stile des [[Klassizismus]] erbauen. Die Kirche ist 39 Meter lang und besitzt einen 48 Meter hohen Glockenturm mit 5 Glocken. Eine Besonderheit stellt die romantische Kirchenorgel dar, welche von der traditionsreichen Firma [[Jehmlich Orgelbau|Jehmlich]] 1922 geschaffen und eingebaut wurde, nachdem die ursprüngliche Göthel-Orgel im [[Erster Weltkrieg|Ersten Weltkrieg]] zerstört worden war.
* Die historische [[Ölmühle]] ''„Wiesenmühle“'' wartet nach einer erfolgreichen Restaurierung mit einem voll funktionstüchtigen Mahl- und Stampfwerk auf. Erstmalig wurde sie im Jahre 1577 urkundlich erwähnt, 1838 erfolgte dann der Einbau des Mühlwerks. Heute ist sie ein [[Technisches Museum]] und steht unter [[Denkmalschutz]]. Im Nebenhaus befindet sich außerdem ein Cafe mit angeschlossener Pension.
* Das Sport- und Erlebnisbad ''„Erzgebirgsbad“''. Es ist aufgeteilt in einen Innen- und einen Außenbereich. Es beinhaltet ein Schwimmerbecken, ein salzwasserhaltiges Solebecken, eine 68 m lange Rutsche sowie viele weitere kleinere Becken. Außerdem gehört eine große Liegewiese für den Sommerbetrieb sowie eine Sauna zum Areal des Bades.
* Der ''„Sportpark Thalheim“'' bietet viele Möglichkeiten zur sportlichen Entfaltung. Neben Tennis- und Badmintonplätzen gibt es auch zwei Kegelbahnen und einen Fitnessbereich sowie einen Schießstand.


Nach den unverbindlichen Verbandsbedingungen des GDV sind in der Hausratversicherung folgende Kosten versichert:
'''Weitere Ziele:'''
* „Forzbachl“-Quelle
* „Schwarzes Kreuz“
* Christelgrundteich


{| class="wikitable"
=== Sport ===
! Kosten||Erläuterung
* [[RV Thalheim|Ringerverein Thalheim e.&nbsp;V.]] ([[1. Ringer-Bundesliga|1. Bundesliga]])
|-----
* SV Tanne Thalheim: Abteilungen Fußball (Bezirksklasse), Handball (1. Bezirksklasse), Tischtennis, Basketball (Landesliga), Turnen, Ski u.a.
|rowspan="8"
* MSC Thalheim ([[Trial (Motorrad)|Motorrad- und Fahrradtrial]])
|-----
|Aufräumungskosten ||Kosten für das Aufräumen von versicherten Sachen sowie Abtransport und Entsorgung
|-----
|Bewegungs- und Schutzkosten ||Kosten die dadurch entstehen, das andere Sachen zur Wiederbeschaffung und Wiederherstellung von versicherten Sachen bewegt werden müssen
|-----
|Transport- und Lagerkosten ||Kosten für Transport und Lagerung des versicherten Hausrats, wenn die Wohnung nicht mehr nutzbar ist und dort auch keine Sachen mehr gelagert werden können.
|-----
|Schlossänderungskosten ||Kosten für Schlossänderungen, wenn durch einen Versicherungsfall Schlüssel für die Wohnungstüre oder Wertschutzschränke abhanden kommen
|-----
|Bewachungskosten||Kosten für die Bewachung der versicherten Wohnung, wenn diese unbewohnbar geworden ist und Schließvorrichtungen und sonstige Sicherheitsvorkehrungen keinen ausreichenden Schutz bieten
|-----
|Reparaturkosten für Gebäudeschäden||Bei Gebäudeschäden, die innerhalb der Wohnung durch Raub oder Einbruchdiebstahl oder dem Versuch einer solchen Tat verursacht wurden.Ebenso bei Vandalismus innerhalb der Wohnung nach einem Raub oder Einbruchdiebstahl.
|-----
|Reparaturkosten für Nässeschäden||Kosten für Reparaturen an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten in gemieteten bzw. in Sondereigentum befindlichen Wohnungen.
|-----
|Kosten für provisorische Maßnahmen||Kosten für provisorische Maßnahmen zum Schutz versicherter Sachen.
|}


Viele Versicherungsgesellschaften bieten ihren Kunden die Versicherung von weiteren Kosten an. Beispielsweise fallen darunter Rückreisekosten bei einem erheblichen Schadenfall, Kosten für die Wiederherstellung von elektronischen Daten nach einem Versicherungsfall oder Kosten für ein Sachverständigenverfahren.
== Wirtschaft und Infrastruktur ==
=== Bildung ===
* Grundschule Thalheim
* Mittelschule Thalheim
* Drei-Tannen-Gymnasium Thalheim (2004 geschlossen)
=== Wirtschaft ===
[[Datei:Bundesarchiv Bild 183-N0507-0007, Thalheim, tschechischer Gastarbeiter.jpg|miniatur|ESDA Thalheim]]
Thalheim wurde erst durch die Strumpfindustrie zur Stadt. Infolge eines massiven Aufschwungs zog der Ort viele Zuwanderer an. Die Verleihung des Stadtrechts 1925 trug dieser Entwicklung Rechnung. Zu Spitzenzeiten produzierten 52 Betriebe Textilien, vor allem Strumpfwaren. Nach dem zweiten Weltkrieg erholte sich die Wirtschaft langsam. Allerdings wurde nach und nach ein Konzentrationsprozess staatlich verordnet, der schließlich alle Strumpfwirkereien in einem großen Kombinat aufgehen ließ – [[ESDA]].


== Klauseln ==
Damit hatte einer der größten Betriebe der [[Deutsche Demokratische Republik|DDR]] hier seinen Hauptsitz, wenngleich er noch Zweigstellen in vielen Orten des jetzigen Erzgebirgskreises unterhielt. Durch den Wegfall der Absatzmärkte in der Strumpfwirkerei in der Nachwendezeit kam es zum Verlust vieler Arbeitsplätze mit negativen Folgen für eine ganze Stadt. Mangels anderer größerer Betriebe gerieten die Menschen in Not, ebenso wie der städtische Haushalt. Bis heute (2009) wurden viele der alten Fabrikgebäude abgerissen. Thalheim trägt noch immer schwer an den Folgen des wirtschaftlichen [[Regionaler Strukturwandel|Wandels]].


Auszug von in der Praxis bedeutsamen Klauseln zur Hausratversicherung, entsprechend der Musterbedingungen des GDV
Heute wird die Wirtschaft in Thalheim vor allem durch viele kleine und [[Mittelstand|mittelständische]] Betriebe geprägt.


{| class="wikitable"
=== Verkehrsanbindung ===
! Klausel||Erläuterung
Thalheim liegt an der [[Bundesstraße 180]], die die Verbindung mit der früheren [[Kreisstadt]] [[Stollberg/Erzgeb.|Stollberg]] sowie der [[Bundesautobahn 72]] in westlicher Richtung einerseits und der Stadt [[Chemnitz]] in nordöstlicher Richtung andererseits herstellt. Die [[Landesstraße|Staatsstraße]] 257 stellt die Hauptverkehrsader im Tal dar und folgt der Tallage in südwestlicher Richtung bis [[Zwönitz]].
|-----
|rowspan="4"
|-----
|PK 7110 Fahrraddiebstahl ||Versicherungsschutz für einfachen Diebstahl von Fahrrädern, meist begrenzt auf 1 % der Versicherungssumme, kann gegen Mehrprämie weiter erhöht werden.
|-----
|PK 7111 Überspannung ||Schäden die an versicherten elektrischen Einrichtun-gen und Geräten durch Überspannung, Überstrom und Kurzschluss infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität entstehen.
|-----
|PK 7712 Kein Abzug wegen Unterversicherung||Kein Abzug wegen Unterversicherung. Für diese Klausel muss eine bestimmte Mindestversicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche, meist 650 Euro, gewählt werden
|-----
|PK 7713 Erhöhte Entschädigungsgrenze für die Aussenversicherung ||Erhöhung der prozentualen Entschädigungsgrenze.
|-----
|PK 7812 Makler ||Der den Versicherungsvertrag betreuende Makler ist bevollmächtigt, Anzeigen und Willens-erklärungen des Versicherungsnehmers entgegenzunehmen. Er ist durch den Maklervertrag verpflichtet, diese unverzüglich an den Versicherer weiterzuleiten.
|}


Diese Klauseln können je nach Wunsch des Versicherungsnehmers zusätzlich zum Vertrag vereinbart werden. Erweiterungen des Versicherungsschutzes sind hierbei in der Regel nmit einer Zusatzprämie zu bezahlen.
Über einen Eisenbahnanschluss verfügt die Stadt seit dem 15. November 1875 an der Bahnstrecke Chemnitz–[[Aue (Sachsen)|Aue]] ([[Zwönitztalbahn]]), die heute von der [[Erzgebirgsbahn]] mit modernen [[Dieseltriebwagen]] im Stundentakt befahren wird.


== Gedenkstätten ==
== Beschreibung ==
Anschaulich gesprochen sind nahezu alle beweglichen Sachen im Haushalt des [[Versicherungsnehmer]]s über die Hausratversicherung versichert. Dazu gehören beispielsweise [[Möbel]], Haushaltselektronik, [[Kleidung]] und Nahrungsmittel. Sehr oft ist die Haftung der Versicherung begrenzt, so dass sich eine [[Unterversicherung]] im Schadensfall nachteilig auswirkt. Das bedeutet, dass zum Beispiel bei einem Hausrat im Wert von 80.000 Euro und einer Versicherungsdeckung von 50.000 Euro die Versicherung immer nur 5/8 vom Schaden, max. 50.000 Euro (Entschädigung = Schaden x Versicherungssumme/Versicherungswert) bezahlt. Nahezu alle Versicherer sind bereit, auf diese sogenannte „Einrede der Unterversicherung“ im Schadenfall generell zu verzichten, wenn der Kunde bereit ist, eine festgesetzte Versicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche – meist 650,- Euro/m² Wohnfläche – abzuschließen ([[Unterversicherungsverzicht]]) einige Anbieter bieten sogar generell ohne besondere Voraussetzungen den Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung an. Diese garantiert dem Kunden den tatsächlichen Neuwert-Ersatz bis zur Höhe der Versicherungssumme + einer eventuellen Vorsorge in der Regel von 10 % der Versicherungssumme, kann jedoch bei sehr großen Wohnungen auch schnell zu einer ebenfalls nicht erwünschten Überversicherung führen.
* Ein [[Verfolgter des Naziregimes|VdN]]-Ehrenhain in der Nähe des ''Sportplatzes und Freibades'' erinnert an alle [[Opfer des Faschismus]].
* Ein Gedenkstein neben dem Ehrenhain erinnert an den [[Kommunist]]en [[Max Helbig]], der am 1. Mai 1945 von plündernden [[Wehrmacht]]ssoldaten erschossen wurde.


Als Versicherungsort gilt die im [[Versicherungsschein]] (''Police'') bezeichnete Wohnung des Kunden. Darunter fallen neben der eigentlichen Wohnung auch Terassen, Balkone und Loggien. Versicherungsort sind auch gemeinschaftlich genutzte Räume in einem Mehrfamilienhaus, z.B. Stellflächen für Fahrräder im Hausflur oder Waschkeller. Meist ist auch Hausrat, der in Nebengebäuden auf dem gleichen Grundstück lagert, mitversichert. Garagen, die sich in unittelbarer Nähe zum Versicherungsort befinden, stehen der Wohnung gleich. Als unmittelbar gilt nach herrschender Meinung eine Entfernung, aus der eine regelmäßige Überwachung der [[Garage]] noch möglich ist. Dies kann im Einzelfall zu höchst unterschiedlichen Ergebnissen führen: Eine etwa 200 Meter von einer Wohnung entfernt liegende Garage in einer großen Wohnanlage kann noch unter den Nähebegriff gefasst werden, eine Garage in 100 Metern Entfernung, die durch eine Straße und einen [[Gewerbebetrieb]] von der Wohnung getrennt wird, ist nicht mehr als nah einzustufen.
== Persönlichkeiten ==
* [[Max Helbig]] (1895–1945), Antifaschist (KPD), wurde bereits 1933 verhaftet, später im KZ Sachsenhausen interniert, starb am 30.April 1945 unter teilweise ungeklärten Umständen. Die zweite Thalheimer Oberschule wurde nach ihm benannt.
* [[Anton Ackermann]] (1905–1973), Politiker (KPD/SED)
* [[Horst Gläß]] (1925–1995), Mundartsprecher
* [[Bernd Drechsel]] (* 1953), Ringer, Dritter der Europameisterschaften 1975
* [[Marco Hösel]] (* 1980), mehrfacher Fahrradtrial-Weltmeister
* [[Max Neukirchner]] (* 1983), Motorradrennfahrer


Mittels einer Außenversicherung kann teilweise der in der ''Police'' genannte Versicherungsort erweitert und damit persönlicher Hausrat, der sich beispielsweise vorübergehend (nicht dauerhaft) in einer Ferienwohnung befindet – im Rahmen des jeweiligen Versicherungsvertrages – mitversichert werden. Die Außenversicherung gilt weltweit und für einen Zeitraum von meistens drei Monaten. Es ist aber zu beachten, das bei einer Reise, die von vorneherein für vier Monate geplant ist, auch in den ersten drei Monaten kein Versicherungsschutz besteht.
<!--== Literatur ==
*-->
== Weblinks ==
* [http://www.thalheim-erzgeb.de/ Internetseite der Stadt Thalheim]
* [http://hov.isgv.de/Thalheim/Erzgeb. Digitales Historisches Ortsverzeichnis Sachsens - Thalheim/Erzgebirge]


Sofern Kinder des Versicherungsnehmers im Rahmen Ihrer Ausbildung/Studium/Wehr- oder Zivildienstes eine eigene Wohnung beziehen, gelten Sachen dort bis zum Ende der [[Ausbildung]] mitversichert. Sollte allerdings ein eigener Hausstand gegründet werden und keine Absicht mehr zur späteren Rückkehr in die elterliche Wohnung bestehen, entfällt der Versicherungsschutz. Zudem sind hier die allgemeinen Entschädigungsgrenzen der Aussenversicherung zu beachten.
== Einzelnachweise ==
<references />


Bei Umzügen erweitert sich der Versicherungsschutz vorübergehend sowohl auf die alte als auch die neue Wohnung des Versicherungsnehmers, meist für drei Monate ab Umzugsbeginn. Auch Schäden auf Transportwegen gelten dann als mitversichert, sofern sie durch eine der versicherten Gefahren verursacht wurden. Bei den meisten Gesellschaften sind aber nur Umzüge innerhalb Deutschlands mitversichert, bei Umzügen ins Ausland endet der Versicherungsschutz dann an der Landesgrenze. Bei Umzügen ist unerheblich, wo der Versicherungsnehmer gemeldet ist, es kommt darauf an, wo er seinen Lebensmittelpunkt hat. Daher kann der Versicherungsschutz auch auf eine neue Wohnung übergehen, wenn der Versicherungsnehmer aus beruflichen Gründen in eine andere Stadt zieht, allerdings nur wenige Gegenstände zur Körperhygiene etc. mitnimmt. Sofern die alte Wohnung weiterhin im Eigentum des Versicherungsnehmers bleibt, entfällt für diese dann drei Monate nach Umzugsbeginn der Versicherungsschutz. Ähnliche Regelungen gelten für die Trennung von [[Ehegatten]]. Der genaue Umfang dieser Regelung unterscheidet sich von Versicherer zu Versicherer.
{{Navigationsleiste Städte und Gemeinden im Erzgebirgskreis}}

Besondere Entschädigungsgrenzen gelten in der Hausratversicherung für die sogenannten Wertsachen. Darunter fallen unter anderem Bargeld, Sparbücher, Schmucksachen, Briefmarken, Pelze, Gemälde, Antiquitäten (Gegenstände mit einem Alter von mehr als 100 Jahren mit der Ausnahme von Möbelstücken) sowie Sachen aus Gold und Silber. Für diese Gegenstände ist zunächst eine generelle Entschädigungsgrenze von meist 20% vorgesehen, die aber je nach Versicherungsunternehmen unterschiedlich ist und auch erweitert werden kann. Zudem gibt es für einzelne Kategorien von Wertgegenständen besondere Entschädigungsgrenzen, wenn sich diese nicht in Wertschutzschränken befinden. Bei vielen Unternehmen beträgt die Grenze für Bargeld dann beispielsweise 1.000 Euro.

Die [[Versicherungsprämie|Prämie]] der Hausratversicherung bemisst sich nach der Höhe der Versicherungssumme, den individuellen Einschlüssen und der Lage der versicherten Räume (Einbruchdiebstahl/Sturm/Überschwemmungs-Tarifzone). Die Versicherungssumme wird von vielen Versicherern durch eine [[Faustregel|Faustformel]] über die Wohnfläche errechnet. Diese Wohnfläche ist jedoch von der Wohnfläche eines Mietvertrages zu unterscheiden. Bei der versicherungstechnischen Wohnfläche werden z.B. Balkone und Terassen nicht berücksichtigt.

== Obliegenheiten des Versicherungsnehmers ==

Wie in der Branche üblich, sind auch in der Hausratversicherung dem Versicherungsnehmer diverse [[Pflichten]] auferlegt worden. Deren Verletzung kann eine Kürzung der Schadenzahlung oder sogar eine Leistungsfreiheit der Versicherung bedeuten. Beispielsweise ist er vor Vertragsabschluss zur Angabe aller gefahrerheblichen Umstände verpflichtet, nach denen ihn der Versicherer schriftlich gefragt hat. Im Schadenfall hat er dem Versicherungsunternehmen alle relevanten [[Informationen]] unverzüglich zur Verfügung zu stellen.

Eine Besonderheit in der Hausratversicherung ist die Pflicht, in der kalten Jahreszeit die Wohnung ausreichend zu beheizen oder bei längerer Abwesenheit wasserführende Rohre zu entleeren. Dies dient zur Vermeidung von Rohrbruchschäden durch [[Frost]].

Bei aussergewöhnlich hohen Versicherungssummen, insbesondere für Wertsachen, wird der Versicherungsnehmer oftmals dazu verpflichtet, bestimmte Sicherheitseinrichtungen wie z.B. [[Einbruchmeldeanlage]]n zu installieren und auch betriebsbereit zu halten.

==Bedeutende Ausschlüsse==

Um das Risiko für die Versicherungsunternehmen kalkulierbar zu machen und dem Versicherungsbetrug vorzubeugen, sind in der Hausratversicherung neben den in der Branche allgemein üblichen Ausschlüssen wie [[Krieg]] oder [[Kernenergie]] div. Tatbestände ausgeschlossen:

* Sengschäden: Bei einem Verbrennungsvorgang, der sich nicht selbstständig weiter ausbreiten kann, handelt es sich um einen Sengschaden. Dies ist z.B. beim Fallen lassen einer [[Wunderkerze]] auf einen Teppich denkbar. Sengschäden als Folge eines versicherten Brandes sind allerdings versichert, wenn z.B. eine Lampe durch einen [[Defekt]] in Flammen aufgeht und herabfallende Funken Löcher in den Teppich brennen.

*Überspannungsschäden: Diese Schäden an elektrischen Einrichtungen werden in der Regel nur ersetzt, sofern ein Blitz auf dem Grundstück des Versicherungsortes Schäden verursacht hat. Dieser Ausschluss lässt sich aber durch die Vereinbarung von Klauseln abbedingen. Manche Versicherungsunternehmen haben diese Schäden bereits generell mitversichert.

*Einfacher Diebstahl: Bei einfachen Diebstählen dringt der [[Täter]] nicht in ein Gebäude ein bzw. bricht dort kein Behältnis auf. Diese Schäden sind ebenfalls vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Z.B. stiehlt ein Dieb in einem unbeobachteten Moment die Handtasche der Versicherungsnehmerin, als diese gerade in einem Restaurant speist. Insbesondere im Zusammenhang mit dem Eindringen in ein Gebäude werden in der Literatur diverse Konstellationen diskutiert. Als Einbruchdiebstahl wird z.B. angesehen, wenn ein Dieb auf einen [[Balkon]] klettert und von dort einige Sachen mit sich nimmt. Ob ein schneller Griff durch ein geöffnetes Fenster ein versicherter Einbruchdiebstahl ist, ist umstritten. Kein Einbruchdiebstahl ist das Aufbrechen eines Kraftffahrzeuges auf offener Straße (anders in einer gesicherten Tiefgarage oder Parkhaus) oder das Aufbrechen eines Zugabteils bzw. einer Schiffskabine.

*Trickdiebstahl: Insbesondere von Bedeutung bei der versicherten Gefahr Raub. Beim Trickdiebstahl nutzt der Täter ein [[Überraschungsmoment]] aus, so das der Versicherungsnehmer nicht zu einer Reaktion in der Lage ist. Hierunter fällt beispielsweise das Anschleichen und anschließende Wegreissen einer Handtasche vom Arm. Wichtig ist zudem, das [[Gewalt]] bei einem Trickdiebstahl nicht das bestimmende Element sein darf.

*Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster und Türen: Bei der versicherten Gefahr Sturm/Hagel ist das Eindringen von Wasser, Schnee etc. in die versicherte Wohnung nur versichert, wenn die entsprechenden Öffnungen durch den Sturm verursacht wurden. Sollte der Regen aber z.B. durch ein nicht geschlossenes [[Dachfenster]] eindringen oder der Sturm eine nicht abgeschlossene [[Tür]] aufdrücken, so besteht kein Versicherungsschutz.

*Gebäudebestandteile: Sachen, die als Gebäudebestandteil gewertet werden, haben keinen Schutz über die Hausratversicherung. Hierunter fallen z.B. speziell an die Wohnung des Versicherungsnehmers angepasste Einbau[[küchen]]. Auch fest verklebte [[Parkett]]böden sind in der Regel dem Gebäude zuzurechnen.

*Hausrat von Mietern/Untermietern. Diese müssen für Ihren Hausrat eine eigene Versicherung abschließen.

== Annahmerichtlinien ==

Anders als beispielsweise die [[Kraftfahrzeughaftpflicht-Versicherung]] handelt es sich bei der Hausratversichrung nicht um einen [[Pflichtversicherung]]. Folglich besteht für die Versicherungsgesellschaften kein Zwang zur Annahme eines Antrages. Vielmehr wird anhand der individuellen Risikosituation des Antragsstellers geprüft, ob die Versicherung das Risiko übernehmen möchte.

Abgelehnt werden in der Regel Anträge von bereits einschlägig bekannten Versicherungsbetrügern. Auch bei Kunden, denen ein Versicherungstrag wegen Nichtzahlung der [[Prämie]] gekündigt wurde, werden vermutlich auf Probleme stoßen. Die einzelnen Versicherungsgesellschaften haben bestimmte Zeichnungsgrenzen. Sofern die Versicherungssumme diese Zeichnungsgrenze übersteigen soll, kann kein Vertrag zu stande kommen. Auch Versicherungsnehmer, die in der näheren Vergangenheit bereits diverse Schäden gemeldet haben, werden in der Regel abgelehnt.

Manche Versicherungsunternehmen gewähren weiterhin keinen Schutz für Wohnungen im Ausland oder Wohnungen die längere Zeit unbewohnt sind. Auch für unmittelbar bevorstehende oder bereits eingetretene Schäden wird kein Versicherungsschutz gewährt.

== Schadenbeispiele ==

* Durch einen technischen Defekt entzündet sich ein Fernsehgerät und setzt Teile des Wohnzimmers in Flammen. Rauch verdreckt weitere Räume der versicherten Wohnung. Bei den Löscharbeiten der [[Feuerwehr]] wird fast die komplette Wohnung unter Wasser gesetzt. In diesem Fall ersetzt die Hausratversicherung sowohl die Schäden am Hausrat, die direkt durch das Feuer entstanden sind als auch die Folgeschäden durch Brandrauch und [[Löschwasser]]. Eventuell anfallende Aufräumkosten werden über die Kosten-Position erstattet. Schäden and er Gebäudesubstanz werden von einer Wohngebäudeversicherung ersetzt.

* Ein Rohr in der versicherten Wohnung bricht aufgrund von [[Korrosion]]. Auslaufendes Leitungswasser beschädigt den Teppich und diverse Möbel. Zur genauen Leckortung wird ein [[Handwerksunternehmen]] beauftragt. Die Hausratversicherung ersetzt Schäden am Teppich und den Möbeln sowie die Kosten zur Leckortung.

* Ein Sturm reisst einige [[Dachpfanne]]n weg, eindringender Regen verursacht Schäden in der versicherten Wohnung. In diesem Fall werden die Schäden am Dach durch die Gebäudeversicherung bezahlt, die Nässeschäden über die Hausratversicherung.

*Ein Täter hebelt ein Fenster der Wohnung auf und stiehlt einige hochwertige [[Elektronikgeräte]]. Der Diebstahl ist über die Hausratversicherung gedeckt. Schäden am Fenster sind über die Gebäudeversicherung ersatzpflichtig.

*Abends wird der Versicherungsnehmer auf der Straße von einem Mann bedroht und zur Herausgabe seiner Brieftasche gezwungen. Die Hausratversicherung ersetzt den Schaden, hierbei sind aber die besonderen Entschädigungsgrenzen für die Außenversicherung und für Wertsachen zu berücksichtigen.

* Weil ein Täter nach einem Einbruch keine Wertgegenstände finden kann, zerstört er mutwillig Möbel und beschmiert die Wände mit [[Farbe]]. Hier ersetzt die Hausratversicherung sowohl Kosten für den beschädigten Hausrat als auch die Reinigung der verschmierten Wände.



== Literatur ==
* {{Literatur |Autor=Henner Schierenbeck |Titel=Bank- und Versicherungslexikon |Verlag=Verlag Oldenbourg |Jahr=1994 |ISBN=978-3486226607 }}
* {{Literatur |Autor=Dietz |Titel=Hausratversicherung 84, 2. Aufl.|Jahr=1988}}
* {{Literatur |Autor=Johannes Wälder|Titel=Feuerversicherung|Verlag=Gabler |Jahr=2000 |ISBN=978-3409927512 }}
* {{Literatur |Autor=Anton Martin|Titel=Sachversicherungsrecht |Verlag=Beck Verlag |Jahr=1992 |ISBN=978-3406335211 }}
* {{Literatur |Autor=Stefan Spielmann|Titel=Aktuelle Deckungsfragen in der Sachversicherung|Verlag=Verlag Versicherungswirtschaft |Jahr=2009 |ISBN=978-3899524567 }}

== Weblinks ==
* [http://www.gdv.de/Downloads/Bedingungen/SU_206_VHB08VS.pdf Aktuelle Musterbedingungen des GDV]
* [http://www.gdv.de/Downloads/Bedingungen/SU_207_PKVHB08VS.pdf Klauseln zu den Musterbedingungen des GDV]
* [http://books.google.de/books?id=bZEIjcGsdcsC&pg=PP1&dq=hausratversicherung+holthausen&as_brr=0&cd=3#v=onepage&q=&f=false Ausbildungsliteratur zur Hausratversicherung]
* [http://www.klipp-und-klar.de/dateien/dokumente/versicherungen/VKK_Haus_Wohngeb_April_09.pdf Infobroschüre zur Hausratversicherung]
* [http://books.google.de/books?id=OqapzCMLkjEC&printsec=frontcover&dq=Sachversicherung&cd=2#v=onepage&q=&f=false Betrug in der Sachversicherung]
* [http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/hausratversicherung.html Urteile zur Hausratversicherung]


[[Kategorie:Ort im Erzgebirgskreis]]
[[Kategorie:Versicherungswesen]]
[[Kategorie:Versicherungsrecht]]


[[en:Thalheim, Saxony]]
[[en:Contents insurance]]
[[eo:Thalheim (Ercmontaro)]]
[[nl:Inboedelverzekering (Nederland)]]
[[nl:Thalheim/Erzgeb.]]
[[ro:Thalheim/Erzgeb.]]
[[ru:Тальхайм (Рудные горы)]]
[[vo:Thalheim/Erzgeb.]]

Version vom 10. Januar 2010, 13:15 Uhr

Die Hausratversicherung bietet für Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes (Hausrat) Versicherungsschutz gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Außerdem sind neben den reinen Sachschäden auch dabei entstehende Kosten wie z.B. Aufräumungskosten, Schutzkosten und Hotelkosten versichert. Zusätzlich sind diverse weitere Einschlüsse in den Vertrag möglich, wie zum Beispiel der Diebstahl von Fahrrädern oder die Abdeckung von Elementarschäden und Überspannungsschäden.

Die Hausratversicherung ist eine Neuwertversicherung, d.h. der Versicherer ersetzt die Kosten, die entstehen, um Sachen der gleichen Art und Güte in neuwertigem Zustand. Die Hausratversicherung wird auch als verbundene Hausratversicherung bezeichnet. Dies bedeutet, das die einzelnen versicherten Gefahren nur in Kombination abgeschlossen werden können und auch nur der gesamte Vertrag gekündigt werden kann. Im Gegensatz dazu ist es im Bereich der Industrieversicherung nicht unüblich, nur einzelne Gefahren wie z.B. Einbruchdiebbstahl oder Leitungswasser zu versichern.

Die Hausratversicherung wurde 1942 erstmals als eigenständiger Versicherungszweig auf Grundlage des Tarifs VHB 42 angeboten. In den Jahren 1966, 1974, 1984, 1992, 1997, 2000, 2004 und 2008 erfolgten Überarbeitungen der Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen.

Versicherte Gefahren

Versicherte Gefahr Unterkategorien Erläuterung
Feuer Brand Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder

ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.

Blitzschlag Blitzschlag ist das unmittelbare Auftreffen eines Blitzes auf Sachen.

Kurzschluss- und Überspannungsschäden an elektrischen Einrichtungen sind nur versichert, wenn ein Blitz unmittelbar auf versicherte Sachen aufgetroffen ist.

Explosion Explosion ist eine plötzliche Kraftäußerung durch Ausdehnung von Gasen oder Dämpfen.
Implosion Implosion ist eine plötzliche Zerstörung eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdruckes.
Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges In den Musterbedingungen gibt es keine Definition. Als Luftfahrzeuge gelten Fahrzeuge die im Luftverkehrsgesetz aufgeführt werden.
Leitungswasser Leitungswasser Leitungswasser ist Wasser, das aus bestimmten Quellen bestimmungswidrig ausgetreten ist.
Frost- und sonstige Bruchschäden In den Musterbedingungen gibt es keine Definition
Sturm und Hagel Sturm Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 (Windgeschwindigkeit mind. 63 km/Stunde).
Hagel In den Musterbedingungen gibt es keine Definition für Hagel; Die Gefahr Hagel ist unabhängig vom Ausmaß (z.B.Korngröße) ohne Eingrenzung versichert.
Einbruchdiebstahl Einbruchdiebstahl Einsteigen, Einbrechen oder Eindringen mithilfe von falschen Schlüsseln oder Werkzeugen in einen Raum eines Gebäudes
Raub Gewaltanwendung oder -androhung zur Ausschaltung eines Widerstands gegen die Wegnahme versicherter Sachen. Wegnahme von versicherten Sachen während der Versicherungsnehmer unverschuldeterweise nicht zu Widerstand in der Lage ist, z.B. Ohnmacht oder Herzinfarkt
Vandalismus Vandalismus Vandalismus liegt vor, wenn der Täter in den Versicherungsort eindringt und versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt

Einzelne Gesellschaften bieten ihren Kunden Erweiterungen der Versicherten Gefahren an, beispielsweise für Schäden durch Innere Unruhen oder Fahrzeuganprall.

Versicherte Kosten

Nach den unverbindlichen Verbandsbedingungen des GDV sind in der Hausratversicherung folgende Kosten versichert:

Kosten Erläuterung
rowspan="8"
Aufräumungskosten Kosten für das Aufräumen von versicherten Sachen sowie Abtransport und Entsorgung
Bewegungs- und Schutzkosten Kosten die dadurch entstehen, das andere Sachen zur Wiederbeschaffung und Wiederherstellung von versicherten Sachen bewegt werden müssen
Transport- und Lagerkosten Kosten für Transport und Lagerung des versicherten Hausrats, wenn die Wohnung nicht mehr nutzbar ist und dort auch keine Sachen mehr gelagert werden können.
Schlossänderungskosten Kosten für Schlossänderungen, wenn durch einen Versicherungsfall Schlüssel für die Wohnungstüre oder Wertschutzschränke abhanden kommen
Bewachungskosten Kosten für die Bewachung der versicherten Wohnung, wenn diese unbewohnbar geworden ist und Schließvorrichtungen und sonstige Sicherheitsvorkehrungen keinen ausreichenden Schutz bieten
Reparaturkosten für Gebäudeschäden Bei Gebäudeschäden, die innerhalb der Wohnung durch Raub oder Einbruchdiebstahl oder dem Versuch einer solchen Tat verursacht wurden.Ebenso bei Vandalismus innerhalb der Wohnung nach einem Raub oder Einbruchdiebstahl.
Reparaturkosten für Nässeschäden Kosten für Reparaturen an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten in gemieteten bzw. in Sondereigentum befindlichen Wohnungen.
Kosten für provisorische Maßnahmen Kosten für provisorische Maßnahmen zum Schutz versicherter Sachen.

Viele Versicherungsgesellschaften bieten ihren Kunden die Versicherung von weiteren Kosten an. Beispielsweise fallen darunter Rückreisekosten bei einem erheblichen Schadenfall, Kosten für die Wiederherstellung von elektronischen Daten nach einem Versicherungsfall oder Kosten für ein Sachverständigenverfahren.

Klauseln

Auszug von in der Praxis bedeutsamen Klauseln zur Hausratversicherung, entsprechend der Musterbedingungen des GDV

Klausel Erläuterung
rowspan="4"
PK 7110 Fahrraddiebstahl Versicherungsschutz für einfachen Diebstahl von Fahrrädern, meist begrenzt auf 1 % der Versicherungssumme, kann gegen Mehrprämie weiter erhöht werden.
PK 7111 Überspannung Schäden die an versicherten elektrischen Einrichtun-gen und Geräten durch Überspannung, Überstrom und Kurzschluss infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität entstehen.
PK 7712 Kein Abzug wegen Unterversicherung Kein Abzug wegen Unterversicherung. Für diese Klausel muss eine bestimmte Mindestversicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche, meist 650 Euro, gewählt werden
PK 7713 Erhöhte Entschädigungsgrenze für die Aussenversicherung Erhöhung der prozentualen Entschädigungsgrenze.
PK 7812 Makler Der den Versicherungsvertrag betreuende Makler ist bevollmächtigt, Anzeigen und Willens-erklärungen des Versicherungsnehmers entgegenzunehmen. Er ist durch den Maklervertrag verpflichtet, diese unverzüglich an den Versicherer weiterzuleiten.

Diese Klauseln können je nach Wunsch des Versicherungsnehmers zusätzlich zum Vertrag vereinbart werden. Erweiterungen des Versicherungsschutzes sind hierbei in der Regel nmit einer Zusatzprämie zu bezahlen.

Beschreibung

Anschaulich gesprochen sind nahezu alle beweglichen Sachen im Haushalt des Versicherungsnehmers über die Hausratversicherung versichert. Dazu gehören beispielsweise Möbel, Haushaltselektronik, Kleidung und Nahrungsmittel. Sehr oft ist die Haftung der Versicherung begrenzt, so dass sich eine Unterversicherung im Schadensfall nachteilig auswirkt. Das bedeutet, dass zum Beispiel bei einem Hausrat im Wert von 80.000 Euro und einer Versicherungsdeckung von 50.000 Euro die Versicherung immer nur 5/8 vom Schaden, max. 50.000 Euro (Entschädigung = Schaden x Versicherungssumme/Versicherungswert) bezahlt. Nahezu alle Versicherer sind bereit, auf diese sogenannte „Einrede der Unterversicherung“ im Schadenfall generell zu verzichten, wenn der Kunde bereit ist, eine festgesetzte Versicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche – meist 650,- Euro/m² Wohnfläche – abzuschließen (Unterversicherungsverzicht) einige Anbieter bieten sogar generell ohne besondere Voraussetzungen den Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung an. Diese garantiert dem Kunden den tatsächlichen Neuwert-Ersatz bis zur Höhe der Versicherungssumme + einer eventuellen Vorsorge in der Regel von 10 % der Versicherungssumme, kann jedoch bei sehr großen Wohnungen auch schnell zu einer ebenfalls nicht erwünschten Überversicherung führen.

Als Versicherungsort gilt die im Versicherungsschein (Police) bezeichnete Wohnung des Kunden. Darunter fallen neben der eigentlichen Wohnung auch Terassen, Balkone und Loggien. Versicherungsort sind auch gemeinschaftlich genutzte Räume in einem Mehrfamilienhaus, z.B. Stellflächen für Fahrräder im Hausflur oder Waschkeller. Meist ist auch Hausrat, der in Nebengebäuden auf dem gleichen Grundstück lagert, mitversichert. Garagen, die sich in unittelbarer Nähe zum Versicherungsort befinden, stehen der Wohnung gleich. Als unmittelbar gilt nach herrschender Meinung eine Entfernung, aus der eine regelmäßige Überwachung der Garage noch möglich ist. Dies kann im Einzelfall zu höchst unterschiedlichen Ergebnissen führen: Eine etwa 200 Meter von einer Wohnung entfernt liegende Garage in einer großen Wohnanlage kann noch unter den Nähebegriff gefasst werden, eine Garage in 100 Metern Entfernung, die durch eine Straße und einen Gewerbebetrieb von der Wohnung getrennt wird, ist nicht mehr als nah einzustufen.

Mittels einer Außenversicherung kann teilweise der in der Police genannte Versicherungsort erweitert und damit persönlicher Hausrat, der sich beispielsweise vorübergehend (nicht dauerhaft) in einer Ferienwohnung befindet – im Rahmen des jeweiligen Versicherungsvertrages – mitversichert werden. Die Außenversicherung gilt weltweit und für einen Zeitraum von meistens drei Monaten. Es ist aber zu beachten, das bei einer Reise, die von vorneherein für vier Monate geplant ist, auch in den ersten drei Monaten kein Versicherungsschutz besteht.

Sofern Kinder des Versicherungsnehmers im Rahmen Ihrer Ausbildung/Studium/Wehr- oder Zivildienstes eine eigene Wohnung beziehen, gelten Sachen dort bis zum Ende der Ausbildung mitversichert. Sollte allerdings ein eigener Hausstand gegründet werden und keine Absicht mehr zur späteren Rückkehr in die elterliche Wohnung bestehen, entfällt der Versicherungsschutz. Zudem sind hier die allgemeinen Entschädigungsgrenzen der Aussenversicherung zu beachten.

Bei Umzügen erweitert sich der Versicherungsschutz vorübergehend sowohl auf die alte als auch die neue Wohnung des Versicherungsnehmers, meist für drei Monate ab Umzugsbeginn. Auch Schäden auf Transportwegen gelten dann als mitversichert, sofern sie durch eine der versicherten Gefahren verursacht wurden. Bei den meisten Gesellschaften sind aber nur Umzüge innerhalb Deutschlands mitversichert, bei Umzügen ins Ausland endet der Versicherungsschutz dann an der Landesgrenze. Bei Umzügen ist unerheblich, wo der Versicherungsnehmer gemeldet ist, es kommt darauf an, wo er seinen Lebensmittelpunkt hat. Daher kann der Versicherungsschutz auch auf eine neue Wohnung übergehen, wenn der Versicherungsnehmer aus beruflichen Gründen in eine andere Stadt zieht, allerdings nur wenige Gegenstände zur Körperhygiene etc. mitnimmt. Sofern die alte Wohnung weiterhin im Eigentum des Versicherungsnehmers bleibt, entfällt für diese dann drei Monate nach Umzugsbeginn der Versicherungsschutz. Ähnliche Regelungen gelten für die Trennung von Ehegatten. Der genaue Umfang dieser Regelung unterscheidet sich von Versicherer zu Versicherer.

Besondere Entschädigungsgrenzen gelten in der Hausratversicherung für die sogenannten Wertsachen. Darunter fallen unter anderem Bargeld, Sparbücher, Schmucksachen, Briefmarken, Pelze, Gemälde, Antiquitäten (Gegenstände mit einem Alter von mehr als 100 Jahren mit der Ausnahme von Möbelstücken) sowie Sachen aus Gold und Silber. Für diese Gegenstände ist zunächst eine generelle Entschädigungsgrenze von meist 20% vorgesehen, die aber je nach Versicherungsunternehmen unterschiedlich ist und auch erweitert werden kann. Zudem gibt es für einzelne Kategorien von Wertgegenständen besondere Entschädigungsgrenzen, wenn sich diese nicht in Wertschutzschränken befinden. Bei vielen Unternehmen beträgt die Grenze für Bargeld dann beispielsweise 1.000 Euro.

Die Prämie der Hausratversicherung bemisst sich nach der Höhe der Versicherungssumme, den individuellen Einschlüssen und der Lage der versicherten Räume (Einbruchdiebstahl/Sturm/Überschwemmungs-Tarifzone). Die Versicherungssumme wird von vielen Versicherern durch eine Faustformel über die Wohnfläche errechnet. Diese Wohnfläche ist jedoch von der Wohnfläche eines Mietvertrages zu unterscheiden. Bei der versicherungstechnischen Wohnfläche werden z.B. Balkone und Terassen nicht berücksichtigt.

Obliegenheiten des Versicherungsnehmers

Wie in der Branche üblich, sind auch in der Hausratversicherung dem Versicherungsnehmer diverse Pflichten auferlegt worden. Deren Verletzung kann eine Kürzung der Schadenzahlung oder sogar eine Leistungsfreiheit der Versicherung bedeuten. Beispielsweise ist er vor Vertragsabschluss zur Angabe aller gefahrerheblichen Umstände verpflichtet, nach denen ihn der Versicherer schriftlich gefragt hat. Im Schadenfall hat er dem Versicherungsunternehmen alle relevanten Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen.

Eine Besonderheit in der Hausratversicherung ist die Pflicht, in der kalten Jahreszeit die Wohnung ausreichend zu beheizen oder bei längerer Abwesenheit wasserführende Rohre zu entleeren. Dies dient zur Vermeidung von Rohrbruchschäden durch Frost.

Bei aussergewöhnlich hohen Versicherungssummen, insbesondere für Wertsachen, wird der Versicherungsnehmer oftmals dazu verpflichtet, bestimmte Sicherheitseinrichtungen wie z.B. Einbruchmeldeanlagen zu installieren und auch betriebsbereit zu halten.

Bedeutende Ausschlüsse

Um das Risiko für die Versicherungsunternehmen kalkulierbar zu machen und dem Versicherungsbetrug vorzubeugen, sind in der Hausratversicherung neben den in der Branche allgemein üblichen Ausschlüssen wie Krieg oder Kernenergie div. Tatbestände ausgeschlossen:

  • Sengschäden: Bei einem Verbrennungsvorgang, der sich nicht selbstständig weiter ausbreiten kann, handelt es sich um einen Sengschaden. Dies ist z.B. beim Fallen lassen einer Wunderkerze auf einen Teppich denkbar. Sengschäden als Folge eines versicherten Brandes sind allerdings versichert, wenn z.B. eine Lampe durch einen Defekt in Flammen aufgeht und herabfallende Funken Löcher in den Teppich brennen.
  • Überspannungsschäden: Diese Schäden an elektrischen Einrichtungen werden in der Regel nur ersetzt, sofern ein Blitz auf dem Grundstück des Versicherungsortes Schäden verursacht hat. Dieser Ausschluss lässt sich aber durch die Vereinbarung von Klauseln abbedingen. Manche Versicherungsunternehmen haben diese Schäden bereits generell mitversichert.
  • Einfacher Diebstahl: Bei einfachen Diebstählen dringt der Täter nicht in ein Gebäude ein bzw. bricht dort kein Behältnis auf. Diese Schäden sind ebenfalls vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Z.B. stiehlt ein Dieb in einem unbeobachteten Moment die Handtasche der Versicherungsnehmerin, als diese gerade in einem Restaurant speist. Insbesondere im Zusammenhang mit dem Eindringen in ein Gebäude werden in der Literatur diverse Konstellationen diskutiert. Als Einbruchdiebstahl wird z.B. angesehen, wenn ein Dieb auf einen Balkon klettert und von dort einige Sachen mit sich nimmt. Ob ein schneller Griff durch ein geöffnetes Fenster ein versicherter Einbruchdiebstahl ist, ist umstritten. Kein Einbruchdiebstahl ist das Aufbrechen eines Kraftffahrzeuges auf offener Straße (anders in einer gesicherten Tiefgarage oder Parkhaus) oder das Aufbrechen eines Zugabteils bzw. einer Schiffskabine.
  • Trickdiebstahl: Insbesondere von Bedeutung bei der versicherten Gefahr Raub. Beim Trickdiebstahl nutzt der Täter ein Überraschungsmoment aus, so das der Versicherungsnehmer nicht zu einer Reaktion in der Lage ist. Hierunter fällt beispielsweise das Anschleichen und anschließende Wegreissen einer Handtasche vom Arm. Wichtig ist zudem, das Gewalt bei einem Trickdiebstahl nicht das bestimmende Element sein darf.
  • Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster und Türen: Bei der versicherten Gefahr Sturm/Hagel ist das Eindringen von Wasser, Schnee etc. in die versicherte Wohnung nur versichert, wenn die entsprechenden Öffnungen durch den Sturm verursacht wurden. Sollte der Regen aber z.B. durch ein nicht geschlossenes Dachfenster eindringen oder der Sturm eine nicht abgeschlossene Tür aufdrücken, so besteht kein Versicherungsschutz.
  • Gebäudebestandteile: Sachen, die als Gebäudebestandteil gewertet werden, haben keinen Schutz über die Hausratversicherung. Hierunter fallen z.B. speziell an die Wohnung des Versicherungsnehmers angepasste Einbauküchen. Auch fest verklebte Parkettböden sind in der Regel dem Gebäude zuzurechnen.
  • Hausrat von Mietern/Untermietern. Diese müssen für Ihren Hausrat eine eigene Versicherung abschließen.

Annahmerichtlinien

Anders als beispielsweise die Kraftfahrzeughaftpflicht-Versicherung handelt es sich bei der Hausratversichrung nicht um einen Pflichtversicherung. Folglich besteht für die Versicherungsgesellschaften kein Zwang zur Annahme eines Antrages. Vielmehr wird anhand der individuellen Risikosituation des Antragsstellers geprüft, ob die Versicherung das Risiko übernehmen möchte.

Abgelehnt werden in der Regel Anträge von bereits einschlägig bekannten Versicherungsbetrügern. Auch bei Kunden, denen ein Versicherungstrag wegen Nichtzahlung der Prämie gekündigt wurde, werden vermutlich auf Probleme stoßen. Die einzelnen Versicherungsgesellschaften haben bestimmte Zeichnungsgrenzen. Sofern die Versicherungssumme diese Zeichnungsgrenze übersteigen soll, kann kein Vertrag zu stande kommen. Auch Versicherungsnehmer, die in der näheren Vergangenheit bereits diverse Schäden gemeldet haben, werden in der Regel abgelehnt.

Manche Versicherungsunternehmen gewähren weiterhin keinen Schutz für Wohnungen im Ausland oder Wohnungen die längere Zeit unbewohnt sind. Auch für unmittelbar bevorstehende oder bereits eingetretene Schäden wird kein Versicherungsschutz gewährt.

Schadenbeispiele

  • Durch einen technischen Defekt entzündet sich ein Fernsehgerät und setzt Teile des Wohnzimmers in Flammen. Rauch verdreckt weitere Räume der versicherten Wohnung. Bei den Löscharbeiten der Feuerwehr wird fast die komplette Wohnung unter Wasser gesetzt. In diesem Fall ersetzt die Hausratversicherung sowohl die Schäden am Hausrat, die direkt durch das Feuer entstanden sind als auch die Folgeschäden durch Brandrauch und Löschwasser. Eventuell anfallende Aufräumkosten werden über die Kosten-Position erstattet. Schäden and er Gebäudesubstanz werden von einer Wohngebäudeversicherung ersetzt.
  • Ein Rohr in der versicherten Wohnung bricht aufgrund von Korrosion. Auslaufendes Leitungswasser beschädigt den Teppich und diverse Möbel. Zur genauen Leckortung wird ein Handwerksunternehmen beauftragt. Die Hausratversicherung ersetzt Schäden am Teppich und den Möbeln sowie die Kosten zur Leckortung.
  • Ein Sturm reisst einige Dachpfannen weg, eindringender Regen verursacht Schäden in der versicherten Wohnung. In diesem Fall werden die Schäden am Dach durch die Gebäudeversicherung bezahlt, die Nässeschäden über die Hausratversicherung.
  • Ein Täter hebelt ein Fenster der Wohnung auf und stiehlt einige hochwertige Elektronikgeräte. Der Diebstahl ist über die Hausratversicherung gedeckt. Schäden am Fenster sind über die Gebäudeversicherung ersatzpflichtig.
  • Abends wird der Versicherungsnehmer auf der Straße von einem Mann bedroht und zur Herausgabe seiner Brieftasche gezwungen. Die Hausratversicherung ersetzt den Schaden, hierbei sind aber die besonderen Entschädigungsgrenzen für die Außenversicherung und für Wertsachen zu berücksichtigen.
  • Weil ein Täter nach einem Einbruch keine Wertgegenstände finden kann, zerstört er mutwillig Möbel und beschmiert die Wände mit Farbe. Hier ersetzt die Hausratversicherung sowohl Kosten für den beschädigten Hausrat als auch die Reinigung der verschmierten Wände.


Literatur

  • Henner Schierenbeck: Bank- und Versicherungslexikon. Verlag Oldenbourg, 1994, ISBN 978-3-486-22660-7.
  • Dietz: Hausratversicherung 84, 2. Aufl. 1988.
  • Johannes Wälder: Feuerversicherung. Gabler, 2000, ISBN 978-3-409-92751-2.
  • Anton Martin: Sachversicherungsrecht. Beck Verlag, 1992, ISBN 978-3-406-33521-1.
  • Stefan Spielmann: Aktuelle Deckungsfragen in der Sachversicherung. Verlag Versicherungswirtschaft, 2009, ISBN 978-3-89952-456-7.