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Der Begriff '''Sozialpartnerschaft''' bezeichnet ein kooperatives Verhältnis von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden (Sozialpartner) mit dem Ziel, Interessengegensätze durch Konsenspolitik zu lösen und so Kampfmaßnahmen zu verhindern. In der Nachkriegszeit galt die österreichische Sozialpartnerschaft als Musterbeispiel für die Beziehungen zwischen Unternehmern und Gewerkschaften. In der Schweiz wurde mit dem [[Arbeitsfrieden (Schweiz)|Arbeitsfrieden]] schon vor Ausbruch des [[Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkrieg]]s ein Instrument des Interessenausgleichs geschaffen. |
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In [[Österreich]] steht der Begriff der Sozialpartnerschaft für den [[Korporatismus|Neo-Korporatismus]]. Sie ist ein informelles Modell der politischen Entscheidungsfindung unter Einbeziehung gesellschaftlicher [[Interessenvertretung]]en (z.B. Industriellenvereinigungen oder auch Gewerkschaften). Sie dient der außerparlamentarischen Konsensbildung in Bezug auf Wirtschafts- und Sozialthemen. |
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Diese Form der Zusammenarbeit bildete sich in Österreich in den [[1960er|60er]] und [[1970er|70er]] Jahren zu einem Instrument des Dialoges heraus, das sich nicht nur auf die unmittelbaren Themen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beschränkt, sondern alle Wirtschafts- und Sozialbereiche einbindet. Ein Instrument der Sozialpartnerschaft ist die [[Paritätische Kommission für Preis- und Lohnfragen]]. Auch für den parlamentarischen Bereich machten die Sozialpartner ihre Vorschläge. |
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Das System der Sozialpartnerschaft war Ende des 20. Jahrhunderts nicht unwesentlich für den Ruf [[Österreich]]s als ''[[Insel der Seligen (Zitat)|Insel der Seligen]]'' verantwortlich, auf der Streikzeiten in Sekunden pro Jahr gemessen wurden. |
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Der Einfluss der Sozialpartnerschaft auf wirtschaftspolitische Entwicklungen ist in den letzten Jahren auf Grund der wirtschaftlichen Gegebenheiten, gesellschaftlichen Wandels und durch vermehrten politischen Druck gesunken. Sie findet aber innerhalb der österreichischen Bevölkerung nach wie vor breite Zustimmung. |
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In Österreich wird die Sozialpartnerschaft gebildet aus: |
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* [[Wirtschaftskammer Österreich]] (WKO), |
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* Präsidentenkonferenz der [[Landwirtschaftskammer]]n Österreichs |
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* [[Österreichischer Gewerkschaftsbund]] (ÖGB) |
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=== Kritik an der österreichischen Sozialpartnerschaft === |
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Aufgrund des vorparlamentarischen, nicht-öffentlichen Entscheidungsfindungscharakters der Sozialpartnerschaft und des ihr wegen der parteipolitischen Färbung der Interessenvertretungen innewohnenden Proporzprinzips („The winner does not take it all.“, engl. ''„Der Gewinner bekommt nicht alles.“'') wurde die Sozialpartnerschaft sowohl vom linken (Grüne, KPÖ, Schriftsteller wie [[Robert Menasse]]) als auch von den politisch rechten Lagern (FPÖ, BZÖ – allen voran Jörg Haider) ab Mitte der 80er Jahre vermehrt als undemokratisch und untransparent kritisiert. |
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Die Kritiker sahen in der Sozialpartnerschaft eine Art „Kuhhandel“ mit teils undemokratisch gewählten Vertretern der Interessensgruppen, der den Prozess der politischen Konfrontation abtöte, keine Opposition zulasse und die Diskussion im österreichischen Parlament zu einem konfliktlosen Proformaakt verkommen lasse. Schließlich begründete sich die Kritik nicht zuletzt auf die Tatsache, dass das kommunistische, grüne und freiheitliche Lager vom Prozess der Sozialpartnerschaft weitestgehend ausgeschlossen waren und auch noch bis heute sind (die Interessenvertretungen werden von den großen Lagern der Mitte besetzt). So kam es auch dazu, dass die Sozialpartnerschaft mit der Regierungsbeteiligung der FPÖ massiv an Bedeutung verlor. Dennoch erachten heute immer noch viele Österreicher die Sozialpartnerschaft als positive Institution, trotz ihrer erheblichen Legitimations- und Transparenzdefizite. |
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Ebenso wird bis heute der Sozialpartnerschaft von der Linken vorgeworfen, dass sie das Aufkommen einer „Streikkultur“ bzw. eines Streikbewusstseins in Österreich verhindert habe. Der Konsens zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretung und den beiden großen politischen Lagern (SPÖ/ÖVP) habe das Klassenkampfbewusstsein untergraben. |
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== Sozialpartnerschaft in der Schweiz == |
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Wie eingangs erwähnt, wurde in der Schweiz schon [[1937]] im Lichte der [[Faschismus|faschistischen]] Bedrohung mit dem Friedensabkommen in der Metall- und Maschinenindustrie eine Einigung zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerkreisen erzielt, mit dem jegliche Kampfmaßnahmen verboten und Mechanismen für die Lösung von Lohnkonflikten eingerichtet wurden. Mit der Annäherung der Sozialpartner im Arbeitsbereich ging die Wandlung der [[Sozialdemokratische Partei der Schweiz|Sozialdemokratischen Partei der Schweiz]] von der klassenkämpferisch-oppositionellen zur reformistischen Partei einher, indem sie den bestehenden Staat bejahte (1935) und sich zur militärischen Landesverteidigung bekannte (1937). Das Friedensabkommen war der Grundstein für eine goldene Ära der Schweizer Maschinenindustrie und hat die Prosperität der Schweizer Wirtschaft in der Nachkriegszeit begünstigt. |
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In der heutigen Sozialpartnerschaft schweizerischer Ausprägung bedeutet der Begriff die Einigung der Sozialpartner im Rahmen von [[Gesamtarbeitsvertrag|Gesamtarbeitsverträgen]] (Tarifverträgen). Die Sozialpartner geniessen bei deren Ausarbeitung große Autonomie; der Staat tritt lediglich als Schlichter auf. Doch auch in der Schweiz befindet sich das konsensorientierte Modell auf dem Rückzug. Der Verzicht auf Kampfmaßnahmen wird von den Sozialpartnern zunehmend als Schwächung der je eigenen Position wahrgenommen. |
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== Bedeutung in Deutschland == |
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In Deutschland wird der Begriff Sozialpartner für die Tarifvertragsparteien – [[Gewerkschaften]] auf der einen und [[Arbeitgeberverbände]] auf der anderen Seite - verwendet. Als "soziale Partnerschaft" wird die Kooperation zwischen ihnen bei der gemeinsamen Regelung von Lohn- und Arbeitsbedingungen durch [[Tarifverträge]] bezeichnet. "Dieser Sprachgebrauch wird jedoch durchaus nicht allgemeien akzeptiert." Kritiker halten sie für "eine beschönigende Floskel",<ref>Horst Sanmann: ''Sozialpartner'' in: ''Handwörterbuch der Wirtschaftswissenschaft'', 7.Band, Stuttgart 1977, S. 52.</ref> da beide Organisationen konfligierende Interessen vertreten. Sie bevorzugen als pointierten Gegenbegriff den der "[[Antagonistische Kooperation|antagonistischen Kooperation]]"<ref>Gerhard Himmelmann: ''Tarifautonomie''. In: ''Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik''[[http://www.bpb.de/wissen/01493509955260957965375560574740,0,0,Tarifautonomie.html]]</ref> oder der "[[Konfliktpartnerschaft]]".<ref>Walther Müller-Jentsch (Hrsg): ''Konfliktpartnerschaft. Akteure und Institutionen industrieller Beziehungen''. 3. Auflage, Rainer Hampp Verlag, München/Mering 1999, S. 8 ff.</ref> |
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=== Sozialpartnerschaft und Soziale Marktwirtschaft === |
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Dem renommierten Personalwirtschaftler [[Eduard Gaugler]] zufolge enthält das Konzept der Sozialpartnerschaft ''"Prinzipien der Katholischen Soziallehre (Gemeinwohlorientierung, Person-, Solidaritäts- und Subsidiaritätsprinzip) und ist eng mit den Strukturelementen einer freiheitlichen Wirtschaft- und Geellschaftsordnung sowie der sozialen Marktwirtschaft verbunden.''<ref>Eduard Gaugler: ''Sozialpartnerschaft'' in: ''Lexikon der Wirtschaftsethik'', Herder, Freiburg 1993, S. 991.</ref> |
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== Europäische Sozialpartner == |
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Die europäischen Sozialpartner sind [[Arbeitgeberverband|Arbeitgeberverbände]] und [[Gewerkschaft]]en. Zu den europäischen Sozialpartnern gehören [[BUSINESSEUROPE]] (ehemals UNICE), der [[European Centre of Enterprises with Public Participation and of Enterprises of General Economic Interest|Europäische Zentralverband der öffentlichen Wirtschaft]] (CEEP) und/oder [[UEAPME]] als Dachverband des Handwerks und kleiner und mittlerer Unternehmen sowie der [[European Trade Union Confederation|Europäische Gewerkschaftsbund]].<ref>Siehe z.B. [http://www.bildungsspiegel.de/aktuelles/eu-arbeitsmaerkte-kommission-und-sozialpartner-vereinbaren-enge-zusammenarbeit.html?Itemid=262], [http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/07/569&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en]<!--ggf. durch prägnanteren Einzelnachweis ersetzen--></ref> |
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Die europäischen Sozialpartner verfügen über Anhörungsrechte bezüglich der [[Sozialpolitik der Europäischen Union]]. So sieht Art. 126 Abs. 2 des [[Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft|Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft]] (EGV) vor, dass bezüglich der Förderung der Beschäftigung „die einzelstaatlichen Gepflogenheiten in Bezug auf die Verantwortung der Sozialpartner berücksichtigt werden“. Nach Art. 130 hört der Beschäftigungsausschuss bei der Erfüllung seines Auftrags die Sozialpartner. Überdies können die Mitgliedstaaten den Sozialpartnern gemäß Art. 137 Abs. 3 auch die Umsetzung von Mindeststandard-Richtlinien nach Art. 137 Abs. 2 lit.b EGV übertragen. Nach Art. 138 hat die [[Europäische Kommission|Kommission]] die Aufgabe, die Anhörung der Sozialpartner auf Gemeinschaftsebene zu fördern. So sehen Art. 138, 139, 144 EGV ein Dialog der Sozialpartner auf europäischer Ebene unter Einbeziehung der Kommission vor. |
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Im sozialen Dialog kommt gemäß Art. 139 EGV den Spitzenverbänden der Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein wesentlicher gestalterischer Einfluss auf die Europäische Sozialpolitik zu. Diese Form des Einflusses wird auch als [[Korporatismus]] aufgefasst.<ref>Holger Huget: ''Demokratisierung der EU: Normative Demokratietheorie und Governance-praxis im europäischen Mehrebenensystem'', VS Verlag, 2007, ISBN 3531152955, 9783531152950. Darin: Kapitel „Multi-level governance“, [http://books.google.de/books?id=Sc8Rj5wavYwC&printsec=frontcover#PPA241,M1 S. 241 ff.]</ref> |
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== Siehe auch == |
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[[Europäischer Sozialdialog]] |
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== Literatur == |
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* [[Ernst Wimmer]]: ''Sozialpartnerschaft aus marxistischer Sicht'' KPÖ, Globus Verlag Wien 1979 |
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* H. Pribyl, ''Sozialpartnerschaft in Österreich'', 1991. |
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== Weblinks == |
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* [http://www.sozialpartner.at/ Sozialpartnerschaft] |
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* {{aeiou|s/s677588}} |
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== Einzelnachweise == |
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<references/> |
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[[Kategorie:Politik (Österreich)]] |
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[[Kategorie:Tarifvertragsrecht]] |
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[[en:Social Partnership]] |
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[[sk:Sociálne partnerstvo]] |
Version vom 14. Mai 2009, 12:50 Uhr
Der Begriff Sozialpartnerschaft bezeichnet ein kooperatives Verhältnis von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden (Sozialpartner) mit dem Ziel, Interessengegensätze durch Konsenspolitik zu lösen und so Kampfmaßnahmen zu verhindern. In der Nachkriegszeit galt die österreichische Sozialpartnerschaft als Musterbeispiel für die Beziehungen zwischen Unternehmern und Gewerkschaften. In der Schweiz wurde mit dem Arbeitsfrieden schon vor Ausbruch des Zweiten Weltkriegs ein Instrument des Interessenausgleichs geschaffen.
Das österreichische Modell der Sozialpartnerschaft
In Österreich steht der Begriff der Sozialpartnerschaft für den Neo-Korporatismus. Sie ist ein informelles Modell der politischen Entscheidungsfindung unter Einbeziehung gesellschaftlicher Interessenvertretungen (z.B. Industriellenvereinigungen oder auch Gewerkschaften). Sie dient der außerparlamentarischen Konsensbildung in Bezug auf Wirtschafts- und Sozialthemen.
Diese Form der Zusammenarbeit bildete sich in Österreich in den 60er und 70er Jahren zu einem Instrument des Dialoges heraus, das sich nicht nur auf die unmittelbaren Themen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beschränkt, sondern alle Wirtschafts- und Sozialbereiche einbindet. Ein Instrument der Sozialpartnerschaft ist die Paritätische Kommission für Preis- und Lohnfragen. Auch für den parlamentarischen Bereich machten die Sozialpartner ihre Vorschläge.
Das System der Sozialpartnerschaft war Ende des 20. Jahrhunderts nicht unwesentlich für den Ruf Österreichs als Insel der Seligen verantwortlich, auf der Streikzeiten in Sekunden pro Jahr gemessen wurden.
Der Einfluss der Sozialpartnerschaft auf wirtschaftspolitische Entwicklungen ist in den letzten Jahren auf Grund der wirtschaftlichen Gegebenheiten, gesellschaftlichen Wandels und durch vermehrten politischen Druck gesunken. Sie findet aber innerhalb der österreichischen Bevölkerung nach wie vor breite Zustimmung.
In Österreich wird die Sozialpartnerschaft gebildet aus:
- Wirtschaftskammer Österreich (WKO),
- Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs
- Österreichischer Gewerkschaftsbund (ÖGB)
- Bundesarbeiterkammer (BAK)
Kritik an der österreichischen Sozialpartnerschaft
Aufgrund des vorparlamentarischen, nicht-öffentlichen Entscheidungsfindungscharakters der Sozialpartnerschaft und des ihr wegen der parteipolitischen Färbung der Interessenvertretungen innewohnenden Proporzprinzips („The winner does not take it all.“, engl. „Der Gewinner bekommt nicht alles.“) wurde die Sozialpartnerschaft sowohl vom linken (Grüne, KPÖ, Schriftsteller wie Robert Menasse) als auch von den politisch rechten Lagern (FPÖ, BZÖ – allen voran Jörg Haider) ab Mitte der 80er Jahre vermehrt als undemokratisch und untransparent kritisiert.
Die Kritiker sahen in der Sozialpartnerschaft eine Art „Kuhhandel“ mit teils undemokratisch gewählten Vertretern der Interessensgruppen, der den Prozess der politischen Konfrontation abtöte, keine Opposition zulasse und die Diskussion im österreichischen Parlament zu einem konfliktlosen Proformaakt verkommen lasse. Schließlich begründete sich die Kritik nicht zuletzt auf die Tatsache, dass das kommunistische, grüne und freiheitliche Lager vom Prozess der Sozialpartnerschaft weitestgehend ausgeschlossen waren und auch noch bis heute sind (die Interessenvertretungen werden von den großen Lagern der Mitte besetzt). So kam es auch dazu, dass die Sozialpartnerschaft mit der Regierungsbeteiligung der FPÖ massiv an Bedeutung verlor. Dennoch erachten heute immer noch viele Österreicher die Sozialpartnerschaft als positive Institution, trotz ihrer erheblichen Legitimations- und Transparenzdefizite.
Ebenso wird bis heute der Sozialpartnerschaft von der Linken vorgeworfen, dass sie das Aufkommen einer „Streikkultur“ bzw. eines Streikbewusstseins in Österreich verhindert habe. Der Konsens zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretung und den beiden großen politischen Lagern (SPÖ/ÖVP) habe das Klassenkampfbewusstsein untergraben.
Sozialpartnerschaft in der Schweiz
Wie eingangs erwähnt, wurde in der Schweiz schon 1937 im Lichte der faschistischen Bedrohung mit dem Friedensabkommen in der Metall- und Maschinenindustrie eine Einigung zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerkreisen erzielt, mit dem jegliche Kampfmaßnahmen verboten und Mechanismen für die Lösung von Lohnkonflikten eingerichtet wurden. Mit der Annäherung der Sozialpartner im Arbeitsbereich ging die Wandlung der Sozialdemokratischen Partei der Schweiz von der klassenkämpferisch-oppositionellen zur reformistischen Partei einher, indem sie den bestehenden Staat bejahte (1935) und sich zur militärischen Landesverteidigung bekannte (1937). Das Friedensabkommen war der Grundstein für eine goldene Ära der Schweizer Maschinenindustrie und hat die Prosperität der Schweizer Wirtschaft in der Nachkriegszeit begünstigt.
In der heutigen Sozialpartnerschaft schweizerischer Ausprägung bedeutet der Begriff die Einigung der Sozialpartner im Rahmen von Gesamtarbeitsverträgen (Tarifverträgen). Die Sozialpartner geniessen bei deren Ausarbeitung große Autonomie; der Staat tritt lediglich als Schlichter auf. Doch auch in der Schweiz befindet sich das konsensorientierte Modell auf dem Rückzug. Der Verzicht auf Kampfmaßnahmen wird von den Sozialpartnern zunehmend als Schwächung der je eigenen Position wahrgenommen.
Bedeutung in Deutschland
In Deutschland wird der Begriff Sozialpartner für die Tarifvertragsparteien – Gewerkschaften auf der einen und Arbeitgeberverbände auf der anderen Seite - verwendet. Als "soziale Partnerschaft" wird die Kooperation zwischen ihnen bei der gemeinsamen Regelung von Lohn- und Arbeitsbedingungen durch Tarifverträge bezeichnet. "Dieser Sprachgebrauch wird jedoch durchaus nicht allgemeien akzeptiert." Kritiker halten sie für "eine beschönigende Floskel",[1] da beide Organisationen konfligierende Interessen vertreten. Sie bevorzugen als pointierten Gegenbegriff den der "antagonistischen Kooperation"[2] oder der "Konfliktpartnerschaft".[3]
Sozialpartnerschaft und Soziale Marktwirtschaft
Dem renommierten Personalwirtschaftler Eduard Gaugler zufolge enthält das Konzept der Sozialpartnerschaft "Prinzipien der Katholischen Soziallehre (Gemeinwohlorientierung, Person-, Solidaritäts- und Subsidiaritätsprinzip) und ist eng mit den Strukturelementen einer freiheitlichen Wirtschaft- und Geellschaftsordnung sowie der sozialen Marktwirtschaft verbunden.[4]
Europäische Sozialpartner
Die europäischen Sozialpartner sind Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften. Zu den europäischen Sozialpartnern gehören BUSINESSEUROPE (ehemals UNICE), der Europäische Zentralverband der öffentlichen Wirtschaft (CEEP) und/oder UEAPME als Dachverband des Handwerks und kleiner und mittlerer Unternehmen sowie der Europäische Gewerkschaftsbund.[5]
Die europäischen Sozialpartner verfügen über Anhörungsrechte bezüglich der Sozialpolitik der Europäischen Union. So sieht Art. 126 Abs. 2 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) vor, dass bezüglich der Förderung der Beschäftigung „die einzelstaatlichen Gepflogenheiten in Bezug auf die Verantwortung der Sozialpartner berücksichtigt werden“. Nach Art. 130 hört der Beschäftigungsausschuss bei der Erfüllung seines Auftrags die Sozialpartner. Überdies können die Mitgliedstaaten den Sozialpartnern gemäß Art. 137 Abs. 3 auch die Umsetzung von Mindeststandard-Richtlinien nach Art. 137 Abs. 2 lit.b EGV übertragen. Nach Art. 138 hat die Kommission die Aufgabe, die Anhörung der Sozialpartner auf Gemeinschaftsebene zu fördern. So sehen Art. 138, 139, 144 EGV ein Dialog der Sozialpartner auf europäischer Ebene unter Einbeziehung der Kommission vor.
Im sozialen Dialog kommt gemäß Art. 139 EGV den Spitzenverbänden der Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein wesentlicher gestalterischer Einfluss auf die Europäische Sozialpolitik zu. Diese Form des Einflusses wird auch als Korporatismus aufgefasst.[6]
Siehe auch
Literatur
- Ernst Wimmer: Sozialpartnerschaft aus marxistischer Sicht KPÖ, Globus Verlag Wien 1979
- H. Pribyl, Sozialpartnerschaft in Österreich, 1991.
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Horst Sanmann: Sozialpartner in: Handwörterbuch der Wirtschaftswissenschaft, 7.Band, Stuttgart 1977, S. 52.
- ↑ Gerhard Himmelmann: Tarifautonomie. In: Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik[[1]]
- ↑ Walther Müller-Jentsch (Hrsg): Konfliktpartnerschaft. Akteure und Institutionen industrieller Beziehungen. 3. Auflage, Rainer Hampp Verlag, München/Mering 1999, S. 8 ff.
- ↑ Eduard Gaugler: Sozialpartnerschaft in: Lexikon der Wirtschaftsethik, Herder, Freiburg 1993, S. 991.
- ↑ Siehe z.B. [2], [3]
- ↑ Holger Huget: Demokratisierung der EU: Normative Demokratietheorie und Governance-praxis im europäischen Mehrebenensystem, VS Verlag, 2007, ISBN 3531152955, 9783531152950. Darin: Kapitel „Multi-level governance“, S. 241 ff.