Gesunde Ernährung und Bewegung und Rechtsanwaltskammer (Deutschland): Unterschied zwischen den Seiten
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'''"Gesunde Ernährung und Bewegung"''' oder '''"Fit statt Fett"''' ist ein nationaler Aktionsplan des deutschen [[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz|Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz]] und des [[Bundesministerium für Gesundheit|Bundesministeriums für Gesundheit]] zur Prävention von Fehlernährung, Bewegungsmangel, Übergewicht und damit zusammenhängenden Krankheiten, gestartet im Jahre 2007. |
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Die '''Rechtsanwaltskammern''' sind örtliche Zusammenschlüsse der [[Rechtsanwalt|Rechtsanwälte]] in der [[Deutschland|Bundesrepublik Deutschland]]. Der Bezirk einer Kammer entspricht dem des jeweiligen [[Oberlandesgericht]]sbezirks oder eines Teils desselben. Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft führt in Deutschland kraft Gesetzes zur [[Pflichtmitgliedschaft]] in den regional zuständigen Rechtsanwaltskammern. |
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== Verbreitung von Übergewicht == |
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Nach neuesten Untersuchungen sind in Deutschland 37 Millionen Erwachsene und 2 Millionen Kinder [[Übergewicht|übergewichtig]] oder [[Adipositas|adipös]], 53 % der Frauen und 67 % der Männer sind übergewichtig (Bundes-Gesundheitssurvey 1998), jedes fünfte Kind und jeder fünfte Jugendliche leidet an einer [[Essstörung]], 30 % der Erwachsenen bewegen sich zu wenig, jeder vierte Erwachsene leidet an einer [[Herz-Kreislauferkrankung|Herz-Kreislauf-Erkrankung]], jede fünfte Frau und jeder siebte Mann hat chronische [[Rückenschmerzen]]. |
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Etwa eine Million Erwachsene und eine halbe Million Kinder und Jugendliche sind krankhaft übergewichtig (morbide Adipositas). Es gibt bisher keine Nachweise über den nachhaltigen Erfolg stationärer Therapie, wie sie in einigen Rehabilitationskliniken zu Lasten der Sozialversicherung (meist der Rentenversicherung) angeboten wird. Fachleute haben bereits Begriffe wie „XXL Generation“ oder „Generation Chips“ geprägt, benannt nach einem Buchtitel von Edmund Fröhlich/Susanne Finsterer (Krenn Verlag Wien,2007) |
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Die Rechtsanwaltskammern sind [[Körperschaft des öffentlichen Rechts|Körperschaften des öffentlichen Rechts]]. Sie nehmen als "mittelbare Staatsverwaltung" die ihnen durch Gesetz übertragenen staatlichen Aufgaben wahr. Unter anderem wirken sie z.B. bei den Verfahren der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft mit, überwachen die Einhaltung des Berufsrechts und vermitteln bei Streitigkeiten zwischen Anwälten und ihren Mandanten. Einzelheiten ihrer Aufgaben und Befugnisse ergeben sich aus der [[Bundesrechtsanwaltsordnung]] (BRAO). |
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Die Deutschen sind unter allen Europäern am häufigsten übergewichtig. Die Kosten durch ernährungsbedingte Krankheiten werden auf 70 Milliarden Euro jährlich geschätzt. Hinzu kommen die nicht quantifizierbaren Kosten durch [[Bewegungsmangel]]. |
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Sie werden durch einen ehrenamtlichen [[Vorstand]], den die Mitglieder einer Rechtsanwaltskammer aus ihrer Mitte wählen, geleitet. Die einzelnen Rechtsanwaltskammern sind in der [[Bundesrechtsanwaltskammer]] zusammengeschlossen. |
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Ausführliche Informationen dazu gibt die sog. KIGGS Studie des Robert-Koch-Instituts. |
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Den Anwaltskammern angegliedert sind die sog. [[Anwaltsgericht]]e. Dieses Gericht entscheidet über berufsrechtlich relevante Verfehlungen von Rechtsanwälten. Neben Geldstrafen können auch Berufsverbote gegen Anwälte ausgesprochen werden. |
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== Ursachen und Folgen == |
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Übergewicht ist die Folge einer [[Überernährung|zu hohen Energiezufuhr]] und eines [[Bewegungsmangel|zu niedrigen Energieverbrauches]]. |
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== Geschichte == |
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Über die oben beschriebenen Krankheiten hinaus wird das persönliche Wohlbefinden beeinträchtigt, Betroffene werden sozial ausgegrenzt, ihre Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit wird eingegrenzt. Sie verlieren wesentlich an Lebensqualität. |
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Am 1. Juli 1878 wurde im RGBl. Nr. 23 die „Rechtsanwaltsordnung“ verkündet, die am 1. Oktober 1879 in Kraft trat. |
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== Aktionsplan == |
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# Vorbildfunktion der öffentlichen Hand <br /> Gesundheit als Faktor für Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit für Industrie und den Standort Deutschland |
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# Bildung und Information über Ernährung, Bewegung und Gesundheit <br /> Vorbeugung in Familie, Kindergarten, Schule, Berufsausbildung, Betrieb, Universität <br /> ausgewogene Kost in Kantinen und Bewegungsangebote in Betrieben <br /> Verbesserung der Produktinformation und Kennzeichnung von Lebensmitteln |
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# Bewegung im Alltag <br /> durch Ausbau attraktiver Bewegungsmöglichkeiten im Wohnumfeld, am Arbeitsplatz, in Kindergärten und Schulen oder in Seniorenheimen (Spielplätze, Fuß- und Fahrradwege, wohnortnahe Einkaufsmöglichkeiten), mehr und für alle zugängliche Angebote im Schul-, Betriebs- und Breitensport, mehr Sport und Bewegung in den Alltag integrieren |
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# Qualitätsverbesserung bei der Verpflegung außer Haus <br /> 26 % der Bevölkerung essen mindestens einmal täglich außer Haus. Gemeinschaftsverpflegung in Kantinen, Schulen und Kindergärten, aber auch die Angebote in Gaststätten und Imbissbuden soll ernährungstechnisch verbessert werden |
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# Impulse für die Forschung <br /> |
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Dies geschah auf der Grundlage langer Vorarbeiten und politischer Diskussionen parallel mit mehreren Reichsjustizgesetzen, die einheitlich am 1. Oktober 1879 in Kraft traten. Neben der Rechtsanwaltsordnung und der [[BRAGO|Rechtsanwaltsgebührenordnung]] waren das [[Gerichtsverfassungsgesetz]], die [[Zivilprozessordnung (Deutschland)|Zivilprozessordnung]], die [[Strafprozess (Deutschland)|Strafprozessordnung]] und die [[Konkursordnung]] Teile dieser Justizreform. |
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== Kritik == |
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Die Aktion wird von Verbraucherverbänden und Gesundheitsorganisationen kritisiert: Die Ziele seien nicht messbar formuliert. Die [[Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung|Kennzeichnung von Lebensmitteln]] müsse gesetzlich vorgeschrieben sein (wie z. B. in England die farbliche "Ampelkennzeichnung grün gelb rot", rot für Zucker und Fett). So benutze die Industrie statt des Begriffs „Zucker“ immer noch verschleiernd den Begriff „Kohlenhydrate“. Die Organisation "Foodwatch" fordert die Darstellung von zwei Würfelzucker-Pyramiden, einmal für den Zuckerinhalt des Lebensmittels und einmal für den täglichen Bedarf als bildhaften Vergleich. Das Ganze sei wieder einmal nichtssagende politische Propaganda. Ähnlich äußerte sich auch die [[Deutsche Kinderhilfe]], die das Eckpunktepapier als unzureichend einstufte. Die tatsächlich bereits erkrankten adipösen Patienten seien in dem Plan nicht berücksichtigt. Kritische Stimmen gab es auch bei einer Expertenanhörung am 6. Juni 2007 im Bundestagsausschuss für Landwirtschaft und Ernährung. Gefordert wird z. B. eine regelmäßige Pflichtuntersuchung in der Schule, Werbeverbot während TV - Kindersendungen sowie verpflichtende "Gesundheitserziehung" im Kindergarten und der Grundschule. |
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Danach erfolgte die Bildung der Rechtsanwaltskammern ohne zentrale Dachorganisation im Deutschen Reich. Im Jahre 1908 vereinigten sich die Vorstände der deutschen Anwaltskammern. |
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== Siehe auch == |
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* "[[5 am Tag|5 mal am Tag eine Portion Obst und Gemüse essen]]" - eine Aktion in Deutschland und in der Schweiz |
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Am 18. März 1933 wurde die Reichsrechtsanwaltskammer durch Verordnung des Reichspräsidenten als Dachorganisation der deutschen Rechtsanwaltskammern errichtet. Ihr Präsident von 1933-1945 war Justizrat Dr. Neubert. |
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Bereits am 31. März / 1. April 1933 wurde durch Verfügung des kommissarischen Justizministers Kerrl auf die „Säuberung“ der Kammervorstände von jüdischen Mitgliedern hingewirkt. |
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Durch die am 13. Dezember 1935 (RGBl I, 1470) beschlossene Reichs-Rechtsanwaltsordnung (RAO) wurde die Reichsrechtsanwaltskammer (RRAK) im Sinne der Zentralisierung und Gleichschaltung zur einzigen rechtsfähigen Vertretung aller bei Gerichten des Deutschen Reiches zugelassenen Rechtsanwälte. Die örtlichen Anwaltskammern verloren ihre Selbstständigkeit. Als „Kammern“ wurden nun die bisherigen Kammervorstände bezeichnet. Die Vorsitzenden waren nur mehr weisungsgebundene Organe der RRAK; sie wurden durch den Reichsjustizminister unter Mitwirkung des Reichsführers des BNSDJ (NS-Rechtswahrerbund) berufen. |
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Diese im Jahre 1936 in Kraft getretene sogenannte „Reichsrechtsanwaltsordnung 1936“ beendete die Existenz der Rechtsanwaltskammern als rechtsfähige Gebilde. Sie existierten als unselbständige Organe der Reichsrechtsanwaltskammer fort. Die deutschen Rechtsanwälte |
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wurden in der Reichsrechtsanwaltskammer zusammengefasst. Deren Präsident wurde vom Reichsjustizminister ernannt und ernannte seinerseits die örtlichen Kammerpräsidenten, denen gegenüber er Weisungsrecht besaß. Das „Führerprinzip“ wurde eingeführt. |
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1945 lösten die Besatzungsbehörden der Alliierten die Rechtsanwaltskammern auf. |
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Im Jahre 1949 wurde die Arbeitsgemeinschaft der Anwaltskammervorstände in der Bundesrepublik Deutschland gegründet. |
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1959 erfolgte die Gründung der Bundesrechtsanwaltskammer. Die Bundesrechtsanwaltskammer ist laut § 233 BRAO Rechtsnachfolger der Reichsrechtsanwaltskammer. |
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Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer ist [[Axel C. Filges]], der am 14. September 2007 [[Bernhard Dombek]] abgelöst hat. |
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== Rechtsanwaltskammern im Bundesgebiet == |
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# Bundesrechtsanwaltskammer, [[Berlin]] (ferner in [[Brüssel]]) |
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# Rechtsanwaltskammer bei dem Bundesgerichtshof, [[Karlsruhe]] |
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# Rechtsanwaltskammer Bamberg, [[Bamberg]] |
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# Rechtsanwaltskammer Berlin, [[Berlin]] |
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# Brandenburgische Rechtsanwaltskammer, [[Brandenburg an der Havel]] |
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# Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Braunschweig, [[Braunschweig]] |
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# Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen, [[Bremen]] |
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# Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Celle, [[Celle]] |
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# Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, [[Düsseldorf]] |
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# Rechtsanwaltskammer Frankfurt, [[Frankfurt am Main]] |
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# Rechtsanwaltskammer Freiburg, [[Freiburg im Breisgau]] |
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# Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, [[Hamburg]] |
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# Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm, [[Hamm]] |
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# Rechtsanwaltskammer Karlsruhe, [[Karlsruhe]] |
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# Rechtsanwaltskammer Kassel, [[Kassel]] |
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# Rechtsanwaltskammer Koblenz, [[Koblenz]] |
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# Rechtsanwaltskammer Köln, [[Köln]] |
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# Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, [[Schwerin]] |
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# Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München, [[München]] |
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# Rechtsanwaltskammer Nürnberg, [[Nürnberg]] |
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# Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg, [[Oldenburg (Oldenburg)|Oldenburg]] |
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# Rechtsanwaltskammer des Saarlandes, [[Saarbrücken]] |
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# Rechtsanwaltskammer Sachsen, [[Dresden]] |
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# Rechtsanwaltskammer des Landes Sachsen-Anhalt, [[Magdeburg]] |
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# Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer, [[Südschleswig|Schleswig]] |
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# Rechtsanwaltskammer Stuttgart, [[Stuttgart]] |
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# Rechtsanwaltskammer Thüringen, [[Erfurt]] |
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# Rechtsanwaltskammer Tübingen, [[Tübingen]] |
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# Pfälzische Rechtsanwaltskammer Zweibrücken, [[Zweibrücken]] |
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== Weblinks == |
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* [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/brao/index.html Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)] |
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* [http://www.brak.de Bundesrechtsanwaltskammer] |
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== Literatur == |
== Literatur == |
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* Robert Heinrich, ''100 Jahre Rechtsanwaltskammer'' München, München 1979, ISBN 3-406-07443-X |
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* [http://www.thieme.de/fz/gesu/aktuelles/inhalt.html ''Gesundheitssurvey 1998''] in: Das Gesundheitswesen 12/1999 (.PDF) |
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* [http://www.iotf.org/documents/Europeandatatable_000.pdf IASO: ''Häufigkeit von Übergewicht nach europäischen Ländern''] |
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* [http://www.generation-chips.de Fröhlich/Finsterer: "Generation Chips. Computer und Fastfood - was unsere Kinder in die Fettsucht treibt''] |
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{{Rechtshinweis}} |
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== Weblink == |
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* [http://www.bmg.bund.de/cln_040/nn_604742/DE/Themenschwerpunkte/Praevention/Gesundheitsvorsorge/eckpunkte-ernaehrung-u-bewegung,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/eckpunkte-ernaehrung-u-bewegung.pdf Eckpunkte der Aktion "Ernährung und Bewegung"] |
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* [http://www.die-praevention.de/ Aktion "Prävention"] |
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* [http://www.foodwatch.de/ Foodwatch] |
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* [http://www.kinderhilfe.de/presse.php?p=anzeigen&id=220 Deutsche Kinderhilfe] |
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* [http://www.iaso.org International Association for the Study of Obesity (IASO)] |
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[[Kategorie:Anwaltschaft]] |
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[[Kategorie:Berufsständische Körperschaft des öffentlichen Rechts]] |
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[[en:Bar association]] |
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[[Kategorie:Gesundheitspolitik]] |
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[[es:Colegio de abogados]] |
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[[Kategorie:Ernährung]] |
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[[et:Advokatuur]] |
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[[fr:Barreau]] |
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[[it:Barreau]] |
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[[ja:弁護士会]] |
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[[lt:Advokatų rūmai]] |
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[[nl:Balie]] |
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[[no:Advokatforening]] |
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[[ro:Barou]] |
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[[sv:Advokatsamfund]] |
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[[tr:Baro]] |
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[[ur:انجمن وکلاء]] |
Version vom 27. November 2008, 10:37 Uhr
Die Rechtsanwaltskammern sind örtliche Zusammenschlüsse der Rechtsanwälte in der Bundesrepublik Deutschland. Der Bezirk einer Kammer entspricht dem des jeweiligen Oberlandesgerichtsbezirks oder eines Teils desselben. Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft führt in Deutschland kraft Gesetzes zur Pflichtmitgliedschaft in den regional zuständigen Rechtsanwaltskammern.
Die Rechtsanwaltskammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie nehmen als "mittelbare Staatsverwaltung" die ihnen durch Gesetz übertragenen staatlichen Aufgaben wahr. Unter anderem wirken sie z.B. bei den Verfahren der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft mit, überwachen die Einhaltung des Berufsrechts und vermitteln bei Streitigkeiten zwischen Anwälten und ihren Mandanten. Einzelheiten ihrer Aufgaben und Befugnisse ergeben sich aus der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).
Sie werden durch einen ehrenamtlichen Vorstand, den die Mitglieder einer Rechtsanwaltskammer aus ihrer Mitte wählen, geleitet. Die einzelnen Rechtsanwaltskammern sind in der Bundesrechtsanwaltskammer zusammengeschlossen.
Den Anwaltskammern angegliedert sind die sog. Anwaltsgerichte. Dieses Gericht entscheidet über berufsrechtlich relevante Verfehlungen von Rechtsanwälten. Neben Geldstrafen können auch Berufsverbote gegen Anwälte ausgesprochen werden.
Geschichte
Am 1. Juli 1878 wurde im RGBl. Nr. 23 die „Rechtsanwaltsordnung“ verkündet, die am 1. Oktober 1879 in Kraft trat.
Dies geschah auf der Grundlage langer Vorarbeiten und politischer Diskussionen parallel mit mehreren Reichsjustizgesetzen, die einheitlich am 1. Oktober 1879 in Kraft traten. Neben der Rechtsanwaltsordnung und der Rechtsanwaltsgebührenordnung waren das Gerichtsverfassungsgesetz, die Zivilprozessordnung, die Strafprozessordnung und die Konkursordnung Teile dieser Justizreform.
Danach erfolgte die Bildung der Rechtsanwaltskammern ohne zentrale Dachorganisation im Deutschen Reich. Im Jahre 1908 vereinigten sich die Vorstände der deutschen Anwaltskammern.
Am 18. März 1933 wurde die Reichsrechtsanwaltskammer durch Verordnung des Reichspräsidenten als Dachorganisation der deutschen Rechtsanwaltskammern errichtet. Ihr Präsident von 1933-1945 war Justizrat Dr. Neubert.
Bereits am 31. März / 1. April 1933 wurde durch Verfügung des kommissarischen Justizministers Kerrl auf die „Säuberung“ der Kammervorstände von jüdischen Mitgliedern hingewirkt.
Durch die am 13. Dezember 1935 (RGBl I, 1470) beschlossene Reichs-Rechtsanwaltsordnung (RAO) wurde die Reichsrechtsanwaltskammer (RRAK) im Sinne der Zentralisierung und Gleichschaltung zur einzigen rechtsfähigen Vertretung aller bei Gerichten des Deutschen Reiches zugelassenen Rechtsanwälte. Die örtlichen Anwaltskammern verloren ihre Selbstständigkeit. Als „Kammern“ wurden nun die bisherigen Kammervorstände bezeichnet. Die Vorsitzenden waren nur mehr weisungsgebundene Organe der RRAK; sie wurden durch den Reichsjustizminister unter Mitwirkung des Reichsführers des BNSDJ (NS-Rechtswahrerbund) berufen.
Diese im Jahre 1936 in Kraft getretene sogenannte „Reichsrechtsanwaltsordnung 1936“ beendete die Existenz der Rechtsanwaltskammern als rechtsfähige Gebilde. Sie existierten als unselbständige Organe der Reichsrechtsanwaltskammer fort. Die deutschen Rechtsanwälte wurden in der Reichsrechtsanwaltskammer zusammengefasst. Deren Präsident wurde vom Reichsjustizminister ernannt und ernannte seinerseits die örtlichen Kammerpräsidenten, denen gegenüber er Weisungsrecht besaß. Das „Führerprinzip“ wurde eingeführt.
1945 lösten die Besatzungsbehörden der Alliierten die Rechtsanwaltskammern auf.
Im Jahre 1949 wurde die Arbeitsgemeinschaft der Anwaltskammervorstände in der Bundesrepublik Deutschland gegründet.
1959 erfolgte die Gründung der Bundesrechtsanwaltskammer. Die Bundesrechtsanwaltskammer ist laut § 233 BRAO Rechtsnachfolger der Reichsrechtsanwaltskammer.
Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer ist Axel C. Filges, der am 14. September 2007 Bernhard Dombek abgelöst hat.
Rechtsanwaltskammern im Bundesgebiet
- Bundesrechtsanwaltskammer, Berlin (ferner in Brüssel)
- Rechtsanwaltskammer bei dem Bundesgerichtshof, Karlsruhe
- Rechtsanwaltskammer Bamberg, Bamberg
- Rechtsanwaltskammer Berlin, Berlin
- Brandenburgische Rechtsanwaltskammer, Brandenburg an der Havel
- Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Braunschweig, Braunschweig
- Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen, Bremen
- Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Celle, Celle
- Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Düsseldorf
- Rechtsanwaltskammer Frankfurt, Frankfurt am Main
- Rechtsanwaltskammer Freiburg, Freiburg im Breisgau
- Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, Hamburg
- Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm, Hamm
- Rechtsanwaltskammer Karlsruhe, Karlsruhe
- Rechtsanwaltskammer Kassel, Kassel
- Rechtsanwaltskammer Koblenz, Koblenz
- Rechtsanwaltskammer Köln, Köln
- Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin
- Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München, München
- Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Nürnberg
- Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg, Oldenburg
- Rechtsanwaltskammer des Saarlandes, Saarbrücken
- Rechtsanwaltskammer Sachsen, Dresden
- Rechtsanwaltskammer des Landes Sachsen-Anhalt, Magdeburg
- Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer, Schleswig
- Rechtsanwaltskammer Stuttgart, Stuttgart
- Rechtsanwaltskammer Thüringen, Erfurt
- Rechtsanwaltskammer Tübingen, Tübingen
- Pfälzische Rechtsanwaltskammer Zweibrücken, Zweibrücken
Weblinks
Literatur
- Robert Heinrich, 100 Jahre Rechtsanwaltskammer München, München 1979, ISBN 3-406-07443-X