„Embryo“ – Versionsunterschied
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Bei [[Tiere]]n wird der sich aus einer befruchteten [[Eizelle]] (''[[Zygote]]'') neu entwickelnde Organismus als Embryo bezeichnet, solange er sich noch im [[Mutter]]tier oder in einer Eihülle oder Eischale befindet. Nach Ausbildung der inneren Organe ([[Organogenese]]) – beim [[Mensch]]en ab der neunten Schwangerschaftswoche – wird der Embryo als [[Fetus]] (auch ''Fötus'' geschrieben) bezeichnet. |
Bei [[Tiere]]n wird der sich aus einer befruchteten [[Eizelle]] (''[[Zygote]]'') neu entwickelnde Organismus als Embryo bezeichnet, solange er sich noch im [[Mutter]]tier oder in einer Eihülle oder Eischale befindet. Nach Ausbildung der inneren Organe ([[Organogenese]]) – beim [[Mensch]]en ab der neunten Schwangerschaftswoche – wird der Embryo als [[Fetus]] (auch ''Fötus'' geschrieben) bezeichnet. |
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== Juristische Aspekte == |
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In Deutschland und anderen Ländern wird die Leibesfrucht ab der Zeugung schon als [[Nasciturus]] bezeichnet, der Träger von Rechten ist. Der Begriff Embryo wird aber in verschiedenen Zusammenhängen und Staaten sehr unterschiedlich definiert. |
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Tierische und menschliche Embryonen werden von der Wissenschaft oft für experimentelle Zwecke genutzt. Für die medizinische Forschung werden aus im Reagenzglas durch [[In-vitro-Fertilisation]] erzeugte Embryonen [[embryonale Stammzellen]] gewonnen, wobei der Embryo im [[Blastozyste]]n-Stadium zerstört, die Zellmasse aus dem [[Embryoblast]]en entnommen und die Zellen in einer Nährlösung kultiviert werden. In einigen Ländern ist auch das so genannte therapeutische [[Klonen]] zugelassen, bei dem menschliche Embryos für die Entnahme embryonaler Stammzellen durch Klonen hergestellt werden sollen. Zur Rechtfertigung werden meistens folgende Argumente vorgebracht: |
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*Bis zum 14. Tag gebe es bei menschlichen Embryonen keine [[Individualität]]. |
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*Daraus ergebe sich, dass der [[Lebensrechtsbewegung|Schutz des Lebens]] auf diesen frühen Embryonalstadien nicht so hoch angesetzt werden müsse wie bei einem menschlichen Lebewesen, bei dem die Individualität feststeht, denn der Nutzen der Experimente an embryonalen Zellen für die [[Menschheit]] sei höher zu bewerten. |
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*Wenn die Experimente im eigenen Land verboten seien, würden sie in anderen Ländern gemacht, so dass es aus Gründen des wissenschaftlichen Fortschritts günstiger sei, die Versuche im eigenen Land zu erlauben. |
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Das österreichische Fortpflanzungsmedizingesetz von [[1992]] und das deutsche [[Embryonenschutzgesetz]] von [[1990]] erlauben das so genannte therapeutische Klonen nicht. In Deutschland ist allerdings die Forschung laut dem [[Stammzellgesetz]] mit vor einem Stichtag im Jahr 2001 erzeugten embryonalen Stammzelllinien erlaubt. In Deutschland wird intensiv darüber diskutiert, ob der Stichtag nicht aufgehoben und damit die Herstellung neuer embryonaler Stammzelllinien freigegeben werden sollte. |
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== Siehe auch == |
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== Literatur == |
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*T. Sadler: ''Medizinische Embryologie.'' 10. Auflage. Thieme, Stuttgart 2003. ISBN 3-13-446610-4 |
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*Erich Blechschmidt: ''Wie beginnt das menschliche Leben? Vom Ei zum Embryo''. Stein am Rhein, 1989, ISBN 3-7171-0653-8 |
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*Kurt Seelmann: ''Haben Embryonen Menschenwürde? Überlegungen aus juristischer Sicht''. In: Biomedizin und Menschenwürde. Hrsg. von Matthias Kettner. Frankfurt am Main, 2004, S. 63–80 |
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*Achim Limbeck: ''Embryonenschutzgesetz und Forschung an menschlichen Stammzellen.'' Bad Münstereifel, 2006, ISBN 3-9810745-9-9 |
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*Benöhr-Laqueur: Rezension des Buches: Fuat S. Oduncu/ Katrin Platzer/Wolfram Henn (Hg.): Der Zugriff auf den Embryo. Ethische, rechtliche und kulturvergleichende Aspekte der Reproduktionsmedizin, Göttingen 2005, in: Ethik in der Medizin, Heft 1/ 2007, S. 70-73 Nachdruck in: SPECULUM - Zeitschrift für Gynäkologie und Geburtshilfe (Österreich), Heft 1/ 2007, S. 20 – 22, http://www.kup.at/kup/pdf/6317.pdf |
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*Benöhr-Laqueur: Rezension des Buches: Pannke, Marie-Luise: Der Schutz des extrakorporalen Embryos. Eine rechtsvergleichende Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung ausgewählter Probleme im Umgang mit extrakorporalen Embryonen, Dissertation, Universität Regensburg 2005, Berlin 2006, in: Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter, Heft 2, 2007, S. 78 ff,http://www.sblq.de/pannke_rezension.htm |
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== Weblinks == |
== Weblinks == |
Version vom 6. Juli 2008, 22:11 Uhr


Der oder das Embryo (von grch. ἔμβρυον émbryon „neugeborenes Lamm“, „ungeborene Leibesfrucht“ von ἐν en „in“ und βρύειν brýein „hervorsprießen lassen“, „schwellen“ [1]), auch der Keim oder der Keimling, ist ein Lebewesen in der frühen Form der Entwicklung. Die Wissenschaft, die sich mit der embryonalen Entwicklung, der Zelldifferenzierung und Organanlage befasst, ist die Embryologie.
Bei Tieren wird der sich aus einer befruchteten Eizelle (Zygote) neu entwickelnde Organismus als Embryo bezeichnet, solange er sich noch im Muttertier oder in einer Eihülle oder Eischale befindet. Nach Ausbildung der inneren Organe (Organogenese) – beim Menschen ab der neunten Schwangerschaftswoche – wird der Embryo als Fetus (auch Fötus geschrieben) bezeichnet.
Siehe auch
Literatur
- T. Sadler: Medizinische Embryologie. 10. Auflage. Thieme, Stuttgart 2003. ISBN 3-13-446610-4
Weblinks
- Die Entwicklung des Embryos
- www.embryology.ch Online-Embryologiekurs für Studierende der Medizin
- Fakten zur menschlichen Entwicklung
Quelle
- ↑ Wilhelm Gemoll, Karl Vretska: „Griechisch-Deutsches Schul- und Handwörterbuch“, Verlag Hölder-Pichler-Tempsky, 9. Auflage, ISBN 3-209-00108-1