Zum Inhalt springen

Gordon Hessler und Einbürgerungstest: Unterschied zwischen den Seiten

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
(Unterschied zwischen Seiten)
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
imdb
 
Schligge (Diskussion | Beiträge)
 
Zeile 1: Zeile 1:
{{Deutschlandlastig}}
'''Gordon Hessler''' (*[[30. Dezember]] [[1930]] in [[Berlin]]) ist ein britischer [[Regisseur]], [[Drehbuchautor]] und [[Filmproduzent]].
Ein '''Einbürgerungstest''' ist eine [[Prüfung]], bei der die politische und ethische [[Gesinnung]] eines Einbürgerungswilligen sowie bestimmtes staatsbürgerliches Wissen getestet werden. Der Test wird in der Regel von einer [[Behörde]], die über die [[Einbürgerung]] zu entscheiden hat, abgenommen.


Abgefragt werden in den meisten Staaten Kenntnisse in Bezug auf die jeweiligen [[Werte]], die Geschichte, die Kultur und das Staatswesen des Landes, in welches die Einbürgerung erfolgen soll.
== Biografie ==
Gordon Hessler wurde 1930 als Sohn einer [[Dänemark|dänischen]] Mutter und eines [[England|englischen]] Vaters geboren. Seine Schulbildung empfing er in England und zog dann in die [[Vereinigte Staaten|USA]]. Seine ersten Arbeiten fanden dort an [[Dokumentarfilm]]en statt. Mit 31 Jahren bekam er einen Vertrag in den renommierten [[Universal Studios]] und drehte eine Episode für die Serie [[Alfred Hitchcock Presents]]. Von 1962 bis 1965 produzierte er insgesamt 64 Episoden der Serie. Sein Spielfilmdebüt gab er 1965 mit ''Catacombs''. Neben weiteren Arbeiten für das Fernsehen folgten 1969 die Spielfilmw ''The Last Shot You Hear'' und ''Die lebenden Leichen des Dr. Mabuse''. Als 1969 während den Dreharbeiten zu ''[[Im Todesgriff der roten Maske]]'' [[Michael Reeves]] stirbt, beendet Hessler die Dreharbeiten. Die Verfilmung aus der [[Edgar Allan Poe]]-Reihe von [[American International Pictures]] wird für Hessler zu einem großen Erfolg. Mit [[Vincent Price]] drehte er danach noch zwei weitere Filme aus der Reihe: ''Der Todesschrei der Hexen'' (1970) und ''Mord in der Rue Morgue'' (1971).


Einbürgerungstests gibt es unter anderem in den [[Vereinigte Staaten|USA]], in [[Kanada]], in [[Österreich]], wo sie von den [[Bundesland (Österreich)|Bundesländern]] durchgeführt werden, sowie in Deutschland.
Neben einigen TV-Produktionen drehte er in den 1970ern noch mehrere Filme, unter anderem ''[[Sindbads gefährliche Abenteuer]]'' und den [[Trashfilm]] ''[[KISS - Von Phantomen gejagt]]'' mit der [[Hard Rock|Hard-Rock]]-Band [[Kiss (Band)|Kiss]]. Hessler blieb bis Anfang der 1990er Jahre aktiv, konnte aber an die Erfolge seiner Anfangsjahre nicht anknüpfen. In den 1980erb drehte er vor allem [[B-Film]]e wie ''Die 1000 Augen der Ninja'' mit [[Shō Kosugi]] und Kriegsfilme wie ''Die Galgenvögel''. seine letzte Regiearbeit ist der US-japanische Spielfilm ''[[Shogun Mayeda]]''


Ab dem 1. September müssen Ausländer in Deutschland zur Einbürgerung einen bundeseinheitlichen Einbürgerungstest bestehen. Dieser besteht aus 33 [[Multiple Choice]] Fragen, von denen 17 richtig beantwortet werden müssen. Die Fragen werden aus einem Katalog von 310 Fragen ausgewählt. Bei jeder Frage werden vier Antwortmöglichkeiten vorgegeben. Der Test wurde an der [[Humboldt-Universität zu Berlin]] im Institut zur Qualitätsentwicklung entwickelt. Die genaue Festlegung der 310 Fragen aus den 1000 vorgeschlagenen erfolgt noch. Der Test ist mit 25 Euro Gebühren belegt und kann beliebig oft wiederholt werden. Zusätzlich können die Bundesländer Einbürgerungsgespräche führen.
== Filmografie (Auswahl) ==
* 1961–1965 ''[[Alfred Hitchcock Presents]]'' (Produzent und Regisseur)
* 1965 ''Catacombs''
* 1969 ''Die lebenden Leichen des Dr. Mabuse''
* 1969 ''Im Todesgriff der roten Maske''
* 1970 ''Der Todesschrei der Hexen''
* 1971 ''Mord in der Rue Morgue''
* 1974 ''[[Sindbads gefährliche Abenteuer]]''
* 1974 ''Seilbahn in den Tod''
* 1975 ''Tod auf Rhodos''
* 1976 ''[[Der Millionen-Dollar-Coup]]''
* 1976 ''[[Wonder Woman#Fernsehserie|Wonder Woman]]'' (TV-Serie, diverse Episoden)
* 1977 ''[[CHiPs]]'' (TV-Serie, diverse Episoden)
* 1978 ''KISS – Von Phantomen gejagt''
* 1979 ''Die Unglaublichen Geschichten von Roald Dahl'' (TV-Serie, diverse Episoden)
* 1985 ''Die 1000 Augen der Ninja''
* 1987 ''Die Galgenvögel''
* 1989 ''Run Tiger Run''
* 1991 ''[[Shogun Mayeda]]''


== Aktuelle Diskussion in Deutschland ==
== Weblinks ==
Der Ausdruck '''Einbürgerungstest''' wird zurzeit vor allem für den in Baden-Württemberg zum 1. Januar 2006 eingeführten '''Gesprächsleitfaden für Einbürgerungsbehörden''' verwendet, mit dem die Einstellung insbesondere von [[Muslim]]en, die die [[deutsche Staatsangehörigkeit]] beantragt haben, zur [[Freiheitlich Demokratische Grundordnung|freiheitlich demokratischen Grundordnung]] der [[Bundesrepublik Deutschland]] überprüft werden soll. Mittlerweile zieht auch das Bundesland Hessen nach, dessen Innenminister am 14. März 2006 einen „Leitfaden Wissen und Werte in Deutschland und Europa, 100 Fragen zu kulturellen, historischen und politischen Tatbeständen“ veröffentlichte.
* {{IMDb Name|0381638|Gordon Hessler}}


Außerdem sollten Antragsteller für die deutsche Staatsangehörigkeit einen Sprachtest absolvieren, der sicherstellen soll, dass sie über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Der Begriff ''Einbürgerungstest'' wurde gelegentlich auch für diese Sprachtests verwendet.
{{DEFAULTSORT:Hessler, Gordon}}

[[Kategorie:Regisseur]]
=== Verständigung in der Innenministerkonferenz ===
[[Kategorie:Drehbuchautor]]
Einstimmig haben die Innenminister der Länder im Mai 2006 sich darauf verständigt, dass einbürgerungswillige Ausländer sich in deutscher Sprache verständigen können müssen und zudem einen im Bundesgebiet einheitlichen Einbürgerungskursus absolvieren müssen.
[[Kategorie:Filmproduzent]]

[[Kategorie:Geboren 1930]]
Eine entsprechende Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes hinsichtlich der Anforderungen an die Sprachkenntnisse ist am 28. August 2007 in Kraft getreten. Danach werden nunmehr Sprachkenntnisse nach dem [[Zertifikat Deutsch]] in mündlicher und schriftlicher Form gefordert.
[[Kategorie:Brite]]

[[Kategorie:Mann]]
Im Hinblick auf inhaltliche Kenntnisse „kultureller, politischer und historischer“ Art wird eine entsprechende Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes erst am 1. September 2008 in Kraft treten. Danach wird es zu einer zusätzlichen Voraussetzung für den Einbürgerungsanspruch, dass der antragstellende Ausländer „über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügt.“ Weiter heißt es in dem Gesetz:

{| {{Bausteindesign3}}
| § 10
(5) Die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 7 sind in der Regel durch einen erfolgreichen Einbürgerungstest nachgewiesen. Zur Vorbereitung darauf werden Einbürgerungskurse angeboten; die Teilnahme daran ist nicht verpflichtend.

(7) Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, die Prüfungs- und Nachweismodalitäten des Einbürgerungstests sowie die Grundstruktur und die Lerninhalte des Einbürgerungskurses nach Absatz 5 auf der Basis der Themen des Orientierungskurses nach § 43 Abs. 3 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, zu regeln.
|}

Ein Entwurf dieser Rechtsverordnung liegt noch nicht vor.

Keine Einigkeit konnte zwischen den Innenministern darüber erreicht werden, ob ein Eid auf die Verfassung bei der Einbürgerung durchgeführt werden soll.

== Hintergrund ==
Am 1. Januar 2000 trat das [[Staatsangehörigkeitsgesetz|Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)]] in Kraft, das unter Anderem sicherstellen soll, dass ein Antragsteller sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes bekennt und keine terroristischen Aktivitäten entfaltet. Formal geschieht dies durch die eigenhändige Unterzeichnung eines bundesweit einheitlichen Vordrucks durch den Antragsteller.

Das baden-württembergische Innenministerium bezweifelte allerdings die Ernsthaftigkeit des Bekenntnisses zum Grundgesetz von muslimischen Einwanderungsbewerbern. Dabei wurde insbesondere auf eine Studie des [[Zentralinstitut Islam-Archiv-Deutschland|Zentralinstituts Islam-Archiv-Deutschland]] verwiesen, nach der 21 Prozent der in Deutschland lebenden Muslime das [[Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland|Grundgesetz]] für unvereinbar mit dem [[Koran]] halten würden. Das Innenministerium äußerte deshalb öffentlich Zweifel, „ob bei Muslimen generell davon auszugehen sei, dass ihr Bekenntnis bei der Einbürgerung auch ihrer tatsächlichen inneren Einstellung entspreche“. Das Islam-Archiv hielt diese Interpretation für falsch und verwies darauf, dass die Studie eine steigende Akzeptanz des [[Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland|Grundgesetz]]es bei Muslimen gezeigt habe. Andere Wissenschaftler wie zum Beispiel [[Wilhelm Heitmeyer]] bezweifeln die Aussagekraft der Studie generell.

== Inhalt und Umsetzung in Baden-Württemberg ==
Dem Einbürgerungsbewerber werden 30 Fragen gestellt, die sich auf das Wesen der [[Demokratie]], die [[Religionsfreiheit]] und religiöse Gefühle, die [[Terroranschläge am 11. September 2001|Terroranschläge von New York und Washington]] 2001 und [[Madrider Zuganschläge|Madrid]] 2004, [[Homosexualität]] und besonders auf das Rollenverständnis von Mann und Frau beziehen. Die Fragen werden dem Antragsteller nicht, wie in der öffentlichen Debatte oft dargestellt, schriftlich vorgelegt, sondern vorgelesen oder in ein Gespräch eingebunden. Nach einem bestimmten Punkteschlüssel werden die Antworten anschließend von der Staatsangehörigkeitsbehörde bewertet und können bei entsprechender Bewertung zur Ablehnung des Einbürgerungsantrags führen.

Der Gesprächsleitfaden sollte ursprünglich nur bei Einbürgerungsbewerbern muslimischen Glaubens angewendet werden. Kurz vor der Einführung wurde seine Anwendung für alle Bewerber aus den 57 Staaten der [[Organisation der Islamischen Konferenz|Islamischen Konferenz]] und Muslime aus anderen Staaten vorgeschrieben, sowie für Bewerber, bei denen Zweifel an ihrer Verfassungstreue bestehen.

Der Antragsteller wird weiter wie folgt hingewiesen:
{{Zitat|Ich wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass unwahre Angaben als Täuschung der Einbürgerungsbehörde gewertet werden und – auch noch nach Jahren – zur Rücknahme der Einbürgerung führen können, selbst wenn ich dadurch staatenlos werden sollte.}}

=== Öffentliche Debatte ===
Der Test führte zu Kritik muslimischer Verbände, insbesondere des [[Zentralrat der Muslime|Zentralrats der Muslime]], der [[Bündnis 90/Die Grünen|Grünen]] und Teilen der [[Sozialdemokratische Partei Deutschlands|SPD]]. Auch der baden-württembergische Justizminister [[Ulrich Goll]] ([[Freie Demokratische Partei|FDP]]) äußerte Zweifel an Sinn und Rechtsstaatlichkeit der Gesinnungsprüfung. Hauptvorwürfe sind die [[Stigmatisierung]] und [[Diskriminierung]] von Muslimen und der Zweifel an der Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz. Auch wird bezweifelt, dass eine Verweigerung der Einbürgerung auf Grund dieses Einbürgerungstests einer juristischen Anfechtung standhalten würde oder ob trotz eines negativen Einbürgerungstests die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen werden müsste.

Am 19. Januar 2006 beschäftigte der Einbürgerungstest auch den [[Deutscher Bundestag|Bundestag]]. Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen beantragte eine Entschließung, nach der sich die [[Bundesregierung (Deutschland)|Bundesregierung]] für eine Überarbeitung des Gesprächsleitfadens einsetzen solle. Trotz mehrheitlicher Kritik am Einwanderungstest durch alle Fraktionen außer [[Unionsparteien|CDU/CSU]] wurde der Antrag mit knapper Mehrheit abgelehnt.

Gleichwohl teilte der hessische Innenminister [[Volker Bouffier]] ([[Christlich Demokratische Union Deutschlands|CDU]]) am selben Tag mit, dass auch das Land [[Hessen]] die Einführung einer Gesinnungsprüfung nach baden-württembergischen Vorbild plane. Später konkretisierte er das Vorhaben, in dem er mitteilte, keinen speziellen Test für muslimische, sondern für alle Bewerber zu planen, auf umstrittene Fragen zu verzichten und die Pläne mit Vertretern von hessischen Ausländerorganisationen zu diskutieren.<ref name="WK">[http://www.wiesbadener-kurier.de/politik/objekt.php3?artikel_id=2230060 Haushalt, Biblis, "Muslimtest"], [[Wiesbadener Kurier]], 23. Januar 2006</ref>

== Der hessische Entwurf ==
Der am 14. März 2006 vom hessischen Innenministerium veröffentlichte Entwurf „Leitfaden Wissen und Werte in Deutschland und Europa“ beinhaltet 100 Fragen zur deutschen und europäischen Politik, Geschichte und Kultur, gibt aber keine Antworten vor. Im einzelnen werden Kenntnisse in den Themengebieten „Deutschland und die Deutschen“, „Grundlinien deutscher Geschichte“, „Verfassung und Grundrechte“, „Wahlen, Parteien und Interessenverbände“, „Parlament, Regierung und Streitkräfte“, „Bundesstaat, Rechtsstaat und Sozialstaat“, „Deutschland in Europa“, „Kultur und Wissenschaft“ sowie „Deutsche Nationalsymbole“ abgefragt. Es ist offenbar geplant, dass dieser Entwurf in überarbeiteter Form ein Bestandteil eines in Hessen verschärften Einbürgerungsprozesses werden soll.

=== Diskussionen über den hessischen Entwurf und Kritik ===
Sowohl die in Medien als auch die dort stattfindenden Diskussionen zeigen bereits jetzt, dass viele Fragen entweder nur subjektiv interpretierbare Wertefragen sind (zum Beispiel die, wie man seine Kinder erziehen sollte), oder doch nicht eindeutig genug gestellt sind, etwa die Frage nach dem höchsten deutschen Gericht: Die korrekte Antwort wäre aus Sicht eines Geographen wohl „Amtsgericht Titisee/Neustadt“ (kartographisch am höchsten gelegen), aber nicht die wohl erwartete Antwort „Bundesverfassungsgericht“. Kritiker des Entwurfs werfen den hessischen Behörden deshalb auch vor, den Fragebogen handwerklich schlecht entworfen zu haben.

Ein weiterer Kritikpunkt ist der, dass die Frage nach den [[Freiheitsgrad]]en&nbsp;– bezogen auf die bürgerliche Meinungsfreiheit selbst&nbsp;– in der Beantwortung unbeantwortet bleibt: Lässt die Fragestellung auch die eigenen bürgerlichen Interpretationsspielräume einer freiheitlichen Gesellschaft zu? Darf man zum Beispiel auch getrost schreiben, dass man zwar seine Grundrechte kennt, sich aber freiwillig und ohne fremden Druck selbst dazu entschieden hat, in gewissen Punkten lieber seiner zum Beispiel muslimischen Tradition zu folgen, etwa in der Frage Bewegungsfreiheit ohne Begleitung für Frauen? Und muss man von der [[Schulpflicht]] überzeugt sein, oder darf man auch sagen, man hätte lieber nur eine [[Unterrichtspflicht|Unterrichts-]] oder [[Bildungspflicht]], wie sie in anderen westlichen, parlamentarischen Demokratien ja durchaus üblich ist? Dadurch, dass keine Antworten vorgegeben werden, ist zudem nicht klar ersichtlich, wo die Grenzen der staatsbürgerlichen Beantwortungs- und somit der Meinungsfreiheit sind. Demzufolge äußern kritische Betrachter auch die Befürchtung, dass hier gleich zu Beginn des neuen Bürgerlebens einer staatlichen Willkür und Diskriminierung Tür und Tor geöffnet werden soll.

Neben den Antworten steht auch der Inhalt der Fragen selbst in der Kritik. So bezweifelte etwa der bekannte [[Literaturkritiker]] [[Marcel Reich-Ranicki]], ob man wirklich ein bestimmtes Bild wie beispielsweise ''[[Kreidefelsen auf Rügen]]'' von [[Caspar David Friedrich]] kennen müsse, um deutscher Staatsbürger werden zu dürfen.

== Rechtliche Bewertung ==
Die Einbürgerungstests werden von Juristen bei der gegenwärtigen Rechtslage dahingehend kritisch hinterfragt, ob ein Einbürgerungstest zulässig ist oder&nbsp;– abgesehen von Ermessensfällen&nbsp;– vielmehr folgenlos verweigert werden kann. Wesentliche Problemkomplexe sind:
* ''fehlende Regelungskompetenz:'' Ein Bundesgesetz, das öffentlich-rechtliche Rechtsansprüche regelt, darf von einem Bundesland nicht so geändert werden, dass effektiv neue Kriterien hinzugefügt werden. Denn dies kommt im Ergebnis einer ergänzenden bzw. modifizierenden Gesetzgebung gleich. Die Länder haben die Bundesgesetze umzusetzen, eine Änderung ist jedoch keine Umsetzung.
* ''Verstoß gegen die Gewaltenteilung:'' Erst recht mangelt es der Exekutive an einer solchen Befugnis hierfür&nbsp;– was ein Landtag nicht kann, kann ein Landesinnenminister schon gar nicht.
* ''abschließender Regelungscharakter der Materie:'' Eine Materie wie die [[Staatsbürgerschaft]] ist ausschließlich dem Bund zugewiesen, denn nur die Bundesrepublik kann die Bundesstaatsbürgerschaft regeln. (Art. 73 Nr. 2 [[Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland|GG]])
* ''fehlender Verweigerungsgrund:'' Ein Test findet im gegenwärtigen Recht keine Rechtsgrundlage. Einem Einbürgerungsbewerber, der im übrigen die Voraussetzungen erfüllt, kann die Einbürgerung nicht verweigert werden, weil er den Test nicht macht oder nicht zufriedenstellend besteht. (§ 11 ff StAG)
* ''Ungeeignetheit:'' Die Fragen aus den bisher vorhandenen Einbürgerungstests können allenfalls unter dem Aspekt des „Bekenntnisses zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland“ und der Unterstützung terroristischer Aktivitäten gestellt werden. Dies erfordert eine Prüfung der inneren subjektiven Einstellung des Antragstellers und ihrer voluntativen Aspekte. Eine Wissensprüfung ist hierzu ungeeignet: Ein völlig ungebildeter Antragsteller kann verfassungs- und rechtstreu sein, umgekehrt kann ein gebildeter und wissender Antragsteller verfassungsfeindlich eingestellt sein.
* ''Verstoß gegen das StAG:'' Eine Prüfung voluntativer Einstellungen ist erst zulässig ab einer gewissen Prüfungsschwelle. Das StAG geht vom (statistischen) Normalfall aus, dass der Antragsteller verfassungs- und rechtstreu ist und keine terroristischen Aktivitäten entfaltet. Erst wenn Fakten vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, er sei anders eingestellt, hat/kann die Behörde eine Prüfung voluntativer Einstellungen vornehmen (Regel-Ausnahme-Verhältnis). Aus dieser systematischen Wertung kann ein Antragsteller den Anspruch ableiten, mit einer anlasslosen Untersuchung zur Verfassungstreue und Terrorismus verschont zu werden.

== Siehe auch ==
* [[Expatriate]] oder [[Migrant]]: Der bisher benutzte Begriff [[Gastarbeiter]] erscheint vielen in der Debatte für die hier lebenden Muslime und Südeuropäer überholt, da viele jetzt schon in der zweiten oder gar dritten Generation hier leben, folglich nicht mehr unbedingt als „Gäste“ bezeichnet werden können.

== Literatur ==
* Lothar Müller-Güldemeister, mit Zeichnungen von Wojtek Fraczyk: ''Von Null auf Deutsch in hundert Fragen&nbsp;– EinBürgerungsQuiz. Antworten auf den hessischen Einbürgerungstest zum Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft.'' Göttingen 2006, ISBN 3-9808662-8-9. [http://www.einbuergerungsquiz.de Einbürgerungstest]

== Weblinks ==
{{wikibooks|Lehrbuch_Einbürgerungstest_Hessen|Wikibook zum Test in Hessen mit Lösung}}
{{wikibooks|Lehrbuch_Einbürgerungstest_Baden-Württemberg|Wikibook zum Test in Baden-Württemberg mit Lösung}}
* [http://www.verlagruhr.de/userfiles/extras/deutschtest.pdf Einbürgerungstest Hessen - 100 Fragen - 100 Antworten]
* [http://www.islam.de/4401.php Der Test Baden-Württemberg]
* [http://www.innenministerium.baden-wuerttemberg.de/de/Meldungen/111612.html?referer=83820&template=min_meldung_html&_min=_im Begründung des Innenministeriums Baden-Württemberg zur Einführung des Gesprächsleitfadens]
* [http://www.uscis.gov/files/nativedocuments/Flashcard_questions.pdf Einbürgerungstest USA] (englisch)
* [http://www.cic.gc.ca/english/resources/publications/look/look-22.asp Einbürgerungstest Kanada] (englisch)
* [http://www.der-test-kurzfilm.de Einbürgerungstest Satire] DER TEST - Preisgekrönter Kurzfilm über Einbürgerungstests (Der Film ist online anzuschauen)


== Quellen ==
{{Personendaten
<references />
|NAME=Hessler, Gordon
|ALTERNATIVNAMEN=
|KURZBESCHREIBUNG=britischer Regisseur
|GEBURTSDATUM=30. Dezember 1930
|GEBURTSORT=[[Berlin]]
|STERBEDATUM=
|STERBEORT=
}}


{{DEFAULTSORT:Einburgerungstest}}
[[en:Gordon Hessler]]
[[Kategorie:Diskriminierung]]
[[Kategorie:Migration]]

Version vom 26. Juni 2008, 12:15 Uhr

Ein Einbürgerungstest ist eine Prüfung, bei der die politische und ethische Gesinnung eines Einbürgerungswilligen sowie bestimmtes staatsbürgerliches Wissen getestet werden. Der Test wird in der Regel von einer Behörde, die über die Einbürgerung zu entscheiden hat, abgenommen.

Abgefragt werden in den meisten Staaten Kenntnisse in Bezug auf die jeweiligen Werte, die Geschichte, die Kultur und das Staatswesen des Landes, in welches die Einbürgerung erfolgen soll.

Einbürgerungstests gibt es unter anderem in den USA, in Kanada, in Österreich, wo sie von den Bundesländern durchgeführt werden, sowie in Deutschland.

Ab dem 1. September müssen Ausländer in Deutschland zur Einbürgerung einen bundeseinheitlichen Einbürgerungstest bestehen. Dieser besteht aus 33 Multiple Choice Fragen, von denen 17 richtig beantwortet werden müssen. Die Fragen werden aus einem Katalog von 310 Fragen ausgewählt. Bei jeder Frage werden vier Antwortmöglichkeiten vorgegeben. Der Test wurde an der Humboldt-Universität zu Berlin im Institut zur Qualitätsentwicklung entwickelt. Die genaue Festlegung der 310 Fragen aus den 1000 vorgeschlagenen erfolgt noch. Der Test ist mit 25 Euro Gebühren belegt und kann beliebig oft wiederholt werden. Zusätzlich können die Bundesländer Einbürgerungsgespräche führen.

Aktuelle Diskussion in Deutschland

Der Ausdruck Einbürgerungstest wird zurzeit vor allem für den in Baden-Württemberg zum 1. Januar 2006 eingeführten Gesprächsleitfaden für Einbürgerungsbehörden verwendet, mit dem die Einstellung insbesondere von Muslimen, die die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt haben, zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland überprüft werden soll. Mittlerweile zieht auch das Bundesland Hessen nach, dessen Innenminister am 14. März 2006 einen „Leitfaden Wissen und Werte in Deutschland und Europa, 100 Fragen zu kulturellen, historischen und politischen Tatbeständen“ veröffentlichte.

Außerdem sollten Antragsteller für die deutsche Staatsangehörigkeit einen Sprachtest absolvieren, der sicherstellen soll, dass sie über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Der Begriff Einbürgerungstest wurde gelegentlich auch für diese Sprachtests verwendet.

Verständigung in der Innenministerkonferenz

Einstimmig haben die Innenminister der Länder im Mai 2006 sich darauf verständigt, dass einbürgerungswillige Ausländer sich in deutscher Sprache verständigen können müssen und zudem einen im Bundesgebiet einheitlichen Einbürgerungskursus absolvieren müssen.

Eine entsprechende Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes hinsichtlich der Anforderungen an die Sprachkenntnisse ist am 28. August 2007 in Kraft getreten. Danach werden nunmehr Sprachkenntnisse nach dem Zertifikat Deutsch in mündlicher und schriftlicher Form gefordert.

Im Hinblick auf inhaltliche Kenntnisse „kultureller, politischer und historischer“ Art wird eine entsprechende Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes erst am 1. September 2008 in Kraft treten. Danach wird es zu einer zusätzlichen Voraussetzung für den Einbürgerungsanspruch, dass der antragstellende Ausländer „über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügt.“ Weiter heißt es in dem Gesetz:

§ 10

(5) Die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 7 sind in der Regel durch einen erfolgreichen Einbürgerungstest nachgewiesen. Zur Vorbereitung darauf werden Einbürgerungskurse angeboten; die Teilnahme daran ist nicht verpflichtend.

(7) Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, die Prüfungs- und Nachweismodalitäten des Einbürgerungstests sowie die Grundstruktur und die Lerninhalte des Einbürgerungskurses nach Absatz 5 auf der Basis der Themen des Orientierungskurses nach § 43 Abs. 3 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, zu regeln.

Ein Entwurf dieser Rechtsverordnung liegt noch nicht vor.

Keine Einigkeit konnte zwischen den Innenministern darüber erreicht werden, ob ein Eid auf die Verfassung bei der Einbürgerung durchgeführt werden soll.

Hintergrund

Am 1. Januar 2000 trat das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) in Kraft, das unter Anderem sicherstellen soll, dass ein Antragsteller sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes bekennt und keine terroristischen Aktivitäten entfaltet. Formal geschieht dies durch die eigenhändige Unterzeichnung eines bundesweit einheitlichen Vordrucks durch den Antragsteller.

Das baden-württembergische Innenministerium bezweifelte allerdings die Ernsthaftigkeit des Bekenntnisses zum Grundgesetz von muslimischen Einwanderungsbewerbern. Dabei wurde insbesondere auf eine Studie des Zentralinstituts Islam-Archiv-Deutschland verwiesen, nach der 21 Prozent der in Deutschland lebenden Muslime das Grundgesetz für unvereinbar mit dem Koran halten würden. Das Innenministerium äußerte deshalb öffentlich Zweifel, „ob bei Muslimen generell davon auszugehen sei, dass ihr Bekenntnis bei der Einbürgerung auch ihrer tatsächlichen inneren Einstellung entspreche“. Das Islam-Archiv hielt diese Interpretation für falsch und verwies darauf, dass die Studie eine steigende Akzeptanz des Grundgesetzes bei Muslimen gezeigt habe. Andere Wissenschaftler wie zum Beispiel Wilhelm Heitmeyer bezweifeln die Aussagekraft der Studie generell.

Inhalt und Umsetzung in Baden-Württemberg

Dem Einbürgerungsbewerber werden 30 Fragen gestellt, die sich auf das Wesen der Demokratie, die Religionsfreiheit und religiöse Gefühle, die Terroranschläge von New York und Washington 2001 und Madrid 2004, Homosexualität und besonders auf das Rollenverständnis von Mann und Frau beziehen. Die Fragen werden dem Antragsteller nicht, wie in der öffentlichen Debatte oft dargestellt, schriftlich vorgelegt, sondern vorgelesen oder in ein Gespräch eingebunden. Nach einem bestimmten Punkteschlüssel werden die Antworten anschließend von der Staatsangehörigkeitsbehörde bewertet und können bei entsprechender Bewertung zur Ablehnung des Einbürgerungsantrags führen.

Der Gesprächsleitfaden sollte ursprünglich nur bei Einbürgerungsbewerbern muslimischen Glaubens angewendet werden. Kurz vor der Einführung wurde seine Anwendung für alle Bewerber aus den 57 Staaten der Islamischen Konferenz und Muslime aus anderen Staaten vorgeschrieben, sowie für Bewerber, bei denen Zweifel an ihrer Verfassungstreue bestehen.

Der Antragsteller wird weiter wie folgt hingewiesen:

„Ich wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass unwahre Angaben als Täuschung der Einbürgerungsbehörde gewertet werden und – auch noch nach Jahren – zur Rücknahme der Einbürgerung führen können, selbst wenn ich dadurch staatenlos werden sollte.“

Öffentliche Debatte

Der Test führte zu Kritik muslimischer Verbände, insbesondere des Zentralrats der Muslime, der Grünen und Teilen der SPD. Auch der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll (FDP) äußerte Zweifel an Sinn und Rechtsstaatlichkeit der Gesinnungsprüfung. Hauptvorwürfe sind die Stigmatisierung und Diskriminierung von Muslimen und der Zweifel an der Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz. Auch wird bezweifelt, dass eine Verweigerung der Einbürgerung auf Grund dieses Einbürgerungstests einer juristischen Anfechtung standhalten würde oder ob trotz eines negativen Einbürgerungstests die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen werden müsste.

Am 19. Januar 2006 beschäftigte der Einbürgerungstest auch den Bundestag. Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen beantragte eine Entschließung, nach der sich die Bundesregierung für eine Überarbeitung des Gesprächsleitfadens einsetzen solle. Trotz mehrheitlicher Kritik am Einwanderungstest durch alle Fraktionen außer CDU/CSU wurde der Antrag mit knapper Mehrheit abgelehnt.

Gleichwohl teilte der hessische Innenminister Volker Bouffier (CDU) am selben Tag mit, dass auch das Land Hessen die Einführung einer Gesinnungsprüfung nach baden-württembergischen Vorbild plane. Später konkretisierte er das Vorhaben, in dem er mitteilte, keinen speziellen Test für muslimische, sondern für alle Bewerber zu planen, auf umstrittene Fragen zu verzichten und die Pläne mit Vertretern von hessischen Ausländerorganisationen zu diskutieren.[1]

Der hessische Entwurf

Der am 14. März 2006 vom hessischen Innenministerium veröffentlichte Entwurf „Leitfaden Wissen und Werte in Deutschland und Europa“ beinhaltet 100 Fragen zur deutschen und europäischen Politik, Geschichte und Kultur, gibt aber keine Antworten vor. Im einzelnen werden Kenntnisse in den Themengebieten „Deutschland und die Deutschen“, „Grundlinien deutscher Geschichte“, „Verfassung und Grundrechte“, „Wahlen, Parteien und Interessenverbände“, „Parlament, Regierung und Streitkräfte“, „Bundesstaat, Rechtsstaat und Sozialstaat“, „Deutschland in Europa“, „Kultur und Wissenschaft“ sowie „Deutsche Nationalsymbole“ abgefragt. Es ist offenbar geplant, dass dieser Entwurf in überarbeiteter Form ein Bestandteil eines in Hessen verschärften Einbürgerungsprozesses werden soll.

Diskussionen über den hessischen Entwurf und Kritik

Sowohl die in Medien als auch die dort stattfindenden Diskussionen zeigen bereits jetzt, dass viele Fragen entweder nur subjektiv interpretierbare Wertefragen sind (zum Beispiel die, wie man seine Kinder erziehen sollte), oder doch nicht eindeutig genug gestellt sind, etwa die Frage nach dem höchsten deutschen Gericht: Die korrekte Antwort wäre aus Sicht eines Geographen wohl „Amtsgericht Titisee/Neustadt“ (kartographisch am höchsten gelegen), aber nicht die wohl erwartete Antwort „Bundesverfassungsgericht“. Kritiker des Entwurfs werfen den hessischen Behörden deshalb auch vor, den Fragebogen handwerklich schlecht entworfen zu haben.

Ein weiterer Kritikpunkt ist der, dass die Frage nach den Freiheitsgraden – bezogen auf die bürgerliche Meinungsfreiheit selbst – in der Beantwortung unbeantwortet bleibt: Lässt die Fragestellung auch die eigenen bürgerlichen Interpretationsspielräume einer freiheitlichen Gesellschaft zu? Darf man zum Beispiel auch getrost schreiben, dass man zwar seine Grundrechte kennt, sich aber freiwillig und ohne fremden Druck selbst dazu entschieden hat, in gewissen Punkten lieber seiner zum Beispiel muslimischen Tradition zu folgen, etwa in der Frage Bewegungsfreiheit ohne Begleitung für Frauen? Und muss man von der Schulpflicht überzeugt sein, oder darf man auch sagen, man hätte lieber nur eine Unterrichts- oder Bildungspflicht, wie sie in anderen westlichen, parlamentarischen Demokratien ja durchaus üblich ist? Dadurch, dass keine Antworten vorgegeben werden, ist zudem nicht klar ersichtlich, wo die Grenzen der staatsbürgerlichen Beantwortungs- und somit der Meinungsfreiheit sind. Demzufolge äußern kritische Betrachter auch die Befürchtung, dass hier gleich zu Beginn des neuen Bürgerlebens einer staatlichen Willkür und Diskriminierung Tür und Tor geöffnet werden soll.

Neben den Antworten steht auch der Inhalt der Fragen selbst in der Kritik. So bezweifelte etwa der bekannte Literaturkritiker Marcel Reich-Ranicki, ob man wirklich ein bestimmtes Bild wie beispielsweise Kreidefelsen auf Rügen von Caspar David Friedrich kennen müsse, um deutscher Staatsbürger werden zu dürfen.

Rechtliche Bewertung

Die Einbürgerungstests werden von Juristen bei der gegenwärtigen Rechtslage dahingehend kritisch hinterfragt, ob ein Einbürgerungstest zulässig ist oder – abgesehen von Ermessensfällen – vielmehr folgenlos verweigert werden kann. Wesentliche Problemkomplexe sind:

  • fehlende Regelungskompetenz: Ein Bundesgesetz, das öffentlich-rechtliche Rechtsansprüche regelt, darf von einem Bundesland nicht so geändert werden, dass effektiv neue Kriterien hinzugefügt werden. Denn dies kommt im Ergebnis einer ergänzenden bzw. modifizierenden Gesetzgebung gleich. Die Länder haben die Bundesgesetze umzusetzen, eine Änderung ist jedoch keine Umsetzung.
  • Verstoß gegen die Gewaltenteilung: Erst recht mangelt es der Exekutive an einer solchen Befugnis hierfür – was ein Landtag nicht kann, kann ein Landesinnenminister schon gar nicht.
  • abschließender Regelungscharakter der Materie: Eine Materie wie die Staatsbürgerschaft ist ausschließlich dem Bund zugewiesen, denn nur die Bundesrepublik kann die Bundesstaatsbürgerschaft regeln. (Art. 73 Nr. 2 GG)
  • fehlender Verweigerungsgrund: Ein Test findet im gegenwärtigen Recht keine Rechtsgrundlage. Einem Einbürgerungsbewerber, der im übrigen die Voraussetzungen erfüllt, kann die Einbürgerung nicht verweigert werden, weil er den Test nicht macht oder nicht zufriedenstellend besteht. (§ 11 ff StAG)
  • Ungeeignetheit: Die Fragen aus den bisher vorhandenen Einbürgerungstests können allenfalls unter dem Aspekt des „Bekenntnisses zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland“ und der Unterstützung terroristischer Aktivitäten gestellt werden. Dies erfordert eine Prüfung der inneren subjektiven Einstellung des Antragstellers und ihrer voluntativen Aspekte. Eine Wissensprüfung ist hierzu ungeeignet: Ein völlig ungebildeter Antragsteller kann verfassungs- und rechtstreu sein, umgekehrt kann ein gebildeter und wissender Antragsteller verfassungsfeindlich eingestellt sein.
  • Verstoß gegen das StAG: Eine Prüfung voluntativer Einstellungen ist erst zulässig ab einer gewissen Prüfungsschwelle. Das StAG geht vom (statistischen) Normalfall aus, dass der Antragsteller verfassungs- und rechtstreu ist und keine terroristischen Aktivitäten entfaltet. Erst wenn Fakten vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, er sei anders eingestellt, hat/kann die Behörde eine Prüfung voluntativer Einstellungen vornehmen (Regel-Ausnahme-Verhältnis). Aus dieser systematischen Wertung kann ein Antragsteller den Anspruch ableiten, mit einer anlasslosen Untersuchung zur Verfassungstreue und Terrorismus verschont zu werden.

Siehe auch

  • Expatriate oder Migrant: Der bisher benutzte Begriff Gastarbeiter erscheint vielen in der Debatte für die hier lebenden Muslime und Südeuropäer überholt, da viele jetzt schon in der zweiten oder gar dritten Generation hier leben, folglich nicht mehr unbedingt als „Gäste“ bezeichnet werden können.

Literatur

  • Lothar Müller-Güldemeister, mit Zeichnungen von Wojtek Fraczyk: Von Null auf Deutsch in hundert Fragen – EinBürgerungsQuiz. Antworten auf den hessischen Einbürgerungstest zum Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft. Göttingen 2006, ISBN 3-9808662-8-9. Einbürgerungstest

Quellen

  1. Haushalt, Biblis, "Muslimtest", Wiesbadener Kurier, 23. Januar 2006